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Balkonkraftwerk - Bedingungen meines Vermieters

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(@ferdl)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

Veröffentlicht von: @wihz

Die ganze Situation in DE ist leider so, dass die Situation sowohl für Vermieter als auch Mieter unbefriedigend ist.

Das ist die all umfassendste Zusammenfassung des Dilemmas. Danke.

Das Problem mit der Privathaftpflicht ist, dass der Vermieter nicht weiß ob diese morgen noch besteht. Daher wäre es wichtig zu wissen wer, wofür haftet und wie der Vermieter von der Haftung freigestellt werden kann. Meine leise Hoffnung besteht darin dass der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz welches eigentlich zum 1.1. in Kraft treten sollte, auch solche Fragestellungen klärt.

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Wird er nicht. Der Entwurf vom Gesetz fügt Steckersolargeräte der Aufzählung der privilegierten Maßnahmen hinzu.

Damit haben Mieter gegenüber dem Vermieter und Vermieter gegenüber der WEG einen Rechtsanspruch. Sowohl für die Maßnahme selbst, wie auch gegen überzogene Auflagen.

Wenn das einem Vermieter nicht passt vermietet er halt nicht mehr. Gleiche Spiel wie mit den Ladestationen. "Friss oder stirb."

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 wihz
(@wihz)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 713
 

Überzogen ist es sicherlich nicht, dass der Mieter für den Schaden, den ihr Eigentum anrichtet, haften müssen und nicht der Vermieter. 

Meinst Du diesen Entwurf: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2023/0501-0600/508-23.pdf
Da geht es hauptsächlich um Wohnungseigentümerversammlungen. Das ist gut für Eigentümer einer Wohnung, die bisher Probleme haben gegenüber den anderen Wohnungseigentümer die Installation von Steckersolaranlagen durchzusetzen.

Das ändert aber m.E. grundsätzlich nichts für Mieter. Ich lese nur, dass, wenn man einen netten Vermieter hat, der die Installation des Steckersolargerätes gegenüber seinen anderen Eigentümern durchsetzen kann. Wenn er das will.

Oder welchen Gesetzesentwurf, der 2023 gescheitert ist, meinst Du? Bitte Link. Danke!

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Gleiche Spiel wie mit den Ladestationen. "Friss oder stirb."

Wo hat ein Mieter den Anspruch, dass er eine Ladestation bekommen kann? Bitte Link auf das Gesetz. Im Zweifel muss m.E. der Mieter die Installationskosten selbst bezahlen. Und die können sehr hoch sein. Ist aber m.E. kein Problem mehr auf ein Elektroauto zu verzichten. Es gibt mittlerweile auch viele Schnelllader, bei denen man sein Auto beim Einkaufen schnell aufgeladen hat.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

in denen Schäden durch  steckerfertige Solaranlagen gedeckt sind.

Das nutzt allerdings dem Vermieter nicht das Geringste.

Er hat nicht die allerkleinste Sicherheit, dass die Fremdversicherung morgen noch besteht.

Die EINZIGE Sicherheit ist, wenn der VERmieter die Haftpflicht abschließt (und der Mieter diese bezahlt).

 

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Wenn das einem Vermieter nicht passt vermietet er halt nicht mehr.

Auch wenn das eine ziemlich unverschämte Aussage ist, einem Menschen seine Lebensgrundlage fremdbestimmt einfach mal so nebenbei entziehen zu wollen.

Und ja, selbst wenn der Vermieter das tun würde, käme der Mieter zu 100% erheblich teurer weg, als bestehend.

 

Was mich aber im Eigentlichen daran stört:

Nein, "vermietet er einfach nicht mehr" ist ja garnicht die Wahl.

Die bestehenden Mietverträge sind einfach weiter gültig. Dem Vermieter soll bei solchen Sachen einfach fremdbestimmt eine weitere Fremdnutzung seines Eigentums ohne jeglichen Ausgleich aufgedrückt werden.

Wenn mit solch einem Ansinnen der alte Mietvertrag ungültig würde und man einen komplett neuen Mietvertrag abschließen müsste, wäre ich mit sämtlichen Sachen einverstanden.

Der Mieter will ja aber einen Zusatznutzen, ohne jeglichen Nachteil...

 

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Veröffentlicht von: @wihz

Wo hat ein Mieter den Anspruch, dass er eine Ladestation bekommen kann? Bitte Link auf das Gesetz.

BGB 554:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html

Es geht um diese Änderungen:

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solaranlage-blockheizkraftwerk-anmelden_84342_530834.html

 

Ist im Bundesrat durch, 18.1. Soll erste Lesung im Bundestag um 14:40 sein. Andreas hat ein Video dazu gemacht.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-erneuerbare-energie-anlagen-983216

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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Veröffentlicht von: @jay

Auch wenn das eine ziemlich unverschämte Aussage ist, einem Menschen seine Lebensgrundlage fremdbestimmt einfach mal so nebenbei entziehen zu wollen.

Kläre das mit dem Justizminister. Wenn das BGB tatsächlich entsprechend dem Entwurf geändert wird,  dann gilt diese Änderung für alle Mieter. Alte wie neue, da ist keine Wahlmöglichkeit wenn Du weiter vermieten möchtest. 

Die Lebensgrundlage entzieht der Vermieter sich selbst, wenn er mit den grundlegenden Regeln einer Vermietung nicht einverstanden ist (Rechte des Mieters nach BGB).

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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

wenn er mit den grundlegenden Regeln einer Vermietung nicht einverstanden ist

Du meinst damit, dass das nachträgliche Ändern der Regeln zum Nachteil des Vermieters Gang und Gäbe sein sollte?

Veröffentlicht von: @grumpy_badger

Die Lebensgrundlage entzieht der Vermieter sich selbst,

Wie soll man sich selbt etwas entziehen können, wenn man nicht in die Entscheidung des Entzuges einbezogen ist?

Du hast eine ziemlich verzerrte Realitätswahrnehmung...

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

Ich finde es verzerrend jetzt so zu tun als sei der Grundsatz, das das BGB über dem Mietervertrag steht neu.

Neu waren lustige Ideen in Berlin mit dem Mietpreisdeckel. Wurde ja dann auch gerichtlich einkassiert. 

Aber die privilegierten Maßnahmen gibt es gefühlt schon ewig, und als die Ladesäulen dazugenommen wurden gab es auch erst einen Aufschrei. 

Mich hält nicht davon vom Vermieten ab. Da habe ich mit der WEG mehr Ärger als mit den Mietern.

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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Veröffentlicht von: @jay

Die EINZIGE Sicherheit ist, wenn der VERmieter die Haftpflicht abschließt (und der Mieter diese bezahlt).

 

 

Da das hier schon mehrfach falsch dargestellt wurde:

 

Die Haftpflicht des Vermieters IST schon lange umlagefähig.

Es zahlen also sowieso alle Mieter dafür, egal ob die PV haben oder nicht.

 

Ich habe, nach einer unschönen Episode mit einem Mieter, für alle meine Objekte ein Haftpflicht abgeschlossen und umgelegt.

Liegt inzwischen so etwa zwischen 50 und 100€ pro Jahr und MFH, also keine große Summe in Relation zur Gebäudeversicherung.

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @uschi

Veröffentlicht von: @jay

Die EINZIGE Sicherheit ist, wenn der VERmieter die Haftpflicht abschließt (und der Mieter diese bezahlt).

 

Da das hier schon mehrfach falsch dargestellt wurde:

 

Die Haftpflicht des Vermieters IST schon lange umlagefähig.

Es zahlen also sowieso alle Mieter dafür, egal ob die PV haben oder nicht.

 

Ich habe, nach einer unschönen Episode mit einem Mieter, für alle meine Objekte ein Haftpflicht abgeschlossen und umgelegt.

Liegt inzwischen so etwa zwischen 50 und 100€ pro Jahr und MFH, also keine große Summe in Relation zur Gebäudeversicherung.

Ich vermute du meinst eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ? Falls ja, die bezahlt wenn von deinem Gebäude einem Dritten ein Schaden verursacht wird, also z.B. ein Ziegel (oder eben ein Solarpanel) fliegt im Sturm runter und beschädigt Auto oder Person. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haftet aber m.E. nicht,wenn ein Solarpanel eines Mieters Schaden am Haus/Balkon des Vermieters verursacht, der Geschädigte wäre ja du selbst und kein Dritter, dafür zahlt keine Haftpflichtversicherung

 


   
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(@uschi)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1106
 

Ja rasti, genau das ist richtig.

Die möglichen sehr teuren Sach- und Personenschäden sind abgedeckt.

 

Wenn die Module einen kleinen Schaden am Balkon verursachen greift die Kaution des Mieters, da habe ich kein größeres Problem.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @uschi

Da das hier schon mehrfach falsch dargestellt wurde:

Wurde es?

Kann ich nirgends sehen.

Die normale Haftpflicht greift da nicht.

Die Panels gehören nicht mir sondern dem Mieter. Sie gehören auch nicht zum Haus.

M.E. müssen für den Fall neue Versicherungen geschaffen werden, oder zumindest die normale Haftpflicht angepasst werden.

Und vor allem fehlt auch eine gesetzliche Regelung zur Umlage auf alle, auch wenn sie kein BKW haben.

Da wird es ansonsten reihenweise Klagen von "nicht BKW Mietern" geben.

 


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @rasti

ein Ziegel (oder eben ein Solarpanel) fliegt im Sturm runter und beschädigt Auto oder Person.

Wenn der Ziegel oder das Panel dir gehört gehe ich da mit. Wenn es einem Mieter gehört, nicht unbedingt. Weshalb sollte eine solche Versicherung etwas bezahlen, das garnicht durch das Eigentum des Vericherungsnehmers verursacht wurde?

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @rasti

ein Ziegel (oder eben ein Solarpanel) fliegt im Sturm runter und beschädigt Auto oder Person.

Wenn der Ziegel oder das Panel dir gehört gehe ich da mit. Wenn es einem Mieter gehört, nicht unbedingt. Weshalb sollte eine solche Versicherung etwas bezahlen, das garnicht durch das Eigentum des Vericherungsnehmers verursacht wurde?

Vielleicht weil es am Gebäude des Versicherungsnehmers anschraubt war ? Müsste man mal bei der Versicherung nachfragen, so klar ist mir das auch noch nicht.

 


   
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