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Balkonkraftwerk - Bedingungen meines Vermieters

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(@petrel)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 527
 

Wenn der Mieter die ganze Haftung trägt kann einem das doch als Vermieter "egal" sein (solange er die Wohnung/Haus dadurch nicht beschädigt, was ja der Normalfall sein sollte)

Oder ist der Vermieter für umherfliegende Trampoline/Panels/Blumenkästen etc. der Mieter verantwortlich und schadensersatzpflichtig?

 

Da ich selber kein Vermieter bin kenne ich mich bezüglich der Rechtslage nicht aus. Ich wäre da eher sozial eingestellt und würde dem Mieter so viel wie möglich erlauben solange es die Wohnung/Haus nicht beschädigen würde.


   
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 jay
(@jay)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1767
 

Veröffentlicht von: @petrel

Wenn der Mieter die ganze Haftung trägt kann einem das doch als Vermieter "egal" sein

Ist ja das was ich sage.

Nur ist es eben rechtlich nicht damit getan, dass der Mieter einfach sagt "ja klar, mach ich"...

Veröffentlicht von: @petrel

Oder ist der Vermieter für umherfliegende Trampoline/Panels/Blumenkästen etc. der Mieter verantwortlich und schadensersatzpflichtig?

Unter Umständen ja, wenn er die "genehmigt", oder auch nur "nicht verboten" hat. Die Rechtslage in Deutschland ist verrückt...

"Fürsorgepflicht des Vermieters". Ist sowas wie Kindergartenpfleger für seine Mieter...

 


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

Veröffentlicht von: @jay

Bei sowas frag ich mich immer, wie schei*egal den Leuten ihr Mietverhältnis ist.

Es ist NICHT euer Eigentum. Miete ist KEINE Demokratie. Und erst Recht hat NICHT der Mieter zu bestimmen, das NACHTRÄGLICH die Nutzung der Mietsache geändert wird.

Wenn ihr das wollt, dann kauft euch Eigentum, oder zieht aus und sucht euch eine Wohnung, bei der bereits VOR Abschluss des Mietvertrages das BKW vereinbart ist.

Wenn mir ein Mieter bei sowas mit nem Anwalt kommen würde, hätte er KEINERLEI Spaß mehr an seiner Wohnung, da er sich nicht mehr die ALLERKLEINSTE Kleinigkeit außerhalb der gesetzlich/vertraglich festgelegten Regeln erlauben dürfte.

Wie schon geschrieben wurde: Große Wohnungsgesellschaften haben entsprechende Anwälte. Da sollte man maximal gegen einen willkürlichen Sachbearbeiter vorgehen.

Wenn der Vermieter ein Privatmann ist, ist es eine Frechheit dem in so einer Sache mit nem Anwalt zu kommen.

Danke sehr fürs outen.

Ja Leute, der obige Text ist geradezu ein Paradebeispiel, wie so ein Vermieter in Größenwahn, Frechheit und Selbstverliebtheit ticken kann. Nur gut, dass sie nicht alle so sind.  

Andreas ist in seinem Video von vor 2 Wochen auf die Thematik und auch Statik eingegangen.  Kommt darauf an, wie es befestigt ist.

Hoffen wir, dass der Gesetzgeber es möglichst rechtssicher ausgestaltet und oder es ein Grundsatzurteil dazu gibt.


   
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greenlinephoto
(@greenlinephoto)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 19
 

Bis die politischen Regelungen endlich veröffentlicht werden und die Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden, muss wohl das Bügerliche Gesetzbuch (BGB) herhalten. Sehr schön zu lesen, dass sowohl im BGB als auch im Wohnungseigentumgesetz (WEG) bald dazu etwas vereinfachendes stehen soll. (Anscheinend frühestens Mitte Januar 24)

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Es gibt wohl auch ein Urteil - Schade für Vermieter.... 🤣 

https://www.presseportal.de/pm/22521/5629398


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

Da gab es leider kein Urteil. Die Forderungen wurden nach Zustellung der Klageschrift durch die DUH zurückgezogen. Wahrscheinlich, damit es kein Grundsatzurteil gibt, das für alle gilt. Das gilt jetzt nur für diese Kläger. 


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

@ulli "Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben".

Da es vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, gibt es sowieso kein rechtsverbindliches Urteil. Das muss dann schon zum BGH gehen.

Es ist aber erstaunlich, wie schnell Haus & Grund aufgegeben hat....


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Eine Anfrage bei der Deutschen Umwelthilfe wegen einer rechtlichen Unterstützung kostet nichts... Die machen so etwas gerne... 😉 

Und wer ne Rechtsschutzversicherung hat oder so zum Anwalt geht, kann die Klageschrift als Vorlage ja gleich mitnehmen:

https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Kommunal/230824_DUH_BKW_Klage.pdf


   
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 Ulli
(@ulli)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 531
 

Ich sehe die DUH eher so, wie sie auch im Video von Andreas von der KI in Bildern dargestellt wurde. Ich würde eher nichts mit denen zu tun haben wollen, bin weder Mieter noch Vermieter.

Aber ja, die warten nur auf diese Klage willigen Mieter. Nach dem Urteil ist es für die DUH dann erledigt und sie wenden sich anderen Dingen zu. Für den Mieter, der nun sein BKW aufbauen durfte, fängt womöglich er Ärger gerade an. Aber gibt Leute, die haben Spaß daran.


   
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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Veröffentlicht von: @ulli

Für den Mieter, der nun sein BKW aufbauen durfte, fängt womöglich er Ärger gerade an. Aber gibt Leute, die haben Spaß daran.

Ich habe selbst mal für eine größere Wohnungsgesellschaft gearbeitet. Wenn der Vermieter eine Privatperson ist, magst du recht haben. Bei größeren Gesellschaften besteht eher keine Gefahr, dass dann die großen "Schikanen" kommen. So ist zumindest meine Erfahrung.

Ich kenne die "Spielchen" mit der Satellitenschüssel. Das anbringen wurde immer untersagt. Es ging auch mehrmals vor Gericht. Einmal sogar bis zum Landgericht. Gegenüber dem Mieter wurde es aber nie "persönlich". Es wurden Standardschreiben verschickt und zu den Akten gelegt. Bei der Verwaltung von mehreren tausend Wohnungen ist das normaler Alltag. 


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7958
 

Veröffentlicht von: @petrel

Wenn der Mieter die ganze Haftung trägt kann einem das doch als Vermieter "egal" sein (solange er die Wohnung/Haus dadurch nicht beschädigt, was ja der Normalfall sein sollte)

Vermutlich rechtlich nicht so einfach zu trennen. Wenn der Mieter sagt, es wäre alles in seiner Haftpflicht, sich später aber rausstellt, dass er gar keine Haftpflicht hat, dann haftet vielleicht auch der Vermieter. Weiterhin wird ein Vermieter tätig werden müssen, wenn er eine Gefahr feststellt. Wird er nicht tätig, wird ihn eine Mitschuld treffen, vermute ich mal.

Ich hoffe ja, wir bekommen da bald mal eine einfache und klare Rechtsgrundlage, damit möglichst viele Mieter was anbauen dürfen und Vermieter das auch rechtlich entspannt sehen können. Derzeit muss man als Vermieter schon etwas mutig sein und zu Risiken bereit. Die meisten sind das nicht.

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Veröffentlicht von: @win

Wenn der Mieter sagt, es wäre alles in seiner Haftpflicht, sich später aber rausstellt, dass er gar keine Haftpflicht hat, dann haftet vielleicht auch der Vermieter

Laut o.g. Klageschrift wurden die Bestätigungen der Versicherungen (Haftpflicht und Hausrat) zusammen mit der Klage  beim Gericht eingereicht.


   
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Win
 Win
(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7958
 

Veröffentlicht von: @tigger

Laut o.g. Klageschrift wurden die Bestätigungen der Versicherungen (Haftpflicht und Hausrat) zusammen mit der Klage  beim Gericht eingereicht.

Als Vermieter ist so eine Bestätigung nicht viel wert. Der Mieter kann die 1 Tag nach dem Vorlegen schon wieder gekündigt haben. Oder er bezahlt die nicht, weshalb sie vom Versicherer gekündigt wird. Weiterhin müsste sich der Vermieter mit jedem Versicherungsvertrag im Detail auseinandersetzen, um zu prüfen, was wirklich vesichert ist und was nicht. Kann und will kaum jemand leisten.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Win

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(@tigger)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 11 Monaten
Beiträge: 261
 

Veröffentlicht von: @win

Als Vermieter ist so eine Bestätigung nicht viel wert. Der Mieter kann die 1 Tag nach dem Vorlegen schon wieder gekündigt haben. Oder er bezahlt die nicht, weshalb sie vom Versicherer gekündigt wird.

Wenn ich als Vermieter die Erlaubnis zum Anbringen eines Balkonkraftwerks von dem Bestehen einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung abhängig mache und mir das schriftlich bestätigen lasse und dann der Mieter diese böswillig kündigt oder nicht bezahlt - glaubst du dann ernsthaft, dass der Vermieter für einen Schaden aufkommen muss?

In der Realität kann es auch sein, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters in so einem Fall erstmal zahlt. Diese wird aber versuchen, sich das Geld vom Mieter wiederzuholen.


   
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Win
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(@win)
Mitglied Moderator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 7958
 

Veröffentlicht von: @tigger

glaubst du dann ernsthaft, dass der Vermieter für einen Schaden aufkommen muss?

Kann so sein. Ich kenne den Spaß von der Schlüsselversicherung. Die war eigentlich in unserem Verein vorgeschrieben, wenn jemand einen Schlüssel übernimmt. Wurde bestätigt, schlussendlich gabs aber keine, derjenige hatte auch kein Geld und damit blieb es beim Verein hängen. War damals ein Schaden von 2000 Euro.

Gibt genug Fälle, wo Leute gehofft haben, eine Versicherung übernimmt irgendwas und im Schadensfall sieht die Sache ganz ander aus.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 10 Monaten von Win

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