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[Gelöst] Bedingungen des Vermieters für ein 800W BKW: korrekt oder totaler Blödsinn?

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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Veröffentlicht von: @arc

Aber die offen zur Schau getragenen Charaktereigenschaften des einen oder anderen sind schon eine Aussage für sich.

wir leben angeblich in einem freien land wo man denken und handeln kann so wie man möchte.(solange menschenrechte nicht missachtet oder minderheiten nicht unterdrückt werden)

auch wenn es dem ein oder anderen nicht gefällt.

wenn man sich normal als mieter oder vermieter verhält ohne den anderen irgendwie fertig machen zu müssen dann gibt es auch keinen grund für gegenreaktionen.

kommt so bullshit vom vermieter wie "weise mir die statik nach" darf der sich nicht wundern wenn dieser auf einmal eine entsprechende gegenreaktion bekommt bei der dem das lachen vergeht.

 

wir hatten in unserer zeit als mieter keinen einzigen verlorenen rechtstreit mit den vermietern. man muss aber auch dazu sagen das dieses haus wo wir früher gewohnt haben regelmäßig verkauft wurde an die nächste "cash flow gmbh" wie ich sie genannt habe.

deren verhalten war immer gleich, forderung stellen nicht auf nachfragen antworten, mahnungen, gerichtlicher mahbescheid. widerspruch unsererseits dann kam es manchmal zur klage seitens vermieter die sie allesamt verloren haben oder sie habens einfach sein lassen.

einschüchterungstaktiken und wer am längeren hebel sitzt spielchen.

aber ich denke die meisten mieter oder vermieter sind in ordnung

wir reden hier nur über wenige, aber meist sind es eben die großen vermieter oder eigentümergemeinschaften die probleme machen. weil die es sich einfach leisten können. die meisten wehren sich nicht obwohl sie das tun müssten.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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 Arc
(@arc)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1820
 

Ja, ja. Mal wieder die Menscherechte....

Aber zur Sache: Wer ist den haftbar (und mithaftbar) wenn ein Balkonsolarmodul sich im achten Stock selbstständig macht und durch die Luft segelt?

Gesetzlich sind Solaranlagen Teile des Gebäude.

wenn ich nur einen Mieter habe und weiß dass der in der Lage einen Dübel so zu setzten dass er auf Dauer hält würde ich nur sagen "mach halt"

Bei mehreren Mietern, die vielleicht nicht mal persönlich kenne wird schon schwieriger. 

Bin ich jetzt ne Wohnungsbaugesellschaft ist es gleich ganz anders. Da kennt keiner keinen und keiner wills gewesen sein wenn was schief geht.

Die Gebäudeversicherung will von dem Eigentümer erst mal die Wahrnehmung der  Sorgfaltspflichten nachgwiesen haben. Ein statisches Gutachten ist dann schon mal ein sehr gutes Indiz dafür.

Manchmal hilft es die Dinge differenziert zu betrachten bevor man pauschal darüber urteilt.

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Veröffentlicht von: @arc

Gesetzlich sind Solaranlagen Teile des Gebäude.

Aber nicht BKW: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/


   
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 Arc
(@arc)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1820
 

Veröffentlicht von: @tigger

Veröffentlicht von: @arc

Gesetzlich sind Solaranlagen Teile des Gebäude.

Aber nicht BKW: https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/hausratversicherung/balkonkraftwerk/

ich zitiere aus dem obigen Dokument:"...... Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert...."

Deine Hausratversicherung kommt bei Schäden an dem BK dafür auf, aber nicht für Schäden die dieses verursacht.
Wenn du ein Haftpflichtversicherung hast wird diese im Schadensfall nur freundlich lächeln und auf die Gebäudeversicherung verweisen. 

 

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @arc

Was bin ich froh dass ich ein Händchen habe wenn es um die Auswahl meiner Mieter geht.

Hängt wohl vor allem von der Art des Objektes und der Anzahl der Mieter ab.

Verrat mir dein Geheimnis, oder noch besser, Mach mir den Vermittler... 🙂

Veröffentlicht von: @arc

Die laden mich sogar zur Gartenparty ein.

Oh, solche Mieter hab ich auch. Die bringen Kommunionskuchen der Tochter, oder helfen ohne zu Fragen beim Abladen von Material, stellen Mülltonnen rein und raus obwohl sie garnicht dran sind etc.

Ich habe aber auch welche mit denen ich am Gericht hänge, weil sie 5000€ mit Nebenkostennachzahlungen im Rückstand sind, oder 8000€ mit der Miete und ich mich immer wieder hab verschwatzen lassen.

Oder auch jemand der fahrlässig für 4000€ Wasser verbraucht hat und sich weigert, das zu zahlen und dann auf die Kündigung von einem "Rechtsschutzanwalt" schreiben lässt, dass ihm nicht zuzumuten sei auszuziehen, weil zu diesem Preis keine andere Wohnung zu finden sei. Ohne auch nur überhaupt zu suchen, denn das Schreiben kam 2 Tage nach der Kündigung.

Dass zu dem Preis keine andere Wohnung zu finden ist, ist aber auch klar, da ich meine Mieten seit 15 Jahren nicht erhöht habe und der qm Preis ca bei der Hälfte des Ortsüblichen liegt...

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

kommt so bullshit vom vermieter wie "weise mir die statik nach" darf der sich nicht wundern wenn dieser auf einmal eine entsprechende gegenreaktion bekommt bei der dem das lachen vergeht.

Du solltest mal lesen worum es hier geht!

Es geht NICHT um irgendwelche statischen Dinge, noch um ungesetzliche Forderungen des Vermieters. Es geht darum, daß der Mieter einfach die gesetzlichen Voraussetzungen nicht einhalten WILL!

Und trotzdem wird ihm ohne zu zögern geraten "mach einfach und lass dich verklagen".

Wer ist dann hier das Arschlxxx?

 

ps: Ich meine damit Nicht den TE, denn der fragt ja wenigstens was zu tun ist. Ich meine damit den/die jenigen, die ihm geantwortet haben.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Veröffentlicht von: @arc

ich zitiere aus dem obigen Dokument:"...... Sind die Mini-Solaranlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitversichert...."

Einbauküche: Hausrat oder Gebäudebestandteil?

Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es in der Praxis immer wieder bei Gebäudebestandteilen. Dabei handelt es sich um in das Gebäude eingefügte Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Zu den Gebäudebestandteilen zählen insbesondere Einbauküchen und Einbaumöbel. Häufig entscheiden Details darüber, ob eine Einbauküche dem Wohngebäude oder dem Hausrat zuzurechnen ist. Wurde eine Einbauküche speziell für das Gebäude angefertigt, zählt sie üblicherweise zum Wohngebäude. Wurde sie lediglich geringfügig angepasst und angeschraubt, ist sie dem Hausrat zuzurechnen. Dann zahlt im Schadensfall nicht die Wohngebäudeversicherung des Versicherungsnehmers, sondern seine Hausratversicherung (oder die des Mieters).

Anschaffender spielt eine Rolle für Zuordnung

Besonders bei vermieteten Immobilien spielt eine große Rolle, wer einen Gegenstand ursprünglich angeschafft hat und die Gefahr dafür trägt. Baut der Versicherungsnehmer als Eigentümer einen Gegenstand in ein Gebäude ein, ist die Sache dem Gebäude zuzurechnen. Das gilt auch, wenn der Mieter des Gebäudes die Sache zu einem späteren Zeitpunkt austauscht. Aber: Fügt der Mieter auf eigene Rechnung Sachen ins Gebäude ein, werden sie seinem Hausrat zugerechnet.

aus: https://wohngebaeudeversicherung.info/versicherte-sachen/


   
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(@mercury5443)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Monaten
Beiträge: 6
Themenstarter  

An ALLE...
Leute bitte bleibt mal freundlich okay.. jeder hat seine Meinung und er darf diese auch mitteilen!... Davon mal abgesehn sind wir vom Thema abgewichen UND ICH bin hier der Idiot 😑 😑 😑 

in dem Schreiben vom Vermieter Seite 1, 1.Technische Vorraussetzungen, Punk 4 steht Folgendes.....
"Zulässig ist nur eine Verbindung mit dem Strokreis über einen Festanschluss (wie z.b. beim Elektroherd) OOOODDDEEEERRR der Anschluss über eine spezielle EinspeiseSTECKdose."

Wenn man "einspeisesteckdose" googelt kommt eine Wieland Dose raus und das ist ja eine "steck" verbidung aber halt sicherer als der Schuko Stecker!

Das war EINDEUTIG mein Verschulden das ich das nicht verstanden/gecheckt hatte.. bis vor 25min 😑 😑 🙄 🙄  somit entferne ich die 16A Sicherung aus dem Sicherungskasten die ich vorbeitet habe und die auf den Bildern zu sehen ist und beauftrage einen Elektriker der eine Aufputz Wieland Dose mit entsprechender Sicherung hin schraubt und lass mir das Schriftlich bestätigen das das seine Richtigkeit hat.... dann ist doch alles gut 👍 👍 👍  oder nicht?? 🤔 🤔 

Und bezüglich der Kabelverlegung vom Balkon in die Wohnung duch ein gekipptes MiniFenster... 😆 😆  ja dann werd ich mir eben was neues dafür einfallen lassen müssen oder der Elektriker macht auch noch Das.. weil eigentlich hätte ich die Wieland dose gerne im Innenraum gehabt.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Mercury5443

   
g1cs2009 reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @mercury5443

dann ist doch alles gut 👍 👍 👍  oder nicht?

Ich denke schon (oder eben die Variante aus den PM). Smile

 


   
Mercury5443 reacted
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