Und nur zur Info... Hoymiles HM-600 direkt an Batterie 48V... überhaupt kein Problem, total stabil.. man sollte ihn aber an der Batterie lassen und nicht mit z.B. einer Funksteckdose ständig ein und ausschalten, da der Einschaltstrom recht hoch ist und auf Dauer wohl schädlich. Einfach bei niedriger Batterie auf Standby schicken.
Der MPPT endet beim Hm-600 im oberen Bereich von 48V und kommt somit nicht in den Bereich einen 48 V LiFePo Systems...
Ich will noch einen HMS-800 testen, dieser hat aber bis 60V MPPT
Ich verstehe die immer wieder aufkommende Sorge um das Wohlwollen des VNB nicht.
Ob dem gefällt was ich mache oder nicht ist mir egal.
Alles was ich nachrüste trage ich im Marktstammregister ein.
Angefangen von der Steckersolarablage, über den Akku bis hin zur Erweiterung um weitere 400Wp. Bin jetzt bei 1.4kWp und baue im Frühjahr nochmal 1kWp dazu. Im Register nachtragen, fertig.
Was soll der VNB denn machen? Netz abschalten? Dafür sind die rechtlichen Hürden viel zu hoch.
Ich habe keine Ahnung von VICTRON.
Deine Beiträge hier habe ich so in Erinnerung, dass du eine Inselanlage hast,
die am AC-OUT mit den HOYMILES ein MICROGRID bildet
(oder der AC-OUT kann auch samt HOYMILES mit dem Netz verbunden werden)?.
Du hast Verbraucher abwechselnd in dem MICROGRID oder dem öffentlichen Netz?
Wenn das überhaupt nicht einspeisen könnte, welcher VNB kümmert sich?
Wichtiger, was prüft dieser in der Anlagenprüfung?
Oder WER hat den Status deines Speichers auf „geprüft“ gesetzt?
Wie meldet man etwas nach?
Auch nach langer Suche finde ich nur, dass zusätzliche Solarmodule im MASTDR nur als neue Anlage/Einheit/Modul angelegt werden.
Wobei Einheit und Modul und Anlage irgendwie seltsam verwendet werden.
Dann starten die Drohnen und mit etwas Pech habe ich dieses Mal einen anderen/neuen Sachbearbeiter?
Eine Änderung der Wechselrichterleistung scheint (mir) garnicht möglich?
Immer eine komplett neue Anlage?
Einen gedrosselten 800er heute mit 10kWp anmelden und später auf 800VA ummelden geht garnicht?
SolarHeini
Du kannst im Marktstammregister die der Anlage zugeordnete Wechselrichterleistung nachträglich reduzieren und dann eine weitere Anlage mit der nun "freien" Wechselrichterleistung dazu anmelden.
Ich hatte zunächst mit openDTU-onBattery eine Steckersolaranlage laufen. 2x300W Hoymiles, 1x24V Akku, 2x MPPT 100/20, 8x 130Wp Pannels.
Alles brav im Marktstammregister eingetragen.
Bin dann günstig an den Multiplus gekommen. Der ist nicht an AC-In angeschlossen, damit eine Insel. Die HM-300 sind an AC-out. Sollte der Akku zu leer werden wird über einen Shelly Plug ein BlueSmart IP22 Ladegeräte eingeschaltet. Außer Herd, Waschmaschine, Geschirrspüler läuft der gesamte Haushalt in der Insel.
Zu Weihnachten kam ein zweiter Akku, ein dritter MPPT und 2x 210Wp Pannels dazu. Damit werden dann auch Waschmaschine und Geschirrspühler in die Insel wechseln.
Über einen Hager 1-0-2 Schalter (zweipolig) kann ich alle Lasten der Insel ist aber auch wieder ans öffentliche Netz schalten.
Die Pannels trage ich aber auch fleissig weiter im Marktstammregister nach, falls ich doch mal auf ein klassisches Steckersolargerät wechseln sollte habe ich alles schon gemeldet als Altbestand.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Das ist sehr elegant, ich bin da voll bei dir.
Ein BKW ( 2xHM-300 ) welches selten mit dem Netz ( AC-IN? ) verbunden ist.
Ein Speicher der aus dem Netz und mit PV geladen werden kann.
Ein Speicher aus dem nie in das öffentliche Netz eingespeist werden kann.
Im Wesentlichen ist das ein Boot oder Wohnmobil mit BKW.
In einer normalen, rationalen Welt würdest du AC-IN sicher anschließen wollen.
Dort heißt das Landstrom.
Bestenfalls ist der Speicher denen egal, weil er sich für sie wie Batterien im Schrank darstellt.
Ich vermute beim VNB kennt das niemand und versteht das niemand.
Leider kann man an jemand geraten der sich darauf verlässt, dass irgendeine Norm oder irgendein Gesetz das sicher schon untersagt haben wird.
Die Trümpfe sind bekannt:
Inselgeschwätz, Verbrauchsstelle beanstanden, mit der hauseigenen E-Zunft drohen, nicht mobil genug, ...
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Dann wird auch so schnell nichts neues Sinnvolles mehr quer schießen.
SmartAtomBKW wird das nicht weiterhelfen 😏
Ein BKW ( 2xHM-300 ) welches selten mit dem Netz ( AC-IN? ) verbunden ist.
Ja, die HM-300 sind nur dann mit dem öffentlichen Netz verbunden wenn ich über den Umschalter den Multiplus trenne. Dann könnten die sogar tagsüber ein wenig einspeisen.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Ein Herr/Frau belzig:innen oder :außen hat hier etwas Sachdienliches?
Der hype mit der kommenden Anmeldung an nur einer Stelle?
Wenn man heute an nur der einen Stelle anmeldet läuft genau das Gleiche ab.
Wenn man heute an nur der einen Stelle anmeldet läuft genau das Gleiche ab
Das liegt wenig überraschend daran, daß HEUTE man gesetzlich verpflichtet ist, im Marktstammdatenregister anzumelden, und per Versorgungsvertrag und TAB, das beim Netzbetreiber zu tun. Es gibt keine Anmeldung an nur einer Stelle.
Die Vereinfachung der Anmeldung für BKWs ist Teil des Entwurfs von Solarpaket 1, das bisher nicht beschlossenen wurde, und damit auch dessen letztendlicher Umfang nicht beschlossen ist. Ob das dann auch für BKWs mit Speicher gilt, oder nicht, oder ob das weiter offen bleibt, ist auch ungewiß.
Oliver
Wenn man heute an nur der einen Stelle anmeldet läuft genau das Gleiche ab
Das liegt wenig überraschend daran, daß HEUTE man gesetzlich verpflichtet ist, im Marktstammdatenregister anzumelden, und per Versorgungsvertrag und TAB, das beim Netzbetreiber zu tun. Es gibt keine Anmeldung an nur einer Stelle.
Die Vereinfachung der Anmeldung für BKWs ist Teil des Entwurfs von Solarpaket 1, das bisher nicht beschlossenen wurde, und damit auch dessen letztendlicher Umfang nicht beschlossen ist. Ob das dann auch für BKWs mit Speicher gilt, oder nicht, oder ob das weiter offen bleibt, ist auch ungewiß.
Oliver
Wenn man heute denn NUR beim Markstammdatenregister anmeldet, dann kommt der VNB so oder so auf einen zu.
Die BNETZA veranlasst das (irgendwann, z.T. viel später).
Mein VNB hätte gerne zuerst bei ihm, nach seinem OK inkl. Anlagennummer erst das Markstammdatenregister.
Im Prinzip wird sich nichts ändern. Ob nun vorher oder nachher geprüft werden wird.
Alles Spekulation.
Es wird (heute) kein Speicher im Zusammenhang BKW vom VNB abgefragt, weil es keinen vereinfacht anmeldbaren Speicher gibt?
Wo steht denn das man einen Speicher DC standalone beim NB anmelden muss ? Oder gilt dies nur in Zusammenhang einer großen PV Anlage mit Einspeisevergütung ?
Wo steht denn das man einen Speicher DC standalone beim NB anmelden muss ? Oder gilt dies nur in Zusammenhang einer großen PV Anlage mit Einspeisevergütung ?
Ich denke wenn der ungenutzt im Schrank steht oder nirgends im Markstammdatenregister erscheint ist das nicht notwendig.
standalone bedeutet eher "für sich alleine" in seiner Funktion und seinem Anschluss.
Als Teil irgendeiner Voll- oder Teileinspeiseanlage ist das eher wahrscheinlich.
Einen Unterschied Hausnetz oder öffentliches Netz macht man leider nicht.
Wenn ich auch so ein Schreiben bekomme (was ich nicht glaube da keine Einspeisevergütung), dann geh ich wohl lieber gleich zum Anwalt.... Der VNB kanns ja auch echt übertreiben mit den Vorschriften...
Das Forum wäre leer, wenn es ein Gerät gäbe, das abgesegnet in die Steckdose könnte.
Ein Gerät das X VA einspeisen darf und mit Gleichstrom versorgt wird.
Habe soeben das Nachbarforum gelesen wo der "belzig" die Nachricht vom VNB gepostet hat... die meisten dort sind der Meinung das ein DC Speicher hinter einem sicheren BKW dem NB nichts angeht... einfach Zertifikat des Wechselrichters zurücksenden scheint bei manchen ausreichend gewesen zu sein...
Mal abwarten was kommt.
Habe soeben das Nachbarforum gelesen wo der "belzig" die Nachricht vom VNB gepostet hat... die meisten dort sind der Meinung das ein DC Speicher hinter einem sicheren BKW dem NB nichts angeht... einfach Zertifikat des Wechselrichters zurücksenden scheint bei manchen ausreichend gewesen zu sein...
Mal abwarten was kommt.
Ja, DC und 48V angeben und gut, denke mal das könnte klappen. hatte er ja auch in einem anderen Beitrag hier geschrieben. Was den VNB aber nicht davon abhält eine Wieland Dose oder festen Anschluss von einem Eli zu fordern.
Wenn ich auch so ein Schreiben bekomme (was ich nicht glaube da keine Einspeisevergütung), dann geh ich wohl lieber gleich zum Anwalt.... Der VNB kanns ja auch echt übertreiben mit den Vorschriften...
„Das liegt wenig überraschend daran, daß HEUTE man gesetzlich verpflichtet ist, im Marktstammdatenregister anzumelden, …“
Konsequent sollte man Warmwasservorrat, erwärmten Estrichbeton, usw. im Markstammdatenregister anmelden müssen.
Da könnte der (erneuerbare) Strom ja auch drin gespeichert sein.
Welche Relevanz hat elektrischer Speicher dessen Inhalt nicht für den öffentlichen Konsum bestimmt ist?
Solange offensichtlich und technisch umgesetzt der eigene Verbrauch das Ziel ist, wer will das wissen?
Braucht man das nur für die Speicherzubaustatistik einer erfolgreichen Regierung?
Wenn die BNetzA das denn unbedingt fordert, dann muss danach auch ohne Anlagennummer und Prüfung Ruhe sein.
SolarHeni