Hallo
Ich habe eine Anlage von 2014 die mir 12,x cent pro kwh bezahlt. Ich möchte diese durch einen Victron mit einem Batteriespeicher erweitern. Soweit so klar..
Als nächstes möchte ich noch eine Fassadenanlage mit 2-3KW über einen Laderegler direkt in die Batterie laden lassen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Anlage gar nicht anmelden muss? Z.b. wenn die Batterie voll ist - Anlage deaktivieren? Damit hätte ich zumindest Logisch eine Nulleinspeiser Anlage, aber ich kann natürlich nicht komlett verhindern das ein bisschen Strom von der Fassade ins Netz gelangt. Der Vicron benötigt ja einen Moment, um die Leistung zu reduzieren wenn die Stromabnahme plötzlich reduziert wird. Ist das egal, oder möchte der Netzbetreiber das trotzdem angemeldet haben?
Das war damals auch mein Plan, im Victron kann man ja die DC Einspeisung deaktivieren.
Leider wird das vom Netzbetreiber nicht akzeptiert, vom Markstammdatenregister auch nicht.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
wenn die Batterie voll ist - Anlage deaktivieren? Damit hätte ich zumindest Logisch eine Nulleinspeiser Anlage, aber ich kann natürlich nicht komlett verhindern das ein bisschen Strom von der Fassade ins Netz gelangt. Der Vicron benötigt ja einen Moment, um die Leistung zu reduzieren wenn die Stromabnahme plötzlich reduziert wird. Ist das egal, oder möchte der Netzbetreiber das trotzdem angemeldet haben?
melde doch nur den mp2 an das geht problemlos
der laderegler hat nichts mit dem netz zu tun da er nicht mit diesem verbunden ist ( und für einige schlaue hier, weder mittelbar noch unmittelbar weil dc nicht direkt mit ac verbunden werden kann)
es ist egal ob der laderegler den akku lädt oder nicht, der mp2 schiebt immer etwas ins netz um es dann wieder auszuregeln
also dc einspeisung abschalten und gut is. juckt niemanden
die ansichten des netzbetreibers sind hierzu auch nicht relevant.
der teil der mit dem netz verbunden ist wird angemeldet und zwar der mp2
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
@voltmeter, die Lösung hört sich gut an, aber der MP2 bedeutet für die DC Leistung aber auf alle Fälle mittelbar, wenn nicht sogar unmittelbar, was Juristisch geklärt werden müsste, aber mittelbar auf alle Fälle. Unmittelbar ist sogar ein Umschalter von Insel auf Netzbezug.
Einige sehen sogar einen vorhandenen Anschluss mit Zähler im Haus als mittelbar an. Was aber auch dann erst mal einer Juristischen Endbewertung zugeführt werden müsste.
ist ja auch kein problem der mp2 hängt am netz also sollte der gemeldet werden alles andere geht niemanden was an
man meldet ja auch keinen verbrenner generator an der dc seitig den akku lädt. was anderes ist der pv generator nicht, nur in anderer form ohne verbrennermotor.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Schon richtig... dem Netzbetreiber ist damit genüge getan.
Wenn du aber beim MSDR die PV dazu meldest, löst dies eine Änderung der EEG aus. Macht man es nicht... so lange keiner genauer nachfragt, alles gut, ansonsten handelt es sich um Subventionsbetrug. Aber auch das müsste erst mal alles vor Gericht genau geklärt werden. Das muss dann jeder selber abwägen ob es das Wert ist.
Genau diese EEG Problematik möchte ich mir gerne ersparen ohne irgendjemanden zu bescheissen - sondern alles so einfach wie möglich halten, den Victron würde ich natürlich anmelden.
Meine eigenen Gedanken hierzu sind:
- Ich speise mit dem Speicher deutlich weniger ein also vorher ohne Speicher
- Mit den neuen Modulen dann wieder etwas mehr - aber insgesamt trotzdem weniger als vor dem Speicher -> EEG verkauf ist somit immer noch geringer -> der NB muss mir weniger für die Einspeisung zahlen.
- somit werden die neuen Module (die nicht sichtbar sind) auch nicht auffallen.
Also in meinem persönlichen Empfinden ist das völlig in Ordnung und ich schade niemandem (finanziell) - aber leider ist mein persönliches Rechtsempfinden nicht ausschlaggebend. Ich fürchte ich begeben mich in einen juristisches Graubereich mit dieser Idee. Hat jemand eine Idee wie ich das rausfinden kann?
NB fragen ist IMHO keine gute Idee, da ich ja keine schlafenden Hunde wecken möchte...
Aber mal sehen, wenn die EEG Umlage noch mal steigen sollte (Änderung des "Osterpaketes" wird wohl gerade diskutiert) dann wäre das ja nun wirklich kein Thema mehr.
Mit der neuen Vergütung fährst dann am besten...
Aber glaub nicht, der Netzbetreiber ist blöd, wenn du "nur" einen MP2 anmeldest... Der hat ja eine Aufgabe, unter dem Radar ist da nix mehr dann.
Aber muss man eigentlich WR die man austauscht wegen Defekt melden?
- somit werden die neuen Module (die nicht sichtbar sind) auch nicht auffallen.
Also in meinem persönlichen Empfinden ist das völlig in Ordnung und ich schade niemandem (finanziell) - aber leider ist mein persönliches Rechtsempfinden nicht ausschlaggebend. Ich fürchte ich begeben mich in einen juristisches Graubereich mit dieser Idee. Hat jemand eine Idee wie ich das rausfinden kann?
NB fragen ist IMHO keine gute Idee, da ich ja keine schlafenden Hunde wecken möchte....
Nachbarn kriegen früher oder später immer was mit und erst Recht bei Förderungen durch die Gemeinschaft, wie die Einspeisung es nun mal ist, darfst auch Du Dich dem Vertrag stellen, den Du eingegangen bist.
Graubereich hin oder her, das weist Du ja nun und somit ist der Rückweg abgeschnitten, weil Du hier Dein Wissen geteilt hast.
Da gibt es nur eine Chance: Licht ins Dunkel bringen und die Profis fragen, im Zweifel beim Landesministerium fragen oder Energieberatungen.
Die Grenzen sind da knall hart und am Ende bist Du der Verlierer, weil Du damals für alles Mögliche unterschrieben hast, was Du nun auch so schön einzuhalten hast wie die andere Seite, die eben 20 Jahre lang zahlt.
Lohnt nicht, den Weg ohne juristische AUfarbeitung zu betreten, denn wenn Du schon keine schlafenden Hunde wecken willst bei den Nachbarn, dann seid ihr eben nicht allerdicksten Freunde. Kann man übrigens auch schön beobachten, wie sich die Gemeinschaft für die offengelegtenn Subventionen interessiert, wenn man die Abrufzahlen der EU Subventionen für Landwirte anschaut - da ist jeder Empfänger genannt und es reicht Name oder nur die Adresse, weil es ein öffentliches Interesse sei, jedem zu zeigen, wer gefrdert würde. Und anhand der Zahlungen und Förderarten kann man erkennen, wofür das Geld ausgegeben wurde und wenn Willi Geld bekommt für einen Windschutzstreifen oder Blumenwiese und Hänschen weiß, dass der doch gar keine hat, dann geht das Drama und Gehacke los. Gleiches gilt für ungenutzte Ecken, die aber als aktiv bewirtschaftet beantragt wurden, weil es Kohle gibt, obscho die Fläche so lange im Jahr unter Wasser steht, dass fast nix mehr da angebaut werden kann.
Wenn Du keine Einspeisevergütung bekämst, wäre kein Interesse da, aber so musst Du immer mit Fragen bei Veränderungen rechnen, auch weil viele wissen, das nix verändert werden darf, was dem Antrag zu wider läuft. Fragen kostet in diesem Falle vielleicht was, aber dann weiß man wenigstens, was man da so falsch machen könnte und worauf man sich da einlässt.