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Da kannst du schreiben was du willst, wenn du aus dem öffentlichen Netz Strom beziehst, dann hast du keine Insel, egal ob mit der PV Verbunden oder nicht.
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
Du beziehst Strom aus dem Netz = keine Insel
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Also Du erkennst einen Anmeldezwang bei einer "technischen Möglichkeit"? (Oh, klingt aggressiv, soll es aber nicht sein. Alles gut! 🙂) Das wäre in etwa so, als würde man sagen: "Ja, Du hast zwar eine Garage, aber weil es technisch möglich ist, daß Du Deine Kalesche draußen auf der Straße parkst, brauchst Du einen Anwohnerparkausweis." Das ist doch Mumpitz mit dieser "technischen Möglichkeit". Entweder wird etwas gemacht, dann erfordert das irgendwelche Registrierungen, oder es wird nicht gemacht, dann ist das auch nicht erforderlich. Aber nur, weil einer im Keller ein paar verstaubte PV-Module hortet und einen Wechselrichter mit ein paar geblähten Elkos oder weil er ein Amazonkonto hat, bei dem er das jederzeit bestellen könnte, von einer "technischen Möglichkeit" zu sprechen, wird mit absoluter Sicherheit nichts zum Rechtsfrieden beitragen.Für mich ist das nicht schwammig, es ist doch eigentlich ganz ausführlich beschrieben, wie die insel gemacht werden muss, dass es nicht angemeldet werden braucht.Da scheiden sich die Geister. Eine Formulierung wie "Du einspeisen (und sei es nur eine Pikosekunde und nur ein Milliwatt, egal ob unmittelbar oder mittelbar), Du anmelden. Du nicht einspeisen, Du auch nichts anmelden." wäre klar und deutlich gewesen und hätte wirklich jeder verstanden.Das stimmt. In Bereich "einspeisen" ist das alles nicht klar formuliert. Der Satz, "wenn es technisch nicht möglich ist, dass der Wechselrichter auf das Netz aufgeschaltet werden kann, dann muss man nicht anmelden" würde auch klarer sein als das drum Rum gerede. Man sieht ja schön hier im Forum, dass die derzeitige Formulierung von einigen Leuten nicht verstanden wird.
Gesetze und Verordnungen müssen einfach sein. "Wenn Du dies, das und jenes ganz konkret machst, dann sind diese und solche Schritte erforderlich", das versteht jeder. Aber aus einem "Es könnte ja sein, daß vielleicht..." irgendeine Pflicht abzuleiten, halte ich aus laienhafter Sicht für problematisch.
Gibt es hier im Forum einen, der sich mit Jura auskennt und auch ein paar Worte dazu sagen könnte? Das wäre spitze!
Daniel
Ich habe mal eine nette Information an alle "Verdächtigen". Ich bin mir bewusst, dass "dieses Thema" von euch kontrovers gesehen, kontrovers begründet und inhaltlich jeweils allerseits unverhandelbar ist.
Ich möchte daher einen vorsichtigen Vorschlag machen - entweder lässt "Die Gemeinschaft" die endlose Wiederholung der gleichen Argumente, oder wir machen dafür einen Bereich in Offtopic auf. Ihr dürft gerne euren Input dafür geben unter dem Thema " Wie halte wir nutzlose Diskussionen aus wichtigen Themen heraus".
Das ist nicht einfach, und ich möchte euch einbeziehen - einerseits sollt ihr diskutieren dürfen, anderseits leiden die eiegntlichen themen der Threads darunter.
Abtrennen, eigenen thread, in Offtopic, oder wie ?
Eure Vorschläge sind willkommen. Der erste macht dazu einen eigenen Thread auf.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@stromsparer99 Du scheinst da rechtlich richtig zu liegen. Auf den ersten Blick jedenfalls.
Konsequent durchgezogen würde das bedeuten, jede auf dem Grundstück montierte dusselige Solarleuchte, wo immer ein Akku drin ist, unterliegt dieser Vorschrift, auch wenn es keine Verbindung zwischen Leuchte und öffentlichem Netz gibt. Das dürfte hinreichend weltfremd sein.
Und dieser Teil von Seite 56:
"Denn bei einer lediglich zwischenzeitigen Abkopplung vom Elektrizitätsversorgungssystem für Zeiträume, in denen die Erzeugung der Stromerzeugungsanlage zur Deckung des eigenen Strombedarfs reicht und auch gerade kein Überschussstrom anfällt, der in das Netz eingespeist werden soll, handelt es sich nicht um eine autarke Eigenversorgung ohne Netzanschluss. Der Eigenversorger bleibt dann Teil des Elektrizitätsversorgungssystems."
rückt das zurecht.
Die Solarleuchte an der Dachrinne ohne Anschluß ans Netz, oder die Gartenhütte mit der Beleuchtung und Lademöglichkeit für den Mähroboter, aber ohne jede Verbindung zum Netz fallen da nicht drunter. Es gibt da keine "lediglich zwischenzeitliche Abkopplung" sondern da existiert zwischen der Stromerzeugungsanlage und dem Netz keinerlei Verbindung. Es sei denn, wir schaffen irgendwann mit vertretbarem Aufwand Stromübertragung per WLAN in nennenswerter Größenordnung (kW-Bereich). 🤣
Lasst grüne Männchen die Däumchen senken
Strom aus dem Netz = keine Insel
Falsch
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Abtrennen, eigenen thread, in Offtopic, oder wie ?In einen neuen Thread aufspalten wäre vielleicht die beste Lösung. Die Diskussion wird auch weitergehen, weil die Formulierung durch die BNetzA für normale Zivilisten einfach nicht genau genug ausgeführt sind. Vor kurzem las ich von der BNetzA sogar mal einen Text, da wurde in einem Abschnitt einmal der Begriff "Stromnetz" und einmal "Hausnetz" benutzt. Da gibt es noch viele weitere Ungereimtheiten im Text, die nicht dazu geeignet sind, die Erklärung verständlich zu machen. 🙁
Daniel
Dann könnte das durchaus so ausgelegt werden, dass eine ans Netz angeschlossene Anlage die NICHT EINSPEISST (das mit dem bereits erwähnten Picowatt ignorieren wir mal, denn irgendwo muss es auch eine Grenze der Bürokratie geben, sonst wird es zur mindestens illegitimen Willkür) auch NICHT gemeldet werden muss.
Nein. Das Stichwort "Eigenverbrauchsanlage" steht ja direkt dabei. Jede PV-Anlage, die mit dem Netz verbunden ist, muß aktuell beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Darüber gibt es auch gar keine Diskussion.
Wenn denn mal die Neuregelung für Balkonkraftwerke kommt, soll die Anmeldung für diese (und nur diese) beim Netzbetreiber entfallen.
Oliver
Ich möchte daher einen vorsichtigen Vorschlag machen - entweder lässt "Die Gemeinschaft" die endlose Wiederholung der gleichen Argumente, oder wir machen dafür einen Bereich in Offtopic auf.
Kannst du vergessen es wird immer welche geben die anfangen in irgend einem thread ot zur Insel und deren Anmeldung zu posten.
eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden. Es spielt dabei auch keine Rolle ob man einen stromanschluss im Haus hat oder nicht.
Das ist Fakt.
Das sollte man oben irgendwo anpinnen als Klarstellung. Alle die welche dann absichtlich oder unabsichtlich mit diesem mittelbar Blödsinn hier user in die irre führen wollen müssen konsequent sanktioniert werden.
Normalerweise bin ich ich ja für freien Meinungsaustausch aber das ähnelt hier eher schon an absichtliche Täuschung.
Ihr könnt das ja im Team besprechen.
Andreas hat da Erfahrungen aus erster Hand zur Anmeldung.
Zieht endlich nen Schlussstrich für immer.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich weiß, wir kommen damit nicht weiter, aber ich schlage vor, daß wir bestimmte Begriffe eindeutig verwenden und, wenn möglich, genauer, als es die BNetzA tut. Das sind die Begriffe
- Stromnetz (ist damit das öffentl. Netz gemeint?)
- Hausnetz (ist es das Netz, welches direkt an der UV (HAK) angeschlossen ist oder das, welches hinter einem Hybrid-WR hängt?)
- "Anlage" (Was soll das sein? Der Generator? Der Akku? Die Steuerung? Der WR? Der 1-0-2-Umschalter? Das Hausnetz? Nur das Netz hinter dem WR? Die Verbraucher?)
- Nulleinspesung (Ist es das, bei dem der Ferrariszähler zittert oder das, wenn der WR-Ausgang ein eigenes Netz hat und zu keinem Zeitpunkt nicht mal ein Pikowatt ins öffentliche Netz eingespeist wird?)
- "galvanische Trennung" (Die BNetzA hat in einer Mail auch schon einmal eine galvanische Trennung erwähnt, aus der sich ein Inselnetz definieren soll. Aber was heißt das? Die NYM-Kabel liegen mindestens 1 m voneinander entfernt? Oder es ist ein Trenntrafo dazwischen, was aus Sicht der E-Technik nämlich ebenfalls eine galvanische Trennung wäre?)
- "mittelbar" (Das kann alles und nichts sein.)
Das sind jetzt die groben Definitionslücken, die mir auf Anhieb gerade einfallen. Wenn wir bei diesen Wörtern keine eindeutige Sprache definieren, reden wir alle am Thema vorbei, ohne es zu merken.
Daniel
eine pv ohne Anschluss an das Netz des VNB kann nicht angemeldet werden.Gegenfrage: Muß eine "Konstruktion" (nenne ich es jetzt mal) bestehend aus Solarzellen, Verbraucher, Verkabelung, Akku (bezieht seinen Strom aus den Solarzellen) und einer Netzverbindung, die dann einspringt, wenn der Akku nachts schlapp wird, angemeldet werden oder nicht?
Daniel
Spielt keine Rolle auch das kann nicht angemeldet werden. Man kann nur voll oder teileinspeisung anmelden.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Gebt Mal bitte einen Link auf die Post in diesem Thread, wo ich trennen soll. Der Link wird die erste Post des neuen Threads. Den Urheber dieser Post bitte ich, seine Post zu ändern und die Abtrennung zu erläutern.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Spielt keine Rolle auch das kann nicht angemeldet werden. Man kann nur voll oder teileinspeisung anmelden.Weiß ich, aber das Problem ist, daß die PDF-Dokumente der BNetzA nicht das abbilden, was an Websoftware für das MaStR definiert ist. Da scheinen viele Köche den Brei verdorben zu haben.
Daniel
was an Websoftware für das MaStR definiert ist
nicht nur dort auch beim netzbetreiber kann man das nicht anmelden
was nicht angemeldet werden kann, muss nicht angemeldet werden.
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
dewegen kommt unmittelbar und mittelbar 🤣 von den gehorsamen hier auch nie eine antwort auf meine frage wo man das dann anmelden soll wenn eine pv anlage, ohne verbindung zum netz bei vorhandensein eines stomanschlusses im haus, nicht als insel gilt.
das sind alles schwätzer die hier die leute mit absicht in die irre führen, das muss ein ende haben.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Also Du erkennst einen Anmeldezwang bei einer "technischen Möglichkeit"? (Oh, klingt aggressiv, soll es aber nicht sein. Alles gut! 🙂) Das wäre in etwa so, als würde man sagen: "Ja, Du hast zwar eine Garage, aber weil es technisch möglich ist, daß Du Deine Kalesche draußen auf der Straße parkst, brauchst Du einen Anwohnerparkausweis." Das ist doch Mumpitz mit dieser "technischen Möglichkeit". Entweder wird etwas gemacht, dann erfordert das irgendwelche Registrierungen, oder es wird nicht gemacht, dann ist das auch nicht erforderlich. Aber nur, weil einer im Keller ein paar verstaubte PV-Module hortet und einen Wechselrichter mit ein paar geblähten Elkos oder weil er ein Amazonkonto hat, bei dem er das jederzeit bestellen könnte, von einer "technischen Möglichkeit" zu sprechen, wird mit absoluter Sicherheit nichts zum Rechtsfrieden beitragen.
Gesetze und Verordnungen müssen einfach sein. "Wenn Du dies, das und jenes ganz konkret machst, dann sind diese und solche Schritte erforderlich", das versteht jeder. Aber aus einem "Es könnte ja sein, daß vielleicht..." irgendeine Pflicht abzuleiten, halte ich aus laienhafter Sicht für problematisch.
Gibt es hier im Forum einen, der sich mit Jura auskennt und auch ein paar Worte dazu sagen könnte? Das wäre spitze!
Daniel
mit "Technisch nicht möglich" meinte ich, dass es überhaupt nicht geht, Inselwechselrichter auf das Netz ( ! Obacht ! Auf das Netz und An das Netz sind verschiedene Dinge) zu schalten. Es ist technisch nicht möglich , das zu machen, das fliegt einem sofort um die Ohren. Ich bin da kein experte für Gesetzestext, sollte das auch net sein. Sieht man ja, auch was ich schreibe kann anders verstanden werden als ich das gemeint habe.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.