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@sarowe1972 Du hast völlig recht. Man kann den Netzbetreiber auch nicht frei wählen. Das ganze System ist sehr seltsam. Über 400 unterschiedliche Betreiber. Jeder macht was er will.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Die möchten vieles, aber es muss ja irgendwo gesetzlich geregelt sein. Selbst die Netzbetreiber leben ja nicht in einem rechtsfreien Raum. Und genau das suche ich.
Nun ja, die wesentlich gesetzliche Regelung dazu nennt sich „Vertragsfreiheit“. Es zwingt dich ja niemand, überhaupt einen Stromanschluss zu haben.
Oliver
Nein nein. ...Leute das ist zu einfach
Anmeldung von pv Anlagen regelt das EEG und bei der Anmeldung eines Speichers kommt ihr mir mit irgendwelchen TAB der der Netzbetreiber. ....?
Neeee nicht wirklich
Anmeldung von pv Anlagen regelt das EEG und bei der Anmeldung eines Speichers kommt ihr mir mit irgendwelchen TAB der der Netzbetreiber. ....?
Vielleicht sortierst du erst einmal deine Gedanken darüber, über was du überhaupt diskutieren möchtest.
Oliver
Ich bin völlig sortiert.
Geht doch hier um Anmeldung von Speichern. Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage muss ich einen Speicher anmelden. Die Netzbetreiber möchten vieles, aber dürfen Sie das auch.
Hier ist behauptet worden ein Speicher muss angemeldet werden. Und ich frage ganz einfach, in welchem Gesetz, in welcher Verordnung das steht. Was die Netzbetreiber in ihren technischen Anschlussbedingungen schreiben, ist noch lange nicht Gesetzes konform. Damit mich hier keiner Falsch versteht, ich will nicht zum Reichsbürger werden oder mich mit sonst wem anlegen. Aber die Behauptung muss doch eine gestzliche Grundlage haben. Und die wüsste ich gerne
Nun ja, die wesentlich gesetzliche Regelung dazu nennt sich „Vertragsfreiheit“. Es zwingt dich ja niemand, überhaupt einen Stromanschluss zu haben.
Da hier ein Monopol besteht hat das Ganze nichts mit Vertragsfreiheit zu tun. Kein Stromanschluss ist keine Lösung.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Ich möchte noch nicht mal diskutieren. Ich möchte eine Info
Nein, das mit Vertrsgsfreiheit und Monopol ist doch auch alles quatsch.
Erstmal sind die meisten Eigentümer Kommunen oder zumindest Miteigentümer und Zweitens gehört ein Netzanschluss auch zu Grundbedürfnissen. Ganz so einfach ist die Geschichte nicht. Die können nicht einfach in ihre TAB schreiben, wir möchten nur noch Häuser mit graden Hausnummern anschließen und fertig.
Sie wollten auch Pv Anträge erst mit 6 Monaten Wartezeit bearbeiten. .....Den Zahn hat man ihnen auch gezogen.
Anderes Beispiel gefällig. ......
Sie wollten die smarten Stromzähler erst nach und nach einsetzen. Nein hat die Regierung gesagt bis 2030? Oder 2032?seit ihr damit durch
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Die können nicht einfach in ihre TAB schreiben, wir möchten nur noch Häuser mit graden Hausnummern anschließen und fertig.
Das können die nicht, aber anderes reinschreiben können die sehr wohl. Lies die für dich gültigen TAB, dann weißt du, was da drin steht.
Wenn dir das nicht gefällt, dann gefällt dir das nicht. Das ändert aber erst einmal nichts daran, daß es trotzdem da steht.
Weiter geht es dann z.B hier:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/BeschwerdeSchlichtung/start.html
und natürlich steht dir auch der Rechtsweg zur Verfügung.
Du kannst natürlich auch einfach alles ignorieren, was da steht.
Oliver
@sarowe1972 Das Problem ist, dass das scheinbar nicht so einfach ist. Die Frage ist ob du verpflichtet bist die TABs zu erfüllen.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
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@solarfreund. ....
Das das Thema nicht so einfach ist, war mir von vornherein klar. Ich beschäftige mich mit dem Thema schon länger.Die TAB liegen hier ausgedruckt. Das hatte aber was mit dem smarten Zähler und den Schrank dafür zu tun. Meine Anlage ist wie oben gesagt angemeldet, als Eigenverbrauchsanlage ohne Einspeisung. Ich habe trotzdem alles brav angemeldet, die Pv Anlage beim Netzbetreiber und Pv und Akku! !!! bei der Netzargentur. Und das ist auch alles reibungslos gelaufen. Als ich hier dann die eindeutige Aussage hier gelesen habe, war ich doch etwas verwundert. Ich weiß auch von einigen Anlagen außerhalb des Gebietes "meiner Freunde " von SH-Netz, wo es genau so gelaufen ist. Ich dachte eigentlich das jemand hier mehr weiß, als ich gefunden habe.
Vielleicht kommt ja auch bei mir noch etwas und dann wäre es besser vorbereitet zu sein.
Also Oliver und auch alle anderen, ich oder besser wir sind nach wie vor dankbar für Quellen.
Und bitte, das war jetzt nicht ironisch gemeint
Na ja, zu Marktstammregister wurde schon alles gesagt, vielleicht nur noch nicht von jedem.
Mit deinem Netzbetreiber kann dir keiner helfen, da musst du schon selber nachschauen. Hier weiß ja eh niemand, welcher das ist. Die Frage, wie relevant dessen Schriftstücke für dich letztendlich sind, kann dir auch niemand etwas verbindliches sagen. Das sagt dir dann der letztinstanzliche Richter, falls du es wirklich ganz genau wissen möchtest.
Alles andere ist deine persönliche Entscheidung.
Oliver