Bedingung "Inselanl...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Bedingung "Inselanlage" mit Notstromumschalter erfüllt?

58 Beiträge
11 Benutzer
23 Reactions
1,372 Ansichten
(@arthur_74)
Newbie
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 1
Themenstarter  

Laut MaStR gilt:

"...Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss."

Frage hierzu:
Mit einem (automatischen) 3P-Notstromumschalter in der Hauptverteilung ist unmöglich eine Verbindung zwischen Stromnetz und einer PV-Anlage (mir oder ohne Speicher) herzustellen. Nach meinem Verständnis ist also weder mittelbar noch unmittelbar möglich eine Verbindung herzustellen, da je nach Schalterstellung entweder nur "grid" oder nur "off-grid" geht. Wie sieht ihr das?

 


   
(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Da gibt es hier im Forum unterschiedliche Meinungen dazu.

Die einen denken so wie du, die anderen sind im Extremfall der Auffassung, dass eine Inselanlage nur dann eine Inselanlage ist, wenn auf dem Grundstück kein öffentliches Netz verfügbar ist.

 


   
fassette
(@fassette)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 38
 

mittelbar bedeutet, dass es ohne Umwege passiert und unmittelbar über einen Umweg. Der Begriff nicht davor bedeutet, dass die Inselanlagen immer isoliert vom Landstrom bleiben müssen und auf keinen Weg eingespeist werden darf.

Der Notstromumschalter ist dafür vorgesehen problemlos auf eine Ersatzstromversorgung umzuschalten. Das Problem besteht hierbei, dass der Landstromanschluss trotz allem gegeben ist.  Das ist wohl das Problem!

Verstehen tue ich dich. Wenn du den Schalter entsprechend einstellt läufst du auf Notstrominselanlage und wenn du den umstellt ausschließlich auf Landstrom.

Wenn du nachweisen kannst, dass durch deine Installation die Verbindung zum Landstrom zu 100% nicht verfügbar ist bist du nach meiner Meinung auf der sicheren Seite. Das Problem ist die gesetzliche Definition die dir den Landstromanschluss in deinem Fall generell untersagt. Also das Gesetz untersagt dir den Anschluss ans öffentliche Stromnetz.


   
stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

Naja, da steht aber noch mehr im Text.

 

Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.

 

Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 921
 

@fassette  dann liegt es ja an dir gegen dieses Gesetz/Verordnung zu klagen.  Du würdest vielen hier einen Gefallen tun, dann bräuchte keiner mehr eigene Interpretation hinzufügen.  Aber solange wird das an der Stelle wohl so stehen bleiben und gelten.

Kleiner Tipp.  Such Dir einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht. Wenn deine Klage Aussicht auf Erfolg hat wird dich bestimmt auch eine Rechtschutzversicherung unterstützen.  

Vielleicht klärt sich die Sache aber auch schon beim Vorgespräch beim Rechtsanwalt. Ich hatte darüber mal ein längeres Gespräch mit einem Fachanwalt im Ruhestand. 

Viel Erfolg 


   
fassette
(@fassette)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 38
 

@sarowe1972

Nein Danke!

Lieber lass ich mir die Zehen einrenken, als das ich mehr als 2000 Euro für einen richterlichen Beschluß ausgebe.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten 2 mal von fassette

   
alter Hase
(@alter-hase)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1128
 

Veröffentlicht von: @fassette

Wenn du nachweisen kannst, dass durch deine Installation die Verbindung zum Landstrom zu 100% nicht verfügbar ist bist du nach meiner Meinung auf der sicheren Seite. Das Problem ist die gesetzliche Definition die dir den Landstromanschluss in deinem Fall generell untersagt. Also das Gesetz untersagt dir den Anschluss ans öffentliche Stromnetz.

Ein echter inselwechselrichter kann nicht "ongrid" geschaltet werden. Das braucht keiner nachweisen, weil das kurz knallt und raucht, ende gelände.

Es gibt wechselrichter , die einen AC Anschluss haben. Wenn keine Panelleistung und kein Akku vorhanden ist, schaltet der Wechselrichter die AC-Netzspannung durch. Die kann man als unmittelbaren Anschluss bezeichnen, der eine Anmeldung erforderlich macht. Obwohl der Wechselrichter nur wie ein Staubsauger, toaster etc. An das öffentliche Netz angeschlossen ist.

Veröffentlicht von: @arthur_74

Frage hierzu:
Mit einem (automatischen) 3P-Notstromumschalter in der Hauptverteilung ist unmöglich eine Verbindung zwischen Stromnetz und einer PV-Anlage (mir oder ohne Speicher) herzustellen. Nach meinem Verständnis ist also weder mittelbar noch unmittelbar möglich eine Verbindung herzustellen, da je nach Schalterstellung entweder nur "grid" oder nur "off-grid" geht. Wie sieht ihr das?

Ich habe keinen solchen zentralen schalter, muss meine im Haus vorhandenen Stromkreise der einzelnen Zimmer entweder auf das öffentliche Netz klemmen oder auf mein Inselnetz. Immer Phase und Nulleitung gleichzeitig. Arbeiten an einer elektroverteilung im Haus dürfen nur von Fachfirmen mit Fachpersonal ausgeführt werden. Es gibt also einen erheblichen Aufwand, irgend Endstromkreise auf öffentliches netz oder auf mein inselnetz zu klemmen.

Wo genau fangen denn die netze an und wo enden sie ? Was genau ist bestandteil des öffentlichen netzes und meines inselnetzes ?  An welcher klemme oder Sicherungsautomat endet das öffentliche Netz und meine persönlichen Stromleitungen fangen an. Die wohlgemwerkt weder Teil eines öffentlichen Netzes sind noch Teil meiner Inselanlage.

Ich seh es so, dass es technisch überhaupt nicht möglich ist, öffe tliches Netz und inselnetz zu verbinden, ausser mit einem wechselrichter, der einen AC Eingang hat. Sowas besitze ich nicht.

Freilich beten die üblichen verdächtigen hier das runter, was ihnen erzählt wurde. So wie ich meine Meinung hier immer wieder kund tue. Keiner von uns wird seine Meinung ändern, müssen wir auch nicht. 

Veröffentlicht von: @sarowe1972

Such Dir einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht. Wenn deine Klage Aussicht auf Erfolg hat wird dich bestimmt auch eine Rechtschutzversicherung unterstützen.  

Warum und für was soll man sich einen Anwalt suchen ?  Nur weil man deine Meinung nicht teilt ?

 

Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.


   
stromsparer99
(@stromsparer99)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 4039
 

Veröffentlicht von: @fassette

@stromsparer99 Diese rechtliche Auslegung ist meiner Meinung nach eine Diskriminierung der Leistungsbezieher, die dadurch einen erheblichen technischen Aufwand betreiben müssen. Heißt die Stadtwerke beauftragen und die Leitung nachweislich trennen lassen, was auch mit Kosten verbunden ist.

Das zeigt deutlich, dass Eigenversorger unerwünscht sind.

Dass die gesetzliche Ausrichtung vorwiegend nur zugunsten der Leistungserbringer ausgerichtet ist und in keinster Weise an die Eigenversorger gedacht wird ist einfach unverschämt. Hauptsache wir bezahlen deren Gebäude, deren Kosten, deren Strom, deren Anwälte und die scheiß Luxusimmobilien von den Geschäftsführern von RWE und anderen Monopolversorgern.  Vampire

Warum sollten Eigenversorger unerwünscht sein?

Ich beziehe nur ca. 100-120KWh aus dem Netz, den Rest erzeuge ich selbst. ( Ich sehe mich als Eigenversorger )

Übern Sommer Speise ich aber 6000-8000KWh ins Netz, mit der Vergütung kann ich einen Großteil meiner Heizkosten decken.

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen woher der Inselwunsch kommt. Insel ist teuer und umständlich, man muss immer auf seinen Verbrauch achten um den WR nicht zu überfordern.

Im Bekanntenkreis ist eine Ehe an der Insel gescheitert, weil Frau sich immer nach der Sonne richten musste.

 

9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ


   
(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 921
 

Nein alter Hase.....es gibt doch 3 Möglichkeiten 

1. Man ignoriert geltende Gesetze und Verordnungen bewusst und muss mit einer Strafe rechnen. (dann sollte man sich auch Anwaltlich beraten lassen. 

2. Man hält sich an geltendes Recht.

3. Man klagt gegen geltendes Recht, wenn es gegen irgendwelche höher gestellten Normen (im konkreten Fall wurde von Diskriminierung gesprochen) verstößt.  Die letztendlichen Instanzen sitzen dann in Leipzig oder Straßburg. DAFÜR braucht man dann einen Anwalt.

Fällt jemanden noch eine andere Variante ein. Ach ja, man kann sich und andere auch noch anlügen aber das fällt dann doch wohl in Variante ein. Eigene Interpretation setzte ich mal mit Lügen gleich. 


   
(@sarowe1972)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 921
 

@alter Hase Du bist dir deiner Sache doch sooooo sicher. Du erzählst es jedem, seit Monaten.  Dann lass es doch endlich offiziell klären.  Zeig uns allen ein behördliches Dokument das deine Anlage genau die Kriterien erfüllt, die du allen Weismachen willst. Nicht nur immer rumdiskutieren


   
fassette
(@fassette)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 38
 

"Ich beziehe nur ca. 100-120KWh aus dem Netz, den Rest erzeuge ich selbst. ( Ich sehe mich als Eigenversorger )

Übern Sommer Speise ich aber 6000-8000KWh ins Netz, mit der Vergütung kann ich einen Großteil meiner Heizkosten decken.

Ehrlich gesagt kann ich nicht nachvollziehen woher der Inselwunsch kommt. Insel ist teuer und umständlich, man muss immer auf seinen Verbrauch achten um den WR nicht zu überfordern.

Im Bekanntenkreis ist eine Ehe an der Insel gescheitert, weil Frau sich immer nach der Sonne richten musste"

 

 

Weil du dadurch weniger Steuern bezahlst und dich selbst versorgst. Meinst nicht, dass es um ein vielfaches einfacher wäre, wenn Selbstversorger erwünscht wären? Sobald du am öffentlichen Netz hängst musst du für Wartung, Inspektion und Leistung bezahlen. Das sind bei 84,6 Millionen Einwohnern die pro monatlicher Stromrechnung z.B. 10 Euro Mehrwertsteuer bezahlen z.B. 846 Millionen Euro Mehrwertsteuer weniger.

Wundert sich niemand, dass die Einspeisevergütung so niedrig ist?

Wundert sich niemand, dass die Anmeldung so kompliziert ist?

Wundert sich niemand, dass Vermieter mit Mehrfamilienhäusern und isntallierten PV nach EEG den selbst erzeugten Strom nicht an die Mieter verkaufen dürfen, sonder ausschließlich an die Stadtwerke?

Wundert sich niemand, dass die gesetzliche Auslegung der Definitionen für Eigenversorger so unfreundlich ausgelegt sind?

 

Stellt euch mal vor 50 Millionen Haushalte in Deutschland gehen in die autarke Eigenversorgung und lassen sich allesamt vom Netz abklemmen. Die Versoger würden im Dreieck springen und mit Sicherheit würden einige Politiker auf einmal mit teuren neuen Porschefahrzeugen durch die Gegend fahren und genau die werden dann wieder die gesetzlichen Regelungen so umtexten lassen, dass man sich auf einmal nicht mehr selbst versogen darf.

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten 2 mal von fassette

   
(@solrasch)
Newbie
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 3
 

Was ist dann z.B. mit einer USV.

Es gibt z.B. von Ective mit der TSI Serie einen Insel Wechselrichter mit Netzvorrang für den USV Betrieb an einer externen Batterie.
Das ist im Camping oder Bootsbereich nicht unüblich und ist auch als günstiges Fallback System für Server und Kühlschränke brauchbar.

Im WoMo oder Boot hängt sich ja auch keiner auf wenn der Strom in der Batterie nicht aus dem Netz
sondern von einer alternativen Stromquelle wie Motor oder Panel erzeugt wird.

gRuss Ralf


   
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8461
 

So ich habe jetzt mehr als 5 Beiträge auf Moderation gestellt. Ihr seht das, wenn ihr in eurem beitrag oben links ein Vermerk in Orange diesbezüglich steht.

Für alle gilt: Haltet euch an die Forenregeln,  Meinungsfreiheit, Beleidigungsverbot, und speziell für @fassette : kein Politikbashing.

Ändert eure Beiträge, und morgen werde ich freigeben, was den Forenregeln entspricht.

Ich bitte euch - dieses Thema habt ihr schon gefühlte 20mal diskutiert, keinmal habt ihr euch auf eine Interpretation des Gesetzestextes einigigen könne, aber jedesmal habt ihr in der Diskussion den Anstand gewahrt.

Was ist los ?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8461
 

Veröffentlicht von: @fassette

Stellt euch mal vor 50 Millionen Haushalte in Deutschland gehen in die autarke Eigenversorgung und lassen sich allesamt vom Netz abklemmen

Eher stelle ich mir vor, dass uns der Himmel auf den Kopf fällt, oder am besten ganz bestimmten Leuten.

Solcger Totschlagargumente bringen in einer Diskussion garnichts, und lassen nur den Ton rauher werden. So wie es geschehen ist.

Aber um dein obiges Zitat zu beantworten: Wären wir alle Selbstversorger, wäre Deutschland in wirtschaftlich weit besserer Situation als heute.Die Energiekriese der letzten Jahre wäre geradezu an uns abgetropft.

Und was - in dem Falle - erfolglose Kaufleute wollen, darf nicht der Masstab für unser Handeln sein.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
saugnapf reacted
fassette
(@fassette)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 9 Monaten
Beiträge: 38
 

@carolus Ich habe meinen orangen Beitrag bearbeitet. Vielleicht ist das so in Ordnung?

 

Bezüglich "Aber um dein obiges Zitat zu beantworten: Wären wir alle Selbstversorger, wäre Deutschland in wirtschaftlich weit besserer Situation als heute.Die Energiekriese der letzten Jahre wäre geradezu an uns abgetropft.

Und was - in dem Falle - erfolglose Kaufleute wollen, darf nicht der Masstab für unser Handeln sein."

 

Gebe ich dir vollkommen recht, leider sieht durch den aktuell vorherrschenden Lobbyismus die deutsche Realität anders aus. Gleicht einen Trauerspiel. Ich empfinde deine Denkweise als vollkommen lobenswert. Wärst du Politiker würde ich hinter dir stehen!

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 7 Monaten von fassette

   
Seite 1 / 4
Teilen: