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Balkonkraftwerk noch schnell vor Gesetzesänderung anmelden, Bestandsschutz für mehr als 2 Panels ?

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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Hallo Ulli,

ich habe nicht gesagt, dass die gebührenfrei oder kostenlos arbeiten sollen. Mir ging es allein um die Kosten die abfl3 haben könnte ohne eine garantierte Erfolgsaussicht, wenn sich die Gegenseite querstellt. Wenn es ihm die Sache wert ist kann er es gerne versuchen.

Mir war es das damals nicht wert. Ich hatte damals ein älteres, aber neuwertiges Stativ für knapp 500 Euro mit DHL versichert versendet. Es wurde natürlich geklaut und DHL konnte mir auch sagen in welchem Verteilzentrum, aber zahlen wollten sie nicht. Mir wurde ganz direkt gesagt ich möge sie doch bitte verklagen. Nimmt man nun den "Zeitwert", abzüglich der 30 Euro "Grundgebühr", sowie zwei oder drei Briefe, die glaube ich jeweils wieder mit 50 Euro veranschlagt waren, so wird es schnell zum Nullsummenspiel, wenn denn überhaupt etwas dabei herausgekommen wäre. Im schlimmsten Fall hätte man Geld versenkt und nichts dafür bekommen. Genau dies sehe ich aber auch in diesem Fall als nicht unwahrscheinlich an. Wie gesagt, wenn er das Geld übrig hat kann er es machen.

Es wäre übrigens nett, nicht immer gleich das Schlimmste vom gegenüber anzunehmen. Ja, wir sind hier im im Netz, aber ich denke diese Ecke ist hier eher eine der harmloseren (glücklicherweise).


   
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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 12
 

Hallo,

ich hatte heute einen Rückruf von der Verbraucherzentrale.

Die finden das Thema interessant und wollen es mit dem Bundesverband besprechen.

in S-H sind es wohl 88 Anlagen und bundesweit ca. 2000 - gefiltert wurde aber nur das Jahr 2023.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von abfl3

   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

das wäre ja mal was, wenn die wirklich tätig würden, denn die haben ja durchaus etwas Gewicht.Also in den nächsten tagen schön beten und das Tellerchen leermachen. 😉

Ich habe mal den Balkonkraftwerkverein angemailt, aber bisher keine Rückmeldung bekommen. Außerdem haben ich vor ein paar Monaten eine Rechtsberatungsseite von wegen Solar im Netz angemailt. Die haben zwar noch eine automatische Bestätigung geschickt, aber das war es dann auch. Ich hoffe von dem Verein kommt etwas mehr, große Hoffnung habe ich aber nicht.


   
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(@olivers)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 4
 

Hallo zusammen,

ich habe meine Anlage ebenfalls mit 9 Panels a 415kWp im November angemeldet und eine Nachricht bekommen, dies zu korrigieren.

Ich habe das dann mal nach oben korrigiert, statt 0,6kW 0,8kW Einspeisung und dann 12 Panels angegeben, da bei mir der Dachständer runter kommt.

Ja, das Problem mit den 2kWp max. Leistung habe ich ebenfalls geschrieben, habe dann innerhalb von 10 Min. eine Rückantwort bekommen.

Die Antwort von denen:

Sie können Ihre Solaranlage nicht mehr als Balkonkraftwerk registrieren, weil sie nicht mehr in die für das Marktstammdatenregister (MaStR) geltenden Leistungsgrenzen passt.
Bei diesen definierten Leistungsgrenzen handelt es sich um Grenzwerte, die von denen des EEGs unabhängig sind.
Mit der Definition dieser Leistungswerte wurde eine eigene technische Kategorie für kleine Solaranlagen geschaffen.
Eine Solaranlage kann im MaStR nur dann als Balkonkraftwerk registriert werden,
wenn die Anlage mit einem Stecker angeschlossen wird und eine installierte Leistung von insgesamt bis zu 2000 Watt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Watt nicht überschritten wird.
Dies gilt auch rückwirkend für Balkonkraftwerke die vor dem 01. April 2024 in Betrieb genommen wurden.

Zweck der Festlegung der neuen Leistungsgrenzen ist es, die Menge kleiner Solaranlagen und deren energiewirtschaftliche Relevanz effizient zu erfassen.
Gem. § 8 Abs. 3 MaStRV haben Registrierungen keine feststellende Wirkung im Hinblick auf das Vorliegen von Tatsachen.
Das bedeutet, dass eine Registrierung als Balkonkraftwerk keine Bindungswirkung für das weitere Verfahren der Netzbetreiber entfaltet.

Ob es sich bei der im MaStR als Balkonkraftwerk registrierten Solaranlage um ein Steckersolargerät i.S.d. EEG handelt,
und dadurch Sonderregelungen in Anspruch nehmen kann oder konnte, ist keine Frage, die der Zuständigkeit des MaStR unterfällt.
Die Voraussetzungen der Geltung der Sonderregeln werden auf Basis Ihrer Eintragungen ausschließlich durch den Netzbetreiber geprüft.
Sobald die Anlage im MaStR registriert wurde, wird dieser über die Registrierung der Anlage informiert.

Wenn Ihre Solaranlage die o.g. Leistungsgrenzen für Balkonkraftwerke überschreitet, dann kann und muss diese als Gebäudesolaranlage im MaStR registriert werden.

So, nach deren Antwort müssten sich nun alle, die ein WR über 800W gekauft haben schlicht einen neuen kaufen und die Leistung auf 2kWp begrenzen?

Hat darauf schon jemand eine Antwort, bzw. Reaktion?

Viele Grüße, Oliver


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7864
 

Interessante Aussage des Marktstammregisters, dass es anscheinend keinen Bestandsschutz gibt. Ob das nur deren Meinung ist oder ob das auch wirklich rechtlich abgesichert ist, wäre da noch die Frage. Eine rechtlich sichere Quelle scheint es da noch nicht zu geben.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 613
 

hihi, bei mir steht in der Betätigung vom Netzbetreiber (4kW installierte Leistung) 'Inbetriebnahme 14.03.2024' 😎 Ich lass es jetzt aber wie es ist (600W, 2kWp) weil die Stadtwerke interessiert es eh nicht, die sind nur angenervt von der Bundestnetzagentur wg. der Änderung von 4 auf 2kW und dass sie deswegen wieder Aktenkram machen mussten. Die Anlage ist registriert, bestätigt und in Betrieb genommen.

huch, der NBP Status meines Akkus hat sich plötzlich wie von Geisterhand von irgendwas gelbem auf 'Geprüft' geändert. Schön! Jetzt ist alles grün 🙂

 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von philippoo

   
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(@lars72)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 1 Jahr
Beiträge: 121
 

Veröffentlicht von: @olivers

Die Antwort von denen:

Sie können Ihre Solaranlage nicht mehr als Balkonkraftwerk registrieren, weil sie nicht mehr in die für das Marktstammdatenregister (MaStR) geltenden Leistungsgrenzen passt.

.....

Also ich kann auch gut ohne einen korrekten Passierschein A38 leben.

 


   
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(@artikel-14)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 58
 

@abfl3 
Wenn keine passende Antwort kommt, würde ich in das nächste Schreiben eine angemessene Frist (tatsächliches Datum auf der Basis von 21 Kalendertage) setzen für die Bestätigung. Diese Frist hat juristisch mehrere Vorteile.


   
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philippoo
(@philippoo)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 613
 

Veröffentlicht von: @olivers

alle, die ein WR über 800W gekauft haben schlicht einen neuen kaufen

es lag und liegt auch weiterhin (glaubich) im Ermessen des Netzbereibers, ob er eine (SW-) Drosselung akzeptiert. Viele fordern ja praktisch dazu auf...


   
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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 12
 

Hallo in die Runde,

ich habe aufgegeben und meine Anlage durch einen befreundeten Elektriker anmelden lassen.

Musste "nur" einen Zählerschrank installieren ;-( das wollte ich ja eigentlich vermeiden.

 

Das Balkonkraftwerk ist jetzt als dauerhaft stillgelegt gemeldet und die alte Anlage mit weiteren Platten auf eine 6 kWp Anlage umgebaut worden.

 

In diesem Sinne

 

abfl3


   
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(@janvi)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Soweit ich weis, kommt die Aufforderung zur Änderung nicht wirklich vom MaStR sondern vom VNB. Bei einem Eintrag im MaStR bekommt der VNB ein Ticket den Eintrag zu prüfen. Das beinhaltet vor allem den Vergleich mit dem bei ihm zuvor gestellten Anschlussantrag, der Adresse, dem Standort und ob dieser überhaupt in sein Versorgungsgebiet fällt. Gibt es hier ein Diskrepanz, so erfolgt die Aufforderung zur Korrektur.


   
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