@und-mehr Zwei Balkonkraftwerke mit je 600W und 4800KWp Modulleistung und Speicher. Mein Haus hat 2 Zähler, wovon einer schon ein digitaler Zweirichtungszähler ist.
Der zweite Zähler ist noch ein Ferrarizähler und hier warte ich noch auf Zählertausch und Freigabe. Aber die erste Anlage ist wohl durch ohne Angabe weiterer Dokumente.
Hallo Community,
ihr glaubt nicht was heute passiert ist...
Nachdem mein XXL Balkonkraftwerk seit 4 Monaten angemeldet ist und alles vom NB bestätigt war. kam heute eine Änderungsanforderung.
Nun soll ich meine 4,8 kWp ändern auf 0,4 kWp ! Natürlich abgelehnt und dann kann ich nicht speichern, weil es kommt die Fehlermeldung "Maximal 2 kWp Modulleistung" im Markststammregister ! Wollen die mich verarschen ? Ich denke ich habe hier wohl Bestandschutz ?
Ich hab nun einen Systemfehler gemeldet, mal schaun was zurückkommt.
Ich würde alles glauben bzw. für möglich halten.
Das es lange dauern kann erst recht.
Aber warum 0,4kWp? Wer will das, VNB oder MaStDR? 0,4 < 2 ?
0,3 + 20% = 0.36 ~ 0,4 😶
Speichern und auch abschrauben?
Der Akku-Speicher kommt noch?
Wurde auf das Solarpaket und die neue Eingabemaske gewartet?
Fragen über Fragen …
Es steht aktuell bei MaStDR folgender Status: Aktiviert / In Betrieb / Prüfung nicht vorgesehen, angemeldet bereits Ende 2023
Somit hab ich gedacht es ist alles durch...
Angemeldet hatte ich 4,8 kWp mit Speicher und 600W maximale Wechselrichterleistung
Nun kommt so ein Schmarrn...
und ja VNB will anstatt 4,8 kWp nun 0,4 kWp
Ab welchem Status im MaStDr hat man denn Bestandschutz ?
Und gaaaanz fies, VNB schlägt ein Datum vor, das vor dem Zählertausch liegt... wollen Die mich zu einer Strafe verführen ?
Es ist schon extrem krass wie man harmlosen Bürgern, die Geld sparen wollen und nebenbei auch gutes für die Umwelt tun, so entgegenkommt.
Ich hab nun eine Autarkie von über 90% und musste keinen neuen Zählerschrank einbauen und alles ist safe. Aber sowas will man ja nicht...
Mit sowas sollte man zur Presse gehn oder Habeck schreiben.
Ich denke ich habe hier wohl Bestandschutz ?
Das wäre die Frage. Könnte auch sein, dass alle >2kWp jetzt angeschrieben werden, um auf max. 2kWp zu korrigieren. Also kein Bestandsschutz.
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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten
Die können Sich doch nicht einfach so Ihr Recht zurechtbiegen wie der VNB grad so will... laut Presse zum neuen Solarpaket I gilt Bestandschutz...
Ich gehe erstmal davon aus das hier ein Softwarefehler vorliegt...
ihr glaubt nicht was heute passiert ist...
ich glaube das schon
das ist eben alles neuland und so...
jetzt weiste warum die meisten sowas nicht anmelden(die welche keinen zweirichtungszähler haben)
die eigentliche frage ist doch, was passiert wenn man 2kwp anmeldet aber mehr hat?
wem entsteht dadurch ein schaden? der vnb sollte sich sogar freuen bekommt mehr strom für lau
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Die können Sich doch nicht einfach so Ihr Recht zurechtbiegen wie der VNB grad so will... laut Presse zum neuen Solarpaket I gilt Bestandschutz...
Davon habe ich noch nie gelesen. Gibt es einen Link?
Aus "Film, Funk und Fernsehen" hört man ja immer nur, dass man jetzt mehr darf, nämlich nun 2000Wp 🤪
P.S. und wer ist eigentlich dieser gzimdars den die Zitatfunktion einfügt?
Das wäre die Frage. Könnte auch sein, dass alle <2kWp jetzt angeschrieben werden, um auf max. 2kWp zu korrigieren. Also kein Bestandsschutz.
Win meint vermutlich >2kW?
Wenn nun dieser Abgleich VNB<>BNetzA zyklisch abläuft und jede Abweichung eine Aktion auslöst?
Neuerdings gibt es ja die Plausibilitätsprüfung "if > 2000Wp".
Ich glaub nicht das es ein Automatismus war. Der VNB hat auch eine Korrektur des Datums der Erstinbetriebnahme gefordert.
Im Prinzip gibt es 4 Wege
- die Korrekturbegrenzung von Bestandsanlagen auf max. 2kWp ist ein Prozessfehler und wird geändert -> dann kann ich die Forderung vom VNB ablehnen, mit Hinweis Bestandschutz
- Rückbau auf nur 2000 Wp -> dann war alles umsonst
- Elektriker kommen lassen und komplett neuen Zählerschrank setzen mit 10m2 Kabel durchs ganze Haus und große PV anmelden -> zusätzliche Kosten von mehreren X-tausend Euro
- Alles abbauen und auswandern
Also aktuell gibt es noch einen grauen Bereich ,bei der Anmeldung kann man einen 400 w Wechselrichter angeben und wp 2000.
das ganze 2x denn die 800va ist entscheidend,das darf man auch mit 2 Wechselrichter realisieren mit jeweils 2000wp.
Dann bleibt alles im grünen Bereich im marktstammregister.
Der graue Bereich wird dann aber auch bald ausgewertet und schon haste eine Änderungsanfrage vom VNB.
Ich selbst hab nun keinen Bock mehr, ich bau zurück auf 800W ohne Speicher und ca. 2000kWp Module.
HMT-1800, 3-phasig schön verteilt damit keine Leitung warm wird, drossel den auf Nulleinspeisung und Stecker ist dann ein CE Stecker.
Dann komm ich wahrscheinlich von 90% auf 60-70% Autarkie herunter, aber hab meine Ruhe und werde sicherlich nicht tausende Euros ausgeben für einen neuen Zählerschrank.
PS. Das Thema E-Auto hat sich dann wohl in DE erledigt, wenn man für eine kleine 11kW Wallbox eine SLS und neuen Zählerkasten braucht. Totaler Irrwitz.
Also aktuell gibt es noch einen grauen Bereich ,bei der Anmeldung kann man einen 400 w Wechselrichter angeben und wp 2000.
das ganze 2x denn die 800va ist entscheidend,das darf man auch mit 2 Wechselrichter realisieren mit jeweils 2000wp.
Dann bleibt alles im grünen Bereich im marktstammregister.
Kann ich mir nicht vorstellen. Nicht einmal, dass es zwei sein dürfen.
Und falls, warum sollte dann die doppelte Modulleistung erlaubt sein?
Ich selbst hab nun keinen Bock mehr, ich bau zurück auf 800W ohne Speicher und ca. 2000kWp Module.
Braver Junge 🙁
Ich les das Gesetz so das die Summe der installierten Leistung max. 2kWp betragen darf... egal wie viele Wechselrichter
Also z.B. 2x400W Wechselrichter mit je 2x 500W Solarmodul
Mir stellt sich die Frage wieviel Toleranz man da noch / oder gar nicht akzeptiert.
Bei einem Hoymiles Wechselrichter gibt es ja Modell mit 6 Anschlüssen... mit 5 habe ich noch keinen gesehen um bei 400W Modulen genau auf 2kWp zu kommen.
@gzimdars
Hase und Igel, ich denke sie sind schon da.
Das "GESETZ" spricht nicht mehr von Einspeiseleistung, man schreibt nun von Wechselrichterleistung.
Das ist wahrscheinlich die Leistung, die man auf dem Typenschild ablesen kann.
Nach meinem Dafürhalten ist mit dem Solarpaket I gerade eine (Hinter-)Tür zugefallen.
Solange für Steckersolargeräte keine Begrenzung der Solarmodulleistung festgeschrieben war, sollte man einen zugelassenen und angemeldeten Wechselrichter aus einem elektrischen Speicher in das Haus und das öffentliche Netz einspeisen lassen dürfen.
Eben jene 600VA maximal auf dem vereinfachten Anmeldeweg.
Solarmodulleistung und Energieinhalt einer Batterie lassen sich nicht umdeuten.
Speicherkapazität ist normalerweise >> Solarmodulleistung.
Warum kann man nun einen Speicher zum BalkonKraftWerk gehörig im MaStDR eingeben?
Welcher dann nicht vereinfacht anzumelden ist?
Freigeister hätten das Steckersolargerät als einen DC-Verbraucher an dem Speicher einer Insel betrachten können.
Nur dieser DC-Verbraucher ist mittelbar am öffentlichen Netz.
Inseln gäbe es wegen der EEG-Umlagepflicht nicht.
Gut, man hat das so stehen lassen, auch wenn es keine EEG-Umlage mehr gibt.
Zurück zu dem alten Spruch:
"Du sollst keinen anderen Strom haben neben meinem!"