Bedingungen des Ver...
 
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[Gelöst] Bedingungen des Vermieters für ein 800W BKW: korrekt oder totaler Blödsinn?

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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1387
 

Veröffentlicht von: @jay

Umso b̶e̶s̶c̶h̶e̶u̶e̶r̶t̶e̶r̶ unangebrachter sind die Hetzposts von OliverSo...

Vielleicht solltest du erst mal lesen, was ich geschrieben habe, und dann da mal drüber nachdenken.

 

Olivet


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @oliverso

erst mal lesen, was ich geschrieben habe

Oh, das habe ich.

Was ich von den "denk mal drüber nach" Oberlehrern halte, sag ich hier besser nicht, sonst müsste ich mich zu oft selbst Zensieren...

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8156
 

Wie war noch unser Umgang  hier? Friedlich und höflich?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1133
 

Veröffentlicht von: @uschi

Ok, ein Mieter will diese Vereinbarung NICHT unterschreiben.    Damit existiert keine Zustimmung des Vermieters zu einem BKW. Der Mieter kann das BKW nun illegal errichten, mit den entsprechenden Konsequenzen für ihn.   Oder er klagt, mit entsprechendem Kostenrisiko, auf Zustimmung des Vermieters.

Genau so würde ich die rechtliche Situation auch einschätzen.

Wahrscheinlicher Ablauf wenn der Mieter klagt => es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, der eine Güteverhandlung vorausgeht. In der Güteverhandlung erklärt der Richter den Beteiligten, dass er die technischen Fragen nicht beurteilen kann und ein Sachverständigengutachten mit Kosten in Höhe von mehreren 1000€ beauftragen wird, was dann (nebst sämtlichen) Gerichts- und Anwaltskosten von dem zu bezahlen sein wird, der den Prozess verliert. Dem Mieter kann das egal sein, sofern er eine Rechtsschutzversicherung hat. Der Vermieter, wenn es ein kleiner Vermieter ist und keine große Wohnungsgesellschaft , könnte in diesem Moment klein bei geben und es kommt zu einem Vergleich, in dem z.B. jeder seine Anwaltskosten trägt und der Betrieb des BKW gestattet wird gemäß den unstrittigen Anforderungen im Vermieteranschreiben.

Die ganze Diskussion ob die Anforderungen des Vermieters rechtens sind, sind eigentlich völlig irrelevant, wenn der Mieter sein vermeintliches Recht nicht gerichtlich durchsetzen will.

Und das Gerede von wegen "ich würde den Mieter rauswerfen" ist völlig abstrus. Solange der Mieter seine Miete zahlt und der Vermieter keinen begründeten und glaubhaften Eigenbedarf anmelden kann, ist es in Deutschland nahezu umöglich, den Mieter rauszuklagen.

Dem Threadersteller/Mieter kann aktuell also empfohlen werden, das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und eine Lösung zu finden. Klappt das nicht, muss er sich damit abfinden oder halt klagen, was das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter weiter verschlechtern wird. Aus wirtschaftlichen Gründen würde ich als Mieter wenn ich keinen Rechtsschutz hätte, das Thema BKW ad acta legen. Aber es soll ja auch streitlustige Idealisten geben .....

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 234
 

Veröffentlicht von: @rasti

Aus wirtschaftlichen Gründen würde ich als Mieter wenn ich keinen Rechtsschutz hätte, das Thema BKW ad acta legen. Aber es soll ja auch streitlustige Idealisten geben .....

Ich denke, dass es in ein paar Monaten dazu Gerichtsurteile geben wird. Und dann können sich viele Mieter bei den "streitsüchtigen Idealisten" bedanken...


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Jaja, der gute Rechtsschutz. Man Klagt auch wenn man unrecht hat und will keinerlei Konsequenzen tragen.

Ein Mieter sollte sich aber gerade bei einem kleinen Vermieter fragen, ob er es sich so schnell und so endgültig und aus so nichtigen Gründen mit seinem Vermieter versauen will.

Veröffentlicht von: @rasti

ist es in Deutschland nahezu umöglich, den Mieter rauszuklagen.

Dass zudem in Deutschland die Mieterrechte völlig überzogen sind, ist ja wie man oben sieht allen klar.

Der Mieter wird eben ab dann für jeden Furz, über den der Vermieter sonst hinwegsieht, eine Abmahnung kassieren und wenn der Vermieter keine Lusche als Anwalt hat, kein vergnügen mehr in dieser Wohnung haben.

Was ich übrigens NICHT sagte ist, dass es nicht in manchen Fällen berechtigt ist zu klagen.

Was ich so abstoßend finde ist lediglich diese völlig unangebrachte Hetzerei aus dem Anfang des Threads, ohne überhaupt IRGENDEINEN Fakt zu kennen.

 

 


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 235
 

Bezüglich der Montage auf Balkon trifft dann nicht auf Dich zu, hast Du Recht. Aber ich gebe nochmal zu der Doppelsteckdose zu bedenken, das der Vermieter einen eigenen Stromkreis NUR für das BKW fördert und fordern darf, eben um das Nutzen des Staubsauger etc und die damit wieder resultierende Möglichkeit der lokalen Leitungsüberlastung auszuschließen.

Der Staubsauger kann ja an jede beliebige Steckdose angeschlossen werden, die sich im gleichen Zählerbereich befindet.

Ob man jetzt ein Loch durch eine Wand bohrt und das später wieder verschließt, ist, denke ich, weniger das Problem. 10mm Loch mit Langbohrer und gut ist. Aber das würde der Eli bestimmt eh so machen, da der ja Deinen gesamten Aufbau betrachten MUSS, um es fachgerecht auszuführen. Somit sagt der, das die Anlage ja draußen ist und somit dort auch der Übergabepunkt sein muss.

Der Vermieter sagt mit dem Schreiben deutlich das eine Schuko nicht zugelassen wird. Fester Anschluss erfüllt nach meiner Auffassung nicht mehr die Gesetzt und vereinfachte Anmeldung einer "Steckerfertigen Einspeiseanlage". Somit würde ich keine Herdanschlussdose nutzen. Das Kabel durch das gekippte Fenster wird dein Vermieter nicht akzeptiert wenn er es mitbekommt. Sonst hätte er dort gleich eine Zwangsbelüftung statt eines Fenster einbauen können. Ich weiß ja nicht wo sich das Fenster befindet, aber es kann alleine schon mit Brandschutz argumentiert werden, abgesehen von Sicherheit, Einbruch.

 

Mein Beispiel mit Kind ist nicht alleinig zu sehen, es ist ein Beispiel und soll nur zeigen warum Vermieter so vorsichtig sind.

Auch wenn Du sagst es kommt niemand anderes rein, das sind nette Worte, aber was wirklich passiert und passieren kann, ist für den Vermieter relevant.

Beispiel der einfachen Darstellung, jemand hat keinen Führerschein Klasse B, darf also nur Fahrzeuge mit Bauartbeschränkter Höchstgeschwindigkeit von 6kmh fahren. Theoretisch kann man normale PKW TÜV konform drosseln und abnehmen lassen. Dauert lange, ist teuer, keine Lust.Also 6kmh Aufkleber drauf und langsam gefahren, wie vorgesehen. Trotzdem kann der Fahrer bei einer Polizeikontrolle noch so oft versichern daß er nur 6kmh gefahren ist und auch nur fahren wird. Es ändert nicht, das es die theoretische Möglichkeit gibt, schneller zu fahren und derjenige somit verbotener Weise unterwegs ist. Viele Worte aber nicht versichert. So ist es bei der Schuko Steckdose auf Bezug von Doppelter Steckdose, obwohl ausdrücklich ein Eigener Stromkreis gefordert ist und das ein BKW nach vereinfachtem Verfahren angemeldet werden soll, obwohl es nicht steckerfertig sondern eventuell sogar fest angeschlossen wird, was auch falsch wäre und halt nur eine sehr kleine, fest installierte PV ist.


   
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MaxYield
(@maxyield)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 16
 

@jay 

wenn du als vermieter die Mieterrechte so sehr in zweifel ziehst, dann verkauf doch deine Immobilien die keine rendite für dich darstellen, oder besser verkaufe alle, ich sehe nach diesen satz hier viel abneigung. Für Vermieter muss nur die kohle stimmen und bei WEG versammlungen steht ihr panisch rum und schau welche kosten ihr auf die Mieter umlegen könnt.

Ich als Eigentümer sehe das jedesmal in den Versammlungen wie die andren Vermieter zittern, das mieter das und das machen und auf die sorgen der Mieter nie eingegangen wird, Hauptsache es ist wirtschaftlich. Und wenn sich ein Mieter angemessen wehrt mit dem was ihm zusteht, nähmlich rechtschutz, da kommt das gemeckere: Die haben zu viel rechte etc.

17,2 KWh Envision ESS 24V 2x 8 Cell 317Ah 2x JK BMS 8S /2A
2x Modul 380W /2x Modul 430W Glas/Glas Bifazial
1,6 KWp (1,4KW mit Victron 100/50)


   
grumpy_badger and Tigger reacted
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @maxyield

ich sehe nach diesen satz hier viel abneigung.

Die Abneigung besteht tatsächlich. Allerdings nicht gegen meine Mieter, sondern gegen Leute die solche Sprüche klopfen wie du gerade, oder wie den "verklag mich doch" Typ.

Veröffentlicht von: @maxyield

oder besser verkaufe alle

Wenn ich das tun würde, müsten ALLE meine Mieter sich neue Wohnungen suchen, weil sie die, dann angemessene, Miete nicht mehr bezahlen könnten, bzw das Amt sie ihnen nicht bezahlt.

Ich bin es aber mittlerweile in der Tat am Andenken...

Veröffentlicht von: @maxyield

Für Vermieter muss nur die kohle stimmen und bei WEG versammlungen steht ihr panisch rum und schau welche kosten ihr auf die Mieter umlegen könnt.

Schöne Verallgemeinerung. Aber Typisch...

Veröffentlicht von: @maxyield

sehe das jedesmal in den Versammlungen wie die andren Vermieter zittern

Welche Versammlungen? Entweder ganz oder garnicht. Ein Teileigentum käme für mich nie in Frage.

Veröffentlicht von: @maxyield

Und wenn sich ein Mieter angemessen wehrt mit dem was ihm zusteht, nähmlich rechtschutz,

Wenn er sich angemessen wehrt, so ist das kein Problem. Es geht hier aber darum dass empfohlen wird, eine unberechtigte Forderung  durchzusetzen, weil der Vermieter das Risiko selbst trägt, der Mieter aber nicht, weil er "ja Rechtsschutz hat".

Bei einem korrekten Mietverhätnis BRAUCHT weder der Vermieter noch der Mieter einen Rechtsschutz.

 

 


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1755
 

@carolus Bitte sei Nachsichtig, es sind >30°C, da drehen manche am Rad 🤣 

@jay Deine vermeintlich soziale Einstellung und die Phrasen mit Luschenanwalt, Abmahnungen und keine Freude mehr passen nicht wirklich zusammen.

Bin ich froh, dass ich keine Miete mehr zahlen muss.

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

Beim letzten Vermieter haben wir nur noch über Anwälte kommuniziert.

Wir haben pauschal jede Forderung des Vermieters abgelehnt und dem Anwalt überlassen.

Wenn der Vermieter meint eine unrechtmäßige Forderung per Gerichtlichem Mahnbescheid eintreiben zu können dann hat er mit den Konsequenzen zu leben.

Nicht nur dass er den Rechtsstreit durch nicht antworten grandios verloren hat so hat er er auch noch zusätzliche Arbeit von uns bekommen bis er dann verzweifelt sein Verhalten umgestellt hat.

Wir haben ihm schon klargemacht wie ein friedliches Miteinander funktioniert.

Das gleiche kann man auf bkw anwenden, wenn irgend ein Statik bullshit gefordert wird.

Manchmal gerät man eben an den falschen Mieter der es sich nicht gefallen lässt.

Was glauben manche Vermieter eigentlich wofür sie Miete bekommen, fürs belästigen und Däumchen drehen?

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8156
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

@carolus Bitte sei Nachsichtig, es sind >30°C, da drehen manche am Rad

Also, noch nachsichtig er als ich oben geschrieben habe geht doch garnicht.... dann wäre ich ja schon beim (zynischen) schwachen Lob.... Smile  

Aber ob das dann noch alle verstehen würden..... Smile  

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

passen nicht wirklich zusammen.

Es ist ganz einfach: Wenn sich jemand verhält wie ein Arschlxxx, wird er behandelt wie ein Arschlxxx.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1631
 

Veröffentlicht von: @voltmeter

Manchmal gerät man eben an den falschen Mieter der es sich nicht gefallen lässt.

Und manchmal an den Richtigen Vermieter, der sich nicht von den Mietern auf der Nase rumtanzen lässt.

Wohlgemerkt, es geht hier NICHT um ein berechtigtes Anliegen eines Mieters, sondern darum, dass er berechtigte Forderungen nicht einhalten will und ihm dann hier empfohlen wird "du hast ja kein Risiko, lass dich verklagen"...

Veröffentlicht von: @voltmeter

Was glauben manche Vermieter eigentlich wofür sie Miete bekommen, fürs belästigen und Däumchen drehen?

Für die Benutzung ihres Eigentums und das Verwalten davon, sowie die übliche Abnutzung. Das scheinst DU komplett auszublenden.

Ganz gewiss aber NICHT dafür sich von Mietern mit Größenwahn auf der Nase rumtanzen zu lassen.

 

 

 


   
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 Arc
(@arc)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1820
 

Is ja schon geil. Ich lesen den Faden seit Anfang an mit, nur der Neugier halber. Und ob jetzt der eine Mieter ein xxx ist oder Vermieter ein yyyy ist eigentlich auch egal.

Aber die offen zur Schau getragenen Charaktereigenschaften des einen oder anderen sind schon eine Aussage für sich.

Was bin ich froh dass ich ein Händchen habe wenn es um die Auswahl meiner Mieter geht. Die laden mich sogar zur Gartenparty ein.

 

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