Hallo,
während des vergangenen Black Fridays hab ich ein preiswertes Schnäppchen in Form eines Balkonkraftwerkes gekauft. Laut der letzten Eigentümerversammlung darf ich als Eigentümer aber erst dann an den Balkon hängen, sobald es rechtlich erlaubt wäre.
Die Frage die ich mir daher nun stelle ist folgende:
Ist es im Moment eigentlich verboten, sodass man wirklich erst darauf warten muss, dass es eine privelegierte Maßnahme ist? Einen Blumenkasten dürfte ich ja theoretisch auch an meinen Balkon hängen. Die Elektroleitung habe ich bis zum Zählerschrank neu verlegt und auch einzeln abgesichert. Die Brüstung ist aus verzinktem Stahl, weshalb es aus statischer Sicht keine Probleme geben könnte.
Aber davon ganz abgesehen, was wäre wenn man das Kraftwerk einfach so an den Balkon hängt, auch wenn es keine priv. Maßnahme werden würde (ich will es nicht hoffen, aber was wäre wenn?)?
Ich bin übrigens Eigentümer einer Wohnung mit Balkon in Süd Ausrichtung im 2.Stock. Der Balkon ist nur durch mich nutzbar, sodass ich alleine die Sonderrechte daran habe.
Besten Dank, frohe Restweihnachten und einen schönen Start ins neue Jahr
Für eine Rechtsberatung solltest Du besser zum Anwalt gehen. 😀
Es ist Dir "rechtlich" erlaubt.
Das Problem dürfte das Vertragswerk der Eigentümergemeinschaft sein.
Marktstammdaten und EVU werden das BKW, im Normalfall, zulassen.
Die Rechtslage bezüglich Balkonkraftwerk hat sich m. E. noch nicht geändert, sprich man bräuchte zur Installation (baulichen Veränderung) nach wie vor die einfache Mehrheit der Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Ich würde auch so gerne ein Balkonkraftwerk mein eigen nennen, da ich aber einen Nachbarn habe, der gegen alles ist, sind mir aktuell die Hände gebunden.
Ich warte also seit Ewigkeiten auf eine positive Entwicklung der Gesetzgebung ...
@sailingpv Oder warst du so mutig und hast inzwischen irgendetwas etwas umgesetzt (einfach gemacht)?
Was sagen denn die Miteigentümer? In erster Linie musst du das bei denen umsetzen.
einfach machen und alles ignorieren, im äußersten notfall dann wieder abbauen paar monate gras drüber wachsen lassen und dann von vorne
bis es denen zum hals raushängt und die es akzeptieren 🤣
nennt man schockterapie das hilft ganz gut bei ewiggestrigen
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Aktuell ist ohne die Zustimmung der WEG ein BKW nicht möglich.
@Broccoli Meinst du mich? Was soll ich bei den anderen Eigentümern umsetzen?
@voltmeter Haha, einfach machen klingt gut, aber mein Nachbar führt sich hier als kleiner Erdogan auf, das ist einfach nur ermüdend. Wenn ihm was nicht passt (z.B. Kindergeburtstag um 14.00 Uhr nachtmittags, oder einmal geparkt und er meint das muss anders) geht direkt eine E-Mail raus an alle Eigentümer + Eheleute + Verwaltung. Also wird man direkt vor 15 Leuten plus Verwaltung an den Pranger gestellt ...daher hoffe ich auf ein besseres WEG-Recht.
Viele Grüße aus Hamburg! 😉
Ohne Beschädigung der Substanz würde ich das einfach anbauen und mit dem Sparen anfangen.
Bis eine gerichtliche Klärung des Ganzen schlussendlich erfolgen könnte ist ist das Gesetz längst durch.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
geht direkt eine E-Mail raus an alle Eigentümer + Eheleute + Verwaltung.
Wo hat er denn die Mailadressen her?
Stehen die Empfänger alle im CC?
Hat er die schriftliche Erlaubnis von allen Empfängern?
Nein?
Dann schick ihm doch mal ne Abmahnung...
Meinst du mich? Was soll ich bei den anderen Eigentümern umsetzen?
In erster Linie den TE und im Ganzen halt Eigentümer einer Wohnung. Sie müssen halt einen Antrag bei der Mitgliederversammlung stellen und hoffen, dass er durch geht. So wie du es doch auch selbst geschrieben hast.
Oder warten, bis der Gesetzgeber eine Entscheidung trifft, die umsetzbar ist…wer weiß, welche Vorraussetzungen die Beschlüssen, so dass es nicht mehr abgelehnt werden kann.
Hallo,
während des vergangenen Black Fridays hab ich ein preiswertes Schnäppchen in Form eines Balkonkraftwerkes gekauft. Laut der letzten Eigentümerversammlung darf ich als Eigentümer aber erst dann an den Balkon hängen, sobald es rechtlich erlaubt wäre.
Die Frage die ich mir daher nun stelle ist folgende:
Ist es im Moment eigentlich verboten, sodass man wirklich erst darauf warten muss, dass es eine privelegierte Maßnahme ist? Einen Blumenkasten dürfte ich ja theoretisch auch an meinen Balkon hängen. Die Elektroleitung habe ich bis zum Zählerschrank neu verlegt und auch einzeln abgesichert. Die Brüstung ist aus verzinktem Stahl, weshalb es aus statischer Sicht keine Probleme geben könnte.
Aber davon ganz abgesehen, was wäre wenn man das Kraftwerk einfach so an den Balkon hängt, auch wenn es keine priv. Maßnahme werden würde (ich will es nicht hoffen, aber was wäre wenn?)?
Ich bin übrigens Eigentümer einer Wohnung mit Balkon in Süd Ausrichtung im 2.Stock. Der Balkon ist nur durch mich nutzbar, sodass ich alleine die Sonderrechte daran habe.
Besten Dank, frohe Restweihnachten und einen schönen Start ins neue Jahr
Hallo, wenn Du das so baust, das es von außen nicht zu sehen ist - kann niemand meckern. Und auch wenn, die Eigentümerversammlung kann in meinen Augen nicht festlegen, was du an Deinen Balkon hängst, solange es keine Orionshop-Fahne oder dergleichen ist, den das wäre sexistisch und/oder anstößig wertmindernt.
führt sich hier als kleiner Erdogan auf
🤣
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@blindwiderstand Oh, danke, das ist eine gute Übersicht!