Es ging darum, was man alles als Privatperson anschließen darf. Man darf ein BEV auch an einen 300kWh Schnellader an ein Auto mit 800V Boardnetz anschließen.
Es bezog sich auf den Kommentar mit Deckenleuchte und Wechselrichter. Also hat das, was man anschließen darf, nicht unbedingt was mit der Leistung zu tun.
Ca. 400€ im Jahr lohnt sich für mich nicht um tausende an den Elektriker abzugeben. Da schalte ich dann lieber die Poolheizung ein nachdem der große Akku voll ist.
Zumal der Topf eh leer ist. Nachdem die Zuschüsse vom Staat in den EEG Topf mangels gerichtsfesten Sondertöpfen ausbleiben, ist der Topf von über 30 Mill. innerhal einiger Monate auf 1 Mill. geschrumpft. Zumindest für neue Anlagen wird die Einspeisevergütung demnächst wohl gestrichen.
Ich glaube es geht hier vorrangig um ein Lastmanagement bei den Verteilernetzen
Ganz genau. Ich habe diese Aussage zerlegt:
@alter-hase wenn weniger Strom verfügbar ist als abgerufen wird wird das Netz instabi
Weniger Strom verfügbar, das ist falsch. Lastmanagement ist was anderes. Dem stimme ich zu.
Derzeit ist sicher noch genügend Strom verfügbar. Die Frage ist, was passiert 2030? Funktionierende Kernkraftwerke hat man, bzw. musste man abschalten, weil es gesetzlich so beschlossen war und die Betreiber sich auch so darauf eingerichtet haben (keine Brennstäbe mehr vorhanden, Personal entsprechend disponiert, etc.) Was passiert also 2030 wenn Kohle genauso abgeschaltet wird?
Dann werden wir ganz sicher nicht genügend Strom haben. Und wenn man es genau nimmt, ist ja nicht nur die erzeugte, plus evtl. importierte Strommenge in Deutschland entscheidend, sondern der lokale Strombedarf in Straßen, Gewerbegebieten, Häusern, Ladestationen etc. Wenn der Anteil an Verbrauchern hier stark zunimmt, so wie das ja scheinbar gewollt ist und das die Verteilernetze nicht hergeben, kann man da auch davon sprechen, dass lokal nicht genügend Strom verfügbar ist. Und wenn man bedenkt, das bisher erst 1,2 Mio der 40 Mio Pkws in Deutschland elektrisch unterwegs sind und auch der Heizungstausch auf Wärmepumpe noch ziemlich am Anfang ist, finde ich schon bedenklich, dass man jetzt schon mit Lastmanagement beginnen muss.
Da halte ich es wie Dieter Nuhr. Machen wir uns nicht so viele Sorgen, was in 10 Jahren sein könnte. Es wird immer mehr Wärmepumpen und eAutos geben. Aber auch immer mehr PV Anlagen, windkraftwerke etc. Viele Elektrogeräte werden immer stromsparender. Im winter wird mehr strom benötigt, weil die PV-Anlagen nix gross bringen. Dafür kann man aber z.b. gaskraftwerke vorhalten, die nur 3 bis 4 Monate im jahr richtig laufen. Das kann alles geregelt werden. Auch glaube ich nicht, dass der umstieg vom verbrennerauto zum eAuto schnell geht.
Freilich sollte jetzt schon das leitungsnetz überprüft werden. Man kann berechnungen anstellen, mit wieviel last die leitungen belastet werden, wenn alle haushalte Wärmepumpen und eAutos haben. Und frühzeitig anfangen, die leitungen auszubauen.
Vielleicht gibts auch neue technologien. Spannung rauf, strom runter. Wenn man sieht, welche entwicklungen im Bereich PV-Wechselrichter in den letzten jahren passiert ist, das hätte so auch niemand erwartet.
Da hilft Dieter Nuhr nicht viel. Das Problem ist die bescheidene Effizienz von Wind und PV in Deutschland. wir haben schlicht zu wenig Sonnen- und Windstunden. Das führt zu 22% Effizienz beim Wind und 10% bei PV. Je mehr man davon baut, desto schwieriger und teurer wird das ganze. Bei viel Wind müssen Anlagen angehalten werden und die Betreiber entschädigt werden. Baut man Backup- Gaskraftwerke müssen die ebenfalls für die Bereitschaft entschädigt werden. Man hat das berechnet. Wir benötigen 24GW an Gaskraftwerken. Das sind 50 Gaskraftwerke H2-ready, die in den nächsten 6 Jahren fertig sein müssen. Habecks Problem ist, dass sich wegen der unsicheren Bedingungen kein privater Investor findet. Deswegen wollte er die benötigten 68 Mill. € aus einem der illegalen Sondertöpfe nehmen. Im Moment ist noch nicht einmal mit der Planung begonnen. Und wenn wir schon 14 Jahre für einen Flughafen brauchen, habe ich schon bedenken, dass uns das hier alles um die Ohren fliegt. Es ist ja nicht nur eine Frage der Stromverfügbarkeit sondern auch der Stromkosten. Gerade habe ich für meinen Betrieb die Mitteilung bekommen, dass sich die Netzentgelte schon wieder um 7000€ pro Jahr erhöhen, weil auch hier die staatlichen Zuschüsse ausfallen. Das wird den Industriestandort Deutschland gefährden. Dann brauchen wir uns um alles andere keine Gedanken mehr machen. Denn ohne Steuereinnahmen und Arbeitsplätzen, kann das ganze auch nicht finanziert werden. Dann wird Strombezug eher zur Glückssache.
Anfang Dezember hatten wir für ca 1 Woche Dunkelflaute mit lediglich 25% EE. Vor kurzem gab es die Situation, dass man im Norden zuviel Windstrom hatte und diesen kostenpflichtig verschenkt hat während man im Süden der Republik zum Strom sparen aufgerufen hat und per redispatch Strom teuer zugekauft hat. Das zeigt schon die Situation auf in der wir momentan stecken. Der Chef von Uniper meinte in einem kürzlich erschienen Interview, dass es an manchen Tagen schon gefährlich knapp würde.
Es werden Entscheidungen zum großen Teil nur ideologisch getroffen. Es gibt keinen wissenschaftlich untermauerten Masterplan was unsere Stromversorgung angeht. Wichtige Ziele (zB Stromrassenausbau) werden reihenweise gerissen. Kommunen werden aufgefordert auch trotz Sparhaushalten große Notstromaggregate zu beschaffen um Supermärkte und Tankstellen im Notfall in Betrieb zu halten. Und da soll man sich keine Sorgen machen?
Und nochmal. Wir stehen mit E-Mobilität und Wärmepumpen noch ziemlich am Anfang des geplanten Umstiegs.
Aus meiner Sicht ist es aber egal wie der Strom in den Speicher kam, sobald man keine Einspeisevergütung bekommt.
Aus deiner Sicht kann dir alles egal sein, das ist deine Entscheidung. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Strom, der aus EEG-Anlagen eingespeist wurde, zu messen. Diese Forderung hat erst einmal gar nichts mit der Einspeisevergütung zu tun. Kling blöd, ist aber so.
Das alles könnte man natürlich pragmatisch vereinfachen, aber die Gesetzeslage ist halt aktuell so, wie sie ist.
Oliver
Das war dann Grund genug Steckersolargeräte in das EEG zu pressen?
Am Ende nur damit eine Statistik einen Zuwachs an erneuerbarer Energie aufweisen kann?
Eine Statistik die durch Speicher und Eigenverbrauch nur versaut wird.
Am Ende taucht dann der Eigenverbrauch als gesunkener Gesamtenergieverbrauch in einer anderen Statistik wieder auf.
Man sollte da viel pragmatischer ran gehen. Alles was nicht fossil erzeugt werden muss, hilft doch dem Klimawandelproblem.
Das Problem ist tatsächlich die Lobby derer, die an der ganzen Sache viel Geld verdienen. Was hinter der Messeinrichtung passiert, sollte eigentlich niemanden was angehen wenn es nach VDE gemacht ist und nichts ins Netz einspeist.
Das einzige Interesse, dass natürlich besteht ist, dass auch die VNBs den Strombedarf planen müssen. Wenn man nicht weiß wann wer im Sommer so gut wie nichts an Strom benötigt, im Winter sagen wir zu 80% aber schon, dann ist das ja durchaus ein Argument zB für eine Anmeldung. Auf der andern Seite muss man auch nicht anmelden, wenn sich jemand zB einen Saunaofen o.ä. mit mehreren kW Anschlußleistung im Haus einbaut. Letztlich sind dann Smarte Zähler vielleicht die bessere Lösung wo man jederzeit über den Verbrauch ablesen kann, was jemand wann verbraucht. Danach ließe sich die Bedarfsplanung auch vornehmen und es würde der Verwaltungsaufwand für die Anmeldung von Balkonkraftwerken oder nicht einspeisende PV-Anlagen überflüssig.
Ein BKW ( 2xHM-300 ) welches selten mit dem Netz ( AC-IN? ) verbunden ist.
Ja, die HM-300 sind nur dann mit dem öffentlichen Netz verbunden wenn ich über den Umschalter den Multiplus trenne. Dann könnten die sogar tagsüber ein wenig einspeisen.
Zeitkontingente für die BKW-Power, eine Alternative? Mittagspause?
Balkonkraftwerk 2024! Keine 800 Watt für Mikrowechselrichter? - YouTube
wikkileaks leakt 😤 🤪 😶
~04:40 Doch 960Wp Modulobergrenze?
~08:30 Haushaltsgerätenorm ist um den Faktor 10 zu langsam?
Wenn da Einhundert sitzen, dann muss jeder ein Bedenken durchdrücken.
Sobald der erste zwei Zweifel und Limitierungen verbucht, will …
Nichts wäre zu lächerlich, alle sind da tolerant.
Aus meiner Sicht ist es aber egal wie der Strom in den Speicher kam, sobald man keine Einspeisevergütung bekommt.
Aus deiner Sicht kann dir alles egal sein, das ist deine Entscheidung. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Strom, der aus EEG-Anlagen eingespeist wurde, zu messen. Diese Forderung hat erst einmal gar nichts mit der Einspeisevergütung zu tun. Kling blöd, ist aber so.
Das alles könnte man natürlich pragmatisch vereinfachen, aber die Gesetzeslage ist halt aktuell so, wie sie ist.
Oliver
Das war dann Grund genug Steckersolargeräte in das EEG zu pressen?
Am Ende nur damit eine Statistik einen Zuwachs an erneuerbarer Energie aufweisen kann?
Eine Statistik die durch Speicher und Eigenverbrauch nur versaut wird.
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Letztlich sind dann Smarte Zähler vielleicht die bessere Lösung wo man jederzeit über den Verbrauch ablesen kann, was jemand wann verbraucht. Danach ließe sich die Bedarfsplanung auch vornehmen und es würde der Verwaltungsaufwand für die Anmeldung von Balkonkraftwerken oder nicht einspeisende PV-Anlagen überflüssig.
Für die Bedarfsplanung brauchen die nix. Wieviel sie verkaufen und wohin wissen sie zu jeder Zeit.
Abhängig von Jahreszeit, Schulferien, Sonn- und Feiertagen, Wetterbericht, Tageszeit, historischen Daten usw. können die sicher eine brauchbare Prognose erstellen.
SMARTmeter und moderne/digitale Messeinrichtung sollte man auch nicht durcheinanderbringen.
Seinen momentanen Verbrauch könnte man heute im Sekundentakt anschauen.
Ein SMARTmeter kann wieder mit ungeheuer wichtigen Umbauten im Zählerschrank einherkommen.
Wer das zahlt ist klar?
Das ist dann fernablesbar für die Rechnungsstellung. Damit sollen auch Steuerungsaufgaben für z.B. Wallbox oder Wärmepumpe möglich werden. Dynamische Stromtarife würden damit z.T. einfacher zu realisieren sein.
Den eigenen Verbrauch gibt es dann immer noch alle 15Min. aus einer nebulösen Wolke (aka Cloud).
„Das liegt wenig überraschend daran, daß HEUTE man gesetzlich verpflichtet ist, im Marktstammdatenregister anzumelden, …“
Konsequent sollte man Warmwasservorrat, erwärmten Estrichbeton, usw. im Markstammdatenregister anmelden müssen.
Da könnte der (erneuerbare) Strom ja auch drin gespeichert sein.
Eins der Probleme einer sinnvollen und zielführenden Diskussion zu dem Thema ist, daß solche Albernheiten als Pesudoargumente halt halt einfach nur albern sind, sonst nix.
Oliver
Die 960 W haben mich jetzt wirklich etwas irritiert... das glaub ich sogar das sowas kommt 🙁
Nur mal so ne Frage... wenn ich mein BKW als normale PV anmelden würde (mit Abnahme Elektriker) dann müsste ich doch im Falle eines Microwechselrichters NICHT den Stromkasten komplett erneuern lassen, oder ? Welchen technischen Grund hätte das denn ?
Die 960 W haben mich jetzt wirklich etwas irritiert... das glaub ich sogar das sowas kommt 🙁
Nur mal so ne Frage... wenn ich mein BKW als normale PV anmelden würde (mit Abnahme Elektriker) dann müsste ich doch im Falle eines Microwechselrichters NICHT den Stromkasten komplett erneuern lassen, oder ? Welchen technischen Grund hätte das denn ?
Worauf du einen ... du weißt schon.
Bei der normalen Anmeldung öffnest du die Büchse der Pandora.
Mit der Nutzungsänderung musst du dann die Norm VDE-AR-N 4100(?) und den Stand 2018(?) nachrüsten/installiert haben.
Was der Willkür des VNB und seiner angeschlossenen Fachbetriebe überlassen ist.
Wenn du nicht sogar das erste Balkonkraftwerk mit 36V(1000V) GeräteAnschlussKasten bekommen wirst.
Je nach Ausgangssituation und Elektriker wird das teurer als deine ganze PV Anlage.
Lass es dir einfach 'mal anbieten 🤣
Die 960 W haben mich jetzt wirklich etwas irritiert... das glaub ich sogar das sowas kommt 🙁
Nur mal so ne Frage... wenn ich mein BKW als normale PV anmelden würde (mit Abnahme Elektriker) dann müsste ich doch im Falle eines Microwechselrichters NICHT den Stromkasten komplett erneuern lassen, oder ? Welchen technischen Grund hätte das denn ?
Warum willst das als "große PV Anlage" Anmelden? Du kannst auch mit einem BKW mit 600W eine vereinfachte Anmeldung machen und sogar Einspeisevergütung beantragen, wollen die VNB zwar nicht, aber spricht nix dagegen. Erhöht aber nur den Widerstand beim VNB.
Wie Solarheini schon geschrieben hat, wird eine PV Anlage angemeldet, dann kann der VNB die aktuell TAB fordern. Nicht alle wollen Komplettumbau haben, aber Überspannungsschutz und so wird auf alle Fälle fällig. Dazu mal deinen VNB fragen.
„Das liegt wenig überraschend daran, daß HEUTE man gesetzlich verpflichtet ist, im Marktstammdatenregister anzumelden, …“
Konsequent sollte man Warmwasservorrat, erwärmten Estrichbeton, usw. im Markstammdatenregister anmelden müssen.
Da könnte der (erneuerbare) Strom ja auch drin gespeichert sein.Eins der Probleme einer sinnvollen und zielführenden Diskussion zu dem Thema ist, daß solche Albernheiten als Pesudoargumente halt halt einfach nur albern sind, sonst nix.
Oliver
Da gebe ich dir absolut Recht.
Diese Meldepflicht für elektrische Speicher ist albern, solange es um elektrischen Speicher geht dessen Energieinhalt nur für den eigenen Verbrauch verfügbar ist. Das wird nicht ernsthafter wenn man immobil und mobil unterscheidet oder in Folge einem VNB Rechenschaft schuldig sein soll.
SolarHeini
So es gibt Neuigkeiten. Habe Antwort vom VNB erhalten....
******************************
Guten Tag,
da bei einer neuen PV-Anlage (nur Überschusseinspeisung ohne Generatorzähler und bereits vorhandener mME (moderner Messeinrichtung)) kein Zählermonteur mehr zur Inbetriebnahme vor Ort kommt, ist für unsere Abrechnungstelle der exakte Zählerstand zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung erforderlich.
Hierzu füllen Sie bitte die gelb hinterlegten Felder des beigefügten pdf-Dokumentes aus und senden dies durch betätigen des "Per E-Mailzurücksenden" Buttons an die erzeugte E-Mailadresse.
Sollte der Button nicht funktionieren, dann senden Sie uns das ausgefüllte Formblatt bitte direkt an folgende E-Mail-Adresse: XXXXX mit dem Betreff "Inbetriebsetzung EEG VIU".
Ein Zählerwechsel zum Zweirichtungszähler ist hier nicht mehr erforderlich. Die Inbetriebnahme kann erfolgen.
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Ich glaub das wars dann ... XXL Balkonkraftwerk ist durch !?!?
Wollte jetzt das alles nicht nochmal lesen, wie viel MWp hattest du angegeben?
..,-
So es gibt Neuigkeiten. Habe Antwort vom VNB erhalten....
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Guten Tag,
da bei einer neuen PV-Anlage (nur Überschusseinspeisung ohne Generatorzähler und bereits vorhandener mME (moderner Messeinrichtung)) kein Zählermonteur mehr zur Inbetriebnahme vor Ort kommt, ist für unsere Abrechnungstelle der exakte Zählerstand zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung erforderlich.
Hierzu füllen Sie bitte die gelb hinterlegten Felder des beigefügten pdf-Dokumentes aus und senden dies durch betätigen des "Per E-Mailzurücksenden" Buttons an die erzeugte E-Mailadresse.
Sollte der Button nicht funktionieren, dann senden Sie uns das ausgefüllte Formblatt bitte direkt an folgende E-Mail-Adresse: XXXXX mit dem Betreff "Inbetriebsetzung EEG VIU".Ein Zählerwechsel zum Zweirichtungszähler ist hier nicht mehr erforderlich. Die Inbetriebnahme kann erfolgen.
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Ich glaub das wars dann ... XXL Balkonkraftwerk ist durch !?!?
👍 👍 👍 👍 Geil. Wo genau müssen wir hinziehen?