Balkonkraftwerk: Ve...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

91 Beiträge
18 Benutzer
31 Reactions
1,192 Ansichten
 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @ulli

He, das ist nicht als Unterstellung gemeint, das hast Du falsch verstanden. Ich meinte, dass es für Dich ein BKW und für Dich ok war.

Im https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR - FAQ - Was ist im MaStR zu registrieren - Müssen Stromspeicher gemeldet werden - Dort ist definiert, was angemeldet werden muss. Weitere Informationen dazu findest Du direkt bei der Anmeldung des Speichers. 

Bei den FAQ steht auch, wie ein BKW angemeldet wird. Das ist im Gegensatz zum Speicher auch schnell gemacht und dann praktisch damit erledigt.

Der LFP Speicher wird Dir auf dem Balkon im Winter keine Freude machen und praktisch im Zeitraffer degradieren.

Sorry, dann war das wohl ein Misverständnis!

Wie bereits geschrieben, werde ich den Stromspeicher natürlich auch ordnungsgemäß beim Marktstammdatenregister anmelden.

Der Akku hat wie gesagt auch eine kleine Heizung eingebaut, um einer schnellen Degradation im Winter entgegenzuwirken und eine allgemeine Garantie über 10 Jahre und 15 Jahre Garantie über die Lebensdauer.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Monat von hwki

   
AntwortZitat
 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @jay

Warum will der TE, wenn es denn so toll ungefährlich ist, das Ding nicht in der Wohnung, oder unterm Bett stehen haben?

Ich hätte von meiner Seite aus auch kein Problem - insbesondere im Winter - damit, den Akku nach drinnen zu stellen. Es ist mir aber aufgrund des Lüfters, der hin und wieder angeht lieber, dass er auf dem Balkon stehen sollte. Ich muss dann auch keine Kabel durch die Fenster führen und habe auch nicht noch ein weiteres (hässliches) Gerät im Wohnzimmer stehen.

Die andere Mietpartei im Haus hat übrigens E-Bikes, bei denen es bisher keine Probleme hinsichtlich des Akkus gegeben hat - und der sollte ja deutlich größer als ein Laptopakku sein.

 


   
AntwortZitat
(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @jay

.....

Mieter die etwas tun wollen das beim Abschluß des Mietvertrages nicht allgemein üblich war, brauchen dazu eine Erlaubnis und es gibt ganz sicher keine stillschweigende Duldungspflicht.

 

Juristen nenn so etwas "irrige Auffassung".

So dürfte man mancher seine Microwelle, seinen Flachbildschirm, Computer, Infrarotwandpanel, Klimaanlage, usw. usf. nicht betreiben. Nur als Beispiele, dass das Quatsch ist.

 

 


   
AntwortZitat
ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1794
 

@hwki Wenn Du bei deinem Vermieter eine Garage mit angemietet hast, dann irgendwann ein BEV darin abstellen willst und der Vermieter sagt:

Kein E-Auto in meiner Garage, zu gefährlich. Dann machst Du was? Mietvertrag begucken, Ausschluss BEV drin? Nein? Vermieterwunsch ignorieren und auf die Rechtslage verweisen. Kann er belegen, dass das verboten ist? Wenn nicht, dann halt nicht.

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
g1cs2009 reacted
AntwortZitat
solarfreund
(@solarfreund)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1533
 

Wer von euch hat einen Herd zu Hause? Wer eine Gas- oder Ölheizung? Von all dem gehen größere Gefahren aus als von einem Akku. Dann geht von Kerzen eine hohe Brandgefahr aus. Auch brennende Zigaretten sind nicht zu unterschätzen.

Ist davon irgendwas verboten?

6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀


   
g1cs2009 reacted
AntwortZitat
 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 523
 

Veröffentlicht von: @hwki

Wie bereits geschrieben, werde ich den Stromspeicher natürlich auch ordnungsgemäß beim Marktstammdatenregister anmelden.

Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht und wie viel das noch an Kosten zusätzlich verursacht. Zusammen mit dem teuren Kauf dieser Fertiganlagen dürfte eine Amortisation in weiter Ferne liegen und der Kauf nur als Hobby (vor sich selbst) zu rechtfertigen sein. Ich hätte von Anfang an nur Module und Wechselrichter genommen. Bzw. hab ich das auch so bei mir gemacht.

Vielleicht hast Du auch Grück und der VNB nickt es einfach nur ab und registriert es.


   
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @uwest

Nur als Beispiele, dass das Quatsch ist.

So lange das als Haushaltsgerät gilt und kein Gefahrgut ist, oder als extra für den Betrieb in Wohnraum vorgesehen ist, ok. Ansonsten: nicht ok.

Aber an den Haaren herbeigezogene Beispiele findet man ja immer.

Bisher lag ich mit meinen Einzelfalleinschätzungen praktisch immer richtig. Vielleicht hatte ich auch immer nur den besseren Anwalt. Aber darauf kommts am Ende ja auch an.

 


   
AntwortZitat
(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @uwest

Nur als Beispiele, dass das Quatsch ist.

So lange das als Haushaltsgerät gilt und kein Gefahrgut ist, oder als extra für den Betrieb in Wohnraum vorgesehen ist, ok. Ansonsten: nicht ok.

Aber an den Haaren herbeigezogene Beispiele findet man ja immer.

Bisher lag ich mit meinen Einzelfalleinschätzungen praktisch immer richtig. Vielleicht hatte ich auch immer nur den besseren Anwalt. Aber darauf kommts am Ende ja auch an.

 

Das sind nur Beispiele dafür, dass du es mit Subsumtion nicht so hast.

Ist ja kein auch kein Wunder, so ohne genannte Rechtsgrundlage.

Vertragsrecht und besonders Mietvertragsrecht ist nicht so trivial.

Also lass mal gut sein.

 

 


   
g1cs2009 reacted
AntwortZitat
 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @uwest

Also lass mal gut sein.

Ja Meister.

Frei nach dem Motto: Alle außer dir sind ahnunglose Vollidioten...

 


   
AntwortZitat
(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @uwest

Also lass mal gut sein.

Ja Meister.

Frei nach dem Motto: Alle außer dir sind ahnunglose Vollidioten...

 

Argumentation scheint auch nicht zu deinen Stärken zu gehören.

Es reicht eben nicht keck einfach irgendwelche Behauptungen aufzustellen.

 


   
g1cs2009 reacted
AntwortZitat
(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

Veröffentlicht von: @jay

Ja Meister.

Frei nach dem Motto: Alle außer dir sind ahnunglose Vollidioten...

 

 

Gerne sachlich bleiben. Irgendwas in diese Richtung hat keiner geschrieben. Er hat nur darauf hingewiesen das es in Deutschland ein recht aufwendiges und kompliziertes Rechtssystem gibt.

Ich gucke auch nur in die Gesetze und Urteile die ich kenne, heißt noch lange nicht das ich das richtige finde. Es ist nur eine Rechtliche Interpretation von mir. Einzig woran ich mich immer orientiere, in D ist es so, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

 


   
AntwortZitat
(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

 Einzig woran ich mich immer orientiere, in D ist es so, alles was nicht verboten ist, ist erlaubt.

 

 

Mit dem Zusatz "und nicht in die Rechte anderer eingreift" ist das richtig.

Kommt aus Art. 2 Grundgesetz 

 


   
AntwortZitat
Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8242
 

Ruhig bleiben.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
AntwortZitat
(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@uwest das war für mich jetzt logisch. Somit ist es ja wieder etwas verbotenes wenn es in die Rechte anderer eingreift. Also nicht extra zu sehen.


   
AntwortZitat
(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 184
 

Veröffentlicht von: @g1cs2009

@uwest das war für mich jetzt logisch. Somit ist es ja wieder etwas verbotenes wenn es in die Rechte anderer eingreift. Also nicht extra zu sehen.

Doch das sind zwei verschiedene Merkmale, die bei einer Subsumtion getrennt zu betrachten sind. Ergibt sich aus dem "und".

 

 


   
AntwortZitat
Seite 2 / 7
Teilen: