pdf funktioniert (Datenblatt war nur Test)
Kannst du, wie von anderen weiter oben geschrieben, den WLan-Kanal für den AP im Gerät einstellen? Und wenn ja, was ist da eingestellt, und welche Kanäle stehen zur Auswahl?
Wenn da kein Kanal 14 anwählbar ist, das Ding aber auf Kanal 14 funkt, dann würde ich da aber mal ganz schnell das Gerät als defekt deklarieren, und sowohl die BNA als auch Bosswerk über den Umstand informieren.
Wenn da defaultmässig Kanal 14 eingestellt ist, dann gibts eher ein Problem mit der CE-Zertifizierung. Auch das dürfte sowohl Bosswerk als auch die BNA interessieren.
Oliver
Nun bekomm mal keine Panik, Du hast ja niemanden umgebracht! Alles gut! 🙂 Das mit dem falschen Kanal bzw. falschen Frequenz ist blöd, aber davon geht die Welt nicht unter. Vom Händler oder vom Hersteller ist das, sagen wir mal, erst einmal mindestens "unschön", die Geräte in einer, sagen wir mal, "Deutschland-fremden" Konfiguration zu verkaufen, aber da kannst Du in persona normalerweise nichts dafür.
Aber etwas anderes bereitet mir Kopfzerbrechen: Die Konformitätserklärung betrifft zwar den PV-Teil, nicht aber den WLAN/WiFi-Teil. Dieser muß da aber aufgeführt werden. Ich lasse mich da gerne korrigieren, aber nach meinem Kenntnisstand dürfte dieses Gerät in der Art mindestens in Deutschland so gar nicht vertrieben werden, denn der WR ist ja in Teilen auch ein Funkgerät. Dafür braucht es aber eine Konformitätserklärung, CE alleine reicht nicht aus.
In der Bedienungsanleitung ist zumindest auf den ersten Blick nichts zu finden, wie man z.B. eine Art von Ländercode einstellen könnte. Ich empfehle Dir hiermit ganz konkret, bei der BNetzA rückzufragen, ob Du den WR im deutschen Hoheitsgebiet betreiben darfst oder nicht. Falls die BNetzA dies verneint, muß der Händler den WR zurücknehmen und weil das kein Garantiefall ist, gibt es da auch keine Beschränkung auf zwei Jahre ab Kaufdatum.
Aber ich bin kein Jurist, dies ist nur mein ganz persönlicher Kenntnisstand. Möglicherweise wissen andere hier im Forum dazu mehr. Im Zweifelsfall: Nicht verzagen, BNetzA fragen!
Daniel
Dafür braucht es aber eine Konformitätserklärung, CE alleine reicht nicht aus.
CE braucht IMMER eine Konformitätserklärung, der Aufkleber alleine reicht niemals aus.
Was du vermutlich meinst, ist, daß Funkequipment besondere Konformitätsbedingungen erfüllen muß. Und wenn das Gerät die nicht erfüllt, ist es tatsächlich so, daß die BNA erst auf Hinweis von einem "Markteilnehmer" tätig wird.
Oliver
Wenn die BenetzA kommt ist immer was im Busch. Die kommen nicht einfach mal so. Die fahren auch keine Streife und suchen nach Wlan Sündern. Als lizenzierter Funkamateur hatte ich schon das ein oder andere Mal Kontakt zur Bundesnetzagentur. Die kommen nämlich auch zu mir und messen meine Funkanlage ein, wenn ein Nachbar meint er bekommt Krebs von den Antennen... In der Regel kommen die also nur auf Wunsch (im Privatbereich). Hast du einen Nachbarn mit vielen großen Antennen? Wenn ja dann ist das möglicherweise auch ein Funkamateur dessen Empfangsanlage gestört wird. Dies ist der häufigste Fall das die BnetzA ausrückt und private Bürger "jagt" 😉 Als Funkamateur sind Störungen super ärgerlich und jeder hat das Recht das diese Störungen beseitigt werden. In der Regel suchen wir Funkamateure die Störquelle erst selbst und führen dann ein klärendes Gespräch. Wer allerdings nicht die technischen Mittel und/oder die Muße hat sich mit unwissenden Nachbarn zu streiten der verständigt gleich die BnetzA. Störquellen gibt es immer mehr,... Wechselrichter deren Kondensatoren langsam alt sind und versagen, unnötige Optimierer die Spratzeln, schlechte Isolierung / Abschirmung, Wärmepumpen und vieles mehr... Die Hölle sind Powerlan Dinger,.. unmöglich, zumindest die älteren. Wer sowas nutzt anstatt sein Wlan auszubauen ist leichtsinnig. Aufmodulierte Signale auf den Sinus... unglaublich. Aber das ist ein anderes Thema 😉
Der Wlan Frquenzbereich liegt im 13cm Amateurfunkband. https://de.wikipedia.org/wiki/13-Zentimeter-Band
Als Ersttäter wirst du eine Unterlassung bekommen, halte dich dran und gut ist.
Der Nachbar hat ein Hochsicherheitshaus mit zig Kameras - aber in dessen Richtung wurde das Signal (leider) schwächer. Direkt am WR war es stark und nach Trennen vom Netz/Paneelen weg. Also eindeutig (oder, die haben mich veräppelt). Direkter Nachbar hat elektr. Gartentor - hat sich aber nie beschwert und wenn, wäre er persönlich auf mich zu gekommen. Nein, das traf mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel...
Direkt am WR war es stark und nach Trennen vom Netz/Paneelen weg. Also eindeutig (oder, die haben mich veräppelt).
Daher nochmals die Frage: Gibt es irgendwo in den Einstellungen einen Hinweis darauf, daß das Ding auf Kanal 14 funkt? Oder hast du da immer noch nicht nachgesehen?
Oliver
Der Nachbar hat ein Hochsicherheitshaus mit zig Kameras - aber in dessen Richtung wurde das Signal (leider) schwächer. Direkt am WR war es stark und nach Trennen vom Netz/Paneelen weg. Also eindeutig (oder, die haben mich veräppelt). Direkter Nachbar hat elektr. Gartentor - hat sich aber nie beschwert und wenn, wäre er persönlich auf mich zu gekommen. Nein, das traf mich wie ein Blitz aus heiterem Himmel...
Dein Wlan kann auch mehrere Häuser weiter sehr gut "lesbar" sein. Einfach mal im Umkreis von 500m nach Antennen ausschau halten.
Vermutlich konnte derjenige der die BnetzA alarmiert hat die Störquelle, also dich, nicht lokalisieren und hat daher um Hilfe gebeten. So ist der übliche Weg. Mach dir keine Sorge, die BnetzA ist deutlich kulanter als früher (damals RegTP vormals Post). Wenn es eine einmalige Sache ist wirst du keine Strafe erhalten. Sei dir aber sicher das das Netzverhalten nun in unregelmässsigen Abständen überprüft werden kann, davon bekommst du aber nichts mit, wenn du nicht mehr auf Kanal 14 sendest. Im Wiederholungsfall können saftige Geldstrafen auf einen zukommen, bis hin zur Ausserbetriebsetzung des störenden Geräts - bis dahin ist aber ein langer Weg
Direkt am WR war es stark und nach Trennen vom Netz/Paneelen weg. Also eindeutig (oder, die haben mich veräppelt).
Daher nochmals die Frage: Gibt es irgendwo in den Einstellungen einen Hinweis darauf, daß das Ding auf Kanal 14 funkt? Oder hast du da immer noch nicht nachgesehen?
Oliver
Hi, wenn da nichts kommt dann war's wohl nix als 'n fake.
mfg, stocki
2x405 an 600-er WR am Balkon, 1x5kWh 48V im Keller
angesteuert von EM540, Cerbo GX mit Touch, Multiplus 3000
öffentliche Ladestation DC 150kWh mit 2 Ladepunkten
Wenn es eine einmalige Sache ist wirst du keine Strafe erhalten.
Er wird eh keine Strafe erhalten, da er ja nichts verkehrt gemacht hat. Das Gerät ist CE-zertifiziert, mehr braucht den Endanwender nicht zu interessieren.
Die einzig offene Frage ist nach wie vor, ob man da was in dem Ding hätte einstellen können.
Hi, wenn da nichts kommt dann war's wohl nix als 'n fake.
Sieht fast so aus.
Oliver
Wenn es eine einmalige Sache ist wirst du keine Strafe erhalten.
Er wird eh keine Strafe erhalten, da er ja nichts verkehrt gemacht hat. Das Gerät ist CE-zertifiziert, mehr braucht den Endanwender nicht zu interessieren.
Die einzig offene Frage ist nach wie vor, ob man da was in dem Ding hätte einstellen können.
Absolut falsch, hilft dem Threadersteller aber nicht, darum werde ich es hier nicht vertiefen.
Wäre aber interessant, wie du auf diese Meinung kommst. Auch wenn’s dem TO angeblich nicht hilft.
Oliver
CE braucht IMMER eine Konformitätserklärung, der Aufkleber alleine reicht niemals aus.Das ist falsch. Ich habe hier in Griffweite ein winziges Taschenlämpchen für den Schlüsselbund. Besteht nur aus Knopfzelle mit "eingebautem Innenwiderstand" 😉 , LED und Taster. Da ist CE aufgedruckt aber ich garantiere Dir, daß da keine Konformitätserklärung dabei war. Und das ist nicht der einzige CE-Gegenstand dieser Art in meinem Besitz.
Daniel
Macht nix. Die Konformitätserklärung ist trotzdem der eigentliche Nachweis der Konformität, und die zwingende Voraussetzung zum Anbringen des CE-Kennzeichens. Die muß aber je nach Produktart nicht unbedingt dem Produkt beiliegen.
Oliver
Die Hölle sind Powerlan Dinger,.. unmöglich, zumindest die älteren. Wer sowas nutzt anstatt sein Wlan auszubauen ist leichtsinnig. Aufmodulierte Signale auf den Sinus... unglaublich. Aber das ist ein anderes Thema 😉Das hat nichts mit leichtsinnig zu tun, sondern die Leute wissen es einfach nicht. Die PLC-Krätze-Geräte werden ja als problemloser WLAN-Ersatz beworben und sind auf jedem Discounterwühltisch mit chinesischsprachiger BDA zu haben.
Eine "Strafe" bekäme er im Wiederholungsfall so oder so nicht, sondern ein "Bußgeld", weil die Tat eine Ordnungswidrigkeit ist und keine Straftat. Die allerdings kann auch mal schnell mit 5000 € zu Buche schlagen. Eine Außerbetriebsetzung erfolgt grundsätzlich immer, wenn der Betreiber die Störungen nicht abstellen kann (z.B. durch dauerhafte Abstellung des Kanals 14).
Daniel