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Balkonkraftwerk: Vermieter will Akkuspeicher auf dem Balkon verbieten

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 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich besitze die Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro mit einem Erweiterunsakku - in Summe also 3,2 kWh.

Mein Vermieter ist mir alles andere als wohlgesonnen und will mir den Betrieb des Akkus auf dem Balkon verbieten. Er sagt ganz allgemein, dass die Lagerung und der Betrieb eines Akkus, der über die Größe eines Notebook-Akkus hinausgeht sowohl in der Wohnung als auch auf dem Balkon verboten ist und fordert mich auf, den Akku bis Ende des Monats zu entfernen. Ich habe die Solarbank von Anker ja gerade deswegen gekauft, um den Akku auch verwenden zu können, außerdem kann (und will) ich den Akku auch nicht aus dem Komplettsystem entfernen.

Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir eine rechtliche Einschätzung zu dem Thema geben? Darf ich die Anker SOLIX Solarbank 2 E1600 Pro auf dem Balkon betreiben? Sind weitere Infos von meiner Seite notwendig, um das beurteilen zu können?

Ich kann noch ergänzen, dass vor dem Einzug die komplette Wohnung vor 9 Jahren kernsaniert wurde (heißt neue Elektrik (inkl. Außensteckdose), Balkon mit Steinplatten und neuer Brüstung, etc.)

Liebe Grüße

hwki


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 523
 

Das, was Du gekauft hast, ist kein Balkonkraftwerk mehr, auch wenn es der Verkäufer irreführend so bezeichnet. Akkus, an denen ein Wechselrichter einspeist, müssen grundsätzlich beim Marktstammdatenregister extra angemeldet werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft dann und Anmeldung des Speichers dort durch einen Elektriker, hast Du das gemacht? Natürlich nicht, weil es ja angeblich ein BKW ist?

Ich würde es dem Verkäufer zurückgeben und um die Ohren schlagen, also notfalls mit Anwalt drohen. Und Du solltest Dich vor einem Kauf richtig informieren und mit dem Vermieter abstimmen, was Du vorhast.

Aus meiner Sicht handelt der Vermieter verantwortungsvoll und richtig.

 

 


   
hopfen and Asathor reacted
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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 8 Monaten
Beiträge: 71
 

Versuchen, zu ergründen, was genau das Problem ist und dann das gütlich zu lösen. Das Verhältnis scheint aber schon zerrüttet zu sein. Wie ist es denn zur Kenntnis gekommen? Geht es speziell gegen den Akku oder generell gegen BKWs?

Der Vermieter sollte das schon mit Hausordnung, Mietvertrag, Verordnungen und/oder Gesetzen begründen.

Die Begründung lesen, gegebenfalls nachschlagen und danach erst agieren.

Eine Aussage, ein 'größer Laptopakkus ist verboten' reicht da m.M.n. nicht. Sollte es zur Klage kommen, muß das ja auch begründet werden.


   
solarfreund reacted
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 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @ulli

Das, was Du gekauft hast, ist kein Balkonkraftwerk mehr, auch wenn es der Verkäufer irreführend so bezeichnet.

Ist das so? Hast du dafür einen Beleg, bzw. kannst mir sagen, wo ich diese Info finde?

Veröffentlicht von: @ulli

Akkus, an denen ein Wechselrichter einspeist, müssen grundsätzlich beim Marktstammdatenregister extra angemeldet werden. Der Verteilnetzbetreiber prüft dann und Anmeldung des Speichers dort durch einen Elektriker, hast Du das gemacht? Natürlich nicht, weil es ja angeblich ein BKW ist?

Warum bist du so aggressiv und was soll diese Unterstellung? Ich werde das Balkonkraftwerk selbstverständlich inkl. des Akkus beim Marktstammdatenregister ordnungsgemäß anmelden. Dafür habe ich ja meines Wissens nach einen Monat Zeit.

 


   
Chris N reacted
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 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @jayha

Versuchen, zu ergründen, was genau das Problem ist und dann das gütlich zu lösen. Das Verhältnis scheint aber schon zerrüttet zu sein. Wie ist es denn zur Kenntnis gekommen? Geht es speziell gegen den Akku oder generell gegen BKWs?

Ich habe den Vermieter erst mündlich darüber informiert, dass ich beabsichtige in naher Zukunft ein Balkonkraft in Betrieb zu nehmen. Seine erste Reaktion war durchaus positiv und er hat im gleichen Gespräch in Erfahrung bringen wollen, ob von meiner Seite aus Interesse an Mieterstrom besteht, wenn er sich eine PV-Anlage auf das Dach macht, was von mir auch bejaht wurde, wenn die Konditionen dafür denn interessant sind. Nach deinem Gespräch mit seiner Frau hatte sich diese positive Grundeinstellung sehr zum negativen gedreht. Es kam ein erster Brief, in dem er mir mitgeteilt hat, dass ich für bauliche Veränderungen seine Zustimmung bräuchte und dass das Balkonkraftwerk von einem Betrieb fachgerecht installiert werden müsse. Außerdem hat er daraufhingewiesen, dass er Stromspeicher, "deren Leistungsstärke die für Laptops im privaten Gebrauch übliche Leistungsstärke überschreiten", in den Wohnungen ab sofort untersage. 

Ich habe ihn daraufhin darüber informiert, dass die BKWs in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen worden ist. Desweiteren habe ich ihm alle wichtigen Daten zum Balkonkraftwerk und den Halterungen für die Balkonbrüstung gegeben. Ich habe ihn auch informiert, dass der Akku nicht im Haus stehen soll, sondern draußen auf dem Balkon stehen soll.

Es kam dann ein weiterer Brief von ihm. Er hat jetzt auch untersagt, aus brandschutztechnischen Gründen den Akku draußen auf dem Balkon zu platzieren. Aus seiner Sicht stellt sich jetzt außerdem das Problem, dass auf dem Balkon auch ein Grill steht und er ein "unverhältnismäßig hohes Brandrisiko durch in der Nähe befindliche Batterien" sieht. Der Balkon hat etwa 15qm. Es ist also durchaus möglich (und natürlich auch absolut sinnvoll) den Grill nicht in unmittelbare Nähe des Akkus zu stellen. Wenn der Vermieter im Garten grillt, macht dieser dort mit Gartenschnitt ein Lagerfeuer im Grill und grillt dann erst, wenn das Feuer heruntergebrannt ist. Ich und meine Freundin grillen ausschließlich mit Holzkohle. Vielleicht gibt es da bei ihm unklare Vorstellungen bezüglich des "Grillens".

In Hausordnung oder Mietvertrag steht nichts zu diesem Thema.

 


   
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(@mhltheone)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 900
 

@jayha Gerade in Wohnanlagen ist dies häufig über geregelt, dass z.B. auch E-Bike Akkus nicht im Gebäude oder nur Speziell in einem gesicherten Kellerraum, gelagert und geladen werden dürfen. Kenne viele die die Grenze bei 100Wh haben und damit sind schon größere Akkus für Akkuschrauber (6A) ein Problem.

Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.


   
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(@hopfen)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 5 Monaten
Beiträge: 526
 

Ich sehe das auch nur versicherungstechnisch und den  Folgen im Brandfall. 

Der Vermieter will im Schadensfall nur nicht übrig bleiben. 

Abgesehen davon vertragen LFP Zellen tiefere Temperaturen beim Laden nicht gut, vertragen nur  geringe Ladeströme und altern rasch.

 

Ob eine andere Akku Technologie hier günstiger behandelt werden kann weiß ich nicht. LTO Lithium Titanat gilt jedenfalls als deutlich sicherer, dürfen tw. im Flugzeug transportiert werden, ob ausreichend sicher? Bestimmte Natrium Ionen dürften auch sicherer sein.

Klima Heizung mit FTXZ35 Ururu Sarara, scop < 6 seit 2016 im Wohn +SZ über Umluft. Seit 2006 Heizung mit 4 single tick-tack im Altbau.
Seit 2018 800 VA BKW mit Aeconversion WR. Ab 2022 LTO + LFP + Na-Ion Test, 5 kWh, 5kWp am Flachdach als BKW plus Küchenblock als Halb Insel.


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1792
 

Veröffentlicht von: @hwki

Hallo zusammen,

.... Er sagt ganz allgemein, dass die Lagerung und der Betrieb eines Akkus, der über die Größe eines Notebook-Akkus hinausgeht sowohl in der Wohnung als auch auf dem Balkon verboten ist und fordert mich auf, den Akku bis Ende des Monats zu entfernen....

Das halte ich schlicht für nicht durchsetzbar. Wenn ich Modellbauer bin, und z.B. Schiffsmodelle betreibe, dann habe ich diverse Akkus die sehr wohl größer sein dürften als ein Notebookakku. Die lagere ich selbstmurmelnd in der Wohnung, weil die zu teuer sind, um in einem Rattenverschlagkeller mit zweifelhaftem Einbruchschutz gelagert zu werden. Oder hast Du einen speziellen Passus in deinem Mietvertrag? Wohnt der Vermieter im gleichen Haus? Stell den Akku in die Wohnung oder fürchtest Du Dich vor den LiFePo´s darin? Oder in eine Box für Gartenmöbel /-polster auf dem Balkon. Dann gibt es Sichtschutz von außen. 🤣 

Wenn er sich dann zur Besichtigung ankündigt, steckst Du das Teil in den Kofferraum deines Autos und sobald er sich wieder verdrückt hat, kommt es wieder zurück. Bei uns war der Vermieter genau einmal und das auch nur weil wir damals Schimmelbefall an der Balkontüre gemeldet hatten. Ansonsten waren die jeweils zur Schlüsselübergabe / Abnahme in der Wohnung. Da es keine unangekündigten Stubendurchgänge gibt, was soll passieren?

 

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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 hwki
(@hwki)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Monat
Beiträge: 8
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @thorstenkoehler

Das halte ich schlicht für nicht durchsetzbar. Wenn ich Modellbauer bin, und z.B. Schiffsmodelle betreibe, dann habe ich diverse Akkus die sehr wohl größer sein dürften als ein Notebookakku. Die lagere ich selbstmurmelnd in der Wohnung, weil die zu teuer sind, um in einem Rattenverschlagkeller mit zweifelhaftem Einbruchschutz gelagert zu werden. Oder hast Du einen speziellen Passus in deinem Mietvertrag? Wohnt der Vermieter im gleichen Haus? Stell den Akku in die Wohnung oder fürchtest Du Dich vor den LiFePo´s darin? Oder in eine Box für Gartenmöbel /-polster auf dem Balkon. Dann gibt es Sichtschutz von außen. 🤣 

Wenn er sich dann zur Besichtigung ankündigt, steckst Du das Teil in den Kofferraum deines Autos und sobald er sich wieder verdrückt hat, kommt es wieder zurück. Bei uns war der Vermieter genau einmal und das auch nur weil wir damals Schimmelbefall an der Balkontüre gemeldet hatten. Ansonsten waren die jeweils zur Schlüsselübergabe / Abnahme in der Wohnung. Da es keine unangekündigten Stubendurchgänge gibt, was soll passieren?

Im Mietvertrag steht nichts dazu und ja, der Vermieter wohnt im selben Haus. Es gibt hier insgesamt 3 Parteien im Haus - der Vermieter mit seiner Famile, ich mit meiner Freundin und noch ein weiteres Paar. Den Akku würde ich lieber auf dem Balkon stehen haben, ich wäre ja auch bereit, den Akku in eine Metallbox zu packen, wenn es das sicherer macht und damit für den Vermieter akzeptabel. Für den Winter hat der Akku eine kleine Heizung eingebaut für die ganz kalten Tage.

Ich will und werde hier nichts verheimlichen oder verstecken.

 


   
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ThorstenKoehler
(@thorstenkoehler)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1792
 

@hwki Dann bemühe notfalls den Mieterschutzverein oder arbeite Dich selbst tief in die Materie ein. Keine Regelung zum Batteriespeicher im Mietvertrag, von dem auf dem Balkon mal keine Gefahr zu erwarten steht und wenn ich den Gesetzentwurf zum BKW richtig lese, steht dort nicht, dass ein BKW keinen Speicher haben dürfte. Ob Du was im MStR melden musst oder nicht, geht den Vermieter genauso viel an, wie die Frage, bei welchem Anbieter Du deinen Strom einkaufst.

Lasst grüne Männchen die Däumchen senken


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 523
 

Veröffentlicht von: @ulli

.... durch einen Elektriker, hast Du das gemacht? Natürlich nicht, weil es ja angeblich ein BKW ist?

He, das ist nicht als Unterstellung gemeint, das hast Du falsch verstanden. Ich meinte, dass es für Dich ein BKW und für Dich ok war.

Im https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR - FAQ - Was ist im MaStR zu registrieren - Müssen Stromspeicher gemeldet werden - Dort ist definiert, was angemeldet werden muss. Weitere Informationen dazu findest Du direkt bei der Anmeldung des Speichers. 

Bei den FAQ steht auch, wie ein BKW angemeldet wird. Das ist im Gegensatz zum Speicher auch schnell gemacht und dann praktisch damit erledigt.

Der LFP Speicher wird Dir auf dem Balkon im Winter keine Freude machen und praktisch im Zeitraffer degradieren.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7525
 

Veröffentlicht von: @ulli

Der LFP Speicher wird Dir auf dem Balkon im Winter keine Freude machen und praktisch im Zeitraffer degradieren.

Ein wichtiger Punkt, den viele gar nicht bedenken.

Ob Speicher jeglicher Art später einfach so verboten werden können vom Vermieter, obwohl dazu nichts im Mietvertrag steht, finde ich eine interessante Frage. Nachvollziehbar finde ich es schon, weil ich Gefahrenpotenzial sehe, aber rechtlich kann ich es mir wiederum kaum vorstellen, dass das nachträglich geht.

Auch interessant, wie BKW-Speicher in Zukunft gehandhabt werden. Kann doch nicht sein, dass man für so steckerfertigen Kleinkram einen Elektriker holen muss. Das scheint derzeit was zu sein, wo die Gesetzgebung wieder stark hinterherhinkt.

Wenn dein Vermieter selber Ambitionen für PV und Mieterstrom hat, ist dein Vorhaben natürlich nicht in seinem Sinne, zumindest finanziell und für seine wirtschaftlichen Berechnungen. Vielleicht kommt der Widerstand auch daher.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 4 Wochen 3 mal von Win

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1660
 

Veröffentlicht von: @win

kann ich es mir wiederum kaum vorstellen, dass das nachträglich geht.

Nachträglich zu was?

Nachträglich zu der Tatsache dass es garnicht im Mietvertrag stehen KANN, weil es Solcherlei noch vor einem Jahr garnicht gab?

LI Akkus sind ein Gefahrgut, das sogar nur gekennzeichnet transportiert werden darf.

Praktisch alle Paketdienstleister verbieten es sogar Privatpersonen, diese zu versenden.

Mieter die etwas tun wollen das beim Abschluß des Mietvertrages nicht allgemein üblich war, brauchen dazu eine Erlaubnis und es gibt ganz sicher keine stillschweigende Duldungspflicht.

Das werden mit entsprechendem Anwalt ganz sicher auch die Gerichte so sehen.

Im Keller wären solche Akkus übrigens bei mir genauso verboten, wie es das Lagern voller Benzinkanister, oder großer Gasflaschen ist.

Warum will der TE, wenn es denn so toll ungefährlich ist, das Ding nicht in der Wohnung, oder unterm Bett stehen haben?


   
Funkboje reacted
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(@g1cs2009)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 7 Monaten
Beiträge: 238
 

@jay Er will es nicht drin haben um dem Argument Brandgefahr in Wohnung entgegen zu treten und es ist näher am Generator.

 

 

Ich sehe immer noch nicht das Argument der Brandgefahr als Pflicht des Vermieters davor zu schützen. Vermieter sind in der Pflicht das die Baulichen Brandschutzgegebenheiten eingehalten werden. Wegen, Türen, Meldeanlagen und Ordnung im Gemeinschaftsbereich. Der Vermieter darf ja nicht mal das Flurputzen und Winterdienst auf Mieter abwälzen wenn es nicht bei Mietvertragsunterschrift Vertragsgegenstand war.

In Deutschland haben wir immer noch Grundgesetzte, warum die so heißen darf man gerne selber nachlesen. Eines der wichtigsten hierbei ist §13 GG Dir Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ist nicht nur das Widerrechtliche Betreten durch Dritte, wie zB Vermieter, Private Vermieter meinen ja immer noch gerne einen "Notfallschlüssel" besitzen zu müssen/dürfen, das betrifft ebenso die Einflussnahme von Dritten. Es werden viele Brände durch einfache Geräte wie Kaffeemaschinen ausgelöst, die werden und können aber nicht verboten werden. Es gibt schlicht keine Rechtsgrundlage wonach Akkus die als Fertigsystem für Endverbraucher in den Verkehr gebracht werden, verboten werden können.

Klar müssen das Gerichte erst endgültig klären, aber neu sind auch die LFP, LiIon etc Akkus nicht, die gibt es jetzt schon lang genug. Gefährlicher sind Kinderspielgeräte mit diesen Akkutypen, da Kinder mit solchen Gegenständen nochmal anders umgehen. 

Ein Vergleich mit Benzin oder Gas hinkt stark, das sind leicht entflammbare Stoffe, deren Hauptzweck das Brennen ist. Diese sind ja in der Regel auch schon in den Landesbauordnungen von der Lagerung her geregelt.

Ein Akku senkt den Zweck der Energiespeicherung und Abgabe, primär also nicht dem Erhitzen und Brennen. E-Fahrzeuge dürfen auch nicht generell verboten werden, was die Privatmietung an geht. Wäre das der Fall, wäre auch die Zulassung solcher Fahrzeuge in der EU zu hinterfragen. 


   
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(@oliverso)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1391
 

Veröffentlicht von: @hwki

Kennt sich jemand mit der Thematik aus und kann mir eine rechtliche Einschätzung zu dem Thema geben?

Rechtliche Einschätzung gibt's nur und ausschließlich beim Anwalt.

Ich sag aber mal aus Laiensicht: wenn dazu nichts im Mietvertrag und auch nichts in einer Hausordnung steht, kann dir der Vermieter nichts - ausser natürlich das Leben schwermachen.

 

Oliver


   
AntwortZitat
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