Anschluss nur durch...
 
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Anschluss nur durch Netzbetreiber?!?

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(@candyman)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 42
Themenstarter  

Hallo zusammen,

meine DIY-PV-Anlage ist jetzt soweit gediehen, dass nur noch der wechselspannungseitige Anschluss an das Netz vorgenommen werden muss. Also: Sicherung, Überspannungsableiter, EM24 (Victron) und ein bisschen Kabel. Eigentlich sollte und wollte das ein sehr freundliches Elektrounternehmen für mich machen.

Allerdings schreibt mir mein Netzbetreiber als Antwort auf mein Netzanschlussbegehren u.a.:

"Wir weisen darauf hin, dass die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Stadtwerke nur von einem Mitarbeiter der Stadtwerke erfolgen darf."

Allein die Grammatik ist irreführend. Korrekterweise müsste es heißen: "Anschluss an das Netz" oder "Inbetriebsetzung der Anlage". Aber "Inbetriebnahme an das Netz", was soll das heißen?

Das kommt mir ein wenig komisch vor, hat der Netzbetreiber ein Monopol auf Anschlussarbeiten? Aus Sicht der EU kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen. Die VDE 4105 ist teils anderer Ansicht, in sich selber aber nicht ganz konsistent:

  • "Das Anschließen von Erzeugungsanlagen in Überschusseinspeisung (z. B. Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen) und/oder Speichern sowie alle Arbeiten an der kundenseitigen elektrischen Anlage dürfen nach Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) [1], außer durch den Netzbetreiber, nur durch einen in ein Installateurverzeichnis der Netzbetreiber eingetragenen Elektroinstallateur vorgenommen werden. "
  • "Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag."
  • Gemäß dem ersten Punkt dürfen die Arbeiten auch durch mein beauftragtes Elektrounternehmen durchgeführt werden. Gemäß zweitem Punkt ist aber ein Inbetriebsetzungs[b]auftrag an den Netzbetreiber zu stellen. Was denn nun?

    Frage: Wie ist Eure Erfahrung und Euer Vorgehen beim Anschluss/Inbetriebsetzung?

    Viele Grüße
    Jürgen

    Meine PV-Anlage in Kürze:

  • Solar: 6KWp

  • Regler: Victron MPPT

  • Inverter: Victron Multiplus II

  • Batterie: DIY 14,3 KW

  • Auslegung auf vollständigen Eigenverbrauch, es ist so gut wie kein Überschuss vorhanden

  • EM24 verhindert eine Überschusseinspeisung ins Netz, kein zweiter Zähler (hoffentlich), keine Vergütung

  •    
    Zitat
    (@rangarid)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 237
     

    Die Nutzung der PV-Anlage wird (laut den meisten Netzbetreibern) erst möglich mit dem setzen des Zählers, vielleicht meinen die das. Und das macht der Netzbetreiber bzw. ein Subunternehmen.


       
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    saugnapf
    (@saugnapf)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 1329
     

    Man unterscheidet zwischen Anschluss und Inbetriebnahme.

    Die Anschlussarbeiten macht der Elektriker, dieser sollte oder muss(?) vom Netzbetreiber zugelassen sein (ein in das Installateurverzeichnis der Netzbetreiber eingetragener Elektroinstallateur).

    Die Inbetriebnahme ist oft nur ein formaler Akt, wenn die Fertigmeldung vom Elektriker an den Netzbetreiber erfolgt.
    Je nachdem, welcher Zähler aktuell verbaut ist, wird dieser dann durch einen Zwei-Richtungs-Zähler ersetzt.

    Seitens des Netzbetreibers muss das kostenlos erfolgen.

    So war das bei mir.

    6x 300Wp = 1.8kWp an 3x EVT560 MicroInverter - MultiPlus-II GX mit 4x PylonTech US2000 (je 2,4kWh)

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    (@candyman)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 42
    Themenstarter  

    Vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Da fehlte eventuell noch eine Information meinerseits: es soll kein zweiter Zähler gesetzt werden! Wir speisen nicht ein, die Installation erfolgt nach VDE FFN 5.4.2 "Speicher im Erzeugungspfad (Speicher ohne Lieferung an das öffentliche Netz)". Die VDE sieht hier keinen zweiten Zähler vor.

    Mein Elektriker ist offiziell vom Netzbetrieber zugelassen und wird auch ganz offiziell von mir beauftragt. Wie kommen die Stadtwerke dann dazu zu behaupten, "..., dass die Inbetriebnahme einer Eigenerzeugungsanlage an das Netz der Stadtwerke nur von einem Mitarbeiter der Stadtwerke erfolgen darf."

    Gemäß VDE 4105 müsste ich das glatt ignorieren können - oder?

    Viele Grüße
    Jürgen


       
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    mager
    (@mager)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 307
     

    Du willst keine Einspeisevergütung von denen, somit würde ich mich taub stellen und den Einschalter drücken. Reine Verhinderungsbürokratie! Ansonsten schreib einen freundlichen Brief mit Hinweis auf die Norm.


       
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    saugnapf
    (@saugnapf)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 1329
     

    Wie schon gesagt, die offizielle Inbetriebsetzung erfolgt durch den VNB, durch wen auch sonst, ist ja sein Netz.
    Die Anschlußarbeiten macht dein Elektriker. Gut, dass du schon einen vom VNB zugelassenen hast!

    Wenn du schon einen geeigneten Zähler hast, bleibt der, ansonsten wird dein alter Zähler durch den VNB gegen einen Zwei-Richtungs-Zähler getauscht.

    Taub stellen reicht. 😉
    Und vor allem keine Verträge hierzu mit dem VNB unterschreiben!

    Einspeisevergütung: das hab ich telefonisch mit dem VNB geklärt, die haben mir dann einen Vordruck geschickt, auf dem ich "Verzicht auf Einspeisevergütung" erklärt habe. Fertig.

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    (@candyman)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 42
    Themenstarter  

    ok, verstanden.

    Eine Frage bleibt aber noch offen: wozu der Zwei-Richtungszähler, wenn wir eine Einspeisung elektronisch verhindern, falls überhaupt genügend Überschussleistung vorhanden sein sollte?

    Viele Grüße
    Jürgen


       
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    saugnapf
    (@saugnapf)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 1329
     

    Hab ich mich bei meiner Anlage auch gefragt... der Netzbetreiber will das so.
    Mein Zähler war damals keine vier Jahre alt, also schon ein neuer. Trotzdem Zweirichtungszähler.
    Ist aber auch überhaupt kein Ding. Kommt einer (VNB-Sub) und tauscht das aus. 10 Minuten.
    Zählerstände vorher / nacher abfotografieren ist keine schlechte Idee.

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    mager
    (@mager)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 307
     

    Ja, und mein Netzbetreiber würde mir dann noch die Rechnung dafür schicken. Danke, nein! (habe rücklaufgesperrten Zähler, also kein Betrug/Steuerhinterzihung etc...!)


       
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    saugnapf
    (@saugnapf)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 1329
     

    Nö, der Netzbetreiber macht das aus eigener Veranlassung und auf eigene Kosten.
    Ausser du beauftragst ihn dazu, dann musst du die Leistung natürlich auch bezahlen. :shifty:
    Meiner war auch schon rücklaufgesperrt...

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    (@candyman)
    Vorsichtiger Stromfühler
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 42
    Themenstarter  

    Genau das war auch meine Überlegung: der vorhandene Zähler hat eine Rücklaufsperre, keine Einspeisung, keine Vergütung, also auch kein zweiter Zähler.

    Aber solange der Netzbetreiber das auf eigene Rechnung macht, soll es mir egal sein. Ich hatte nur einen zweiten, teuren Zähler befürchtet, der womöglich sogar noch einen Wartungsvertrag besitzt.


       
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    voltmeter
    (@voltmeter)
    Yoda
    Beigetreten: Vor 4 Jahren
    Beiträge: 7741
     

    aber der zweirichtungszähler wird doch bei einer 0 einspeisung das bischen was die anlage nicht sofort ausreglet ja als einspeisung messen
    ist das dann ein problem?

    Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
    Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
    Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
    -- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
    Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


       
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    saugnapf
    (@saugnapf)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 1329
     

    Auch ein Rücklaufgesperrter Zähler speist ja bei Überschuss ein.
    Er misst die Einspeisung auch, nur werden diese Werte halt nicht aufsummiert und als Zählerwert gespeichert.
    Das macht erst der Zweirichtungszähler.

    Sollte aber kein Problem sein, wenn da ein paar kWh pro Jahr ins Netz gehen. Oder?

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    (@linuxdep)
    Heroischer Stromgenerator
    Beigetreten: Vor 3 Jahren
    Beiträge: 3209
     

    Aber warum, wenn die Anlage angemeldet wird, auf die Einspeisevergütung verzichten?
    Versteh ich nicht, auch bei Nulleinspeisung hat man doch zwangsläufig Überschuss im Sommer...

    Victron MPPT Rechner
    Leitungsrechner by polz
    SolarRechner HTW-Berlin
    Akkutester A40L zu verleihen
    Anleitung Deye 12k Einrichtung mit Bildern


       
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    mager
    (@mager)
    Batterielecker
    Beigetreten: Vor 2 Jahren
    Beiträge: 307
     

    Nulleinspeisung ist für die, die nicht anmelden wollen oder können - wenn Du anmeldet kannst Du über Einspeisevergütung nachdenken. Aber rechne mal, wie Dein Stundensatz für Bürokratie ist und was da ruaskommen könnte. Ehrlich gesagt, für 50€ (also 770 kWh) pro Jahr hätte ich keinen Bock drauf, zusätzliche Steuererklärung etc. zu machen.


       
    AntwortZitat
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