Wir wechseln das Forum am 14.11.24 auf die Forensoftware Discourse. Zwischen Montag Abend und Dienstag Nachmittag wird das Forum deaktiviert. Danach sind wir hoffentlich mit neuem Forum inkl. der vorhandenen Beiträge wieder am Start! Hier zum Forenbeitrag!

Anmeldung von Nulle...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anmeldung von Nulleinspeiseanlage

221 Beiträge
24 Benutzer
177 Reactions
9,447 Ansichten
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @dieter_hildebrandt

@svenh Gut zusammengefasst, danke dafür. 

Noch ein weiterer technischer Vorschlag: Growatt SPF(3500,5000,6500) Hybrid Wechselrichter der nicht einspeisen kann. Damit ist es relativ einfach eine Pseudo Insel aufzubauen. 

 

Danke für die lobenden Worte.

Danke für den technischen Vorschlag. Doch dazu eine Bemerkung:

Ich nehme das als Anlass darüber etwas auszuführen.

Meines Erachtens macht es derzeit zum Aufbau einer zukunftsfähigen Photovoltaikanlage Sinn ein Steuergerät (Wechselrichter, xy) zu benutzen das flexibel einstellbar ist. Diese Flexibilität ermöglicht es auch im Nachhinein Erweiterungen aufzubauen und die Anlage zu vergrössern und zu verändern. Meines Erachtens muss die erstarrte Bürokratie einfach in Zukunft mit dem Umstand leben lernen dass auch technische Anlagen flexibel sind. Denn wir schaffen es nicht unser Energiesystem ansonsten umzubauen auf eine Form wie sie nötig ist. Es ist nicht nur Formal sondern auch Strukturell NOTWENDIG unser Stromenergienetz mehr auf Eigenversorgung umzustellen. Diejenigen, die sich selbst mehr versorgen können und dies auch wollen (und sicherlich gilt das nicht für jeden gleichermassen, sondern eben nur die wo das möglich ist) sollten auch nicht (durch Rechts und Strukturunsicherheit) darin behindert werden es zu tun. 

Der Einsatz von flexiblen Geräten wie von Deye oder Victron (Multiplus2-GX) [und andere ähnliche] sehe ich als solche zukunftsfähigen Anlagensteuerungen.

Damit lässt sich auch zwischen verschiedenen Formen einer PhotovoltaikAnlage Softwaremässig (bzw. durch Konfiguration der Einstellungen) umstellen. Alles was Softwaremässig geht ist auf zeitgemässe Art immer zu bevorzugen. Ich verstehe dass die Strukturkonservative Zeit (vor der "progressiven Ampelregierung") alles so eingestellt hat dass es in Stein gemeiselt, in Harz vergossen und systemisch FEST und STARR organisiert erden sollte. Doch ich sehe den Dringenden Bedarf dass sich diese Starrheit (vielleicht wünschenswert auch die Sturheit) nun auch auflösen darf und muss, damit auch Deutschland eine Chance hat den Anschluss an die zukünftigen Erfordernisse einer modernen Zukunftsfähigen Stromversorgung besser zu erfüllen als dies bisher möglich war (ja okey: Ausgenommen Bayern, die wollen nicht, sehe die Problematik, dann ist das halt so, sollte aber den rest von DE nicht behindern trotzdem nach vorne zu gehen)

Der Rest und alles weitere ist dann mit solchen flexiblen Geräten eine Sache der Aushandlung und rechtlichen Abmachung. {wenn man mal von der Implikation von Einspeissung ins Netz absieht wozu natürlich durchaus berechtigterweise ein Zweirichtungszähler vorhanden sein sollte. [1]} Diesen Zähler braucht man NICHT wenn ohnehin keine Einspeissung vorgesehen ist. Ausser eine Amtsstube entwickelt übergriffige Kontrollfantasien; für die es allerdings keine berechtigte Grundlage geben sollte in einem demokratisch organisierten Land, das zunächst einmal den Bürgern vertraut (bis sich das Gegenteil erweist) und nicht im Gegensatz dazu misstraut bis sich das Gegenteil erweist (was ja nie bewiesen werden kann). Mit dem Modus des zweiteren wäre (und ist) allerdings kein Land zu organisieren. Deshalb sollte auch diese Kontrolle bei Photovoltaikanlagen die nicht einspeissen mindestens weg-fallen. Oder gar komplett unbeachtet bleiben. Warum nicht die Erlaubnis Nulleinspeisseanlagen als Balkonkraftwerke anmelden. Das würde alles lösen. man hätte die (berechtigterweise wünschenswerte) Anmeldung, und gleichzeitig die Freiheit des Anlagenbetreibers seine erzeigte Energie einfach verpuffen zu lasen. Ich denke diese Freiheit muss in einer Demokratie möglich sein. KEIN EINSPEISEZWANG

Für diese Flexible Aushandlung lassen sich auch andere Formen finden wie das geregelt werden kann, oder es lassen sich andere Formen aus bereits vorhandenen Gesetzen Deuten, die dann eben "so gehandhabt werden" können.

Um das auch flexibel handzuhaben braucht es Geräte die das auch können. Es ist ohnehin irrelevant was Amtsakteure an Starrheit gerne noch hätten, die Zukunft wird sowieso was solche Aspekte angeht Flexibel werden, ob das Amtsstuben nun wollen oder nicht. Die Technologie ist da, und nicht nur Geräte aus China sondern alle Hersteller bauen diese Flexibilität inzwischen mit ein (Victron ist da ein gutes Beispiel).

In kurz: Der Einsatz von flexiblen Geräten, die Anlagenformen auch wechseln können ist wesentlich besser - weil Zukunftsweisend - als mit Geräten zu agieren, die keine Änderung von Konfigurationsformen zulassen.

 


 

[1]: Hier braucht man diesen Zähler zur Abrechnung einer Einspeissung. Und das ist dort auch berechtigterweise so. Mit allen daraus folgenden Implikationen, wie Finanzamt und Eingliederung in ein Mehrwertsteuerverfahren, etc.

 


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

Veröffentlicht von: @svenh

Das würde alles lösen. man hätte die (berechtigterweise wünschenswerte) Anmeldung, und gleichzeitig die Freiheit des Anlagenbetreibers seine erzeigte Energie einfach verpuffen zu lasen. Ich denke diese Freiheit muss in einer Demokratie möglich sein. KEIN EINSPEISEZWANG

das ist ja nur eine kleine änderung in der software bei denen, null einspeisung und offgrid anlage zu integrieren. für die leute die das anmelden wollen.

anscheinend wollen die das nicht ändern, ich frage mich auch was das dann bringen würde das anzumelden wenn diese anlagen sowieso keinen strom einspeisen...

meiner meinung nach wird sich da auch nichts ändern, es wird in zukunft auch nur möglich sein voll oder teileinspeisung anzumelden, alles andere macht ja keinen sinn.

dh. alle anderen anlagen kann man einfach so ohne anmeldung bauen und betreiben. (im prinzip ist die jetzige regelung also ok)

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
svenh and alter Hase reacted
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

@svenh 

du kannst schon deine anlage als insel ausführen und nicht anmelden aber du musst dich dann auf nachfragen einstellen warum du jetzt weniger verbrauchst.

könntest du mit strom sparen begründen.

der netzbetreiber kann dir dann einen zweirichtungszähler einbauen wenn er dir nicht glaubt dann siet der ob du was einspeist.

 

ich kenne mich aber mit diesem thema wie du siest nicht gut genug aus das frisst mir unnötig zeit deswegen hab ich das aufgegeben und meinen stromanschluss gekündigt.

für die paar kwh die ich im winter eventuell brauchen sollte kann ich nen generator kurz mal laufen lassen kommt mich dann eh günstiger auf die kwh gerechnet

gilt aber nur für mich und ist nicht auf andere so einfach übertragbar

Ich finde die Art der Argumentation und das aufbringen einer Implikation interessant.

Für mich zeigt es "wie schief Rechts- Verwaltungs- und BürokratieUnsicherheit" gehen kann.

Der Schaden bei solchen Fällen ist immens; denn Bürger (Menschen die in einem Staatsgebiet wohnen) bei denen bekommt der Staat (geistig Formal) nicht wieder zurück, und es entstehen daraus weitere (oft tragische) Ausgrenzungen, Abgrenzungen, Konformitätsprobleme, Teilhabeprobleme und daraus folgende Implikationen. So etwas muss ja nicht sein.

- Ich denke nicht dass es Netzbetreiber oder Stromlieferanten interessiert wieviel jemand verbraucht
- Ein gesunkener Strombedarf kann viele Ursachen haben (unter anderem lange Abwesenheit)
- Ein Stromabrechner hat gar nicht die Möglichkeit jeden einzelnen Fall zu prüfen oder nachzugehen, warum sollte er das auch
- Wieso sollte man das IRGENDJEMAND erklären müssen? Das würde ja eine Vollumfängliche Überwachung implizieren, und die haben wir in Deutschland nicht, und es ist auch keine solche geplant (ganz im Gegenteil mit progressiver Regierung gehen solche Begehren eher zurück, als dass sie mehr werden)
- Ich sehe kein Interesse an einer solchen  Wahrnehmung, wenn der Strombedarf sinkt, dann sinkt er einfach.
- Der Netzbetreiber kann meines Erachtens nicht einfach willkürlich einen Zweirichtungszähler einbauen um zu sehen was ich einspeisse. Er muss sich auch an seine Rechte und Pflichten halten. Dieses Recht hat er nicht.

Ich kenne keinen Fall (und bitte gerne Information, wenn solche Daten verfügbar sind) in dem ein Betreiber mit allen Zwangsmittel eines Staates zu irgendwas gezwungen wurde was im Bereich des privaten Photovoltaikanlagen-Betriebs liegt. Wie sollte so etwas denn auch aussehen? Wenn dann läuft so etwas über Geldzahlungen, oder Strafen. Selbst davon weiss ich nichts - ist irgendjemand bekannt ob es EXPLIZITE STRAFEN wegen Photovoltaikanlagen jemals gab, oder kann man das in den Bereich der Mythen und des "Fear uncertainty Doubt" stecken.

Die Sache mit dem Generator und dem kündigen des Stromanschlusses nehme ich schon als sehr krass und heftig wahr. Was muss da alles passiert sein, dass jemand soweit geht? Ich sehe mich geneigt hier zu sagen "tut mir leid dass dies sich so entwickelt hat" - das hätte nicht vorkommen dürfen. Ein Staat muss für alle seine Bürger anschlussfähige Formen der Organisation von Wohnen und Teilhabe gewährleisten und das hört sich nicht danach an als ob dies in dem Fall so richtig gut gelaufen ist. Aber JA - sicherlich ist das eine Möglichkeit sich dem ganzen Formprozess und den rechtlichen Aspekten zu entziehen. Glückwunsch für den Erfolg. Sicherlich nicht für jeden so gewollt oder machbar, und auch nicht wünschenswert.

 

 


   
AntwortZitat
BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 230
 

Veröffentlicht von: @svenh

- Ich denke nicht dass es Netzbetreiber oder Stromlieferanten interessiert wieviel jemand verbraucht

doch, das sieht man an den verbrauchsabhängingen Tarifstaffelungen,die wollen auch richtig einkaufen), Anmeldepflicht von Großgeräten, früher sogar 3-phasen-Kopierer, geht zwar mehr in Richtung Schaltleistung
- Ein gesunkener Strombedarf kann viele Ursachen haben (unter anderem lange Abwesenheit)
- Ein Stromabrechner hat gar nicht die Möglichkeit jeden einzelnen Fall zu prüfen oder nachzugehen, warum sollte er das auch

das machen Großcomputer, bzw die Abfrage "Verbrauch</> 120%*Vorjahresverbrauch schafft auch eine Casio
- Wieso sollte man das IRGENDJEMAND erklären müssen? Das würde ja eine Vollumfängliche Überwachung implizieren, und die haben wir in Deutschland nicht, und es ist auch keine solche geplant

?? smartmeter können erkennen welchen Film du anschaust

(ganz im Gegenteil mit progressiver Regierung gehen solche Begehren eher zurück, als dass sie mehr werden)
- Ich sehe kein Interesse an einer solchen  Wahrnehmung, wenn der Strombedarf sinkt, dann sinkt er einfach.
- Der Netzbetreiber kann meines Erachtens nicht einfach willkürlich einen Zweirichtungszähler einbauen um zu sehen was ich einspeisse. Er muss sich auch an seine Rechte und Pflichten halten. Dieses Recht hat er nicht.

doch, er kann jede Woche einen neuen Zähler einbauen
spätestes mit der smartmeter-Pflicht

Beschäftige dich mal mit smart Metern. Ein weites Feld.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von BaummitSchatten

   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

Veröffentlicht von: @svenh

- Ich denke nicht dass es Netzbetreiber oder Stromlieferanten interessiert wieviel jemand verbraucht

deswegen steht ja auch auf fragen einstellen, das bedeutet ja nicht das diese fragen auch gesellt werden müssen. ausschließen kann man eben nichts.

irgendwelche strafen sind mir auch nicht bekannt, es wird nur immer damit argumentiert das die vergütung nach dem eeg gestrichen werden kann.

aber wenn man keine vergütung bekommt ...

was aber bekannt ist, sind hohe kosten die auf einen zukommen können wenn man was ofiziell mit teileinspeisung anmelden möchte.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
svenh reacted
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @carolus

Und deswegen würde ich mal die Kirche im Dorf lassen.

das war auch nur ein hinweis worauf man sich eventuell einstellen muss, damit man schon ne passende antwort hat.

kann ja auch sein das es niemand juckt, dann ist es natürlich optimal.

ich denke auch dass die mit anderen dingen beschäftigt sind als leuten nachzustellen die wenig verbrauchen.

 

Das darauf hinweisen erzeugt halt Angst bei jenen, die sich über diese Themen informieren, und so etwas sollte ggf nicht sein. Es ist ausserdem Angst die aufgrund von Etwas entsteht, das es nicht gibt. Und das ist dann mehrfach blöd - wenn die Angst keine rationale Faktenbasierte Grundlage hat. Und diese Grundlage ist eben in dem Fall nicht erkennbar. Du scheinst eine Form gefunden zu haben mit Implikationen klarzukommen, die für dich passt. Ich denke dass es nur wenige gibt, für die deine Lösung (sich aus all dem herauszunehmen) ebenfalls eine gangbare Option ist. (Für mich zB wäre das aus verschiedenen Gründen nichts, ich hab noch anderes zu tun als Aufwändige elektrische konstruktionen zu basteln um etwaigen und vagen rechtlichen und ordnungsbezogene vermeintlichen Implikationen aus dem Weg zu gehen, die vieleicht auch nie tatsächlich ein Problem sein würden)

Veröffentlicht von: @voltmeter

 

kann auch verstehen warum die leute nichts anmelden wollen besonders wenn ein uralt zählerschrank noch da ist.

warum sollte man das auch ändern wenn es jahrzehnte funktioniert hat.

 

 

 

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit aus den bestehenden Rechtstexten eine solche Möglichkeit abzuleiten und zu argumentieren. Ich sehe das auch so, dass dies nicht in jedem Fall bürokratisch erzwungen werden sollte. Und ich sehe auch nicht dass es dies ist. Denn die Anmeldung einer Balkonsolaranlage berechtigt (seit 2023) dazu keine Änderung am Stromkasten vornehmen zu müssen. Das wird bereits tausendfach so gemacht und gehandhabt. Warum nicht auch für Nulleinspeissung diese Form ermöglichen. Aber vielleicht lässt sich dies auch so jetzt schon argumentieren.

Veröffentlicht von: @voltmeter

dann hieß es, ach sie haben die wasserinstallation selbst gemacht? dann bekommen sie keine wasserzähler wenn wir keine bestätigung von einem fachman erhalten dass alles in ordnung ist. meine erläuterungen das alles nach vorschrift montiert ist und die sich das vorort nur anschauen brauchen haben die auch nicht interessiert...

ich persönlich hatte einfach die schnauze voll davon irgendwen anzubetteln.

bitte komm doch vorbei ich gebe dir auch geld dafür, erbärmliche zustände im besten deutschland aller zeiten.

aber das ist ja nur meine situation gewesen kann durchaus sein das es in anderen regionen besser aussiet

 

 

 

Es erscheint ein Einzelfall zu sein bei dem sich einiges ungünstig verhackt hat. Das mag auf die Region bezogen sein oder auch andere Gründe haben; das ist ggf auch wenig Zielführend und nicht relevant explizite individuelle Aspekte zu ergründen. Es ist nachvollziehbar dass einen so etwas nervt. Zu bedenken ist jedoch dass dies noch zu einem Zeitpunkt war in dem das EEG noch gegolten hat und die Strukturen noch nach den alten Regeln eingestellt waren. Jetzt (2023) haben wir eine neue Situation.

Ausserdem kann ich mir nicht vorstellen dass Wasserinstallationen 1:1 Übertragbar sind auf Elektro. Der Aspekt dort scheint auch weniger eine bürokratische Verordnungsfrage zu sein als vielmehr eine individuelle Sache des dort hinzugerufenen Fachmanns, der halt nicht wollte. Das muss aber nicht für jeden anderen gleichermassen gelten, und ist auch keine Behördlich angeordnete Angelegenheit. Es ist einfach doof gelaufen, oder tatsächlich Regionsbezogen. Ein Einzefall, der nicht allgemein gültig ist. Man kann hoffen dass sich das inzwischen verbessert hat und nun alles gut ist.

Dass es DIE Nicht interessiert hat vor Ort anzuschauen ist in dem Kontext vielleicht auch logisch. Weil gegebenenfalls nach etwas gefragt wurde was gar nicht nötig war. Warum sollte sich das jemand anschauen wollen. Man lernt vielleicht daraus seine eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen nicht durch eine erwünschte Beschauung in Frage stellen zu lassen. Wer irgendwas an einer Installation  an Problem finden möchte, der wird genau dies auch finden; ganz egal von wem es installiert wurde. Wer sucht, der findet. | Warum eine solche Anfrage nicht auf das reduzieren was tatsächlich gemacht werden soll, und das andere gar nicht erst erwähnen. Wo Informationen nicht übermittelt werden sind diese auch nicht vorhanden. Und die Anlage hinter dem Zähler hätte ja auch von einem zertifizierten und in alle Verzeichnisse eingetragenen Installateur gemacht worden sein können, und nur der  Hausanschluss soll jetzt von jemand anderen gemacht werden. Auf Nachfrage kann man immer noch "nichts erwidern", und (wie das im Bürokratischen üblich ist) einfach mit einem anderen Thema anschliessen. Es ist ja keine Nachweisspflicht bei so etwas, ausser man konstruiert sie.

in Kurz: Individuelle Umstände lassen sich nicht Verallgemeinern und taugen nicht als Modell für ALLE

 

 

 

 

 

 


   
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

Veröffentlicht von: @svenh

in Kurz: Individuelle Umstände lassen sich nicht Verallgemeinern und taugen nicht als Modell für ALLE

genau das habe ich ja geschrieben das bezieht sich auf meine situtaion und ist nicht auf alle zu übertragen.

du musst eben für dich selbst herausfinden was du möchtest und was am meisten sinn ergibt

 

nulleinspeisung sehe ich persönlich als eine art teileinspeisung weil physikalisch eine verbindung mit dem netz hergestellt ist und der wr sich mit diesem synchronisiert

dh volle anmeldung nach meinem verständnis und der aktuellen regelungen. strafen sind mir aber keine bekannt.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
svenh reacted
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @baummitschatten

Beschäftige dich mal mit smart Metern. Ein weites Feld.

Ich habe keine Idee in welche Richtung diese Aufforderung zu interpretieren ist.

Soll das auf eine vermeintlich erwünschte und technisch ebenfalls vermeintlich Mögliche Überwachung durch Smartmeter zielen?

Dort wäre [Fear Uncertainty Doubt] von diesen Themen zu differenzieren. FUD ist etwas völlig anderes als "Das wird tatsächlich so gemacht oder ist intendiert" - eine Überwachung durch Smart Meter liegt weder im Interesse der Politik, noch im Interesse des Stromanbieters oder Netzbetreibers. Es ist einfach eine blöde Erzählung die Angst erzeugt vor Dinge die es nicht gibt.

 

 

 

 

 


   
voltmeter reacted
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

irgendwelche strafen sind mir auch nicht bekannt, es wird nur immer damit argumentiert das die vergütung nach dem eeg gestrichen werden kann.

was aber bekannt ist, sind hohe kosten die auf einen zukommen können wenn man was ofiziell mit teileinspeisung anmelden möchte.

Dass eine Vergütung gestrichen werden kann, die man ohnehin nicht bezieht und auch nicht erwünscht sowie nicht erwartet ist dann ja auch keine passende Argumentation, bzw. kann ignoriert werden weil »nicht zutreffend«.

Das mit den Kosten die auf einen zukommen können: Das ist so, und die sind tatsächlich echt, auch wenn es nur die 100 EUR für den Zweirichtungszähler sind (oder ist das inzwischen günstiger? Soweit ich mich erinnere gab es einen Vorgang der die Kosten für manche Zähler reduzieren sollte? )

Aufgrund der entstehenden Kosten kommt die Anmeldung als Teileinspeissung mit Zweirichtungszähler für manche eher nicht in Frage.

 

 

 

 


   
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @voltmeter

Veröffentlicht von: @svenh

Das würde alles lösen. man hätte die (berechtigterweise wünschenswerte) Anmeldung, und gleichzeitig die Freiheit des Anlagenbetreibers seine erzeigte Energie einfach verpuffen zu lasen. Ich denke diese Freiheit muss in einer Demokratie möglich sein. KEIN EINSPEISEZWANG

das ist ja nur eine kleine änderung in der software bei denen, null einspeisung und offgrid anlage zu integrieren. für die leute die das anmelden wollen.

anscheinend wollen die das nicht ändern, ich frage mich auch was das dann bringen würde das anzumelden wenn diese anlagen sowieso keinen strom einspeisen...

meiner meinung nach wird sich da auch nichts ändern, es wird in zukunft auch nur möglich sein voll oder teileinspeisung anzumelden, alles andere macht ja keinen sinn.

dh. alle anderen anlagen kann man einfach so ohne anmeldung bauen und betreiben. (im prinzip ist die jetzige regelung also ok)

Genau DIESE SICHTWEISE wäre dann ja die Lösung für eine Nulleinspeisseanlage, die keine Vergütung erwartet.

Ich tendiere momentan ebenso zu dieser Sichtweise; denn im Grunde scheint es ja die option schon zu geben.

--> Volleinspeissung passt nicht

--> Teileinspeissung ist es auch nicht

--> Eine Anmeldung kann man als "unnötig erachten".

--> Wer es Anmelden möchte, kann eine Balkonsolar eintragen. Oder noch zusätzlich betreiben.

----

Wie sehen andere das?

Ist das eine Allgemein so gangbare Sichtweise? Nach der man sich richten kann?

(Keine Bemerkungen in Richtung das musst du selbst wissen, oder das muss jeder selbst wissen. Darum geht es hier nicht, es bringt auch keinen Nutzen der Debatte diese Sichtweise letztlich wieder zu Individualisieren. Es geht ja grade um das Erörtern einer Allgemein passenden Sichtweise dazu)

 

 

 

 


 

 

Interessant dazu: der Bundeskanzler, der Offenheit und Deutungsbreite von Bürokratischen Aspekten auch im Allgemeinen hier explizit erwähnt. (In seiner Eingangsrede)

 

 

 

 


   
AntwortZitat
DocEmmettBrown
(@docemmettbrown)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 1409
 

Veröffentlicht von: @voltmeter
nulleinspeisung sehe ich persönlich als eine art teileinspeisung weil physikalisch eine verbindung mit dem netz hergestellt ist und der wr sich mit diesem synchronisiert
Jetzt kommen wir zu des Pudels Kern! Was genau ist denn nun "Nulleinspeisung"?

Definition 1: Über einen längeren Zeitraum (z.B. eine Sekunde) ist die Summe von eingespeistem und entnommenen Strom Null (Ferrarisdrehscheibe zittert)

Definition 2: Zu keinem Zeitpunkt wird kein auch noch so geringer Strom eingespeist, das heißt, das WR-Gehäuse mit allen Innereien ist zu 100,0% ein reiner Verbraucher.

Welche der beiden Definitionen trifft denn nun zu?

@svenh

Der MP2 ist mehr als nur ein WR. Das ist ein WR, Ladegerät, 1-0-2-Umschalter und noch viel, viel mehr. Bei entsprechender Konfiguration (auch die Software ist entscheidend) wird der WR niemals mit dem Netz verbunden. ABER: Er mißt die Netzfrequenz wie ein Verbraucher und synchronisiert seine eigene WR-Frequenz damit. Der eigene WR (also der Schaltkreis) wirkt sich aber nur auf ACout1 und ACout2 aus und ist mit ACin überhaupt nicht verbunden. Dazwischen ist ein echter 1-0-2-Schalter, der beides galvanisch trennt. Nur wird genau dieser Schalter nicht durch einen Menschen bedient, sondern durch eine Steuerung, die dazu noch bei Bedarf blitzschnell innerhalb einer Periode umschaltet.

Elektrotechnisch heißt das folgendes: Irgendetwas im Gehäuse (also das blau lackierte Metall) ist irgendwie mit ACin verbunden, allerdings über einen automatisch gesteuerten und eingebauten 1-0-2-Schalter, womit genau die Logik, die aus DC AC macht, bei entsprechender Konfiguration niemals mit ACin verbunden ist. Also ACout ist entweder mit dem internen WR verbunden (nennen wir es mal Stellung 1) oder mit ACin (nennen wir das mal Stellung 2). Oder vereinfacht gesagt: Zu jedem Zeitpunkt ist dat blaue Ding da an der Wand zu 100,0% ein reiner Verbraucher und der WR ist niemals mit ACin verbunden. Und der bräuchte in dieser Konfiguration nicht mal ein Zertifikat.

Das gilt analog natürlich auch für Deye-Hybrid-WR und andere Hybrid-Fabrikate anderer Hersteller.

Daniel

 


   
svenh and alter Hase reacted
AntwortZitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7751
 

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Welche der beiden Definitionen trifft denn nun zu?

die erste

nulleinspeisung speist nicht immer aber oft etwas ein um auszuregeln ein paar watt dennoch es speist halt ein.

der wr ist auch auf das netz von außen synchronisiert

eine anmeldung ergibt für mich in dem fall nur sinn, damit der netzbetreiber sich absichert das dort wr nur mit zulassung betrieben werden.

was ja auch nachvollziehbar ist, aus sicht des netzbetreibers.

aber es führt eben zu diesen massiven kosten die durch die anmeldung entstehen, deswegen würde ich das mit der nulleinspeisung nicht machen.

ich würde eher nen wr dranhängen der einen separaten eingang für das netz hat um nur den akku zu laden oder die verbraucher intern vom wr ans netz zu schalten ein bypass so zu sagen.

am sichersten wäre es einfach ein ladegerät vom netz zu betreiben das ist aber wieder verlustbehaftet jede kwh die man dadurch bekommt verliert ca 20% an umwandlung zuerst in dc und dann wieder zu ac

null einspeisung wäre hier am effezientesten muss man sich aber entscheiden ob man das dann anmelden möchte oder nicht

rechtlich ist das für mich klar, muss angemeldet werden... und kann auch als teileinspeisung ohne vergütung angemeldet werden.

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
AntwortZitat
BaummitSchatten
(@baummitschatten)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 230
 

Veröffentlicht von: @svenh

eine Überwachung durch Smart Meter liegt weder im Interesse der Politik, noch im Interesse des Stromanbieters oder Netzbetreibers. Es ist einfach eine blöde Erzählung die Angst erzeugt vor Dinge die es nicht gibt.

Dann aufauf, du furchloser Geselle. Treibe dich nicht tagelang in Internetforen herum - baue deine Anlage so wie sie gerne hättest und berichte uns davon. Es wird niemand merken.


   
svenh reacted
AntwortZitat
(@svenh)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 102
Themenstarter  

Veröffentlicht von: @docemmettbrown

Veröffentlicht von: @voltmeter
nulleinspeisung sehe ich persönlich als eine art teileinspeisung weil physikalisch eine verbindung mit dem netz hergestellt ist und der wr sich mit diesem synchronisiert

Jetzt kommen wir zu des Pudels Kern! Was genau ist denn nun "Nulleinspeisung"?

Definition 1: Über einen längeren Zeitraum (z.B. eine Sekunde) ist die Summe von eingespeistem und entnommenen Strom Null (Ferrarisdrehscheibe zittert)

Definition 2: Zu keinem Zeitpunkt wird kein auch noch so geringer Strom eingespeist, das heißt, das WR-Gehäuse mit allen Innereien ist zu 100,0% ein reiner Verbraucher.

Welche der beiden Definitionen trifft denn nun zu?

Ich greife die Aspekte auf, und haben mich inspiriert folgenden Sachverhalt daraus zu entwickeln, ich mache dies jetzt möglichst präzise ~ um eine klarheit zu schaffen, und auch plausible Gegenargumente möglich zu machen.

---

Meines Erachtens gibt es zunächst ZWEI verschiedene Arten das Sachfeld oder Fachfeld (Photovoltaik Stromerzeugung und Nutzung der dadurch entstehenden Stromenergie sowie die Verbindung mit Stromnetz) zu betrachten.

 

1) Die Technische und Physikalische Betrachtung (Faktisch technisch Sachbezogen)

2) Die Verwalterische (Bürokratische), Wirtschaftliche (Ökonomische) und politische Betrachtung

 

Beide Betrachtungen können sehr verschieden sein, und enthalten unterschiedliche Aspekte sowie Schlussfolgerungen und auch Zusammenhänge und Verordnungen die damit verbunden sind. Ich denke die ganzen Missverständnisse, Unklarheiten und Unsicherheiten, sowie daraus entstehende Debatten -- nicht nur hier im Forum, sondern in vielen anderen und auch überall dort wo über solche Fragen Diskurse geführt werden -- lassen sich auf eine Unsaubere Trennung dieser Beiden Bereiche zurückführen.

Es macht einen entscheidenden Unterschied auf welche Art man dieses Feld der Erzeugung von Stromenergie durch Photovoltaik betrachtet -- wenn man diese beiden Ebenen trennt.

» [1] NetzQualitative Betrachtung

Bei Punkt (1) ist es so, dass es eine technisch physische Verbindung zum öffentlichen Stromnetz gibt (ob jetzt galvanisch getrennt oder nicht ist erstmal irrelevant, es fliessen jedenfalls Elektronenladungen, die ausgetauscht werden in physischer Form) » Es wird StromEnergie ausgetauscht. Dieses Sachfeld ist vor allem für Netzbetreiber interessant und wichtig, bei der Planung von Strommengen, Erzeugungswirkungen und der Stromenergiemenge die sich im Netz befindet, oder eben nicht. Ein Netzbetreiber braucht solches (ungefähre, nicht genaue) Wissen darüber wie viele Anlagen Strom liefern, und wann ~ um eben solche technischen Planungen der Netzstabilität machen zu können. Für den Betreiber ist es daher unter Umständen auch wichtig (bei Anlagen einer gewissen Größe) in die Regelfunktion eingreifen (Steuern) zu könne, oder zumindest die Energiedaten Sekundengenau auslesen zu können, um eben die Netzstabilität planen und gewährleisten zu können. Wir reden hier gerade Explizit NICHT über Ungenauigkeiten im Bereich von einigen Watt (und schon gar nicht Picowatt), sondern vielmehr in Größenordnungen von Megawatt (also > 1000KW). Kleinere Fluktuationen sind technisch unerheblich, weil schon das Netz selbst eine gewisse Ungenauigkeit durch Energieverluste der Leitungen und andere Gegebenheiten mit sich bringt. Ein solches Netz lässt sich nicht Wattgenau betreiben, und es ist auch gar nicht nötig, weil dazu die Frequenzstabilität dient, die das Merkmal der Netzstabilitäts-qualität ist.
Deshalb ist für Wechselrichter die Einspeissen auch diese Frequenzstabilität wichtiger als die genaue Menge der Einspeissung, etc.| Die technische Qualität des Netzes ist hier entscheidend.

» [2] NetzQuantitative Betrachtung

Bei Punkt (2) ist das etwas anders. Denn da geht es nicht um technische Aspekte, sondern um Verwalterische und vor allem um Aspekte der Abrechnung. Es ist wichtig, dass eine Einspeissung abgerechnet werden kann,wenn diese erfolgen soll, damit jemand der einspeisst auch seine Geldwerte rechtzeitig und AbrechnungsQualitativ gerecht abgerechnet bekommt. Es geht darum zu wissen Welche Anlagen an einer Einspeissung beteiligt sind, um ungefähr zu Wissen mit was man rechnen kann. Auch geht es darum Steuer (die erhoben wird) auszurechnen und der Steuerverwaltungsstube (Finanzamt)  diese Daten zugänglich zu machen. Es geht ausserdem darum dass Messeinrichtungen die durch die Einspeissung erfoirderlich werden Abrechnungsbezogen formal und auch technisch korrekt angebracht sind, diese geprüft sind (Elektriker und Zertifizierung erforderlich) sowie geeicht werden können. Der ganze Aufwand und Aspekt der rechtlich und bürokratisch korrekten Form der Planung und Aufbau einer solchen Abrechnungsanlage fällt in diesen Bereich. Das ist so, WEIL jemand der eine Einspeissung (Voll oder Teileinspeissung) plant, und diese abgerechnet haben MÖCHTE, auch davon ausgehen muss und soll, dass seine Abrechnung formal gerecht und passend erfolgt, und ihm dadurch keine Nachteile entstehen.  Die GENAUE Menge der Einspeissung ist hier sehr relevant, weil sie direkt zur Grundlage der Abrechnung benutzt wird, und echtes GELD (sowie damit verbundene Aspekte wie Steuer und Geldüberweisungen oder und Eintragungen in Nachweispapiere und Bilanzierungen sowie Steuerberatungen und eben der ganze bürokratische Rattenschwanz) damit verbunden sind. | Die bürokratisch Verwalterische Quantität (und die Qualität dieser Quantität = Verwalterische Echtheit [1]) der Übertragung von Stromenergie ist hier entscheidend.

 


Wenn man diese beiden Aspekte nun so trennt und betrachtet:

Ist es doch zu Argumentieren, dass »Wenn jemand plant den Punkt 2 nicht haben zu wollen« (aus welchen Gründen auch immer, was ja jedem selbst überlassen bleibt in einem Land das eine Demokratie ist, und in der Bürgerliche Freiheit besteht über seine Wohnung oder und sein "Landmässiges Eigentum" -- dass genau dort auch die Entscheidung frei sein muss / und soll ~ ob man in ein öffentliches Netz(werk) eingebunden sein möchte, oder nicht. Diese beiden Aspekte müssen dann ja auch getrennt entschieden werden dürfen und können. Zum einen auf der Versorgungsseite, als auch auf der Entsorgungsseite (Entsorgung hier als Entsorgung einer entstehenden Stromenergie, die ins öffentliche Netz eingespeisst wird). Entscheidet sich jemand gegen eine Entsorgung seiner entstehenden Stromenergie, dann kann einen (in einer Demokratie) niemand dazu zwingen dies doch zu tun, oder tun zu müssen. (Wie denn auch? Es bestehen ja nicht mal Mittel oder Gesetze dazu. Auch keine Exekutive wird bei einem solchen bürokratischen aufbringen dieses Zwangs mitwirken, weder dürfen noch wollen, es wäre absurd zu behaupten dass es so etwas gäbe, dafür gibt es keine Belege, und auch keine Beispiele).

Das Beziehen von Strom aus dem Netz bleibt durch ein NICHT Einspeissen seiner erzeugten Energie nun völlig unberührt. Es ist eben auch Verwalterisch etwas völlig anderes. denn der Bezug von Stromenergie ist zum einen ein wichtiges Grundrecht, und gehört zur Daseinsversorgung und ist Überlebensnotwendig (und eben alle damit verbundenen Aspekte), das Einspeissen von Stromenergie wiederum ist ein gewährtes Recht das jetzt nicht direkt ein Grundrecht ist, sondern vielmehr ein bedingtes Recht. Es geht über die Grundform hinaus und erfordert verschiedene andere Bedingungen die Erfüllt werden müssen um dies machen zu können und dürfen: zB eine Photovoltaikanlage, eine (geeichte) Zähleinrichtung, verschiedene Eintragungen in Register, Abrechnungsnummern, Verwalterische und technische Grundlagen oder/und Genehmigungen, und so weiter. 

Wenn erzeugte Stromenergie NICHT eingespeisst wird,(oder werden soll) kann das bei einem Gesetzgeber ungewollt sein, und daraus der Wunsch entstehen dass auch dies eingespeisst wird, oder bitteschön werden soll. Der Gesetzgeber kann jedoch (wie oben schon erwähnt) dies nicht erzwingen. Er kann nur versuchen (günstige) Bedingungen herzustellen, damit der Anreiz dazu da ist oder entsteht seine erzeugte Stromenergie (oder einen verbleibenden Rest) auch einzuspeissen ins öffentliche StromNetz. Dieser Anreiz besteht als ANGEBOT in Form der Einspeissevergütung. Sie ist (in unserem demokratisch organisierten Rechtsstaat) ein Angebot, das angenommen werden kann/darf (als Teileinspeissung) oder aber auch NICHT.

Wenn nun all das so ist wie beschrieben, dann bleibt als Form der Photovoltaikanlage noch übrig, dass es die Möglichkeit gibt, und geben muss. Auch eine Anlage aufzubauen, die Zwar Strom aus Solarenergie erzeugt, diesen aber NICHT an das öffentliche Stromnetz liefert. Dazu haben sich ZWEI Bezeichnungen etabliert:

1) Inselanlage | Ohne physische Verbindung zum öffentlichen Stromnetz. (Dort wo diese Verbindung aufgrund geographischer Gegebenheiten nicht herstellbar ist) | Hütte die aufgrund der Lage keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz hat, oder wo diese zwar Möglich aber nicht gewollt ist (aus welchen Gründen auch immer, zB Aufwand oder monetäre Kosten). 

 

2) Nulleinspeisseanlage | Eine durch Photovoltaik Stromerzeugende Anlage, die zwar Strom für ein am Stromnetz angeschlossenes Gebäude liefert, diesen erzeugten Strom aber nur zum Eigenverbrauch (in welcher Form auch immer) benutzt, und keine Einspeissung (sowohl technisch, als auch verwalterisch) vornimmt. [2]

 

 

 


 

WAS Die Qualität der elektrischen Anlage betrifft: Ist für beide Betrachtungsweisen gleich erheblich, aber weder in Nummer 1 noch in Nummer 2 explizit festgelegt oder Notwendig festzulegen, weil diese Betrachtung und der Aspekt bereits in CE, VDE, DIN und ISO Normierungen festgelegt ist, die ohnehin einzuhalten sind wenn eine Anlage einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben sollte. Das gilt auch schon wenn man gar keine Photovoltaikanlage betreibt und nur eine Lampe anschliesst, oder einen Heizlüfter. Oder einen Verteilerkasten aufbaut, eine Leitung im Haus zieht, oder verändert - oder was auch immer am Stromnetz umbaut, erneuert, oder neu baut. Immer ist die VDE (und CE) dabei zu beachten; und das gilt in gleicher (weder weniger, noch mehr) Form auch für den Anschluss von Wechselrichtern irgendeiner Form. Aus genau diesem Grund ist eine Betriebserlaubnis eines Gerätes wichtig für einen Betrieb am deutschen Stromnetz. Dies gilt für jedes Gerät, das dort betrieben wird. Auch für Computer, Netzteile, Ladegeräte oder sonstiges. In gleicher (aber nicht mehr) Form auch für Geräte die Strom erzeugen können und ins Stromnetz einspeissen. Das ist ein (um das nochmal zu sagen) in den VDE- oder CE-Kriterien klar benannter Aspekt.

 

 


Die Schlussfolgerung daraus:

Im Politischen und Gesellschaftlichen Feld werden Aspekte geregelt, die einer Regelung bedürfen, weil sie Aspekte eines Gemeinwesens oder einer übergeordneten Infrastruktur betreffen und deshalb dieser Regelung bedürfen. (zB Stromnetz, Markt, Wirtschaft, Finanzmarkt, Steuern, Geld, Versorgung und Entsorgung, Bildung -- etc) Das betrifft jene Bereiche die im öffentlichen Rahmen liegen - oder Rechte anderer Menschen betreffen. Etc. | Damit etwas geregelt werden kann braucht es eine plausible Begründung für diese Regelung, die auch faktisch basiert sein MUSS, und konkretisiert werden kann. ZB die Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes in dem FÜR MARKTTEILNEHMER im gewerblichen Bereich festgelegt wird wie mit Einspeissung und Abrechnung von Grossen Strommengen (im Energieversorgungsbereich) umgegangen wird und werden soll. (unter Gross ist hier eine Erzeungungsanlage im Industriellen Maßstab gemeint, die am Strommarkt unter Kriterien der Wirtschaftlichen Erzeugung von Strom als Stromenergieerzeuger teilnimmt und üblicherweise einen Vertrag mit einem Netzbetreiber hat - und diese Anlage mit dem Ziel betreibt damit erhebliche monetäre Gewinne zu erwirtschaften.)

Möchte ein Gesetzgeber etwas NICHT regeln aus irgendwelchen Gründen, weil es eben nicht geregelt werden muss, soll oder kann ~ dann wird es dazu KEINE EXPLIZITE Erlaubnis geben, sondern es wird einfach NICHT GEREGELT, weil davon ausgegangen wird dass diesen Aspekt jeder selbst entscheiden kann, wie jemand das handhaben möchte. Der Betrieb von Heizgeräten (bis 3,5KW) am Stromnetz ist auch nicht geregelt ~ jeder kann sich ein solches Gerät kaufen und betreiben. Es sollte und muss eine CE-Kennzeichnung haben, damit technisch geeignet sein um angeschlossen werden zu dürfen, und ausserdem nach den Kriterien des VDE angeschlossen werden; aber wenn ein Gerät diese Kennzeichnung hat kann jeder in den Baumarkt fahren einen Heizlüfter kaufen, und ihn bei sich in die Steckdose stecken und anschalten. Würde man explizit die Frage stellen "ob man dieses Gerät betreiben darf" - dann wäre die Frage unverständlich, weil "Warum sollte jemand diese Frage stellen". Der Heizlüfter erfüllt alle (Ordnungsmässigen) Kriterien für einen Betrieb, und kann damit frei und allgemein betrieben werden wenn erwünscht. 

Ist dies mit dem Betrieb von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen dann nicht Analog dasselbe wie bei dem Heizlüfter?
WENN dieses Gerät eine CE Kennung hat (also somit technisch betrieben werden darf (aus Sicherheitsgründen der Sorgfaltspflicht)) und die Kriterien für einen Betrieb strukturell erfüllt sind, auch ein Wollen dazu besteht ~ wer sollte dann einen solchen Betrieb verbieten, noch anderweitig regeln - oder gar verbieten wollen oder sollen?

Geregelt ist EXPLIZIT eine Volleinspeissung, oder eine Teileinspeissung von Stromenergie ~ ganz einfach aus DEM GRUND weil dies eine Teilnahme am Strommarkt bedeutet (Quantitative Betrachtung), und daraus eine geldwerte Abrechnung erfolgt, die auf verschiedenen Ebenen ihre Konsequenzen hat; Beispielsweise entstehen dadurch etwaige Steuerpflichten, Bilanzierungspflichten Abrechnungspflichten, die für Behörden des geregelten Finanzmarktes von Belange sind. Es entstehen Geldflüsse, die staatlicher Regelung und Eintragungen erfordern; und der Betreiber bekommt dadurch diese Geldwerte ausbezahlt. Das ist auch der Grund warum bei der Anmeldung einer Photovoltaikanlage anzukreuzen ist - ob TEILEINSPEISSUNG oder VOLLEINSPEISSUNG gewünscht ist; weil bei einer Anmeldung ZUR TEILNAHME AM STROMMARKT nur diese beiden Optionen bestehen. Wenn jemand nicht am Strommarkt teilnimmt ~ also NICHT EINSPEISST ~ warum sollte man sich dann am Strommarkt anmelden müssen. Wenn jemand nicht am Strommarkt teilnimmt (nichts Einspeisst) [3] ~ dann macht auch faktisch ein Einspeissezähler keinen Sinn, weil ja nichts eingespeisst werden soll, also kann auch nichts abgerechnet werden, weil ja nichts abgerechnet werden soll. Und genau deshalb gibt es diese Option bei der Anmeldung auch nicht. Am Markt wird nicht teilgenommen, und genau deshalb braucht man dann (aus dieser Sicht) auch keinen Einspeissezähler, denn was soll der denn zählen? Selbst wenn er etwas zählen würde, möchte der Betreiber ja keine Abrechnung haben. Also braucht es auch keine Anmeldung ~ und genau deshalb gibt es diese Option auch nicht in den Anmeldportalen.

Ein Betrieb einer Null Einspeisseanlage (so die Schlussfolgerung) kann deshalb ~ wenn die Geräte eine CE Kennzeichnung haben (evtl. auch für diese Funktion der Nulleinspeissung) - ohne Anmeldung betrieben werden je nachdem wie es ein Betreiber möchte. (bis 30Kwp nach neuem Gesetz)  | Es gibt keinen plausiblen Grund etwas anderes anzunehmen, denn es taucht nirgends in Verboten auf, es gibt keine Regelung oder Anordnung die einen Betrieb explizit verbieten (die übrigens auch vorhanden sein müsste - wenn etwas Strafbewehrt ist, und das ist nicht der Fall).

Der Betreiber von Nicht- oder Nulleinspeisseanlagen möchte weder am Strommarkt (dem wirtschaftlichen Teil, der einen Einspeissezähler erforderlich machen würde) noch am technischen Stromnetz (was eine Einspeissung geringer Mengen von Stromenergie - in Deutschland derzeit bis 600W (BKW)) teilnehmen. Jemand der NICHTS einspeisst ins Netz speisst nichts ein; die Funktion einer solchen technischen Einrichtung des Wechselrichters mit Nulleinspeissung wurde ja bereits durch die CE Zertifizierungsstelle geregelt und freigegeben. Warum sollte deshalb dann noch jemand zusätzlich eine Erlaubnis zum Betrieb geben? ~ der Heizlüfter aus dem vorigen Beispiel hat dies ja auch nicht nötig.

Aus dieser hier aufgebrachten Sichtweise (für dies es mE keine Argumente dagegen gibt bisher [bitte aufbringen wenn möglich]) ist es jedem freigestellt eine Photovoltaikanlage zu betreiben die keinen Strom in das StromNetz liefert, ohne dies irgendjemandem mitteilen zu müssen, oder sollen. 

Eine Einspeissung bis 600W würde auch okey sein, wenn man sich ins Marktstammdatenregister einträgt - und dies ist nur deshalb so geregelt, weil solche Anlagen (anders als Nulleinspeisseanlagen) tatsächlich (zwar nicht am Strommarkt - dazu bräuchte die Anlage einen Einspeissezähler) aber am liefern von Stromenergie ins Netz beteiligt ist. Dies ist auch nur deshalb der Fall, weil man das so haben wollte politisch und gesetzlich, um dem Bürger eine Teilhabe am Energieerzeugungsystem zu ermöglichen. Der NICHT einspeissende Photovoltaikbetreiber hat dagegen beides nicht. Weder Strommarkt - noch liefern von Stromenergie in das Netz.

~~ so viel zu den Gedanken.

 


 

[1]: Verwalterische Echtheit könnte man umschreiben als die rechtssichere Authentizität, Plausibilität und tatsächliches Vorhanden-gewesen-sein der im Nachhinein abgerechneten Stromenergieflussdaten. Auch möchte man dzbgl. eine Sicherheit vor Manipulation dieser Daten haben (zB verplomben und Zertifizieren der Messeinrichtungen)

[2]: Bei dieser Form muss irgendwo ein Verwalterischer Cut gemacht werden. Und der ist (aufgrund der Lage) so zu sehen, dass die Saldierung im Drehstromzähler zwar die Einspeissung von Stromenergie auf einer Phase erlaubt, und beim sekündlichen kalkulieren der zum Ausgleich des Saldos lokal eingespeissten Strommenge auf einer anderen Phase verbraucht werden kann dies unerheblich sein muss. Weil es die Grenze der bürokratisch politischen Machbarkeit oder Gegebenheit darstellt in die nicht eingegriffen werden darf und kann. Rein Technisch findet auf einer Phase zu diesem Zeitpunkt eine Einspeissung von Strom statt, die dann zum Ausgleich der Saldierung über die Drei Phasen hinweg benutzt wird, doch ist dies sowohl technisch als auch verwalterisch nicht anders machbar. Der Umstand dass dies eben gerade NICHT durch eine Verordnung geregelt, ja nicht einmal erwähnt ist zeigt, dass es okey sein muss dies so zu tun. (Was nicht explizit Verboten ist, muss in einer Progressiven Demokratie die wir sein wollen auch erlaubt sein, und ist dies auch; Ich sehe keine Gründe die gegen eine solche Aussage sprechen würden.Weder Abstrakt noch konkret.).

 

[3]: Ja, es könnte behauptet werden, dass jemand zwar am Strommarkt nicht teilnimmt (nichts einspeisst) ~ aber dann dennoch technisch mit einem Netz verbunden ist; Dann speisst jemand bei einer NULL-Einspeissung  (ggf. Zwar auf Technischer Ebene den Ausgleich der Phasen der Saldierung ein) jedoch auf Verwalterischer Ebene rein gar nichts ein.
Weil auf Verwalterischer Ebene nichts eingespeisst wird (und auch Quasi Tecehnisch) heisst es »NULL-Einspeissung«. Eine Teilnahme am StromMarkt findet nicht statt.

 


   
AntwortZitat
(@grumpy_badger)
Heroischer Stromgenerator
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 921
 

@docemmettbrown der MP2 ist wie ein Fernseher. 

Du hast die Möglichkeit öffentlich-rechtlichtes Programm zu sehen, also musst Du zahlen.

In diesem Fall könnte das Gerät einspeisen, also ist es "böse", so wie selbst gedrosselt Wechselrichter.

10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000


   
AntwortZitat
Seite 9 / 15
Teilen: