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Balkonkraftwerk noch schnell vor Gesetzesänderung anmelden, Bestandsschutz für mehr als 2 Panels ?

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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 12
 

wenn ich ehrlich bin, bin ich ein wenig verärgert - ich habe diese Anlage durch eigene Arbeit und mit meinem Geld aufgebaut, habe extra mit der SH-Netz Kontakt aufgenommen und die technischen Bedingungen besprochen.

Anlage ordnungsgemäß angemeldet und auch von SH Netz bestätigt und abgenommen.

 

Und nun kommt so etwas - dafür habe ich gar kein Verständnis ?!

 

Es ist ja alles nach geltendem Recht in 2023 angemeldet worden. Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und ich vermute ich hätte sie jetzt gebrauchen können.

LG

p.s. ich werde berichten

 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7864
 

Veröffentlicht von: @abfl3

Und nun kommt so etwas - dafür habe ich gar kein Verständnis ?!

 

Noch ist doch gar nichts passiert. Das ist lediglich ein Standardschreiben. Interessant wird es, wie die sich nach deinem Brief jetzt verhalten und ob es Bestandsschutz gibt, den es eigentlich geben sollte.

Falls es keinen Bestandsschutz gibt, wäre es ein Aufreger. Hoffen wir darauf, dass es bürokratischer Unsinn ohne Relevanz ist.

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Mitsubishi Heavy SRC/SRK20-ZS-W (SCOP 4,6)
Mitsubishi Heavy SRC/SRK25-ZS-W (SCOP 4,7)
Daikin ATXF25E (SCOP 4,1)
Split-Klima Zentrale Seiten


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

die Nummer mit dem Schreiben läuft jetzt schon seit fast zwei Monaten, vielleicht sogar länger. In der Zeit hätte man, wenn man den wollte, beim Marktstammdatenregister durchaus merken können, dass da etwas schief läuft. Ich denke daher nicht, dass es ein "bürokratischer Unsinn ohne Relevanz" ist, wenn es so etwas überhaupt gibt. Ohne Gegenwehr werden die diesem "bürokratischen Unsinn ohne Relevanz" amtlich beglaubige Gültigkeit verleihen und der Leidtragende werden die Anlagenbetreiber sein.

Hat eigentlich jemand einen Account bei Spiegel online? Die hatten gerade gestern einen Artikel für Abonnenten in den es um die Erleichterungen bei der Genehmigung bei Balkonkraftwerken ging. Vielleicht kann die ja mal jemand informieren wie toll die Sache mit den Erleichterungen hier gerade läuft. Heise habe ich schon vor einiger Zeit mal informiert, aber die haben es nicht mal geschafft zu antworten. Falls jemand Kontakt zu Andreas hat könnte er den vielleicht auch mal nutzen, denn der hat ja Kontakte nach "oben".


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7683
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

die Nummer mit dem Schreiben läuft jetzt schon seit fast zwei Monaten, vielleicht sogar länger. In der Zeit hätte man, wenn man den wollte, beim Marktstammdatenregister durchaus merken können, dass da etwas schief läuft. Ich denke daher nicht, dass es ein "bürokratischer Unsinn ohne Relevanz" ist

schwer zu sagen, sowas kann in deutschland jahre laufen bis jemand mal merkt das was nicht stimmt

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

o.k., kann ich dann statt eines Antwortschreibens gleich einen ganzen Stapel, sagen wir 100 Stück, verschicken? Der Sachbearbeiter kann sich dann für jedes mal wo er mir Standartschreiben schicken möchte, in dem er nur die Verkleinerung vorschlägt und nicht auf die gestellten Fragen reagiert, einfach ein Blatt vom Stapel nehmen. Das spart beide Seiten viele an Portogebühren und könnte vielleicht zur Verdeutlichung des Problems beitragen. Es kann ja schließlich nicht sein, dass die Bürger im schlimmsten Fall jahrelang auf komplett sinnfreie Schreiben arbeiten müssen. Jeden anderen Menschen würde man in so einem Fall wegen Belästigung vor den Kadi zerren. Wäre die Rollenverteilung umgekehrt gäbe es mit Sicherheit auch ziemlich schnell Ärger.


   
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voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7683
 

dann ignoriert es doch einfach

ein antwortschreiben mit dem hinweis auf die alte gesetzes lage und alle weiteren schreiben dann in den müll

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8406
 

Veröffentlicht von: @solar-dau

Hallo,

o.k., kann ich dann statt eines Antwortschreibens gleich einen ganzen Stapel, sagen wir 100 Stück, verschicken? Der Sachbearbeiter kann sich dann für jedes mal wo er mir Standartschreiben schicken möchte, in dem er nur die Verkleinerung vorschlägt und nicht auf die gestellten Fragen reagiert, einfach ein Blatt vom Stapel nehmen. Das spart beide Seiten viele an Portogebühren und könnte vielleicht zur Verdeutlichung des Problems beitragen. Es kann ja schließlich nicht sein, dass die Bürger im schlimmsten Fall jahrelang auf komplett sinnfreie Schreiben arbeiten müssen. Jeden anderen Menschen würde man in so einem Fall wegen Belästigung vor den Kadi zerren. Wäre die Rollenverteilung umgekehrt gäbe es mit Sicherheit auch ziemlich schnell Ärger.

ich bin ja manchmal sehr böse.... kann man denen nicht ihr Schreiben zurückschicken mit der Mitteilung, Ihr Schreiben kann ohne das beiliegende komplett ausgefüllte Formblatt nicht verarbeitet werden.

naja, und der Inhalt des Formblattes is variablel.... bestätigung dass text gelesen, dass text verstanden, fehlende Rechstbelefbelehrung beilegen...

Ich habe mich das noch nicht getraut, aber ....

 

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

@voltmeter

ist das eine Lösung? Wohl kaum. So wie es bis jetzt ist kann es aber auch nicht bleiben.

@Carolus,

wenn man das schon so macht, dann müsste man im ersten Schreiben auch noch darauf hinweisen, dass das der Vorgang im Moment auch deshalb nicht bearbeitet werden kann, das erste Anschreiben nicht maschinenlesbar war. Anbei dann noch ein Formblatt, indem auf die zulässigen Fonts und Schriftgrößen, sowie die zulässige Breite und Höhe der Absätze hingewiesen wird.

Ganz ehrlich, ich bin eigentlich auch nicht so fies, aber bei der aktuellen Nummer müsste man so etwas wirklich mal wagen, vielleicht macht es dann beim Sachbearbeiter klick, aber wirklich Hoffnung habe ich nicht.


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 919
 

Was soll der Netzbetreiber denn machen? Den Anschluss abkemmen? Dafür sind die rechtlichen Hürden viel zu hoch.

Würde das auch über Ablage "P" aussitzen.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

aussitzen über den "großen blauen Rundordner" ist vielleicht nicht die beste Idee, denn laut dem Marktstammdatenregister ist man verpflichtet innerhalb von vier Wochen zu reagieren. Ich denke es wird also wahrscheinlich auch irgendeine Sanktion geben.

Ehe das Marktstammdatenregister Leute mit legalen und korrekt angemeldeten und genehmigten Anlagen belästigt, sollten die sich vielleicht mal überhaupt um die Korrektheit ihres Datenbestandes kümmern. Ich habe mal kurz reingeschaut und konnte dort zumindest einige tausend Anlagen finden die eher nicht korrekt eingetragen waren, dort aber seit Jahren eingetragen sind. 10 Solarmodule mit nur 0,6kWp finden sich dort gar nicht so selten, aber es lassen sich auch Anlagen mit einigen hundert Modulen finden, die angeblich nur 0,6kWp haben. Viele der Fehleinträge mögen dabei nur der Unterzuckerung der eintragenden Betreiber zu später Stunde geschuldet sein, aber einige Einträge neuer Betreiber scheinen da auch "kreativ" auf die Grenze von 2 kWp gefittet zu sein.

Wenn ich es richtig gesehen habe, so lassen sich laut einer Infobox auch keine Anlagen mehr mit Leistungsreduzierungen der Wechselrichter eintragen und zwar ab dem 01.01.2023. Zumindest bis zum 31.12.2023 war dies aber noch problemlos möglich. Dazu nun die Nummer alle BKWs nun auf Teufel komm raus rechtlich mit dem neuesten Stand der Gesetzgebung messen zu wollen. Irgendwie scheint da massiv der Wurm drin zu sein.


   
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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 12
 

Hallo,

 

so, ich hab eine Antwort bekommen:

 

Guten Tag,

Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister (MaStR) vom 31.07.2024 08:26 Uhr, MAIL-197988.

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.07.2024 und Ihre Information. Sie haben bei Ihrer Einheit eine Modulanzahl von 12 Module angegeben. In der Regel hat ein Modul eine Bruttoleistung von etwa 0,1 bis 0,6 kWp. Aus diesem Grund gehen wir davon aus, dass es sich nicht mehr um eine steckerfertige Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) handelt. Die Bruttoleistung in Verbindung mit dem Errichtungsort "Steckerfertige Erzeugungsanlage (sog. Balkonkraftwerk)" ist unplausibel. Die Bruttoleistung darf hierbei den Wert von 2 kWp nicht übersteigen. Bitte korrigieren Sie die Daten.

Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).

Mit freundlichen Grüßen
i.A. ######## ########

Ich würde nun wie folgt antworten:

 

Betreff: Widerspruch gegen die Aufforderung zur Datenkorrektur - Bestandsschutz geltend machen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 5.08.2024 bezüglich meiner Anfrage zur Datenkorrektur. Leider wurde in Ihrer Antwort nicht berücksichtigt, dass meine Solaranlage bereits im Jahr 2023 in Betrieb genommen wurde, zu einer Zeit, als andere gesetzliche Regelungen galten.

Hiermit widerspreche ich erneut Ihrer Aufforderung zur Datenkorrektur aus folgenden Gründen:

  1. Bestandsschutz:

    • Meine Solaranlage wurde am 14.11.2023 in Betrieb genommen. Die damaligen gesetzlichen Bestimmungen erlaubten die von mir angegebene Bruttoleistung und Anzahl der Module. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt.
  2. Gesetzliche Änderungen ab 16.5.2024:

    • Die von Ihnen erwähnte Grenze von 2 kWp für steckerfertige Solaranlagen gilt erst seit dem 16. Mai 2024 und betrifft ausschließlich neu errichtete Anlagen. Meine Anlage ist daher von dieser Regelung nicht betroffen.
  3. Modulanzahl und Bruttoleistung:

    • Die von mir angegebene Modulanzahl und Bruttoleistung entsprechen der tatsächlichen Installation und den damaligen gesetzlichen Vorgaben. Die Module haben eine Bruttoleistung im Bereich von 0,1 bis 0,6 kWp pro Modul, was in Summe die Gesamtleistung meiner Anlage ergibt.

Ich bitte Sie daher, meine Angaben im Marktstammdatenregister entsprechend zu korrigieren und die ursprünglich gemeldeten Daten anzuerkennen. Sollten Sie weitere Informationen oder Unterlagen benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

 

Wie würdet ihr jetzt weiter vorgehen?

 

 


   
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

ich würde es ein klein wenig anders machen. Ohne Überschrift würde ich mit der Modulzahl und Bruttoleistung beginnen, dann darauf eingehen, dass die 2kWp erst ab dem 15.05 (?) gelten und anschließend an das Meldedatum der Anlage erinnern. Das Wort Bestandsschutz würde ich nicht erwähnen, denn bei elektrischen Einrichtungen ist das ja etwas schwierig. Unbedingt nachfragen, natürlich nur um des Verständnisses wegen, würde ich aber nach der Rechtsgrundlage nach der nun eine bestehende und und genehmigte Anlage verändert werden soll. Schließlich ist das ja ein eher unüblicher Vorgang, zumal der VNB ja keinerlei Einwände hat.


   
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(@abfl3)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 12 Monaten
Beiträge: 12
 

ich habe jetzt auch mal die Verbraucherzentrale S-H eingeschaltet - die prüfen den Fall...

 


   
Ulli reacted
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(@solar-dau)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 242
 

Hallo,

na da hoffe ich mal, dass die Verbraucherzentrale bei euch mehr macht als hier. Ich war einmal dort und da musste man glaube ich 30 Teuro beim ersten Gespräch auf den Tisch legen. Für jeden Schrieb von denen an die Gegenpartei war dann nochmal was fällig. Wenn die Gegenpartei sich querlegte wurde die Nummer also schnell recht teuer und das ohne sichere Wirkung.


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

@solar-dau

Die Verbraucherzentrale ist ja auch der "Anwalt der armen Leute". Wenn die gebührenfrei arbeiten müssten, würden sie ganz schnell total absaufen und handlungsunfähig sein. 

Und Du mokierst Dich über absolut lächerliche 30 € und jeweils ein bisschen für Schreiben. Ich fasse es nicht. Dann geh doch in Rechtsschutz, hab ich seit 42 Jahren, seit ich Wohneigentum habe. Für allumfassend zahle ich derzeit knapp 300 €, mit 150 Eigenanteil.


   
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