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Bundesfinanzministerium FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen"

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(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 80

   
Zitat
(@mscholz1978)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 128
 

BMF Schreiben als Entwurf ist auch da:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2023-01-26-entwurf-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-photovoltaikanlagen.html

Interessant:

"Batterien und Speicher unterliegen dem Nullsteuersatz, wenn diese ausschließlich
genutzt werden können, um Strom aus begünstigten Solarmodulen im Sinne der
Sätze 1 bis 4 zu speichern"

Also nix mit Lifepo4 Zellen ohne Steuer kaufen - so würde ich das interpretieren, ohne Steuer könnte bei einer wirklich reinen Insel ohne Stromanschluß funktionieren.


   
AntwortZitat
(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 80
Themenstarter  

@mscholz1978 

Sehe ich nicht ganz so:

 

"Auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile,
sowie deren Installation unterliegt dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage
sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 erfüllt."

In diese Definition könnten auch die Zellen des Speichers fallen.

 

Interessant finde ich, dass jetzt auch reine Inselanlagen aufgenommen wurden.


   
AntwortZitat
(@mscholz1978)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 128
 

Das ist doch extra so geschrieben, das es am Ende Probleme geben kann - mal sehen, was in nen paar Jahren die Gerichte entscheiden.

 

"Insel" Es zählt halt nicht nur Marktstammregister, und das ist auch gut so.


   
AntwortZitat
(@holgers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 80
Themenstarter  

@mscholz1978 

Das ist wirklich noch alles sehr frisch und muss erst gestaltet werden. Man merkt, dass da Leute am Werk sind die nicht soviel mit der Technik zu tun haben aber zumindest geht es in die richtige Richtung. Der Gesetzgeber ist froh wenn er ein Gestz so formuliert, dass sich die Gesetze nicht damit beschäftigen müssen.

Leider ist es so, dass ein Gesetz auch handwerklich fehlerfrei sein könnte, trotzdem noch Leute versuchen würden dagegen zu klagen.  Es gibt immer Personen die sich benachteiligt fühlen oder es tatsächlich sind. Da muss dann entschieden werden ob diese Benachteiligung innerhalb des gesetzlichen Rahmens liegt.

 

 


   
AntwortZitat
(@duhg36)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 163
 

Veröffentlicht von: @mscholz1978

Das ist doch extra so geschrieben, das es am Ende Probleme geben kann - mal sehen, was in nen paar Jahren die Gerichte entscheiden.

 

"Insel" Es zählt halt nicht nur Marktstammregister, und das ist auch gut so.

 

Kann am Ende sogar so ausgelegt werden, dass ein von der Gemeinschaft gefördertes (USt frei) Stromerzeugungswerk am Ende für ein staatsweites oder EU-weites Grid zur Verfügung gestellt werden MUSS.

 

 


   
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