Ich finde die Idee mit 2 x 300 Wp Anmeldung super.
Welche 2 x 300 Wp Anmeldung meist Du?
Der Vorschlag war 2 x 1800 Wp Modulleistung und 2 x 300 W Wechselrichterleistung. Weshalb sollte das durchlaufen, doch nur wenn es falsch programmiert wäre, was ja irgendwann auffallen würde. Wenn nicht, gibt es keinen anderen Weg mehr zurück, da Anmeldung zu den heutigen Konditionen.
Ja, sorry ich meinte natürlich 2 x 300 VA WR.
Uschi, Ulli, Michael-123, danke erst einmal für eure Rückmeldungen. Insgeheim habe ich ja gehofft, dass irgendein Forum-Mitglied auch schon dieses Problem mit dem Markstammdatenregister (Bundesnetzagentur) hatte und für sich positiv lösen konnte. Nun ja, "die Hoffnung stirbt zuletzt" oder vielleicht bin ich hier tatsächlich der Erste der von diesem Problem betroffen ist. (Ich werde auf jedem Fall berichten, wie es weiter geht bzw. wie es ausging).
Bezügl. eurer Antworten sagt mir mein Bauchgefühl, dass ich mich zunächst auf die bis 31.12.2023 (bzw. bis zum Inkrafttreten des zzt. aktuellen EEG) geltende Reglung berufen sollte.
PS. Die Korrekturseite beim Marktstammdatenregister funktioniert nicht richtig. In den Eingabefeldern kann ich Korrekturdaten eingeben oder auch eine Korrektur ablehnen. Wenn ich ablehne kommt der Hinweis, dass ich meine Ablehnung im Erläuterungsfeld erläutern und dann absenden soll. Leider geht dann das absenden nicht, weil immer wieder der Hinweis erscheint, dass Balkonkraftwerke nur über eine Modulleistung von bis zu 2 kWp verfügen dürfen. Da scheint wohl ein Programmierfehler vorzuliegen.
Also anrufen darauf hinweisen und ggf. (wenn möglich) tel. klären.
Ich berichte auf jedem Fall, wie es ausgegangen ist. (Kann evtl. aber dauern)
Telefon bei rechtlichen Problemen?
Person A sagt dann ok und 3 Wochen später weis Person B von nichts und Du bekommst die nächste Mahnung.
Ich mag Einwurfeinschreiben mit klarer Ansage.
z.B. das Du mit einer alten und korrekt angemeldeten Anlage nicht betroffen bist ... usw.
Anrufen würde ich auch nicht, ist wie @uschi sagt. Email sollte mMn. reichen, so wie Du oben geschrieben hast, halt nach alter Gesetzeslage. Meist gibt es ja sofort eine Antwort zurück, dass die Mail angekommen ist und die Bearbeitung etwas dauern kann. Dann läuft es und müssen sie sich drum kümmern. Sollte dann doch wohl für Dich erledigt sein.
Ändern würde ich da gar nichts, warum auch. Ändern kann man auch fast nichts. Du kannst alte Anlagen stilllegen, dann sind sie aber nicht weg. Löschen geht nur mit Begründung und Genehmigung von denen. Das ist alles in den Hilfeseiten dazu erklärt.
@uschi , Ulli: Okay, dann mache ich beides. Tel. und per E-Mail über das technisches Problem auf der Korrekturseite berichten und Nachfragen wohin ich ersatzweise meine Stellungnahme senden soll.
Meine Antwort soll wie folgt lauten: Alle Änderungen (Anzahl der Module, werden abgelehnt. Erläuterungstext: Bei der Erzeugereinheit handelt es sich um ein im Jahr 2023 im vereinfachten Anmeldeverfahren gemeldetes Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von 600 W und einer addierten Modulleistung von 3,63 kWp. Bis zum 31.12.2023 (bzw. bis zur Verabschiedung des zzt. aktuellen EEG) gab keine Begrenzung bei der Modulleistung solange die Wechselrichterleitung von 600 W nicht überschritten wird. Die von mir installierte Modulleistung war somit zulässig.
Ich bitte Sie freundlichst meine Erläuterung ggf. als Ausnahmetatbestand (Altanlage 2023) zu akzeptieren und auf die Korrektur der Daten zu verzichten.
Ja, über den ersten und letzten Satz würde ich noch mal nachdenken. Die Leute dort machen auch nur ihre Arbeit und es könnte ja auch ein Versehen sein 😉, Freundlichkeit ist bei der ersten Kontaktaufnahme immer Trumpf. Anruf ist doch erstmal unnötig, kann nach hinten losgehen, indem man sich um Kopf und Kragen redet, was später ein "richtiger" Anwalt nicht mehr geradebiegen kann. 😀
@ulli Danke für den Hinweis. Sorry, der erste Satz war hier nur für das Forum gedacht, weil ich in dem Formular in allen Felder "Korrektur abgelehnt" ausgewählt habe.
Bin gespannt wie es ausgeht. Ich halte euch auf dem Laufenden.
Hallo,
ich habe auch diese Aufforderung bekommen https://www.akkudoktor.net/forum/postid/223216/ und mit folgendem Schreiben reagiert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2024 erhielt ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur für die oben genannte Photovoltaikanlage. Hiermit widerspreche ich dieser Aufforderung, da an der Anlage keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Leider war es mir im Portal nicht möglich, die Datenkorrektur abzulehnen, da die Funktion nicht akzeptiert wurde. Es erschien die folgende Meldung: "Die Leistung einer steckerfertigen Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) darf maximal 2 kW oder 2000 W betragen."
Diese Regelung, die eine maximale Leistung von 2 kW für Balkonkraftwerke festlegt, gilt jedoch meines Wissens erst ab dem 1. April 2024 für neu errichtete Anlagen. Meine Anlage wurde bereits im letzten Jahr installiert und in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt, wobei alle gesetzlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eingehalten wurden.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen. Sollte es Unklarheiten geben oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen.
als antwort bekommst du wieder die aufforderung zur datenkorrektur.
was es in einem drop down menü eines bürokraten nicht gibt das existiert auch in der realität nicht.
das wirst du dann wahrscheinlich solange bekommen bis du die anlage abmeldest oder die bürokraten wegen belästigung verklagst.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
So und jetzt der Refrain:
"So geht Energiewende, Schalalala. So geht Energiewende, Schalalala ..."
Wenn es nicht so traurig wäre, dann müsste man Witze darüber machen. Die Plausibilitätsprüfung ist ein ganz schlechter Witz und die Reaktion vom Register ohnehin. Sitzt da etwa eine KD und antwortet? Zusammengefasst könnte man sagen, dass der blöde Bürger gefälligst zu tun hat was der Bürokrat wünscht PUNKT. In dieser Hinsicht kann ich Lauterbachs Legalisierung von Hanf durchaus als gesundheitspolitische Maßnahme verstehen, aber mit fünf Pflanzen bringt das nichts. Selbst ein Müllwagen voll von dem Kraut würde wohl immer noch nicht die Entspannung herbeiführen, die nötig ist damit man alles schluckt.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen.
als antwort bekommst du wieder die aufforderung zur datenkorrektur.
was es in einem drop down menü eines bürokraten nicht gibt das existiert auch in der realität nicht.
das wirst du dann wahrscheinlich solange bekommen bis du die anlage abmeldest oder die bürokraten wegen belästigung verklagst.
Ich würde die Schleife bedienen. immer wieder. denn solange sie läuft, sind keine endgültigen Fristen abgelaufen....
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
Hallo,
die Schleife bis in alle Ewigkeit zu bedienen scheint mir auch die einzige Möglichkeit zu erzwingen, dass sich da mal ein Sachbearbeiter hinsetzt und mal kurz wirklich hinsetzt und über das Problem nachdenkt. Allein die Formulierung "...Die Anzahl der Module in Verbindung mit der Bruttoleistung ist nicht plausibel. In der Regel hat ein Modul eine Bruttoleistung von etwa 0,1 bis 0,6 kWp. Es handelt sich um die Anzahl der einzelnen Solarplatten auf Ihrem Dach. ..." zeigt schon trivial die Logik zu sein scheint, die man dort in die Software einprogrammiert hat. Über die Anwendung eines Gesetzes auf Altanlagen, welches erst ab dem 15.05.2024 gilt denkt man auch besser erst gar nicht nach. Andererseits erscheint es mir nicht unmöglich, dass die diese Nummer wirklich ernst meinen, denn das Amt hat ja eh immer recht.
Ich habe jetzt folgende Rückmeldung vom Markstammdatenregister bekommen. Natürlich eine Standardantwort. Die Sachbearbeiterin ist keiner Weise auf den von mir geschilderten Sachverhalt (Vor Inkrafttreten des Solarpakets gab es keine Begrenzung der Modulleistung 2000 Wp) eingegangen.
Okay, dann werde ich die Schleife bis in alle Ewigkeit bedienen und mein Widerspruch gegen die Datenkorrektur wieder dem Markstammdatenregister zusenden.
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Guten Tag,
Sie erhalten diese E-Mail als Antwort auf Ihre Kontaktanfrage an das Marktstammdatenregister (MaStR) vom 31.07.2024 08:04 Uhr, MAIL-197984.
Seit dem 16. Mai 2024 (Inkrafttreten des Solarpakets) entfällt die Verpflichtung zur Meldung beim Netzbetreiber für steckerfertige Solaranlagen, auch "Balkonkraftwerke" genannt, die die üblichen Leistungswerte (Bruttoleistung 2.000 W, zugeordnete Wechselrichterleistung 800 W) nicht überschreiten und für die auf eine Einspeisevergütung verzichtet wird. Mit der Registrierung im Marktstammdatenregister wird der Anschlussnetzbetreiber über die Daten des Anlagenbetreibers und der Anlage automatisiert informiert.
Eine Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke (PDF, Datei ist nicht barrierefrei) finden Sie in der Online-Hilfe.
Im Marktstammdatenregister ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit zu registrieren. Im Fall von Balkonkraftwerken ist die erstmalige Inbetriebnahme der Einheit der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. Das ist i.d.R. der Zeitpunkt, an dem das Balkonkraftwerk aufgebaut oder angebracht ist und der Stecker zum ersten Mal in eine Steckdose eingesteckt wurde.
Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk in Verbindung mit einem Batteriespeicher betreiben, dann müssen und können Sie den Batteriespeicher gemeinsam mit dem Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registrieren.
Haben Sie eine weitere Anfrage, so verwenden Sie erneut das Kontaktformular im Webportal des Marktstammdatenregisters. Wenn Sie bereits registriert sind, erwähnen Sie in Ihrer Anfrage bitte Ihre MaStR-Nummern (z.B. ABR…., SEE….).
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Z...... K........
Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Telefon: 0228 14-3333
Internet: www.marktstammdatenregister.de
Kontakt: www.marktstammdatenregister.de/Kontakt
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
www.bundesnetzagentur.de
habe genau die gleiche mail (sogar von der gleichen Sachbearbeiterin) bekommen. Ursache bei mir ist, dass die Anzahl der Module aus irgendwelchen Gründen nicht (mehr) eingetragen ist... Gibt es schon eine Lösung dieses Problems? Oder hat schon jemand dort angerufen und konnte so das Problem lösen?