Hallo!
Ich benötige einmal eure Argumentationshilfe. Ich habe eine PV Anlage, die vom Elektriker abgenommen und angemeldet wurde.
Mein VNB gehört zu der struppigen Sorte - die haben damals auf einen Inbetriebnahmetermin mit dem Elektriker bestanden. Ich habe dann zu verstehen gegeben dass die den gerne bezahlen dürfen für diesen Termin, es ging dann auch ohne aber siehe da es wurden noch Mängel festgestellt. Diese waren im wesentlichen auf die Position des SmartMeters im Anschlusskasten zurückzuführen, wer was finden will findet halt auch was.
Danach die zweite Inbetriebnahme war Problemlos, anderer Kollege, hat nur eine Plombe auf den Anschlusskasten gemacht und ist wieder verschwunden.
Jetzt möchte ich einen Speicher nachmelden. Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass ich selbst als Laie mein DC Netz (hinter dem WR) selber erweitern darf, sprich 48v Speicher oder neue PV Platten. Ich habe Mal vorsichtig für einen Freund angefragt, die Antwort war eindeutig: nö, alles Teil des öffentlichen Stromnetzes, nur konsessionierte bla bla.
Mein Elektriker ist aber ein guter: er hat mir einfach die Formulare von denen geschickt, ich fülle diese aus und er reicht die für mich ein (deren Formulare und Portale sind nur für Elektriker einsehbar).
Jetzt sehe ich es schon kommen: die wollen bestimmt NOCH Mal Inbetriebnahme machen. Das möchte ich nicht, dass ein frustrierter VNB Typ durch meinen Keller stromert und jedes Kabel moniert, dass nicht in Waage verlegt ist.
Was kann ich denen dann schreiben? Ich glaube die gesamte Inbetriebnahme mit Anwesenheit des VNBs ist nicht erforderlich rechtlich oder?
PV-Selbstversorger in spe
Anlage: 4,8 kwp, Deye SG03LP1 + Felicity Solar 12,5 kwh
Aus meiner Sicht hat ein VNB nur ein berechtigtes Interesse an der Stabilität und Sicherheit seines Stromnetzes. Alles was hinter dem Zähler passiert oder gar auf der PV/DC-Seite hat ihn eigentlich nicht zu interessieren. Dennoch mischen sich die NB hier immer wieder regelmässig in die Angelenheiten des PV-Betreibers und möchten ihm sowohl die Modulgröße, die Stringverschaltung, Größe und Art des WR und des PV-Speichers bestimmen oder zumindest mitreden. Aus meiner Sicht ist das eine Grauzone, die dringend aufgeräumt werden müßte. Jeder NB betreibt die EEG-Geschichte auf seine willkürliche Art und Weise, bis dahin, das manche den Ausbau ganz vermeiden oder zumindest verzögern wollen. Ich habe Aussagen eines Bekannten gehört (der beim NB arbeitet), das die überhaupt kein Interesse am PV-Ausbau haben und diese ganzen privaten Anmeldungen nur lästig sind und so lange verzögert und verhindert werden, wie irgend möglich. Manche dagegen sind hilfsbereit und freundlich und möchten den PV-Ausbau voranbringen (einige davon sicherlich nur nach Außen zur Schau gestellt).
Letzlich hängt es vom Zusmamenspiel Elektriker und NB ab, was noch durchgeht und was nicht. Wir haben einen ähnlichen Fall im Altbau mit ZS von 1973 und ich möchte auch direkt einen diy 16S-LFP Akku nutzen. Manche Elektriker (wenige!) haben damit kein Problem, andere machen sowas gar nicht und haben 'Angst ihre Konzession zu verlieren'. Das ist ein sehr unglückliciher Grauzonenbereich, m.E.
Jetzt sehe ich es schon kommen: die wollen bestimmt NOCH Mal Inbetriebnahme machen.
Manche Probleme sollte man er dann lösen, wenn die wirklich auftreten.
Oliver
@oliverso stimmt natürlich, ungelegte Eier.
PV-Selbstversorger in spe
Anlage: 4,8 kwp, Deye SG03LP1 + Felicity Solar 12,5 kwh
Warum willst du das denn angeben?
Döp dö dö döp.
Also mein VNB ist so ziemlich der bekloppteste, den ich in all den Jahren mitbekommen habe. Er wollte nicht nur den Zählerschrank neu, sondern auch noch das Zuleitungskabel. Für die Inbetriebnahme ist selbstverständlich der Elektriker von nöten. Normalerweise wissen die das aber auch. Denn sie müssen die Fehler ja einem Fachmann mitteilen und dann natürlich dem, der es gebaut hat.
Soweit meine Situation.
Allerdings darf der VNB bei der Batterie nicht mitreden WENN sie sich hinter einem zugelassenen Hybridwechselrichter oder Wr befindet. Das wissen die auch, somit gab es bei mir nur ein Problem, sie wollen in ihren Anmeldebögen die CE Kennzeichung und verschiedene Normwerte abfragen.
Habe natürlich einen mit CE Zertifikat versehenen Speicher gehabt und angemeldet. 🙂 Da kamen die sogar nicht vorbei.
Also keine Diskussionen oder Anfragen. Einfach beim Markenstammregister und VNB anmelden und gut ist.
Stefan
Nachtrag. Ich musste noch unterschreiben, dass aus dem Akku nicht ins Netz rückgespeist werden darf 🙂
Also mein VNB ist so ziemlich der bekloppteste, den ich in all den Jahren mitbekommen habe. Er wollte nicht nur den Zählerschrank neu, sondern auch noch das Zuleitungskabel.
Die Normen haben sich halt geändert. Früher wurde die Trennung des PEN-Leiters am Hausverteiler vorgenommen. Laut DIN 18015 jetzt am Hausanschlusskasten (HAK).
Daher muss das 4-adrige Kabel zwischen HAK und Zählerschrank gegen ein 5-adriges gewechselt werden.
Insofern würde die Forderung auch bei anderen VNBs gestellt.
Die CE-Kennzeichnung kannst du als Hersteller eines DIY Akkus, oder als Importeur selbst vergeben, du musst nur die entsprechende Maschinenrichtlinie einhalten.
Topic: Speicher geht meinen Netzbetreiber und die BNA nichts an.
Das ist nicht richtig. Du musst den akku bei der BNA anmelden. Kann dir die Richtlinien verlinken.
Wenn du sagst das interessiert dich nicht, weil du es nicht melden willst. Ok. Aber rein rechtlich musst du es melden.
Stefan
Also mein VNB ist so ziemlich der bekloppteste, den ich in all den Jahren mitbekommen habe. Er wollte nicht nur den Zählerschrank neu, sondern auch noch das Zuleitungskabel.
Die Normen haben sich halt geändert. Früher wurde die Trennung des PEN-Leiters am Hausverteiler vorgenommen. Laut DIN 18015 jetzt am Hausanschlusskasten (HAK).
Daher muss das 4-adrige Kabel zwischen HAK und Zählerschrank gegen ein 5-adriges gewechselt werden.
Insofern würde die Forderung auch bei anderen VNBs gestellt.
Das ist theoretisch richtig. Aber es bestand schon eine PV Anlage und wurde nur erweitert. Damit ist es Auslegungssache ob der Zählerschrank neu muss oder nicht. Hier 15 km weiter kannst du sogar ne komplett neue PV Anlage zugelassen bekommen, obwohl der Zählerschrank aus den 60 zigern ist.
Es ist halt Auslegungssache des VNB was er verlangt. Und das finde ich völlig daneben.
Stefan
Ich musste noch unterschreiben, dass aus dem Akku nicht ins Netz rückgespeist werden darf
Das ist ja komplett daneben. Der wird doch viel eher rentabel und netzdienlich, wenn da raus eingespeist wird
Soweit so richtig. Aber die betreiben hier selbst sogenannte Stützakkus und haben wohl Angst, dass man mit Tarifen wie Tibber Geld verdienen könnte. Ist aber nur eine Vermutung von mir, da es aus meiner Sicht keinen Sinn macht. Zudem könnte man die ganzen Stromspitzen damit kappen indem viele in ihren akku laden, wenn wenig gebraucht wird und entladen wenn viel gebraucht wird.
Stefan
Danke für eure Antworten!
Mein Speicher ist ein Felicity Solar mit 250Ah,
also hat meine ich alle Zertifikate, kein diy.
Der VNB ist natürlich schlau: für die Anmeldung muss ich an sein Online - Portal, das natürlich nur für Installateure freigeschaltet ist. In dem Portal gibt es die Formulare.
Einfach dem formlos schreiben?
PV-Selbstversorger in spe
Anlage: 4,8 kwp, Deye SG03LP1 + Felicity Solar 12,5 kwh
Also ich würde zuerst mal bei der Bundesnetzagentur anmelden. Das ist auf jeden Fall Pflicht.
https://mein-pv-anwalt.de/marktstammdatenregister-stromspeicher-nicht-vergessen/
Hier was du angeben musst
Unter 10Kwh muss man normalerweise beim Netzbetreiber nicht anmelden. Der Grund ist, dass man bei mehr Speicher Angst vor EEG Betrug hat. Bei 250 AH (ist das tatsächlich richtig) würde ich dem Netzbetreiber einfach formlos mitteilen, dass der in Betrieb genommen wurde und die CE Unterlagen anhängen.
Stefan