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Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 523
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

@win Ich sehe nach aktuellem Stand für Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher keine Vereinfachte Anmeldung. Das ist aber die Rechtsauffassung der öffentlichen Organe.

Im  § 8 Absatz 5a EEG stehen nur Steckersolargeräte, auch mehrere, weil nur die Leistung auf 2000Wp oder Wechselrichterleistung auf 800W begrenzt ist. 

Nach Rechtsauffassung ist ein Speicher der ausschließlich aus PV Strom gespeist wird eine Erzeugungsanlage und kann damit kein Steckerfertiger Solarerzeuger mehr sein. Also auch keine Vereinfachte Anmeldung. Kurzes Laden aus dem Netz zur Ladungserhaltung des Akkus ist keine Zweckänderung.

 

Ja, genau so ist es. Und deshalb muss der Speicher beim VNB angemeldet, geprüft und erfasst werden. Der kann aber nur prüfen, wenn auch alle sicherheitsrelevanten Dokumente vorhanden sind. Hat der VNB es genehmigt, ist er auch verantwortlich, bzw. der Elektriker, der es angemeldet hat, wenn der gemauschelt hat.

Wenn aus China Ladekram_irgendein-Scheiß ohne gültige Papiere angemeldet werden soll, gibt es normalerweise ein Problem.

Für den Hausbesitzer, der auf seinem Grundstück diesen, oder welchen Speicher auch immer unangemeldet betreibt, ist es sehr ratsam eine Versicherung mit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit zu haben.

Bei einer Mietwohnung sieht es anders aus. Da ist man dann zumindest für den Gebäudeteil dran. Für den Hausrat könnte man ja noch solch eine Versicherung abschließen.

 

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @tigger

Drohungen und Beleidigungen...

Interessante Auffassung einer Tatsachenfeststellung.

Ich drohe niemandem. Ich teile lediglich meine Reaktion auf bestimmte Handlungen mit.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @ulli

ist es sehr ratsam eine Versicherung mit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit zu haben.

Das sollte man doch sowieso.

 


   
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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @tigger

Veröffentlicht von: @foelix

Im Mietvertrag kann man verbieten was man will. Da muss der Mieter sich in der Regel dran halten

Nö. Wenn Regelungen im Mietvertrag der Rechtslage widersprechen, ist es egal was im Mietvertrag steht. Da muss sich kein Mieter dran halten.

Deshalb habe ich ja auch "in der Regel" geschrieben. Regelungen gegen die Rechtslage sind nicht die Regel.

Eigentlich schade, wie ein eigentlich interessanten Thema mit so viel heißer Luft auffüllen kann und damit den Thread so weit verlängert, dass ihn irgendwann garantiert keiner mehr liest. Das wird doch hoffentlich keine Absicht sein.

 


   
g1cs2009 reacted
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 523
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @ulli

ist es sehr ratsam eine Versicherung mit Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit zu haben.

Das sollte man doch sowieso.

 

Ja klar, aber vielen Leuten dürfte es nicht geläufig sein. Deshalb mein Hinweis.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @foelix

Das wird doch hoffentlich keine Absicht sein.

Zumindest die Regel. ;-P

 


   
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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Ich sehe nach aktuellem Stand für Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher keine Vereinfachte Anmeldung. Das ist aber die Rechtsauffassung der öffentlichen Organe.

Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher  lassen sich über die Vereinfachte Anmeldung registrieren. Steht auf Seite 11 der Anleitung:

Handbuch zur vereinfachten Registrierung einer Solaranlage im Marktstammdatenregister

...

Sollten Sie mit dem Balkonkraftwerk auch einen Batteriespeicher betreiben, dann können Sie diesen
Speicher auch über dieses Formular registrieren:

 

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Handbuch_vereinfachte_Registrierung_Solar.pdf

Das ist die Rechtsauffassung der Bundesnetzargentur.


   
g1cs2009 reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@foelix Den Restlichen Schrott ignoriere ich jetzt mal. Interessant, vor allem weil das Handbuch noch vor Verabschiedung der neuen Gesetzeslage erstellt wurde.

Ist mir nicht bekannt gewesen, nur die bisherige Interpretation. Leider besagt das EEG nur Steckerfertige Solaranlagen im Gesetz. Naja, wie es am Ende ausgelegt werden wird wenn es mal wirklich hart mit dem VNB zugeht wis ich nicht, aber es ist eine Argumentationsbasis, wenn man es nach der Anleitung als vereinfachte Anmeldung erledigt hat. Ist kein Gesetz, aber das MStR hat es erfasst und meldet es so als Steckerfertige Anlage mit vereinfachter Anlage an den VNB und der darf dabei nicht Widersprechen.


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 900
 

@g1cs2009 Wo steht das der VNB nicht widersprechen darf?

Hast du es mal versucht einzutragen? Das reine BKW ist sofort im Status genehmigt und aktiv. Der Speicher nicht, der wurde an VNB weitergeleitet und von dort habe ich dann die Aufforderung nach VDE FNN Datenblatt erhalten, was durch Elektriker auszufüllen ist. 

Im Marktstammregister eintragen kann man alles auch eine große PV, das heißt noch lange nicht das es damit erledigt ist.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
Ulli reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@mhltheone Nein, habe ich natürlich nicht. Deshalb habe ich ja geschrieben, wenn das ganze als Steckerfertige Anlage an den VNB geht. Deshalb ja auch die Aussage bezüglich "KEIN GESETZ"


   
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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Den Restlichen Schrott ignoriere ich jetzt mal. Interessant, vor allem weil das Handbuch noch vor Verabschiedung der neuen Gesetzeslage erstellt wurde.

An dem Gesetz das über ein halbes Jahr von der FDP blockiert wurde hat sich ja auch seit einem Jahr vor der Verabschiedung praktisch nichts geändert. Handbuch und vereinfachte Anmeldung hätte man von daher auch schon viel früher einstellen können. Und wenn sich was geändert hätte, dann wäre das Handbuch ganz einfach auch geändert worden.

 

Veröffentlicht von: @mhltheone

Das reine BKW ist sofort im Status genehmigt und aktiv. Der Speicher nicht, der wurde an VNB weitergeleitet und von dort habe ich dann die Aufforderung nach VDE FNN Datenblatt erhalten, was durch Elektriker auszufüllen ist.

Der Speicher ist Bestandteil vom BKW. Nur deshaslb ist ja die vereinfachte Anmeldung möglich und der Betrieb direkt genehmigt. Die Anmeldung wird immer an den VNB weitergeleitet. Du scheinst aber der einzige Fall zu sein, bei dem der VNB so etwas verlangt hat. Technisch ist es vollkommen egal, ob man direkt oder über Akku einspeist. Dem Netz ist es auch egal. Von daher macht es auch keinen Sinn hier unteschiedliche Zulassungsverfahren zu praktizieren. Das scheint Dein VNB noch nicht zu wissen. BKW mit Speicher sind inzwischen Gang und gäbe. Dein Fall scheint ein einmaliger zu sein. Hier lesen eine Menge Leute mit. Vielleicht teilt ja noch jemand seine Erfahrung beim vereinfachten Anmelden eines BKW mit Speicher.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen von Fölix

   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7539
 

Ok, ob man den Akku eines BKW vereinfacht anmelden kann oder nicht, da scheint es noch keinen Konsenz zu geben. Wäre mal interessant, ob das jemand schon praktisch gemacht hat.

In dieser Anleitung, die oben auch verlinkt war, liest es sich so, als müsste man den Akku in der vereinfachten Anmeldung einfach nur eintragen und fertig ist die Angelegenheit:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Handbuch_vereinfachte_Registrierung_Solar.pdf

Zitat: "Sollten Sie mit dem Balkonkraftwerk auch einen Batteriespeicher betreiben, dann können Sie diesen Speicher auch über dieses Formular registrieren"

Das hört sich doch so an, als ob man nur die wenigen Felder ausfüllt und die Sache ist erledigt.

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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7539
 

Veröffentlicht von: @mhltheone

Hast du es mal versucht einzutragen? Das reine BKW ist sofort im Status genehmigt und aktiv. Der Speicher nicht, der wurde an VNB weitergeleitet und von dort habe ich dann die Aufforderung nach VDE FNN Datenblatt erhalten, was durch Elektriker auszufüllen ist. 

Im Marktstammregister eintragen kann man alles auch eine große PV, das heißt noch lange nicht das es damit erledigt ist.

Oh, sehe erst jetzt deine Antwort. Also scheint es doch recht klar zu sein: Man kann den Akku beim Marktstammregister sehr einfach melden, aber das war es dann noch nicht. Dann kommt das Prozedere mit dem VNB, wo dann ein Elektriker gefordert wird. Das ist übel und wissen wohl die meisten auch nicht, wenn die sich so ein BKW kaufen.

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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @win

lso scheint es doch recht klar zu sein: Man kann den Akku beim Marktstammregister sehr einfach melden, aber das war es dann noch nicht. Dann kommt das Prozedere mit dem VNB, wo dann ein Elektriker gefordert wird.

Klar ist das ganz sicher nicht. Wenn das tatsächlich die Regel wäre, dann hätte man längst davon gehört oder gelesen. Insbesondere auch, weil das von dem was die Anleitung impliziert stark abweicht.  


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 900
 

Veröffentlicht von: @foelix

Klar ist das ganz sicher nicht. Wenn das tatsächlich die Regel wäre, dann hätte man längst davon gehört oder gelesen. Insbesondere auch, weil das von dem was die Anleitung impliziert stark abweicht.

Wie gesagt gibt es hier im Forum vereinzelte Meldungen diesbezüglich und oft den rat den Speicher erst gar nicht zu erwähnen (beweglicher Speicher usw.)

Im Marktstammregister kannst du alles eintragen und die Anleitung ist ja nicht falsch.

Bin gespannt, kann nur aus eigener Erfahrung sprechen aus 2023 und kurz nach 01.04. (beim Freund).

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
JayHa reacted
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