Batterieraum für mi...
 
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Batterieraum für mindestens 40kWh LiFePO4 Batterien, EltBauVO konform bauen

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(@ruediger)
Vorsichtiger Stromfühler
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Moin, kürzlich habe ich erfahren, dass meine Batterien in einen elektrischen Betriebsraum / Batterieraum müssen.

Mein Setup seit einem Jahr:

  • 2x Deye SUN-12K-SG04LP3-EU
  • 22,55 kWp Modulleistung verteilt auf West /Ost /Süd 
  • 6x Pylontech US5000 mit insgesamt 28,8 kWh
  • Wallbox Elli Connect
  • seit März noch eine Panasonic Leisha mit 7kW 

Ich plane die Anlage auf rund 30 kWp Modulleistung und 43,2 kWh Batterien zu erhöhen, da ich in der KFW Lotterie letztes Jahr gewonnen habe.

Die gelegentlichen Berichte von abgebrannten bzw. explodierenden Speichern haben mich überlegen lassen, wie die Anlage sicherer gemacht werden kann. Derzeit stehen Batterien und Wechselrichter zusammen in einem Raum. Kürzlich wurde ich zudem auf die EltBauVO aufmerksam gemacht. Zumindest in Rheinland Pfalz gibt es hier einige Anforderungen die mein jetziger Raum im Keller nicht erfüllt. Gilt ab 20kWh Speichergröße.

https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-ElekBauVRP2023rahmen

 

Anforderungen im Auszug:

§3 Innerhalb von Gebäuden müssen elektrische Anlagen ... getrennt nach Anlagen ...in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein

§4 (1)...durch nach außen aufschlagende Türen jederzeit ungehindert verlassen werden können; sie dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht unmittelbar zugänglich sein

    (3) Elektrische Betriebsräume müssen den betrieblichen Anforderungen entsprechend wirksam be- und entlüftet werden

    (4) In elektrischen Betriebsräumen dürfen Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind, nicht vorhanden sein

§7 Raumabschließende Bauteile von elektrischen Betriebsräumen für Energiespeichersysteme müssen der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Wände und Stützen des Geschosses, in dem der elektrische Betriebsraum errichtet wird, entsprechen, mindestens aber feuerhemmend sein. Ab 100kWh braucht man noch eine Löschanlage und eine Möglichkeit zum Entrauchen. Ich bleibe unter 100kWh!

 

Ich habe neben dem derzeitig genutzten Raum noch einen Abstellraum 1,8m breit, 3-4m lang. Geplante Ausführung:

  • Davon will ich ca. 80 cm mit Trockenbau (F90) und einer Brandschutztür T30 abtrennen.
  • Bestehende Wände und Decken vermutlich auch noch mit Trockenbau absichern.
  • Grundfläche des Batterieraumes wäre dann etwa 0,7m x 1,6m.
  • Die Decke könnte ich schräg ausführen und an der höchsten Stelle ein Abluftrohr aus Metall, am liebsten 2" Gewinderohr mit  einem Zusätzlichen Absperrschieber für Hochwasser in den Lichtschacht entlüften

Meine Fragen:

  1. Gibt es Vorgaben für die Entlüftung? Was erscheint sinnvoll? Bisher habe ich nicht den Eindruck, dass die Batterien warm werden, die Entlüftung soll aus meiner Sicht "lediglich" H2 einer eventuell geplatzten Zelle aus dem Gebäude bringen
  2. Zuluft überhaupt nötig? Lüftung über Elektrisch angetriebene Lüfter, (Ex) geschützt oder natürliche Luftströmung?
  3. Kabeldurchführung, wie? Derzeit ist jede Pylontech mit einem eigenen Kabel an derzeit zwei "Lynx Power in" angeschlossen. Diese würde ich außen am Batterieraum anbringen
  4. Alles Unsinn? Wie macht man es besser, oder alles so lassen, (Et hätt noch immer joot jejange)?

 

Sorry für den langen Text!

 

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Veröffentlicht von: @ruediger

Alles Unsinn? Wie macht man es besser, oder alles so lassen, (Et hätt noch immer joot jejange)?

Ne. Richtig lesen: Punkt 3 in Geltungsbereich:

 

Zitat:

 ....Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen....

 

Ist dein Akku sicherheitstechnisch vorgeschrieben?

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8156
 

Das ist sicher ein wichtiges, rechtliches Thema, ich werde das in unsere Rubriken "Rechtliches" verschieben.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1133
 

Im o.g. Gesetz steht auch :

Betriebsräume für elektrische Anlagen (elektrische Betriebsräume) sind Räume, die ausschließlich zur Unterbringung von Anlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 dienen. Zentrale Batterieanlagen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 sind Sicherheitsstromversorgungsanlagen, die sicherheitstechnische Anlagen versorgen, deren Wirkungsbereich sich auf mehrere Räume, Geschosse, Brandabschnitte oder das gesamte Gebäude erstreckt.

Ich weiss es nicht bezweifle aber mal, dass das überhaupt für Einfamilienhäuser oder kleine MFH relevant ist. Meist gibt es da keinen Extraraum zur Verteilung elektrischer Energie, viel wahrscheinlicher hängt ein Zählerkasten im Flur oder einem Kellerraum, der noch für andere Sachen verwendet wird.


   
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(@ruediger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @carolus

 

Veröffentlicht von: @ruediger

Alles Unsinn? Wie macht man es besser, oder alles so lassen, (Et hätt noch immer joot jejange)?

Ne. Richtig lesen: Punkt 3 in Geltungsbereich:

 

Zitat:

 ....Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen....

 

Ist dein Akku sicherheitstechnisch vorgeschrieben?

 

Leider steht hier auch

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

1.
2....
3.....

Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

 

 


   
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 Wilm
(@wilm)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 78
 

Das gilt aber nur für stationäre Installationen. Sprich Generator auf einem Sockel, oder eine stationäre Akkubank, wie man sie in Krankenhäusern finden würde.
Um dieses zu umgehen, habe ich meine 30kWh-Batterie auf Rollen gebaut. Die Stecker sind lösbar und somit ist es keine stationäre Batterie mehr. Ich könnte sie ja zum Campen mitnehmen.

Multiplus II 3000/48 GX
Süd-Ost: Jinko Solar 4,92kWp
West: Jinko Solar 2,15kWp
Nord-West: No Name 720Wp
Süd: Jinko Solar 820Wp an Hoymiles HM-600 und OpenDTU
Seplos Mason 280Ah LFP Akku
Homebrew. 100Ah LFP Akku

Betrieb als ESS mit erweiterter Steuerung über Node-Red


   
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(@ruediger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
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Entwarnung für die meisten, aber nicht für mich.

Den Wortlaut "für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden" finde ich in der EltBauVO von:

  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Brandenburg

Ich sehe keinen entsprechenden Wortlaut in der EltBauVO von:

  • Bayern
  • Baden Württemberg
  • Hessen
  • NRW
  • Niedersachsen
  • Bremen verweist wie ich das sehe auf die Muster (MEltBauVo) da steht es auch nicht drin 
  • Hamburg
  • Schleswig Holstein
  • Berlin, allerdings ist die EltBauVo aufgehoben und durch die VV TB Bln ersetzt, darin finde ich die Vorschrift nicht
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

EltBauVo nicht gefunden:

  • Mecklenburg Vorpommern

Zeigt nebenbei wie unsinnig es ist, solche Regeln auf Landesebene festzulegen, anstatt auf Bundesebene mit 1/16. des notwendigen Personals

 


   
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(@ruediger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
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@wilm Die "ortsfest" Einschränkung steht nur explizit bei den Generatoren. 

Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

1.Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
2.ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und
3.zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagenin Gebäuden. Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

 


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 8156
 

Veröffentlicht von: @ruediger

Veröffentlicht von: @carolus

 

Veröffentlicht von: @ruediger

Alles Unsinn? Wie macht man es besser, oder alles so lassen, (Et hätt noch immer joot jejange)?

Ne. Richtig lesen: Punkt 3 in Geltungsbereich:

 

Zitat:

 ....Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen....

 

Ist dein Akku sicherheitstechnisch vorgeschrieben?

 

Leider steht hier auch

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

1.
2....
3.....

Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

 

 

Auch dafür gilt der Geltungsbereich.

Wobei ich ergänzen möchte:

Es spricht nichts dagegen, diese Vorschrift als Anlass zu nehmen, seine Akkus ordentlich unterzubringen.

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7497
 

eine zwangs be oder entlüftung ist im akkuraum sicherlich nicht verkehrt, wenn wir uns die zwei explosionnen der häuser durch wasserstoff anschauen die in letzter zeit aufgetreten sind.

 

Projekt 48kWh / 12kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh.


   
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(@ruediger)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 64
Themenstarter  

Weiß noch nicht wie ich einen Lüfter anschließen soll ohne die Wirkung der Brandwand wieder aufzuheben.

Theoretisch müsste ja ausgasender Wasserstoff von selbst durch das oben am Raum anzubringende Abluftrohr entweichen wenn der Raum ansonsten dicht ist.

Ich baue den Raum halt mal, wird ein paar Tage dauern, da ich gerade noch eine 13kWp Anlage auf ein Flachdach baue.


   
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