Hallo zusammen,
bin neu hier und habe mich auch mit dem Thema Inselanlage beschäftigt. Es gibt tatsächlich den Begriff der Inselanlage mit Netzunterstützung. Dazu ist ein Off-Grid Wechselrichter notwendig. D.h. der Wechselrichter hat einen 3x400V Netzanschluss und einen 3x400V Load-Anschluss, an dem bei mir das ganze Haus hängt. Dadurch hat die PV-Anlage erstmal keinen direkten Anschluss an das öffentliche Netz und ist damit ein Gerät hinter dem Zähler wie z.B. ein Backofen und geht den Netzbetreiber damit nichts an.
Ich habe den Deye Hybrid WR SUN-10K-SG04LP3-EU-1. Das ist so ein Off-Grid WR der neben dem PV und Batterie Anschluss auch noch einen Generator-Anschluss hat. Ich habe nichts mit Deye, Solarbringer o.ä. zu tun. Bin aber der Meinung, dass ich damit die Bedingungen einer anmeldefreien PV Anlage erfülle. Habe allerdings deswegen noch keinen Kontakt zum Netzbetreiber gehabt. Ich kann also noch nicht den Beweis antreten, dass das vom Netzbetreiber auch so gesehen wird.
Unter dem Link gibt es auch interessante Kommentare zu dem Thema.
https://solarbringer.de/solar-inselanlage-mit-netzunterstuetzung/
Das ist Werbung für ein Konzept, eine Idee oder ein Produkt?
Wohlwollend könnte man das noch als gesunden Menschenverstand auffassen, welcher bekannter Massen hier wenig zählt.
Es ist beruhigend, dass man unterstützt werden wird, wenn man die erste Inselanlage mit Netzunterstützung vor Gericht erstreiten wird.
SolarHeini
@diddy Bin gespannt was dein Netzbetreiber dazu sagt.
Der Wechselrichter kann Notstrom zur Verfügung stellen (bei Netzausfall) macht aber meines Erachtens kein dauerhaftes Off-Grid, das würde bedeuten, dass zu jeder Zeit entweder Netzbezug stattfindet oder aber Netz getrennt und Solar und Batterie werkelt.
Hier hast du einen Netzparallel Wechselrichter der solange Netz besteht einfach nur versucht eine Nulleinspeisung zu machen und Netz und Wechselrichter sind nicht getrennt.
Kurze Anmerkung am Rande, es sind 3x 230V und keine 3v 400V. Nur zwischen den Phasen hast du 400V anliegen, aber nicht pro Phase.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Wenn dann zum obligatorischen Zählerwechsel nicht der Subunternehmer im Ford Fiesta sondern zwei bunte Fahrzeuge des VNB und EVU erscheinen, dann hast du dir mit Balkonkraft eine Beanstandung der Verbrauchsstelle bestellt, irgendwas findet die immer.
Ich habe beruflich einiges mit Mägeln zu tun, die in TÜV Berichten stehen. Wenn Anlagen (bzw. Installationssachen der Anlagen) meiner Firma als Mangel in TÜV Berichten auftauchen, dann geben die Betreiber das an mich weiter, weil sie das fachlich nicht verstehen. Ich muss sagen, dass manche TÜV Prüfer sehr kreativ sind . Es werden Mängel nach eigenem gutdünken erstellt. Es drängt sich der Gedanke auf, dass es gemacht werden kann, weil sich keiner so genau mit vorschriften auskennt und man dem "Fachmann" vom TÜV glauben muss, was er sagt. Ich habe 20 jahre erfahrung mit den Anlagen und den TÜV Prüfungen. Ich muss nicht alles wissen, kann aber erkennen, wenn was falsches oder überzogenes im Bericht steht. Die machen auch job-Sicherung nach dem Motto: wenn ich nie was finde, für was braucht man dann diese Prüfung. So sehe ich das auch bei abnahme von PV-Anlagen. Der durchschnitts Betreiber muss das glauben, was er erzählt bekommt. Da können die grössten Bären aufgebunden werden, das fachlich zu hinterfragen, wer kann das schon.
Fragt sich wo deren Hersteller bleiben, warum sie nicht gegen die aktuelle Entwicklung Sturm laufen.
Das hat auch methode, hürden aufzubauen. So dass hersteller nicht in den Markt kommen , nix vom Kuchen abbekommen können. Klar, CE Kennzeichen ist wichtig. Und dass in Autos nur Original Ersatzteile eingebaut werden dürfen, wenn man nicht Gefahr laufen will, eine gesamt Garantie zu verlieren. Wer hat schon als Hersteller so viel Geld, alle seine Produkte "zertifizieren" zu lassen. Das dafür benötigte Geld muss erst mal wieder rein kommen. Wie sollen kleine Hersteller gegen was "Strum laufen". Dafür braucht man ne gewisse Grösse und/oder genug Kapital. Wenn man das hat, spielt man lieber oben mit und hält kleine Mitbewerber aussen vor.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Das ist Werbung für ein Konzept, eine Idee oder ein Produkt?
Wohlwollend könnte man das noch als gesunden Menschenverstand auffassen, welcher bekannter Massen hier wenig zählt.
Es ist beruhigend, dass man unterstützt werden wird, wenn man die erste Inselanlage mit Netzunterstützung vor Gericht erstreiten wird.
Das sehe ich nicht so eng. Im internet sind massig info abrufbar. Wer nicht auf die "optimalste" seite surft, hat dann auch nur ein durchwachsenes Ergebnis. Jeder, der sich neu mit dem thema beschäftigt, sucht im internet infos. Ich denke, nicht, dass es sich hier um Werbung handelt. Das neue Miglied hat den weg zu uns gefunden, wir können mit unseren Erfahrungen gut helfen.
Ich finde den link ok. Das geht auch in die Richtung, vor Ort erzeugen und direkt vor Ort verbrauchen.
Ic habe mich durch dir kommentare des link geklickt. Hier eein interessanter Post:
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das Thema “Rechtssicherheit” wurde ja hier schon ausgiebig diskutiert. Der Tenor aller Fragen rund um Do-it-Yourself PV Anlagen ist immer der Gleiche: “Im Prinzip ja – aber… es kommt darauf an”. Dem Thema “Solar” mangelt es generell an Klarheit. Nicht nur in Fragen der genehmigungsfreien PV-Anlage.
Nehmen wir zum Beispiel die Frage der elektrischen Erdung. Dein Elektrikerfreund wird dir selbstverständlich zu einer VDE-gerechten Erdung raten. Dem Blitzschutzexperten geht das nicht weit genug. Der Solarateur hingegen wird dir von einer Erdung der Dachmontage abraten (Stichwort “Blitzautobahn”). Hersteller von Modulen und Invertern raten ebenfalls in Abhängigkeit der verbauten Technik von der Erdung ab (Hierzu wird es demnächst übrigens einen eigenen Artikel hier im Wiki geben). Wem also sollst Du glauben? Und wir reden hier nur von einem relativ trivialen Detail.
Oder nehmen wir die Frage der Dachstatik. Ein Dachdecker wird dir klarmachen, dass du mit einer PV Aufdachanlage das Tor zur Hölle öffnest, weil du mit diesem Eingriff sämtliche Gewährleistungsansprüche am Dach verlierst. Dein russischer Solarteur schraubt dir mit rustikalem Frohsinn jede beliebige Technik aufs Dach, solange du ihn dafür bezahlst. Ich wage zu behaupten, dass 99% aller PV-Dachmontagen in Deutschland mit nicht zertifizierten Montagesets erfolgen. Das ist bei den langwierigen und teuren Zertifizierungsprozessen in Deutschland auch nur logisch. Allein für verstellbare Dachhaken beträgt der Zertifizierungsstau in Deutschland nämlich mehrere Jahre. Es gibt schlicht und einfach für das gesamte PV-Thema nur wenige wirklich verlässliche Standards. Und existierenden PV Standards sind ausschließlich auf Einspeiseanlagen ausgerichtet. Inselanlage mit Netzunterstützung ohne Einspeisung? Fehlanzeige. Das ist für den Innovationsstandort Deutschland eben –> Zitat –> “alles Neuland”.
Mit der Rechtslage zum Thema Solar ist es genauso: Es kommt darauf an, wen du fragst. Frag einen Lobbyisten, und du wirst die Antwort eines Lobbyisten erhalten. Der Netzbetreiber wird selbstverständlich jeden Eingriff durch nicht zertifizierte Personen ablehnen, und auf die NAV verweisen. Weshalb sollte ein Profiteur der deutschen Stromlobby freiwillig seine Komfortzone verlassen? Jede amtliche Auskunft kann ohnehin nur auf die geltende Rechtslage verweisen, welche hier im Beitrag bereits recht ausführlich beleuchtet wurde.
Der Zählertausch hingegen ist ein formeller Akt mit plausiblem Hintergrund. Ein rückwärtsdrehender Ferrariszähler ist objektiv betrachtet unfair. Verbrauchst Du Strom, musst du ihn auch regulär bezahlen. Die meisten von Euch sollten bereits im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels digitalen Zweirichtungszähler erhalten haben. Liegt dein Stromverbrauch über 6kWh im Jahr, hast du innerhalb von 3 Monaten Anspruch auf einen digitalen Zähler. Ohne einen digitalen Zähler raten wir von der Installation einer DIY PV-Anlage ab. Die Kombination von selbst installierter Inselanlage und potenziell rückwärtsdrehendem Ferrariszähler steht juristisch auf mehr als tönernen Füßen. Zum Glück gibt es einen einfachen Trick, um im Schnellverfahren einen digitalen Zähler zu erhalten: Kaufe dir im Baumarkt ein billiges Balkonkraftwerk, und melde es im Marktstammdatenregister an. Du wirst überrascht sein, wie schnell Du Post vom Netzbetreiber mit einem Terminvorschlag erhältst. Dieser Trick ist übrigens generell ein cooler Tipp für jeden, der über den Eigenbau einer PV-Anlage nachdenkt. Das Balkonkraftwerk legalisiert und legitimiert Dich automatisch als Stromproduzent. Dass Du nebenbei noch eine Inselanlage für die Gartenbeleuchtung aufgebaut hast ist ebenfalls legal und nicht zu beanstanden.
Viel Spaß beim Selbermachen – und Viele Grüße vom Solarbringer!
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Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Bin aber der Meinung, dass ich damit die Bedingungen einer anmeldefreien PV Anlage erfülle.
Deine meinung in allen Ehren, aber die interessiert dabei nicht wirklich. Im MaStR must die Anmelden und beim VNB um Erlaubnis betteln. Ist leider so, der VNB kann dir entgegen kommen und sagen, ok, mach mal, aber speise nix ein, aber ein Elektriker muss das ganze abnehmen, da du ja nix anbauen darfst, nur Stecker stecken.
Es gibt tatsächlich den Begriff der Inselanlage mit Netzunterstützung
Mag sein, aber nicht in den einschlägigen Verordnungen. Was irgendwelche Verkäufer oder sonstige Quellen im Netz schreiben, ist auch nur persönliche Meinung.
Oliver
@alter-hase steht da drin Nach § 52 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 2 des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) von NAB beim VNB und Inbetriebnahme muss ein Monat liegen... wenn du jetzt In Betrieb gehst und in 12 Monaten NAB stellst, bist 14Monate zu früh dran, bei 10€ pro kWp kann das teuer werden... Dann abbauen und kurz warten und erst NAB stellen und die Reihenfolge einhalten. Aber das werden sicher nicht viele VNB ausnutzen. Der Großteil der VNB stehen dem nicht ganz so verweigernd entgegen.
Es gab schon mehrfach den Versuch von Netzbetreibern solche Anlagen zu verbieten. Bis heute gibt es noch keine einzige Klage gegen einen Betreiber einer solchen Anlage. Natürlich werden Solateure, Elektriker und auch Netzbetreiber erstmal versuchen solch eine Anlage abzulehnen. Entsprechende Androhungen bis hin zur Stromabschaltung gab es. Weil sie natürlich wollen, das die Goldgräberstimmung mit satten Profiten möglichst lange anhält.
Letztendlich regeln das EEG, NAV und VDE
Die VDE ist immer zu beachten. Allerdings gibt es dafür keine Vorschrift die einen hinter dem Stromzähler zwingt immer einen Elektriker zu beauftragen.
Das EEG regelt in erster Linie die Einspeisevergütung aber auch Bußgelder bei Verstößen. Es gibt aber dort keinen Verstoß gegen Nichtanmeldung. Außerdem sieht die Eintragung ins Markenstammregister eine Nichteinspeisung überhaupt nicht vor. Es gibt dort die „Volleinspeisung und Teileinspeisung“. Was sollte man also eintragen? Man kann so eine Anlage also dort überhaupt nicht anmelden. Es kann mich auch niemand zur Einspeisung zwingen, nur damit ich die Anlage überhaupt dort eintragen kann.
Eine Inselanlage mit Netzunterstützung ist erstmal eine Anlage zur Selbstversorgung. Wenn kein Strom aus PV oder Akku entnommen werden kann, ist der WR ein Verbraucher der ans Netz angeschlossen ist, wie eben ein Backofen auch. Um einen Backofen am Hausnetz anzuschließen benötige ich auch nicht zwangsläufig einen Elektrobetrieb, solange ich die Vorgaben der VDE beachte. Was natürlich nicht geht ist Einspeisung. Das heißt der Off-Grid Wechselrichter ist im Prinzip wie eine Diode, der den Strom nur in eine Richtung durchläßt ( ja ich weiß das Dioden nur bei Gleichstrom funktionieren- es ging mir um ein Bild für die Funktion). Und auch die Anti-Islanding Funktion muss gegeben sein, also das beim Netzausfall seitens des Versorgers keine Spannung am Netzanschluss ansteht (zB erzeugt durch die Batterie oder einem Notstromgenerator)
Dann ist da noch die NAV (Netzanschlußverordnung) die aber nur den Bereich vom Hauanschluss bis zur Meßeinrichtung regelt. Mit zwei Ausnahmen:
1. den On-Grid Anlagen. Diese sind hinter der Meßeinrichtung immer unmittelbar mit dem Netz verbunden. Deren Wechselrichter haben keinen separaten Netzeingang und Load-Ausgang. Sie lassen den Strom immer in beide Richtungen fließen. Hier liegt der wesentliche Unterschied zum Off-Grid WR.
2. Wallboxen (hier läuft der Verband der Automobilindustrie Sturm gegen diese Ausnahme.)
Der Geltungsbereich des NAV wurde im Urteil vom 13.01.2022 – 6 U 201/20 des LG Frankfurt am Main eindeutig klargestellt.
Nein es ist keine Werbung für ein Produkt. Wen es nicht interessiert, sollte es einfach ignorieren. Ich dachte ich stoße einfach mal die Diskussion zu dem Thema an und nenne die Quelle auf die ich mich berufe.
es geht in §52 Bs.1 Nr.9 um
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dem Netzbetreiber die Zuordnung zu oder den Wechsel zwischen den verschiedenen Veräußerungsformen nach § 21b Absatz 1 nicht nach Maßgabe des § 21c übermittelt haben,Da ich nichts einspeise, veräußere ich auch nichts. Trifft also nicht zu.
Nein es ist keine Werbung für ein Produkt. Wen es nicht interessiert, sollte es einfach ignorieren. Ich dachte ich stoße einfach mal die Diskussion zu dem Thema an und nenne die Quelle auf die ich mich berufe.
Mir ging es nicht darum ob du Werbung betreibst.
Ich fragte mich ob dort Werbung betrieben wird, um den Inhalt besser einschätzen zu können.
Es rennt bei mir offene Tore ein.
Ich denke schon immer, dass die üblichen, preiswerten OFF-GRID ALL-IN-ONE Geräte reine Verbraucher sind.
Also jene mit einem AC-IN Anschluss, worüber die Verbraucher alternativ versorgt werden können und die Batterie auch geladen werden kann.
Es gibt keinen Weg wie Solar- oder Batterieenergie in das öffentliche Netz gelangen kann.
Da muss ein solides ChinaExport reichen … es kann nicht mehr als öffentlich-rechtlichen Strom verbrauchen.
Sag es und man wird dir tausend seltsame Dinge erwidern.
Nein es ist keine Werbung für ein Produkt. Wen es nicht interessiert, sollte es einfach ignorieren. Ich dachte ich stoße einfach mal die Diskussion zu dem Thema an und nenne die Quelle auf die ich mich berufe.
Mir ging es nicht darum ob du Werbung betreibst.
Ich fragte mich ob dort Werbung betrieben wird, um den Inhalt besser einschätzen zu können.
Es rennt bei mir offene Tore ein.
Ich denke schon immer, dass die üblichen, preiswerten OFF-GRID ALL-IN-ONE Geräte reine Verbraucher sind.
Also jene mit einem AC-IN Anschluss, worüber die Verbraucher alternativ versorgt werden können und die Batterie auch geladen werden kann.
Es gibt keinen Weg wie Solar- oder Batterieenergie in das öffentliche Netz gelangen kann.
Da muss ein solides ChinaExport reichen … es kann nicht mehr als öffentlich-rechtlichen Strom verbrauchen.Sag es und man wird dir tausend seltsame Dinge erwidern.
Wir können für jede Firma/Unternehmen/Shop froh sein, der solche Anlagen verkauft. Weil nicht alle so wie wir elektrotechnisch Fachleute sind oder das wissen haben, PV-Anlagen selbst zu installieren. Je mehr solche Anlagen es in Deutschland gibt, je mehr Unternehmen sowas verkaufen, desto schwieriger wird es für die Stromlobby, das zu bekämpfen. Jede Diktatur wird irgendwann durch mutige Menschen gestürzt, die sich gegen die ungerechtigkeit auflehnen. Auch wenn die Diktatoren Gesetze erlassen und das auflehnen dagegen auf den ersten Anschein gesetzeswidrig ist.
Der letzte Satz ist allgemein zu sehen, das hat nix mit Deutschland zu tun. Ich meine damit echte Diktatoren in anderen Ländern.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Die Rolle des EEG Gesetzes verstehe ich noch nicht. Da die EEG-Umlage entfallen ist, sollte selbst erzeugter Strom doch Abgabenfrei nutzbar sein.
Wenn man keinen Rückwärts drehenden Zähler hat, sollten es für Schadensersatzansprüche bei Nutzung eines zertifizierten WR keine Grundlage geben.
Entgangener Umsatz wegen Nichtnutzung einer intelligenten Messeinrichtung, aber darin sehe ich auch ein Bug.
Die Modulleitung ist irrelevant, da der VNB ja kein Gleichstrom transportiert.
..,-
Nein es ist keine Werbung für ein Produkt. Wen es nicht interessiert, sollte es einfach ignorieren. Ich dachte ich stoße einfach mal die Diskussion zu dem Thema an und nenne die Quelle auf die ich mich berufe.
Mir ging es nicht darum ob du Werbung betreibst.
Ich fragte mich ob dort Werbung betrieben wird, um den Inhalt besser einschätzen zu können.
Es rennt bei mir offene Tore ein.
Ich denke schon immer, dass die üblichen, preiswerten OFF-GRID ALL-IN-ONE Geräte reine Verbraucher sind.
Also jene mit einem AC-IN Anschluss, worüber die Verbraucher alternativ versorgt werden können und die Batterie auch geladen werden kann.
Es gibt keinen Weg wie Solar- oder Batterieenergie in das öffentliche Netz gelangen kann.
Da muss ein solides ChinaExport reichen … es kann nicht mehr als öffentlich-rechtlichen Strom verbrauchen.Sag es und man wird dir tausend seltsame Dinge erwidern.
Wir können für jede Firma/Unternehmen/Shop froh sein, der solche Anlagen verkauft. Weil nicht alle so wie wir elektrotechnisch Fachleute sind oder das wissen haben, PV-Anlagen selbst zu installieren.
...
Das mit dem Fachwissen bleibt seltsam.
Gestandene Elektromeister/Solarteure verstehen es nicht oder möchten es nicht verstehen.
Sie kennen maximal ihr Ding, welches nur mit ihnen, mit Zertifikat und dem Segen des VNBs geht …
Das zweipolige Relais der PIPs ist sicher.
Der Wechselrichter funktioniert nicht netzsynchron. Sein IT Netz wird nicht verstanden.
Klebt ein Relaiskontakt ist das als würde eine Batterie mit nur einem Anschluss an N oder L der Hausinstallation angeschlossen.
Nichts passiert.
Kleben beide Relaiskontakte passiert erst recht nichts.
Deren Wechselrichter gehen in Störung und/oder lösen durch einen diffusen Fehlerstrom den FI des Hauses aus.
Es gibt keinen Grund für einen NA Schutz.
Man müsste also von einem technisch extrem hohen Aufwand zum Verlassen einer solchen „Insel“ sprechen,
da es schlicht nicht möglich ist.
Spätestens ein VNB darf nun keinen Unsinn mehr erzählen.
So ist Alcatraz dann per Definition und Amtshilfe keine Insel, weil die Bundesnetzagentur vom Festland spricht, wenn …
Fast so amüsant wie die Meldung der BBC:
„Fog in Channel, Continent cut off.”
Das EEG sagt dazu in §10 Abs. 1
(1) Anlagenbetreiber dürfen den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen.
Also muss es nicht unbedingt derzertfizierte Soarteur sein. Auch ein nicht zertifizierter Elektriker ist eine fachkundige Person.
Was die Eintragung in das MaStR angeht gibt es da ein Problem. Man kann dort zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung wählen. Beides trifft bei mir nicht zu. Ich speise gar nicht ein. Ich kann die Anlage damit nicht anmelden. Es ist nicht vorgesehen.