Hallo,
Ich denk gerade darüber nach eine Pv Anlage auf dem Dach von meinem Onkel zu bauen und ihm den Strom zu verkaufen. Es ist ein landwirtschaftlicher Betrieb und es wird jährlich knapp 12k kWh Strom benötigt - was den Verkauf/Eigenbedarf recht attraktiv macht ;).
könnt ihr mir bisschen auf die Sprünge helfen was zu beachten ist? (Auch steuerlich)
könnt ihr mir bisschen auf die Sprünge helfen was zu beachten ist? (Auch steuerlich)
Innerhalb der Familie würde ich das über einen Privatkredit mit variabler Rückzahlung machen.
Da der Onkel aber die Stromkosten sicherlich als Betriebsausgaben Steuerlich geltend macht, ist das ganze vielleicht nicht so lukrativ wie du denkst...
Für dich als Verkäufer des Stroms gilt dass der Verkauf des Stroms einkommensteuer- und umsatzsteuerfrei ist (bei unter 30kwpeak Panelleistung). Du musst auch keine EÜR beim Finanzamt abgeben. Du hast also die Vorteile aus dem Verkauf, für deinen Onkel ändert sich nichts wirklich, außer dass er zusätzliche Pachteinnahmen aus dem PV-Dach hat, die er versteuern muss. Wenn du deinem Onkel was gutes tun willst, knüpfst du den Verkaufspreis des PV-Stroms an den Strompreis des Netzbezugs und legst den z.B. 10% niedriger. Über Haftungsfragen sollte man sich ggf. noch schlaumachen, also z.B. wer zahlt wenn deine PV-Unterkonstruktion fehlerhaft ist und es einen Schaden durch Regenwasser im Haus gibt oder bei Brandschäden durch die PV-Anlage.
Frag mich (Laie in Steuersachen), ob es nicht sinnvoller ist, wenn er der Eigentümer ist, die Anlage steuerlich absetzen kann etc. und Dir oder ggf. dem studierenden Nachwuchs was für den Aufbau und die Betreuung der Anlage bezahlt. Wenn Du Geld übrig hast, kannst Du im das ja ggf. steuerlich sinnvoll als Kredit dafür geben.
Frag mich (Laie in Steuersachen), ob es nicht sinnvoller ist, wenn er der Eigentümer ist, die Anlage steuerlich absetzen kann
Nein geht nicht. Wenn man eine kleine PV Anlage installiert und anmeldet, ist man aus Sicht des Finanzamts Gewerbetreibender.
Frag mich (Laie in Steuersachen), ob es nicht sinnvoller ist, wenn er der Eigentümer ist, die Anlage steuerlich absetzen kann
Nein geht nicht. Wenn man eine kleine PV Anlage installiert und anmeldet, ist man aus Sicht des Finanzamts Gewerbetreibender.
Ist das nicht inzwischen belanglos unter 30 kWp? Und als Landwirt ist der Onkel doch eh Unternehmer und die PV wohl sinnvollerweise Teil des Betriebs?
Wenn man die PV Anlage selber nutzt und den Strom nicht verkauft oder der Ertrag unter dem Betrag ist welchen man steuerfrei im Jahr hinzu verdienen kann (glaube 400€ bin mir aber nicht sicher) warum soll ich dann Steuerpflichtig sein? Bis 30kwp ist das doch vom Tisch soviel mir bekannt.
Gruß
Hallo zusammen,
aktuell bin ich mit meinen Recherchen soweit:
Volleinspeisung:
Bei einem Ertrag von 28000kwh wären das bei 10,9 cent knappe 3k einnahmen pro jahr von denen nur 100€ versichung und 50€ zählermiete abgehen.
28000 * 0,109 = 3050€
Überschusseinspeisung auf seinem zähler:
würde ich jetzt eine Überschusseinspeisung auf seinem Zähler bauen und den Strom verkaufen (ohne akku) würden von knappen 12k kwh verbrauch knapp 4k von der PV Anlage gedeckt
(4000 * 0,37) * 0,9 = 1332€
24000 * 0,0811 = 1946€
---------------------------------
3278€
Der Vorteil an der Volleinspeisung ist auf jedenfall das die 10,9 cent fix sind auf 20 Jahre.
Überschusseinspeisung: Der Strompreis ändert sich jedes Jahr. Das heißt schwankende einnahmen wenn man vereinbahrt das man immer auf den aktuellen strompreis 10% gibt. Obwohl ich da vielleicht auch mehr als 10% veranschlagen würde um das ganze "fair" für beide parteien zu gestalten. Weiterer vorteil ist, wenn ich einen akku nachrüste habe ich mehr "Gewinn"
Wenn man die PV Anlage selber nutzt und den Strom nicht verkauft
Das wäre eine Nulleinspeisung oder gar Insel. Dazu kann ich nichts sagen....
oder der Ertrag unter dem Betrag ist welchen man steuerfrei im Jahr hinzu verdienen kann (glaube 400€ bin mir aber nicht sicher) warum soll ich dann Steuerpflichtig sein?
Eine PV Anlage ist doch kein Minijob .
Man darf genau 0 Euro im Jahr steuerfrei als Gewerbetreibende hinzuverdienen. Jeder zusätzlich eingenommene Euro wird mit dem Grenzsteuersatz besteuert.
Bis 30kwp ist das doch vom Tisch soviel mir bekannt.
Bis 30kWp bei EFH oder 15kWp pro Wohneinheit bei MFH sind Einnahmen aus PV steuerfrei (Nullsteuersatz)
Man ist aber trotzdem PV-Gewerbetreibender (und könnte PV Investitionen für PV-Gewerbe absetzen).
Da die Einnahmen aus PV steuerfrei sind, darf man PV Ausgaben eben nicht steuermindernd gegenrechnen.
Und wenn man Einnahmen aus Vermietung oder Landwirtschaftlichen Betrieb hat, kann man eben nicht sagen, das wäre
Teil der vermieteten Immobilie oder in des landwirtschaftlichen Betriebs und die Ausgaben für PV hier steuermindernd einsetzen.
Fragt beim Finanzamt nach.
Wie sieht es eigentlich mit dem Lastprofil des Betriebs aus? Gleichmäßig über den Tag oder früh und spät die Melkmaschine und Kühlung? Ggf ein Teil Volleinspeisung und separat mit Eigennutzung?
Ist das nicht inzwischen belanglos unter 30 kWp? Und als Landwirt ist der Onkel doch eh Unternehmer und die PV wohl sinnvollerweise Teil des Betriebs?
Schön wärs.
PV wird steuerlich leider nicht wie eine angeschaffte Maschine des landwirtschaftlichen Betriebes behandelt.
Bevor ihr da auch nur einen Gedanken an die Umsetzung verschwendet, lasst euch zu den möglichen Konstellationen steuerlich beraten.
und es wird jährlich knapp 12k kWh Strom benötigt - was den Verkauf/Eigenbedarf recht attraktiv macht ;).
Wie @jay schon angesprochen hat, ist das ganze vmtl. bei weitem nicht so lukrativ wie du denkst.
12 MWh Verbrauch sind für einen landwirtschaftlichen Betrieb nicht allzu viel, da handelt es sich vmtl. um einen kleineren Betrieb der den meisten Verbrauch beim melken (ohne AMS) und für die Beleuchtung benötigt. Hauptverbrauchszeit daher vmtl. ~6:00-8:00 und ~17:00-19:00 und dazwischen quasi nichts.
Dazu kommt noch dass die 12 MWh vollständig gewinnmindernd (= Einkommensteuermindernd) wirken und beim aktuell politischen abschlachten landwirtschaftlicher Betriebe nicht absehbar ist, ob der Verbrauch in 5 Jahren noch vorhanden ist.
Wäre in dem Fall (steuerlich) zu prüfen, wie sich das mit PV-Eigenverbrauch verhält.
Meine Meinung als steuerlicher Laie: Pachte das Dach und baue einen Volleinspeiser.
Bei der Gelegenheit kann der Onkel gleich eine eigene Eigenverbrauchsanlage mitbauen lassen.
Damit bist du fein raus, wenn die Landwirtschaft aufgegeben wird oder der Onkel (bzw. möglicher Nachfolger) selbst mal um eine Eigenverbrauchsanlage erweitern sollte.