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BMF - 2021.10.29-Gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-Photovoltaikanlagen - Neue Regelungen - Beispielrechnungen

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(@reinholdu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 56
Themenstarter  

Hallo Forumsgemeinde
Mit Dank an Andreas möchte ich hiermit meine Ankündigung wahrmachen und mich direkt im Forum zu Wort melden...
...gleich (etwas spät vielleicht) mit einem -sicher nicht nur für mich interessanten Thema:

BMF - 2021.10.29-Gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-Photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-Blockheizkraftwerken

Bei den rechtlichen Grundlagen gelten seit dem 29. Oktober 2021 "schnell & neu & endlich" neue Regeln
(die z.B. den Steuerberater & seine Kosten durch Erklärung von "Liebhaberei" außen vor lassen und weiter Flächen ermöglichen):

- Kleine Photovoltaikanlagen und vergleichbare BHKW dürfen jetzt auf zu Wohnzwecken genutzten EInfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern UND Mehrfamilienhäusern genutzt werden!
...so ihr denn eure Wohnung darin habt (s-u.).
- Unentgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken steht der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gleich!
- Der von Photovoltaikanlage/BHKW erzeugte Strom wird -neben der Einspeisung in das öffentliche Netz- ausschliesslich in den zu EIGENEN Wohnzwecken genutzten Räumen verbraucht
- Gewinnerzielungsabsicht (Liebhaberei, keine Einkommensteuer, etc.) wird nur erklärt - Ergebnisprognosen weder erstellt noch geprüft wenn Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Schreiben im Link).
- Die Grenze von (derzeit?) 10,0kW/KWp ist weiterhin gültig...
Viele gute (!) Beispiele im Text bitte downloaden und gern hier diskutieren!!

LG
Reinhold

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/20211029-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken.pdf?__blob=publicationFile&v=2


   
Zitat
Stefanseiner
(@stefanseiner)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 2257
 

Sehr cool, EÜR weg, monatliche UST-Voranmeldungen weg, dann bleibt jetzt also nur noch die USt Erklärung am Jahresende und das war's mit dem FA - und das ist ja der am wenigsten aufwändige Part.

Leitfaden Akkus & PV von A-Z
Projekttagebuch: 10kWh Akku mit 3kWp auf dem Holzunterstand
China-Akku 18650 Test - 508.800mAh in 62 Zellen
Beschaffung der Akkus und deren Kosten // Akkuquellen


   
AntwortZitat
 Olfi
(@olfi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 209
 

Hi,

Die Umsatzsteuer von der Investition war Betriebseinnahme und hat mir das Ergebnis verbogen (Klar, ist Jammern auf hohem Niveau über den Gewinn aus der PV-Anlage).

Wird die Umsatzsteuer der Investition von Finanzamt nachgefordert wenn die EÜR wegfällt und ich die Liebhaberei nun in Anspruch nehme?
Ich habe die ESt-Erklärung leider schon beim Finanzamt mit EÜR abgegeben. Pech gehabt?

Verwirrte Grüße,
olfi

5 kWp Ost / 5 kWp West, Corsa Elektro
Powerwall im Wachstum

Mitgliederkarte: https://umap.openstreetmap.de/de/map/drbacke-forum_28799#6/51.337/9.492
zur Anleitung: https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=4982


   
AntwortZitat
(@reinholdu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 56
Themenstarter  

<SMILE> Nice trick

Entweder du bist auf Gewinn aus ... dann darfst du die zugehörigen (Invest-) Kosten natürlich in Vorabzug bringen, incl. Steuern (Verlustvortrag!)
_oder_
du betreibst Liebhaberei ...dann natürlich IN TOTO

- Ist so ziemlich die Basis eines (kaufmännischen) Betriebs.

Bei Liebhaberei ("mein solarstrom gehört mir") fällt dafür der ungeliebte(?)(aufwendige)(teure) Papierkram weg...
Rate mal was wohl passiert wenn du JETZT Liebhaberei erklärst <lol>
War da nicht sogar ein Beispiel im Text ???


   
AntwortZitat
 Olfi
(@olfi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 209
 

<SMILE> Nice trick

Entweder du bist auf Gewinn aus ... dann darfst du die zugehörigen (Invest-) Kosten natürlich in Vorabzug bringen, incl. Steuern (Verlustvortrag!)
_oder_
du betreibst Liebhaberei ...dann natürlich IN TOTO

- Ist so ziemlich die Basis eines (kaufmännischen) Betriebs.

Bei Liebhaberei ("mein solarstrom gehört mir") fällt dafür der ungeliebte(?)(aufwendige)(teure) Papierkram weg...
Rate mal was wohl passiert wenn du JETZT Liebhaberei erklärst <lol>
War da nicht sogar ein Beispiel im Text ???

Hallo,
danke für deine Antwort.

"Rate mal was wohl passiert wenn du JETZT Liebhaberei erklärst <lol> "
Nun, aus der Aussage schließe ich, das dann die Umsatzsteuer der Investition in den Fängen des Finanzamtes landet.

Ein passendes Beispiel im Text habe ich nicht erkannt.

Ich nehme Gewinn gerne mit. Wobei die eigentliche Motivation aus Umweltaspekten besteht. Wenn die Investition wieder rausbekomme, dann reicht es mir denn ich habe dann etwas für die Zukunft meiner Kinder getan - ausnahmsweise ohne das es etwas kostet 😉

5 kWp Ost / 5 kWp West, Corsa Elektro
Powerwall im Wachstum

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(@reinholdu)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 56
Themenstarter  

... denn ich habe dann etwas für die Zukunft meiner Kinder getan - ausnahmsweise ohne das es etwas kostet 😉

Ich denke das gilt für einen großen Teil der Forumsmitglieder...
Obwohl eigentlich müßten wir dafür sogar das Land wechseln ...z.B. Holland ("Stecker in Steckdose", Bildungsinvestitionen und so)...

Aber tröste dich ... Wir sind alle auf dem Weg Richtung Millionarios 😉
https://www.usda.gov/media/blog/2017/01/13/cost-raising-child

'ne Halbe Mio hab ich da schon "investiert" :thumbup:


   
AntwortZitat
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