@solarheini Dann frag ich mal anders.... wo steht das ich kein Balkonkraftwerk mit einem stationären Akku betreiben darf mit einfacher Anmeldung ?
Wir reden hier von einem DC Akku von dem maximal 600W entzogen wird. Der Akku ist nicht am Netz angeschlossen und wird auch nicht vom Netz geladen.
Wo steht das dies nicht der vereinfachten Anmeldung entspricht ?
@solarheini Dann frag ich mal anders.... wo steht das ich kein Balkonkraftwerk mit einem stationären Akku betreiben darf mit einfacher Anmeldung ?
Wir reden hier von einem DC Akku von dem maximal 600W entzogen wird. Der Akku ist nicht am Netz angeschlossen und wird auch nicht vom Netz geladen.
Wo steht das dies nicht der vereinfachten Anmeldung entspricht ?
Das kann ich dir nicht beantworten.
Nach den alten Regeln wollte ich keinen Streit vom Zaun brechen, man gab mir zu verstehen das es besser und klüger wäre.
Ordinäres Hebelgesetz.
Nach den neuen Regeln wird es wohl kein zertifizierbares Steckersolargerät mit Speicher geben.
Weil es schlicht der Norm nicht entsprechen kann. Ab wann und wie, ungelegte Eier.
Ich hätte gehofft am Ende würde es einfacher.
Wechselrichter mit Zertifikat, Leistung X und NA Schutz. Ein Consumer Product .
Aus die Maus. Ist wohl aus.
Ich glaub Du siehst das zu schwarz.... ich melde hier dann meinen Erfolg oder auch nicht... wobei... ich muss ja auf gar nix warten... Ordnungsgemäß gemeldet wurde es, zum genehmigen gibt es nichts.
Was genau hast Du denn versucht anzumelden ? Du hattest doch noch eine Inselanlage ? Oder hast Du so wie ich auch nur einen 600W Micro Wechselrichter ?
Zusätzlich zu einer Insel zwei BKWs. Zwei Familien.
Das Einfachste wäre ja zwei Wechselrichter an den Speicher der Insel usw.
Am Anfang habe ich mir nicht erklären können was die mit der „Insel“ denn haben.
Also jetzt logisch wie jedermann denken würde …
Aus der „Insel“ ein/zwei BKW machen dann auch nicht …
Zusätzlich zu einer Insel zwei BKWs. Zwei Familien.
@oliverso Obwohl wir hier im Forum sind, höre ich immer nur "wäre", "evtl." "wahrscheinlich"
Ist denn keiner hier der melden kann ob er ein BKW mit Speicher erfolgreich angemeldet hat ? Und wenn nicht warum ?
Na ja, einfaches BKW anmelden und sich "später" entscheiden einen Akku nachzurüsten, der nicht Ortsfest ist... da der nicht im MaStR angegeben werden kann... einfach machen denke ich mal wird da gehandelt. Zumal die meisten BKW eh nicht gemeldet sind.
Zusätzlich zu einer Insel zwei BKWs. Zwei Familien.
Hast du auch zwei Zähler?
@linuxdep leider ist aber 10 KWp mit einem HM-600 nicht erklärbar ohne Akku, also hab ich gleich alles richtig angegeben. Im MaStR kann man ja alles richtig angeben. Beim NB hingegeben wird gar nicht nach einem Akku gefragt, nur maximale VA == 600 und Modulleistung... wobei hier der Witz bei Bayernwerke war das man nur 3-stellig eingeben konnte... also maximal 999 W Modulleistung 🙂 Dann hab ich in der Schlussbemerkung auf den Fehler hingewiesen und gemeldet das es 10.000W sind *LOL*
@gzimdars Na ja, bei 10kWp würde ich mir aber die Einspeisevergütung nicht entgehen lassen wollen. Mit 3,2kWp musste ich im Sommer so schnell abregeln... schade ums Geld was du da verlierst.
Ca. 400€ im Jahr lohnt sich für mich nicht um tausende an den Elektriker abzugeben. Da schalte ich dann lieber die Poolheizung ein nachdem der große Akku voll ist.
@oliverso Obwohl wir hier im Forum sind, höre ich immer nur "wäre", "evtl." "wahrscheinlich"
Ist denn keiner hier der melden kann ob er ein BKW mit Speicher erfolgreich angemeldet hat ? Und wenn nicht warum ?
Na ja, einfaches BKW anmelden und sich "später" entscheiden einen Akku nachzurüsten, der nicht Ortsfest ist... da der nicht im MaStR angegeben werden kann... einfach machen denke ich mal wird da gehandelt. Zumal die meisten BKW eh nicht gemeldet sind.
Es kommt halt, wie eigentlich immer, auf den Netzbetreiber an, wie der drauf ist. Manche haben damit anscheinend kein Problem, andere schon. Im Falle eines BKWs mit ortsfestem Akku würde ich da aber auch bei der Anmeldung großzügig über den Akku hinwegsehen. Der Netzbetreiber kann (und muß) nun schon überprüfen, daß der Akku keinen aus dem Netz geladenen Strom als Solarstrom wieder einspeist. Da kann je nach Umrichtermodell halt schwierig bis unmöglich werden, auch wenn das irgend jemand als Paket so verkauft hat.
Oliver
@oliverso Obwohl wir hier im Forum sind, höre ich immer nur "wäre", "evtl." "wahrscheinlich"
Ist denn keiner hier der melden kann ob er ein BKW mit Speicher erfolgreich angemeldet hat ? Und wenn nicht warum ?
Na ja, einfaches BKW anmelden und sich "später" entscheiden einen Akku nachzurüsten, der nicht Ortsfest ist... da der nicht im MaStR angegeben werden kann... einfach machen denke ich mal wird da gehandelt. Zumal die meisten BKW eh nicht gemeldet sind.
Es kommt halt, wie eigentlich immer, auf den Netzbetreiber an, wie der drauf ist. Manche haben damit anscheinend kein Problem, andere schon. Im Falle eines BKWs mit ortsfestem Akku würde ich da aber auch bei der Anmeldung großzügig über den Akku hinwegsehen. Der Netzbetreiber kann (und muß) nun schon überprüfen, daß der Akku keinen aus dem Netz geladenen Strom als Solarstrom wieder einspeist. Da kann je nach Umrichtermodell halt schwierig bis unmöglich werden, auch wenn das irgend jemand als Paket so verkauft hat.
Oliver
Technisch ist eine „dynamische Nichteinspeisung“ NICHT möglich.
Bei „Nulleinspeisung“ müsste man erst einmal unterscheiden ob phasenrichtig oder saldierend.
Nur phasenrichtig wäre für das öffentliche Netz neutral bzw. irrelevant.
Was kommerziell auf dem Markt ist, ist wie fast alles DIY meist saldierend.
Regelverzögerungen im Sekundenbereich sind eigentlich unakzeptabel.
Am besten wären die SOYOSOURCE, SUN usw. mit den Klemm-Sensoren (CT und minimale Latenz).
Oder der Wechselrichter kann im schlimmsten Fall nicht mehr liefern als zugestanden.
Oder es gibt eine Regel wie viel in das öffentliche Netz "verloren gehen" darf.
Dann macht auch der Zweirichtungszähler für jeden Sinn.
Aus meiner Sicht ist es aber egal wie der Strom in den Speicher kam, sobald man keine Einspeisevergütung bekommt.
Geht das was raus, ist das einfach dumm gelaufen oder schlicht Pech.
Geiz ist geil. Die Leute schauen und wünschen doch, dass es im Haus verbraucht wird?
SolarHeini
P.S. der Speicher kann meist(?) bei der vereinfachten Anmeldung nicht erwähnt werden.
Da nicht vorgesehen? So kann "man" aber auch darüber hinwegsehen. 😉
Im MASstd&=(& kann man ihn anmelden, im Zweifel nerven die dann aber den VNB.
Dann kann man verstehen, wenn der nicht darüber hinwegsehen will. ☹️
- Das ist einfach alles dämlich.
- Speicher darf keinen Netzstrom beziehen, weil Leute mit (hoher) Einspeisevergütung betrügen könnten.
- Es geht nicht voran, weil man an Balkongittern orakelt, auch wenn du das alles flach auf den Boden legen wolltest.
- Es gibt nicht einmal 800VA, weil es 1,3mm² Stegleitung haben könnte, auch wenn du eine 16A oder 32A CEE Dose hast und nutzen willst.
- Du darfst nur 2000Wp haben, um nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden, obwohl du mit 5000Wp und mehr deinen Speicher kaum regelmäßig füllen kannst.
- Es geht nicht voran, weil sie wie kalten Kaffee immer wieder Verpolschutz und (P)RCD aufwärmen und erfinden.
- Weil der Personenschutz den eines gezogenen Staubsaugermotors übertreffen muss.
- Weil jede Spannung per Definition gegen Erde ist bzw. man es nicht verstehen will.
- und, und, und
Mutwillige allgemeine Gleichmacherei und Reichsbedenkenträgertum
Der kleinste gemeinsame Nenner gepaart mit Phantasielosigkeit bringt uns nicht voran, wer profitiert da?
Aus meiner Sicht ist es aber egal wie der Strom in den Speicher kam, sobald man keine Einspeisevergütung bekommt.
Aus deiner Sicht kann dir alles egal sein, das ist deine Entscheidung. Der Messstellenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, Strom, der aus EEG-Anlagen eingespeist wurde, zu messen. Diese Forderung hat erst einmal gar nichts mit der Einspeisevergütung zu tun. Kling blöd, ist aber so.
Das alles könnte man natürlich pragmatisch vereinfachen, aber die Gesetzeslage ist halt aktuell so, wie sie ist.
Oliver