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Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @ulli

Das, was Du gekauft hast, ist kein Balkonkraftwerk mehr, auch wenn es der Verkäufer irreführend so bezeichnet.

Das ist ein ganz normales Balkonkraftwerk mit den üblichen maximal 800W Ausgangsleistung.

Den Speicher gleich mit anzumelden ist auch kein Problem:

Sollten Sie mit dem Balkonkraftwerk auch einen Batteriespeicher betreiben, dann können Sie diesen Speicher auch über dieses Formular registrieren:

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Handbuch_vereinfachte_Registrierung_Solar.pdf

 

Ich wüsste auch nicht, mit welcher Begründung ein Vermieter das erfolgreich verbieten könnte. Er kann mir ja auch nicht verbieten eine Powerstation für den Notfall in der Wohnung oder auf dem Balkon zu lagern.

 

 


   
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
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Veröffentlicht von: @uwest

Veröffentlicht von: @g1cs2009

@uwest das war für mich jetzt logisch. Somit ist es ja wieder etwas verbotenes wenn es in die Rechte anderer eingreift. Also nicht extra zu sehen.

Doch das sind zwei verschiedene Merkmale, die bei einer Subsumtion getrennt zu betrachten sind. Ergibt sich aus dem "und".

 

 

 

Keine Ahnung was Ihr Problem ist, aber für den Normalen Bürger reicht es ja wohl zu wissen, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sobald es in die Rechte anderer eingreift ist es verboten. Also sind wir wieder beim, was nicht verboten ist, ist erlaubt. 

 

Hier.im Forum wird nur noch mit möchtegernspezialgerede alles tot geschrieben ohne das es dem Ursprünglichen Faden dient oder dem Fragesteller hilft. Nur noch Schw...in hier.

Schade das man nicht einfach mal etwas stehen lassen kann.

 

Kann gerne gelöscht werden wenn's stört, aber ich lösche eh bald meinen Account wenn's so weiter geht.

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7536
 

Veröffentlicht von: @foelix

Den Speicher gleich mit anzumelden ist auch kein Problem:

Interessant. Ist das damit gesichert geklärt, dass BKW mit Batteriespeicher überhaupt kein Problem bei der vereinfachten Anmeldung ist? Oder gibts bei Akku zusätzliche Auflagen wie Eletriker? Wäre schön, wenn wir diese Frage mal eindeutig klären, weil es dazu ja widersprüchliche Aussagen gab.

 

Veröffentlicht von: @foelix

Er kann mir ja auch nicht verbieten eine Powerstation für den Notfall in der Wohnung oder auf dem Balkon zu lagern.

Vielleicht doch? Es gibt ja z.B. auch Mietverträge, wo die Lagerung von EBike-Akkus in der Wohnung untersagt wird.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es auf diese Argumentation hinausläuft: Geräte, die im Handel an Endkunden verkauft werden, müssen grundsätzlich einen Sicherheitsstandard nachweisen. Geräte, die in Innenräumen nach Hersteller betrieben werden dürfen und sich an die europäischen Standards halten, gelten als sicher genug. Und da kann dann ein Vermieter nicht einfach etwas verbieten. 

Das hier hab ich gefunden:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/brandschaden-durch-das-laden-von-18-volt-lithium-akkus-mieter-haftet-fuer-schaden-225162.html

Da steht zumindest "Obwohl kein mietvertragliches Verbot bestand," Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass man da was im Mietvertrag verbieten kann.

Und auch: "Das Aufladen eines Lithium-Akkus sollte grundsätzlich unter Aufsicht stattfinden, um bei Komplikationen schnell reagieren zu können." -> lässt sich bei einem BKW nicht sicherstellen.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen von Win

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MhlTheOne, Ulli, hopfen and 1 people reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@win Ich sehe nach aktuellem Stand für Steckerfertigen Solaranlagen mit Speicher keine Vereinfachte Anmeldung. Das ist aber die Rechtsauffassung der öffentlichen Organe.

Im  § 8 Absatz 5a EEG stehen nur Steckersolargeräte, auch mehrere, weil nur die Leistung auf 2000Wp oder Wechselrichterleistung auf 800W begrenzt ist. 

Nach Rechtsauffassung ist ein Speicher der ausschließlich aus PV Strom gespeist wird eine Erzeugungsanlage und kann damit kein Steckerfertiger Solarerzeuger mehr sein. Also auch keine Vereinfachte Anmeldung. Kurzes Laden aus dem Netz zur Ladungserhaltung des Akkus ist keine Zweckänderung.


   
Win and Ulli reacted
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Veröffentlicht von: @uwest

Veröffentlicht von: @g1cs2009

@uwest das war für mich jetzt logisch. Somit ist es ja wieder etwas verbotenes wenn es in die Rechte anderer eingreift. Also nicht extra zu sehen.

Doch das sind zwei verschiedene Merkmale, die bei einer Subsumtion getrennt zu betrachten sind. Ergibt sich aus dem "und".

 

 

 

Keine Ahnung was Ihr Problem ist, aber für den Normalen Bürger reicht es ja wohl zu wissen, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Sobald es in die Rechte anderer eingreift ist es verboten. Also sind wir wieder beim, was nicht verboten ist, ist erlaubt. 

 

Hier.im Forum wird nur noch mit möchtegernspezialgerede alles tot geschrieben ohne das es dem Ursprünglichen Faden dient oder dem Fragesteller hilft. Nur noch Schw...in hier.

Schade das man nicht einfach mal etwas stehen lassen kann.

 

Kann gerne gelöscht werden wenn's stört, aber ich lösche eh bald meinen Account wenn's so weiter geht.

 

Das ist die geltende Rechtslage, ob sie dir nun passt oder nicht. 

Deine Beleidigungen ändern das auch nicht. Sie zeigen nur, dass du es nicht verstanden hast und statt Argumenten nur tumbe Pöbeleien zu bieten hast.

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

Gerne sachlich bleiben.

Mit arrogantem Geschwafel kann ich eben wenig anfangen. Aber zum Glück gibts ja Ignore. Smile

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @foelix

Er kann mir ja auch nicht verbieten eine Powerstation für den Notfall in der Wohnung oder auf dem Balkon zu lagern.

Kann er nicht?

Das wäre ja eine ähnliche Situation. Wenn davon eine besondere Gefahr ausgeht, könnte er. Das ist eben das, was da zu klären wäre.

Er kann z.B. sehr wohl e-bikes im Fahrradkeller untersagen.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @uwest

Das ist die geltende Rechtslage, ob sie dir nun passt oder nicht. 

Falsch. Das ist deine persönliche Interpretation von etwas, das du dir zusammengegoogled hast und auf ziemlich arrogante Weise hier als einzig selig machende Weisheit verbreitest.

 


   
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(@foelix)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 86
 

Veröffentlicht von: @win

Vielleicht doch? Es gibt ja z.B. auch Mietverträge, wo die Lagerung von EBike-Akkus in der Wohnung untersagt wird.

...

Da steht zumindest "Obwohl kein mietvertragliches Verbot bestand," Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass man da was im Mietvertrag verbieten kann.

Im Mietvertrag kann man verbieten was man will. Da muss der Mieter sich in der Regel dran halten. Er kann sich ja ggf. was anderes mieten. Das sind aber Sonderfälle die vorab geregelt werden können.

Veröffentlicht von: @win

Da steht zumindest "Obwohl kein mietvertragliches Verbot bestand," Also scheint es durchaus möglich zu sein, dass man da was im Mietvertrag verbieten kann.

Da wurden ja Sorgfallspflichten verletzt. In der Bedienungsanleitung stand sicher auch drin, unter welichen Randbedingungen die Akkus zu laden sind. In der Anleitung zum Aufbau des BKW steht mit Sicherheit auch drin, was alles zu beachten ist.

 

Veröffentlicht von: @win

Oder gibts bei Akku zusätzliche Auflagen wie Eletriker?

Wenn es welche gäbe, dann hätte die längst jemand gefunden. Ich habe auch in keiner einzigen Gesetzesvorlage eine Einschränkung dazu gefunden. Erlaubt sind 800W Einspeisung. Wo die herkommen, das ist dem Gesetzgeber egal. Alles andere wäre auch nur eine Innovationsbremse. Technich ergäbe es keinen Sinn. Kann natürlich noch sein, dass die VDE hierzu noch eine Vorschrift erfindet. Das würde mich aber wundern, weil man ja bewegliche Akkus noch nicht einmal anmelden muss. Und Powerstationen mit Einspeisemöglichkeit gibt es inzwischen auch zu kaufen. Beim BKW gibt es derzeit Innovationen ohne Ende. 

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 236
 

Veröffentlicht von: @foelix

Im Mietvertrag kann man verbieten was man will. Da muss der Mieter sich in der Regel dran halten

Nö. Wenn Regelungen im Mietvertrag der Rechtslage widersprechen, ist es egal was im Mietvertrag steht. Da muss sich kein Mieter dran halten.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @tigger

Wenn Regelungen im Mietvertrag der Rechtslage widersprechen,

Das kann aber regelmäßig nur ein Gericht klären. Ganz sicher kein Forum...

Im Zweifel brauchst du danach eine neue Wohnung. Wenns dir das Wert ist. Die gibts ja gerade wie Sand am Meer...

 

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 236
 

Veröffentlicht von: @jay

Im Zweifel brauchst du danach eine neue Wohnung. Wenns dir das Wert ist. Die gibts ja gerade wie Sand am Meer...

Manche Menschen kommen wohl nur mit Drohungen durchs Leben....


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @tigger

Manche Menschen kommen wohl nur mit Drohungen durchs Leben....

Wer droht wem?

Ich lebe lediglich nach dem Motto "Wenn sich jemand wie ein Arxchloch verhält, wird er auch behandelt wie eins".

Wer etwas unterschreibt mit der Absicht sich nicht daran zu halten, ist eindeutig eins.

 

 


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @uwest

Das ist die geltende Rechtslage, ob sie dir nun passt oder nicht. 

Falsch. Das ist deine persönliche Interpretation von etwas, das du dir zusammengegoogled hast und auf ziemlich arrogante Weise hier als einzig selig machende Weisheit verbreitest.

 

Nein, dafür brauche ich kein Google.

Da reichen selbst die Reste aus dem Studium, die nach der langen Zeit noch vorhanden sind.

An solchen Menschen wie dir verdienen Juristen tagtäglich viel Geld, also mache bitte weiter so, damit die Jungs ihre Familien angemessen ernähren können.

 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 236
 

Veröffentlicht von: @jay

Ich lebe lediglich nach dem Motto "Wenn sich jemand wie ein Arxchloch verhält, wird er auch behandelt wie eins".

Wer etwas unterschreibt mit der Absicht sich nicht daran zu halten, ist eindeutig eins.

Drohungen und Beleidigungen...


   
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