Balkonkraftwerk - B...
 
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Balkonkraftwerk - Bedingungen meines Vermieters

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Mikka
(@mikka)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

@jay 

Ich weiß ja nicht wie weit Hausratversicherungen schon sind bezgl. PV-Anlagen?


   
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Mikka
(@mikka)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

vielleicht ist das ja was? 

https://blog.rosa-photovoltaik.de/

 

Habe mich da allerdings nicht eingelese.!

 

 


   
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(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 920
 

@mikka wozu ne Hausrat? Soviel kosten Pannels ja nicht mehr.

Wichtiger wäre mir die Haftpflichtversicherung, und bei meiner wurde die Police unaufgefordert angepasst das Steckersolaranlagenn enthalten sind.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
Tigger reacted
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(@ferdl)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

Ich als Vermieter würde der Errichtung einer Balkonanlage nur Zustimmen, wenn ich eine Versicherung auf Kosten des Mieters dafür abschließen kann, die mich von allen Schäden die durch die Anlage entstehen, freistellt. Ich möchte nicht davon abhängig sein, das der Mieter selbst eine Versicherung abschließt, oder auch nicht und auf die finanzielle Potenz des Mieters mag ich auch nicht zu hoffen, sonst wohnte er vermutlich nicht auf Miete.

Nur mal Wurst-Käse-Szenario, ein Platte fällt runter und schädigt nachhaltig eine Person, ein Kind vielleicht, auch noch aus "gutem" Elternhaus, dann ist die Schadenssumme mindestens 7-stellig. Oder ganz banal, das Balkongeländer wird beschädigt, da sind auch schnell mal 1000 € fällig. Glaubt jemand der ausziehende Mieter würde freiwillig den Schaden begleichen?

Noch was, der im Eingangstread genannte Vertrag enthält keine Erhöhung der Kaution, die, vermutlich, zulässig wäre.


   
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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 527
 

Ich weiß ja nicht wie das mit den Kosten für den Vermierter bei Versicherung der BKWs ist.

Er könnte ja dann auch damit argumentieren das er die Versicherung übernimmt und dafür evtl. das günstiger ist (wenn er z.B. pauschal für sein Haus das in seiner Versicherung mitversichert).

Sozusagen Mengenrabatt bei der Versicherung für 10 BKW an die Mieter weitergeben.

 

Einfach als Bedingung für die Genehmigung des BKW ist das der Mieter dann die anteiligen Kosten für die Versicherung  des BKW durch den Vermieter übernimmt.
Bei günstigeren Tarif des Vermieters hätte der Mieter einen Vorteil da er weniger zahlen muss und der Vermieter den Vorteil das das BKW "sicher" versichert ist.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Veröffentlicht von: @ferdl

Ich als Vermieter würde der Errichtung einer Balkonanlage nur Zustimmen, wenn ich eine Versicherung auf Kosten des Mieters dafür abschließen kann, die mich von allen Schäden die durch die Anlage entstehen, freistellt.

nicht möglich....

Veröffentlicht von: @ferdl

eine Person, ein Kind vielleicht, auch noch aus "gutem" Elternhaus, dann ist die Schadenssumme mindestens 7-stellig.

menschenverachtend....

Veröffentlicht von: @ferdl

Vertrag enthält keine Erhöhung der Kaution, die, vermutlich, zulässig wäre

schau mal ins Gesetz...


   
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(@uwest)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 185
 

Veröffentlicht von: @jay

Veröffentlicht von: @ulli

wie so ein Vermieter in Größenwahn, Frechheit und Selbstverliebtheit ticken kann.

....

ICH habe das Haus gebaut. Ich habe das Geld dazu erarbeitet. Und ICH sage, was mit meinem Eigentum geschieht.

Und das wird vertraglich Festgelegt und NICHT nachträglich durch andere dann geändert oder eine einseitige Änderung eingeklagt.

 

Du hast von der aktuellen Rechtslage in D keine Ahnung, sonst würdest so etwas nicht schreiben.

Das mag dein Wunschdenken sein, aber weder die Realität noch die rechtliche Situation.

Ich bin übrigens kein Mieter, aber ich hab da mal ein paar Vorlesungen besucht 

 


   
Tigger reacted
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Veröffentlicht von: @uwest

aber ich hab da mal ein paar Vorlesungen besucht 

Ich kann mich noch an meine erste BGB-Vorlesung erinnern (nein ich bin kein Jurist). Da fragte der Prof, was denn alles in einem Mietvertrag stehen darf und was nicht. Nach ganz vielen schlauen Antworten der Erstsemester, sagte der Prof dann, dass es scheißegal ist, was für Klauseln in einem Mietvertrag stehen. Man kann jeden Mietvertrag als Mieter unterschreiben. Es gibt nämlich kein Rechtsgebiet, was so ausgefeilt ist, wie das Mietrecht. Alles was nicht rechtens ist, ist unwirksam.


   
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greenlinephoto
(@greenlinephoto)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 19
 

hui, hier gehts ja heiß her! Also meine beiden alten Panels, plan ich auf den Boden in die Wiese abzustellen, wo auch kein Fußweg oder ähnliches Hindernis beschädigt werden könnte. Die Studenten-WG im EG wirds bestimmt gutheißen und vielleicht auch ein BKW dranbauen. Kabel dann etwa 5 m durchs Kellerfenster ab in die Steckdose. Für die Fensterdurchführung habe ich ein Flachkabel mit drei Adern 1,5 mm². 

Projekt BKW2 ist am Balkon drüber im zweiten Stock, da hier nur 2,60 m Balkonlänge verfügbar sind, überlege ich ein 600 W+ Modul anzuhängen, aber ob das mit dem zwei-eingängigen EVT560 klar kommt? Ansonsten muss noch ein neuer (intelligenterer) µWR her. Vor der teuren Investition in flexible Leichtgewicht-Module wie Sunman 310 Wp zögere ich noch.

EVT560 + 2x 275 Wp Suntech
570 Wp YHSunpro


   
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Mikka
(@mikka)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

@ferdl 

"und auf die finanzielle Potenz des Mieters mag ich auch nicht zu hoffen, sonst wohnte er vermutlich nicht auf Miete."

1)Bin ich da gerade auf elitäres, abwertendes Gedankengut gestoßen? 🧐

2) Bei den heutigen Mieten ist das eine falsche Denke! 🤦‍♂️

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Mikka

   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @ferdl

wenn ich eine Versicherung auf Kosten des Mieters dafür abschließen kann

Das geht leider nicht. Du "darfst" zwar die Haftung für die Taten deiner Mieter übernehmen, aber umgekehrt "geht gaaarnicht"...

Veröffentlicht von: @ferdl

Noch was, der im Eingangstread genannte Vertrag enthält keine Erhöhung der Kaution, die, vermutlich, zulässig wäre.

Ich sehe eine der wenigen Chancen am ehesten darin, dass man zu dem BKW einen Zusatzvertrag abschließt, der den Mieter zur jährlichen Vorauszahlung der Kosten einer entsprechenden Haftpflicht an den Vermieter verpflichtet, die dann vom Vermieter abgeschlossen wird.

Alternativ muss der Gesetzgeber festlegen, dass diese Versicherungkosten umlegbare Nebenkosten sind.

Aber das zählt dann zu den oben erwähnten Vertragsbedingungen, die dann erstmal ein Fachanwalt erstellen muss.

Veröffentlicht von: @uwest

Du hast von der aktuellen Rechtslage in D keine Ahnung,

Genug dass ich weiß, dass die hier vorgeschlagenen "ei der Mieter sagt doch dass alles ok ist" Lösungen sehr Blauäugig sind.

Veröffentlicht von: @uwest

aber weder die Realität noch die rechtliche Situation.

Die Realität ist, dass der mit dem besseren Anwalt ein Gerichtsurteil zu seinen Gunsten erhält. Im Zweifel seh ich zu, dass ICH derjenige bin.

 


   
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(@ferdl)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 10 Monaten
Beiträge: 12
 

Veröffentlicht von: @mikka

1)Bin ich da gerade auf elitäres, abwertendes Gedankengut gestoßen?

Ich sehe es weder als besonders Elitär noch als abwertend an, der absoluten Mehrheit der Mieter zu unterstellen, dass sie nicht in der Lage sind, größere Schäden aus eigener Wirtschaftskraft zu begleichen.

Veröffentlicht von: @tigger

menschenverachtend....

Mag sein, das habe aber nicht ich mir ausgedacht, sondern deutsche Gerichte entscheiden so, dass Kinder reicher Leute mehr Wert sind.

Weil, wenn Papa Professor, wird das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen höheren Bildungsgrad/höheres Einkommen erwirtschaften als wenn Papa Sozialhilfeempfänger ist. Wenn du dem Kind diese Entwicklungsmöglichkeit nimmst weil du ihm ein Solarpaneel auf den Kopf hast fallen lassen, ist der Schaden bei einem Kind reicher Leute höher als bei armen, haben deutsche Gericht schon mehrfach so geurteilt.


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @mikka

@jay 

Ich weiß ja nicht wie weit Hausratversicherungen schon sind bezgl. PV-Anlagen?

da fest mit dem Haus verbunden, ist da wohl eher die Gebäudeversicherung zuständig

 


   
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(@rasti)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1155
 

Veröffentlicht von: @ferdl

Veröffentlicht von: @mikka

1)Bin ich da gerade auf elitäres, abwertendes Gedankengut gestoßen?

Ich sehe es weder als besonders Elitär noch als abwertend an, der absoluten Mehrheit der Mieter zu unterstellen, dass sie nicht in der Lage sind, größere Schäden aus eigener Wirtschaftskraft zu begleichen.

Habe ich als Vermieter bislang auch so erlebt. Zu dem nicht-in-der-Lage-sein kommt oft auch noch fehlender Wille und Einsicht dazu. 

Veröffentlicht von: @tigger

menschenverachtend....

Mag sein, das habe aber nicht ich mir ausgedacht, sondern deutsche Gerichte entscheiden so, dass Kinder reicher Leute mehr Wert sind.

Weil, wenn Papa Professor, wird das Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch einen höheren Bildungsgrad/höheres Einkommen erwirtschaften als wenn Papa Sozialhilfeempfänger ist. Wenn du dem Kind diese Entwicklungsmöglichkeit nimmst weil du ihm ein Solarpaneel auf den Kopf hast fallen lassen, ist der Schaden bei einem Kind reicher Leute höher als bei armen, haben deutsche Gericht schon mehrfach so geurteilt.

Das ist eine ziemlich heftige und wahrscheinlich nicht wirklich belegbare Aussage....

 


   
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 Fabi
(@fabi)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 112
 

Hi zusammen,

 

ich frage mich immer wieder wie solch eine Fragestellung zu einer derartigen Verhärtung der Fronten führen kann. Ich glaube jedem geneigten Leser des Vermieterschreibens ist klar, dass hier fadenscheinige Begründungen zusammenkopiert wurden, um den Mieter a) daran zu hindern das Balkonkraftwerk aufzustellen und b) aus jeglicher etwaiger Haftung raus zu sein. Weiterhin sollte jedem hier klar sein, dass es zwei unterschiedliche Interessenslagen gibt, den Vermieter auf der einen und den Mieter auf der anderen Seite. Natürlich versucht jeder der beiden Parteien seinen Standpunkt zu vertreten und Menschen haben nun mal ein unterschiedlich ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis bzw. bewerten Risiken unterschiedlich. Dieser ganze Blödsinn mit elitärem Gedankengut ist doch nur Unfug. Die eigentliche Frage ist doch: Will ich eventuell dafür haften, einen Rechtsstreit eingehen und mich eventuell selbst ruinieren weil mein Mieter keine Versicherung hat? Hier ist die Antwort schon eindeutig und die Fragestellung zu Ende.

Nichtsdestotrotz sind gewisse Punkte in dem Schreiben vertretbar: Jeder rational denkende Mensch würde akzeptieren, dass hier eine Versicherung existieren muss, die den Vermieter von etwaigen Ansprüchen freistellt. Aber wie oben geschrieben, nicht alle Menschen sind gleich und deswegen sollte ein Nachweis existieren. Falls man sich auf das Wort aller Menschen verlassen könnte, bräuchte man gar keine Verträge.

Weiterhin sollte die Anlage bei Auszug rückstandslos entfernbar sein. Kann ich völlig verstehen, man stelle sich mal vor man leiht jemandem etwas und derjenige gibt es irgendwann mit 4 Löchern drin wieder zurück.

Die weiteren Punkte mit Gutachten alle zwei Jahre etc. sind natürlich Blödsinn und dienen der Abschreckung. Kann man halt versuchen zu heilen indem man die geforderten Gutachten beibringt. Was mich wirklich stören würde ist Punkt 8. Der Vermieter kann das Balkonkraftwerk untersagen, sobald die bloße Absicht eine Mietersolaranlage zu errichten besteht. Über alle anderen Punkte kann man streiten, im Sinne von Gutachten einholen etc. wenn man den Weg bis zum Ende gehen möchte. Punkt 8 ist ein Totschlagargument und hängt alleinig von dem Willen des Vermieters ab.

Ich würde zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen, Gesprächsbereitschaft über einzelne Punkte signalisieren und versuchen mich zu einigen. Die Anwaltskarte ist die Letzte die man ziehen sollte, eine gütliche Einigung vorher ist immer zu suchen.

Eins noch hierzu:

Veröffentlicht von: @tigger

Ich kann mich noch an meine erste BGB-Vorlesung erinnern (nein ich bin kein Jurist). Da fragte der Prof, was denn alles in einem Mietvertrag stehen darf und was nicht. Nach ganz vielen schlauen Antworten der Erstsemester, sagte der Prof dann, dass es scheißegal ist, was für Klauseln in einem Mietvertrag stehen. Man kann jeden Mietvertrag als Mieter unterschreiben. Es gibt nämlich kein Rechtsgebiet, was so ausgefeilt ist, wie das Mietrecht. Alles was nicht rechtens ist, ist unwirksam.

Ich möchte dir nicht auf die Füße treten Tigger, aber das ist billige Effekthascherei vom dem Prof die bedauerlicherweise in den ersten Vorlesungen oft vorkommt und natürlich bleibt genau so etwas in den Köpfen hängen. Natürlich ist es nicht egal, was in einem Mietvertrag drinsteht und man sollte den Mietvertrag nicht einfach unterschreiben. Nur als Beispiel: Miete ich Wohnraum und in dem Mietvertrag steht drin 85qm zu 800€ Miete, habe ich ein Recht darauf diese 85qm auch zu bewohnen. Hat sich der Vermieter verrechnet und es sind z.B. nur 80qm kann ich die Miete dementsprechend mindern. Steht in dem Mietvertrag einfach nur 3 Zimmer Küche Bad, kann ich das eben nicht, denn überspitzt gesagt, egal wie groß die 3 Zimmer Küche Bad sind, solange sie vorhanden sind, ist der Mietvertrag erfüllt.

Abgesehen davon ist es m.M.n. im Sinne der Mündigkeit grundsätzlich gut alle Menschen zum Denken anzuregen und nicht einfach zu sagen: "Ist scheißegal", denn genau hier schalten dann alle einfach ab. Die erste BGB Stunde die der Prof da abgehalten hat ist also auch pädagogisch sehr schwierig...

Es wird immer viel über Anwälte gemeckert, aber bei (fast) allen Anwälten gibt es eine Streitkultur. Es werden sich Argumente um die Ohren gehauen und unterschiedliche Standpunkte vertreten, ohne dass es persönlich wird. Das ist das, was ich hier vermisse.

 

Im Sinne der ausgleichenden Worte beste Grüße aus Hessen,

Fabi


   
Ferdl, Mikka and Paulmelsec reacted
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