Wegfall der Bürokratie ohnehin. Aber das wird wohl keiner wollen. Erst recht nicht die Versorger. Oder die big player.
Was is denn eigentlich noch zu beachten, wenn man die ominösen 10kwq übersteigt? Mit dem Wegfall der eeg fällt ja schon l was weg. Wenn ich jetzt das maximum aus meinem Dach rausholen wären das so 19 bis 20kwp. Wird dann Umsatzsteuer usw. Fällig?
Bis letzte Woche war es möglich zum Referentenentwurf der EEG Novelle eine Stellungnahme abzugeben. Ich habe das gemacht und gefordert, dass für Erzeugungsanlagen bis 1000W Erzeugerleistung sowie Null-Einspeiseanlagen bis 30 kW Erzeugerleistung die Registration im Marktstammdatenregister entfallen soll, da diese nicht als Akteure am Strommarkt teilnehmen. Habe auch eine Nachfrage vom Ministerium bekommen, ob ich einverstanden bin, dass die Stellungnahme veröffentlicht wird oder ob ich der Veröffentlichung widerspreche. Demnach wurde die Stellungnahme akzeptiert. Wir werden sehen was daraus wird ...
Soweit ich weiß, fallen Steuern nur dann an wenn du die Einspeisevergütung in Anspruch nimmst (= Gewerbe) oder die Regelbesteuerung wählst um die MwSt. für die Anschaffung zurück zu holen (= Gewerbe). Ansonsten bist du entweder gar nicht als Gewerbe gemeldet (du zahlst ja auch keine Steuer auf die Äpfel aus deinem Garten) bzw. falls doch, sollte dein Eigenbedarf mit der Kleinunternehmerregelung (= keine Regelbesteuerung -> keine MwSt für die Anschaffung zurück) abgedeckt werden können.
Das würde bedeuten, die 20kwp aufs Dach, und kurze Anzeige beim Netzbetreober, sowie Kleinunternehmerregelung beantragen und fertig? Keine Henne kräht da je wieder zu der Anlage? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen 🤩
Das würde bedeuten, die 20kwp aufs Dach, und kurze Anzeige beim Netzbetreober, sowie Kleinunternehmerregelung beantragen und fertig? Keine Henne kräht da je wieder zu der Anlage? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen 🤩
Bis 10 KWh kannst du dich doch schon steuerlich komplett befreien, sogar mit Einspeisung. Der Eintrag im Marktstammregister dauert online nur 5 Minuten.
Ich verstehe immer noch nicht warum man da so ein großes Theater drum macht.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Nach der aktuellen Marktstammdatenregisterverordnung müssen alle Erzeugungsanlagen im MaStR registriert werden. Damit wird automatisch auch der Versorgungsnetzbetreiber eingebunden, welcher dich auffordern wird deine Anlage in seinem Einspeiseportal anzumelden. Dafür brauchst du einen vom Versorgungsnetzbetreiber zugelassenen Elektro-Installateur-Betrieb. Der Elektro-Installateur-Betrieb ist verpflichtet die TAB (technischen Anschlussbedingungen) des VNB durchzusetzen. Das kann bedeuten, dass du deine komplette Unterverteilung erneuern (ca. 2000 €) und das entsprechende Zählerkonzept gemäß TAB umsetzen musst. Dadurch werden dir dann in der Regel die Messstellenkosten für dieses Zählerkonzept durch den VNB in Rechnung gestellt. Diese sind in der Regel höher als das was du bei deinem Stromanbieter über die Grundgebühr mit bezahlst.
Ich zahle z.B. über meinen Stromanbieter eine Messstellengebühr von 8 Euro pro Jahr. Wenn jetzt ein Zweirichtungszähler gemäß den TAB des VNB eingebaut werden muss, dann soll ich den VNB mit dem Einbau eines Zweirichtungszähler beauftragen, welchen er mir mit 20 € pro Jahr in Rechnung stellt (siehe Anmeldeformular der Syna). Ob mein Stromanbieter dann die 8 Euro bei der Grundgebühr reduziert konnte mir noch niemand beantworten. Das heißt, dass die Wirtschaftlichkeit meiner Balkonsolaranlage um 12 Euro bis 20 Euro pro Jahr geschmälert wird. Bei einer jährlichen Einsparung durch die Balkonsolaranlage von 100 Euro sind das 12% bis 20% Abschmelzung bei der Wirtschaftlichkeit.
Die Preisobergrenzen, welche die meisten von den VNBs auch veranschlagen, sind im MstG §29 bis §32 (Link) geregelt.
Genau aus diesem Grund hat keiner Bock eine kleine Anlage anzumelden. Bei einer Null-Einspeise-Anlage müssen zusätzlich noch die TAB des VNBs umgesetzt werden. Obwohl nach Inbetriebnahme der Null-Einspeise-Anlage weniger Strom aus dem Netz bezogen und nur wenige Watt eingespeist werden. Wenn du deine Überschüsse aber eh einspeisen willst und damit auch eine Vergütung bekommen willst dann ist die Messeinrichtung ja auch sinnvoll, da der eingespeiste Strom ja auch für die Vergütung gemessen werden muss. Aber wenn man auf die Vergütung verzichtet (Balkonsolar oder Null-Einspeise-Anlage) ist das alles nur eine Behinderung der Eigen-Energie-Versorgung ohne das ein Mehrwert entsteht.
Bei einer 20kWp Anlage sind dir die Kosten für die Messeinrichtungen vermutlich egal, da vernachlässigbar. Der Umbau der Verteilung wird da eher ein Kostenfaktor über den du dich ggf. ärgern wirst.
aber aber nick wir in d sind doch alle rechtschaffene bürger mit vorauseilendem gehorsam
gut das du denen was geschrieben hast evtl besinnen die sich ja auf das wesentliche
ich zb hab bei mir die ganze elektroinstallation im neubau selbst gemacht(aus mangel an handwerkern und aus mangel an fairen preisen) und keinen gefunden der mir was fertiges abnimmt(aus prinzip weils sich für die nicht lohnt und die eh keine zeit haben für so einen hanswurst wie mich)
kurzerhand hab ich den stecker gezogen jetzt bekommen die garnichts von mir
meine entscheidung ist auch nicht mehr umzukehren auch nicht für 12ct/kwh drauf gesch....
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.