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Blakon Solar: Warum muss das immer so schwer sein. Pragmatische Lösung für VDE Dilemma?

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Hallo Zusammen,

seit einiger Zeit verfolge ich die Entwicklung der rechtlichen Normen / Vorgaben / Gesetze im Bereich Balkon-Solar. Ich betreibe selbst auch eine Anlage und bin damit super happy, im Gegensatz zu den rechtlichen Entwicklungen. Natürlich war die Balkon-Solar-Petition ein riesiger Triumpf, aber es macht den Eindruck als müssten wir in Deutschland immer alles zu Tode regulieren. Die gesetzlichen Vorgaben nach dem neuen Solarpaket I sind ja durchaus "plausibel", wobei ich die generelle Beschränkung der maximalen Modulleistung vollkommen unnötig ist. Wenn jemand elektrisch korrekt eine 4 kW-Anlage aufbaut, soll er das doch machen. Nur dann bitte eben auch ins Marktstammdatenregister eintragen, wie ich es bei meiner Anlage auch gemacht habe.

Aber das ist ein anderes Problem für eine andere Zeit.

Nun haben wir passende gesetzliche Vorgaben, aber noch fehlende technische Regelungen. Und hier sind wir beim Thema VDE. Erstmal danke für die Aufklärung besonders zur Arbeitsweise und Notwendigkeit der VDE im Rahmen der Balkon-Solar-Petition Videos. Das meine ich nicht ironisch, es sollte schon irgendwo festgeschrieben sein, wie ein elektrisch korrekter Anschluss auszusehen hat. Das hier das Thema Schuko-Stecker im ersten Anlauf in die Hose ging war ja schon schwierig, aber die aktuellen Entwürfe zur Möglichkeit auch 800W Wechselrichter mit max. +20% Modulleistung = 960W maximaler Modulleistung zu betreiben sind doch Quatsch. Also halt, ich bezweifele die Ergebnisse in keinster Weise; ich glaube auch, dass es in sehr ungünstigen Bedingungen zu einer Überhitzung im Endstromkreis des Balkon-Kraftwerks führen kann.

Nun an alle VDE-Nerds, wer erinnert sich noch an die VDE V 0100-551-1 ? Ich kann euch nicht genau sagen was drin steht, weil ich keine Lust hatte diese zu kaufen.

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Aber die Essenz ist: Man darf Balkon-Kraftwerke unter bestimmten Umständen nicht nur wie bis dahin vorgeschrieben in einem komplett eigenen Stromkreis betrieben und abgesichert werden, sondern darf nun auch in Endstromkreisen angeschlossen (was natürlich auch schon lange gang und gebe war). Aber in dieser Norm findet sich ein für manche vielleicht nervige, aber doch einfache Lösung für das aktuell heiß diskuttierte Thema 800W-Wechselrichter. Wenn die Balkon-Solaranlage an einen Endstromkreis über einen "Stecker" angeschlossen wird und der Endstromkreis mit 16A abgesichert ist, soll der Leitungsschutz durch eine 13A Absicherung getauscht werden. Also ab in die Zahlenabteilung (damals waren noch Blakon-Kraftwerke mit max. 600W vorgesehen):

Das Ergebnis wäre dann, dass die "Sicherung" schon früher rausfliegt und zwar genau 3A bei ca. 240V also bei 720W weniger Leistung. Damit ist wunderbar sichergestellt, das das BKW im Worst-Case 24 Stunden mit 600W Energie einspeist und die ursprünglich vorgesehene Leitungsschutz-Eigenschaft voll erhalten bleibt. Ließe sich das 800W Dilemma nicht einfach lösen in dem man andersherum an die Sache herangeht?

Beispiel:

Man schaut sich seinen Balkon an, versucht eine sinnvolle Lösung aufzubauen, die eigentlich beliebig groß sein kann (bis dann Einschränkungen bzgl. ein-phasiger Einspreisung greifen, aber dann eben ein 3-phasier WR vorgeschrieben werden könnte). Wenn jemand in Süd-lage 2,4 kW Balkon Solar unterbringt, darf er das doch machen, wenn der Anschluss elektrisch korrekt ist und nach der Installation ein äquivalenter Schutz zu vorher besteht.

Pe = Maximale gewünschte permanente Erzeugungsleistung

Ie = Maximaler dauerhafter erzeugter Strom

Und wenn ich mir einfach folgendes Herleite: Maximaler Strom des Balkon-Kraftwerks soll mit 20% Puffer weniger abgesichert werden, als im ursprünglichen elektrisch korrekten Zustand des Endstromkreises. Damit wäre garantiert, dass die Leitungen jemals dauerhaft stärker belastet werden als vorgesehen.

Ie = ( Alte Absicherung /A - Neue Absicherung /A ) * 0,8 

Nun kann man sich einfach seine neue Absicherung ausrechnen:

Ie /A

--- = Delta Absicherung /A

0,8

 

Also:

 

 Pe /W

------- = Delta Abs /A

192 V

 

Pe = Delta Abs /A * 192 V

Die magische Solar-Formel. Jetzt kann ich bei gegebener maximaler Solarleistung einen äquivalenten Leitungsschutz errechnen, oder bei gegebenem LS das "größt" mögliche und sichere BKW ermittelen, als die maximale Wechselrichter Dauerleistung. Natürlich ist bei 3,6 kW dauerhaft sowieso Schluss, dass ist klar, aber darunter ließe sich so ein recht großer Gleitbereich ermöglichen. Konkret könnte ich bei mir eine 1,6 kW Anlage anbringen, wären dann eine Reduzierung der Absicherung des Endstromkreises von 8,3 A also mindestens 9 A. Bei aktuell 16A also nur noch maximal 7A oder entsprechend 1680W Leistung. Das wäre wohl für die meisten, wo das BKW nicht an der Küche hängt, problemlos verschmerzbar.

Und zum Schluss zurück zu den 800W Balkonkraftwerken, nach der magischen Formel 4,2 A -> 5 A. Bei einer Absicherung auf 11A oder 2640W lässt sich garantiert dauerhaft die Anlage betreiben.

Natürlich werden jetzt alle schreien: Aber dann braucht man ja einen Elektriker! You heard it here first 😉 Sehe ich als eine deutlich kleinere reale Hürde als viele Behaupten. Im Zweifel machts der Gleiche, der euch auch eure BKW-Dose gesetzt hat 😉

Ich habe mich bei der Leistung übrigens immer auf die dauerhafte Wechselrichterausgangsleistung bei 240V bezogen. Meiner Meinung nach sollten die Wechselrichter-Hersteller entsprechende Leistungsvorgaben für ihre Geräte machen und nicht die VDE. Also die Modulseite sollte somit gar nicht Leistungsmäßig eingeschränkt werden. Wenn ich einen 600 WR habe, der es verkraftet (laut Datenblatt) dauerhaft einen String mit 4 Modulen a 400W zu betreiben, dann kann das z.B. mit unterschiedlichen Ausrichtungen immernoch sinnvoll sein.

Ich meine das durchaus Ernst als Diskussionsgrundlage. Wäre doch schlau sicher und großzügig zu regulieren anstelle von sinnlos zu diktieren!

 

Viele Grüße, lasst den Shit-Storm beginnen!

Euer 1024kb


   
Bart reacted
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Win
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(@win)
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Ich hoffe, du bist Entscheidungsträger beim VDE. 😊 

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