du und @oliverso, ihr bringt NIE auch nur einen aktuellen Link, der eure "Meinung - Rechtsauffassung" auch nur entfernt belegen würde.
Natürlich habe ich schon öfters einen Link dazu gepostet.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
Nach dem neuen EEG 2023 fällt §61a raus und damit auch "unmittelbarer" sowie "mittelbarer" Netzanschluss. Damit ist die Richtlinie des MaStR veraltet.
Zudem scheint auch nach dem alten EEG, nicht ganz klar zu sein, wie sie die Defintion von "erheblichen technischen Aufwand" aus dem "mittelbar" ziehen. Das ist nur eine Rechtsaufassumg von ihnen. Interessant wäre es, mal ein Urteil zu lesen, in welchem dieses mittelbar wirklich adressiert wird.
Diesen Teil hier ignoriert ihr aber immer:
nochmal, wo meldet man eine anlage an die nicht mit dem netz verbunden ist?
bitte mit beweis im anmeldeformular wo drinsteht diese anlage ist nicht mit dem netz verbunden oder diese anlage speist nichts ein
Das ist nur eine Rechtsaufassumg von ihnen. Interessant wäre es, mal ein Urteil zu lesen, in welchem dieses mittelbar wirklich adressiert wird.
gibt es nicht und wird es auch nie geben, die richter sind doch nicht blöd
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Diesen Teil hier ignoriert ihr aber immer:
nochmal, wo meldet man eine anlage an die nicht mit dem netz verbunden ist?
bitte mit beweis im anmeldeformular wo drinsteht diese anlage ist nicht mit dem netz verbunden oder diese anlage speist nichts ein
Das ist nur eine Rechtsaufassumg von ihnen. Interessant wäre es, mal ein Urteil zu lesen, in welchem dieses mittelbar wirklich adressiert wird.
gibt es nicht und wird es auch nie geben, die richter sind doch nicht blöd
Sorry aber du hast echt eine Leseschwäche.
Da steht doch nirgends, dass die Anlage mit dem Netz verbunden sein muss, damit man sie anmelden muss.
Da steht nur dass man eine Insel nicht anmelden muss.
Wenn die lokale Leitungsstruktur mit dem Netz verbunden ist, dann hat man keine Insel, egal ob die PV Verbindung hat oder nicht.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
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Smart Forfour EQ
Da steht nur dass man eine Insel nicht anmelden muss.
genau so ist das
du musst einfach mal genau lesen
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
und dein mittelbar unmittelbar wischi waschi interresiert niemanden auch wenn du das bis zum erbrechen widerholst
nicht ans netz angeschlossen = insel -> kann nicht angemeldet werden
worauf willst du hier eigentlich hinaus was interessiert es dich ob jemand was anmeldet oder nicht? warum führst du leute absichtlich in die irre?
in diesem thread geht es nicht um eine insel, da hat elektrofix schon ins klo gegriffen mit der aussage
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Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich verstehe diese Diskussionen immer weniger. Erst recht da sie sich scheints endlos wiederholen. Aus meiner Sicht ist die Sachlage klar.
Insel: keine Verbindung zum öffentlichen Netz (dabei ist es Auffassungssache und gerichtlich noch nicht entschieden, wie und ob mit Aufwand oder sonstwas eine Verbindung hergestellt werden kann. Ich habe nochmal nachschauen lassen von meinem Rechtsfuzzi. Es gibt deutschlandweit kein Urteil wo so ein Fall verhandelt wurde)
Keine Insel: Verbindung des Solar / Akku sonstwas mit dem öffentlichen Netz.
Insel muss nicht angemeldet werden. Alles andere schon.
Bis es ein Gerichtsurteil gibt ist dabei die Sache ob ich eine Insel haben kann, wenn ein Netzanschluss in der Nähe ist, ein Graubereich der von beiden Seiten unterschiedlich bewertet werden kann.
Stefan
Insel muss nicht angemeldet werden.
es kann auch nicht angemeldet werden du stellst es gerade so dar(wahrscheinlich unbeabsichtigt) als ob man es anmelden könnte
man kann eine anlage die keinen netzanschluss hat nicht anmelden das ist nicht vorgesehen.
selbst wenn das möglich wäre kann man das ignorieren da zu keienr zeit irgend eine gefährdung zum netz hin entsteht
der netzbetreiber ist in der pflicht zu beweisen dass die anlage angeschlossen ist wenn er einem irgendwas unterstellen möchte
stromsparer kommt wieder mit seinem kumpel dem man den stromanschlus weggebaggert hat
da hat der aber die anlage angeschlossen und den zähler zurück drehen lassen somit war die sache klar, gier frisst hirn.
aber selbst das kann man in frage stellen da es nur hörensagen ohne jeglichen beweis ist
hier geht es aber in der ersten frage vom ersteller nicht um eine insel da hat electrofix direkt im zweiten post "insel und netzanschluss auf dem grundstück" in einem satz erwähnt
obwohl er genau wusste dass es ausartet, man könnte es als absichtliche provokation werten.
ich lasse sowas nicht einfach so unbeantwortet stehen. werde ich immer richtigstellen dass es nur seine meinung ist.
aber es reicht schon dann kommen die üblichen verdächtigen mit ihrem mittelbar unmittelbar und führen die leute weiter in die irre obwohl sie es auch genau wissen dass man sowas nicht anmelden kann.
und was kommt dann dabei raus wenn sie leute verunsichern?
sowas:
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Hi Voltmeter
Vorsicht Ironie 🙂
KANN nicht angeldet werden ist doch relativ. Ich kann sie beim Markenstammregister, örtlichen Hasenzuchtverein, der Schwiegermutter zwecks Förderung anmelden. Oder der örtlichen Feuerwehr, dass sie meine Pv Module richtig löschen.
Was ich immer wieder seltam finde ist, dass die viele schreiben es ist doch ne Insel, wenn ich alles selbst verbrauche oder nix einspeise.
Dabei ist schon zig mal geschrieben worden Insel -> keine Verbindung zum Netzanschluss.
Stefan
@stromsparer99 Ja rechtlich ist es klar das eine Inselanlage, außer auf einer Almhütte, angemeldet werden muss. Das haben die schon ausführlich dargestellt. Die Frage ist natürlich auch - warum? Was genau hat der Netzbetreiber und das Marktdatenstammblatt davon? Niemand hat davon einen Vorteil. Die Statistikdaten könnte man einfach mit der Anmeldung im MSD und einem Haken - keine Einspeisung sammeln. Auch EEG ist davon nicht mehr betroffen da ja die EEG Zahlung eingestellt wurde.
Interessant wäre es, mal ein Urteil zu lesen, in welchem dieses mittelbar wirklich adressiert wird.
Ja, das wäre interessant, scheint es aber noch nicht zu geben.Da muß dann tatsächlich mal ein nicht unmittelbarer Inselbewohner auf einen hartleibigen Netzbetreiber stoßen, und das dann auch noch bis zu einer allgemeingültigen Instanz durchpeitschen.
Vermutlich wird da aber eher das EEG so angepasst, daß das hinfällig wird - in die eine oder die andere Richtung.
Oliver
Ja rechtlich ist es klar das eine Inselanlage, außer auf einer Almhütte, angemeldet werden muss
FALSCH
ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN
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Ja rechtlich ist es klar das eine Inselanlage, außer auf einer Almhütte, angemeldet werden muss
FALSCH
ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN
Ja eine Insel kann man nicht anmelden.
Wenn man einen Stromanschluss hat und damit auch Strom bezieht, hat man aber keine Insel.
Egal ob eine Verbindung von PV zum Netz besteht oder nicht, weil das nicht das Kriterium ist.
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Wenn man einen Stromanschluss hat und damit auch Strom bezieht, hat man aber keine Insel.
Egal ob eine Verbindung von PV zum Netz besteht oder nicht, weil das nicht das Kriterium ist.
FALSCH
denn wenn es so wäre dann gäbe es eine option zum anmelden einer nicht mit dem netz verbundenen anlage, gibt es aber nicht.
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
du hast immer noch nicht angegeben wo man so eine anlage anmeldet, denn das willst du ja damit sagen
wie wärs wenn du mal ausnamsweise zu deinen behauptungen, außer dem mittelbar unmittelbar bullshit was liefern kannst. 🤣
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Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Ich muss nicht liefern, weil doch alles schon im Markstammdatenregister steht, welches du nicht verstehen willst oder nur selektiv liest.
Dann lese auch mal die Kommentare in deinem Link mit der Clearingstelle vom 30.04.2023.
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Ich muss nicht liefern
🤣
genau weil du nicht liefern kannst
aber geschichten erzählen und behaupten das kannst du
#
mittlerweile halte ich auch deine story mit dem kumpel und dem weggebaggerten stromanschluss nur für eine ausgedachte geschichte um deinen standpunkt zu untermauern.
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Message von OriginalPoster (Threadersteller)
Ich habe dies nun einige Tage laufen lassen (unter anderem auch wegen wenig Zeit), und finde es interessant was sich daraus gesponnen hat; und welche Vielfalt sich an Aspekten rund um das Thema von Anmeldung von Nulleinspeisseanlagen aufgebracht werden können.
Sicherlich ist die applizierte (oder vermeintlich applizierte) rechtliche Situation und auch die konkreten Vorgehensweise mancher "Akteure" (Betreiber, Netzbetreiber, Behörden, etc. momentan eine Katastrophe für den Bereich Photovoltaik in Deutschland. Es ist ein Dilemma - weil Bürokratie, Rechtsunsicherheit, Klarheitsproblem und Intransparenz ~ das übliche Dilemma in Deutschland (nicht nur im Photovoltaikbereich). Der Thread wurde auch mit dem Hintergrund erstellt, anderen ~ die ebenfalls mit dieser Fragestellung auf der Suche nach mögliche Antworten sind eine zusammenfassende Sammlung zu bieten. Es geht hier NICHT um technische Aspekte (wenn nur am Rande, in Form notwendiger Tricks), sondern vielmehr um eine Anschlussfähige (Anschluss im geistigen Sinne, nicht technisch)
Im Thread hier geht es (so meine Intention) und um das nochmal klarzustellen (weil es einige Debatten zu geben scheint, die das ursprüngliche Framing gar nicht betreffen ~ eine Inselanlage ist etwas anderes!) um das Betreiben und Anschliessen einer PV Anlage mit Speicher um ein Haus zu versorgen und den restlich benötigten Strom aus dem öff. Stromnetz zu beziehen. Das ist sowohl (bedingt) technisch als auch rechtlich eine Anlage, die NICHT EINSPEISSEN möchte, aber trotzdem an das Stromnetz angeschlossen ist. (Vielen dank an dieser Stelle für die sehr hilfreichen posts mit Stromlaufplan etc. zu diesem Thema ~ ich werde einige Anschlussfragen und Anschlussaspekte dazu noch aufbringen).
Es geht hier NICHT Darum sich die Köpfe einzuhacken - oder Recht und Berechtigungsfragen zu klären, und auch nicht um Beweise für irgendwelche Behauptungen oder ähnliches. Es soll darum gehen WIE man in Deutschland ein (oben genanntes) Photovoltaikvorhaben AKTUELL verwalterisch umsetzt und anmeldet (es geht um die Anmeldung eines solchen nicht um den Aufbau). Auch geht es spezifisch eben um den Bereich der Eigenversorgung, nicht um mit einem solchen Projekt Geld einzunehmen.
Ich habe jetzt aus den Postings hier folgendes gelernt: (Framing Nulleinspeisse PV +Speicher)
- Einzige Möglichkeit eine Quasi (kleine) Anmeldung zu machen ohne den grossen Aufwand ist DIE SACHE ALS Balkonkraftwerk anzumelden (etas anderes sieht Gesetzgeber bisher nicht vor)
- Verwalterisch passende Anmeldeform ist eine Überschusseinspeissung
- Um einen Zweirichtungszähler kommt man nicht herum (das ist anders nicht vorgesehen)
- Einspeissung auf einer Phase bringt (technisch) Ausgleich auf anderen Phasen (Zähler Kummulation)
- Der Gangbare Weg ist Anmeldung einer EinspeisseAnlage (Verwalterisch gesehen, Kontrolle des Netzbetreibers)
- Anmeldung braucht einen (zertifizierten) Elektriker, der die Anlage mindestens begutachten muss und die nötigen Unterschriften leisten
- Für eine Anmeldung ist die Überschusseinspeissung die Korrekte Form, zusammen mit einem Stromspeicher, den man anmeldet. (>> Wie macht man das?)
- Der Gesetzgeber erzwingt dass man Geld bekommt für Einspeissung, auch Wenn man es nicht haben möchte
Es gäbe verschiedene "Tricks" lerne ich, wie man Bürokratie umgehen kann (Inselanlage, Balkonkraftwerk, etc) Allerdings ist die Frage ob man damit auf Dauer gut damit fährt, weil es Folgeprobleme mit sich bringt; ausserdem (und das ist ein wichtiger Faktor) >> Wer eine Nulleinspeisseanlage plant und aufbaut, der möchte (in allen Fällen) seine Stromkosten damit reduzieren, und sich mit Energie Selbstversorgen. Es macht dabei wenig Sinn wenn eine Anlage + Anmeldungprozedere monetär mehr kostet als sie in ihrer Laufzeit (ca 20+ Jahre) einbringen wird. (Zudem müssen dabei Stromkosten in Zukunft berechnet werden, denn dies hat Einfluss auf Wirtschaftlichkeit in solchem Fall).
Das Umklemmen verschiedener Verbraucher im Haus auf DIE EINE Phase wäre technisch kein Problem. Ob es trotzdem gangbar ist und gemacht werden sollte steht auf einem anderen Blatt. Was DAS Haus betrifft, sind die Stromverbraucher schon optimiert und balanciert, die Verbräuche kummulieren sich selten über längere Zeit über die 3KW des Multiplus hinaus. Das würde eine vorwiegende Einphasenbetreibung möglich machen. Manche Stromentnahmestellen würde ich jedoch trotzdem lieber auf einer anderen Phase belassen, da dort ggf auch mal ein Heizlüfter angeschlossen werden könnte (sollte zwar nicht Vorkommen, denn es sind Klimageräte geplant, die ca bei 500Wp liegen, und selten alle gemeinsam an sein dürften) - doch die option eines anschliessen von Verbrauchern die auch mal mehr Strom brauchen sollte ja gegeben sein. Das wäre allerdings auch auf der EINEN Phase dann möglich, jedoch falls das zu viele werden kann es auch zu (kurzer oder langer) Überlast der Phase kommen, und das wäre ggf auch unpraktisch. (hier nur als Option erwähnt)
Aspekte die noch ungeklärt sind, bitte etwas dazu zu schreiben:
(Intentional so geschrieben, um Klarheit zu erzeugen)
- Welche Amtliche Erzählungen und Narrative braucht man bei der Suche nach einem Elektriker. Was möchte man konkret von dem (wenn die ganze Installation selbst geleistet werden soll)
- Braucht es einen "rechtlich einwandfreien
- Wenn Kosten(und/oder Aufwand) für Verwalterischen Anschluss an Bürokratie zu hoch sind, dann lohnt sich der (offizielle juristisch-bürokratisch korrekte) Betrieb einer solche Anlage nur wenig oder gar nicht. Das sollte weder im Interesse des Gesetzgebers sein, noch im Interesse der Netzbetreiber oder Amtsstuben; Schon gar nicht im Interesse des Betreibers und Konstrukteurs. (#Wirtschaftlichkeit) >> Wie schafft man die Kosten für Bürokratische Konformität zu minimieren.
- Wie hoch ist der Aufwand für die Herstellung der Bürokratischen Konformität? Kann jemand eine Behördlich funktionierende gangbare (viable) Detailgenaue Vorgehensweise bereitstellen. (Bürokratiesprech-Anschlussfähig {mit entsprechenden Amtsstubischen Schlüsselbegriffen})
- Aufschlüsselung erforderlicher Dokumentation, und Fachkorrekte Eintragung in Formblätter, sowie der Angabe von Stellen wo diese Einzureichen sind oder/und mit wem welche Absprachen getroffen werden müssen (Das ganze sollte gangbar sein, also kein Formularfeuerwerk verursachen)
- Wie sieht eine Vereinfachung der Anmeldung (von der immer wieder geredet wird) aus; Man braucht KEINE Gewerbeanmeldung mehr (?) | Wie ist der vereinfachte Weg da hin, mit dem ein Netzbetreiber und Amtsstuben (genug) zufrieden ist, und auch den Frieden wahrt.
- Wie meldet man eine Überschussanlage an, zusammen mit einem Stromspeicher.
- Was gibt es bei der technischen Umsetzung zu beachten, damit eine Überschussanlage mit Stromspeicher Bürokratiekonform ist, ohne Aufwand oder Kosten zu erhöhen aufgebaut werden kann?
- Welches Prozedere durchläuft man für die Anmeldung der Überschussanlage?
Ich denke immer noch nicht - dass sich monetär die Einspeissung rechnet. Im Sommer wird es viel Überschuss sein, das ist korrekt. Wenn ich dafür aber regelmässige Papierschlachten durchführen muss, dann ist das (zumindest für mich = Bürokratieaversion) kein gangbarer Deal.
Hier nochmal die mE wichtigen parts aus den einzelnen vorigen Posts.
- https://www.akkudoktor.net/forum/postid/140132/ Kurz gefasste Info mit Stromlaufdiagram [Elektrofix]
- Du speist sicherlich keinen Überschuss ein . Aber Einspeisen ins Netz kannst Du bei Deiner Anlage nicht verhindern da Dein Multiplus ja nur auf eine von drei Phasen angeschlossen ist. [Halsbonbon]
- ist das Anlagenkonzept, das du anmelden müsstest. Das du allen Strom selber verbrauchen willst, und gar keinen Überschuß erwartest, ändert nichts daran, daß das (verwaltungs-)technisch eine Überschußeinspeiseanlage ist. [Oliverso]
- Wenn die Anlage mit dem öffentlichem Stromnetz verbunden ist musst du anmelden. Ja, und das ist sie auch wenn sie auf Saldo 0 ausgeregelt wird. Als Lageplan hab ich einfach einen Screeshot aus dem digitalem Kataster genommen und die PV-Modulfläche eingemalt. Für die Schaltungschemata der Blockschaltbilder gibt es Vorlagen ( wurde hier schon gepostet). Ein Formular "Erklärung zur EEG-Vergütung" mehr oder weniger ausfüllen ist dann auch egal. Steuerlich ist das ja neuerdings bei Privatpersonen irrelevant. [rdx_07]
- Zum Thema Einspeisevergütung mitnehmen: Es gibt Stromversorger, die höhere zählermiete verlangen, wenn sie den einspeisestrom abrechnen. Und damit lohnt es sich nicht, das bischen Strom, das man verschenkt, abrechnen zu lassen (>> Das sollte noch geklärt werden, wenn die BürokratieKosten zu hoch werden - dann wäre das Ziel auf mehreren Ebenen verfehlt)
- da die EEG Umlage abgeschafft wurde. Nun ja, hat vielleicht die Bundesnetzagentur noch nicht mitbekommen. [dieter_hildebrandt]
-> https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html <[(@stromsparer99)]
-> https://www.akkudoktor.net/forum/rechtliches/verhalten-der-stromnetz-berlin-gmbh-bei-der-anzeige-einer-off-grid-pv-anlage-ohne-netzeinspeisung-aber-netzunterstuetzung/
- Vermutlich wird da aber eher das EEG so angepasst, daß das hinfällig wird - in die eine oder die andere Richtung. [Oliverso]
- ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN
# Inselanlage
Die Idee sich rechtlich um Bürokratische Umstände herum zu mogeln indem man eine Inselanlage betreibt ist sicherlich für das Gewissen und eigene Empfindung beruhigend. Eine lösung stellt es meines Erachtens nicht dar, weil Insel (wie auch in den Threads) klar definiert ist; auch wenn man sich das gerne zurechtbiegt, und (meines Erachtens) auch zur Wahrung der eigenen "geistigen U# Inselanlagenversehrtheit" durch unnötige Bürokratische Übergriffigkeit ein durchaus (zumindest zeitweise) gangbarer Weg ist. Eine dauerhafte Lösung ist das mE nicht. Und darum ging es auch in DIESEM THREAD nicht. Übrigens sehe ich auch wenig Sinn darin aufgrund der unguten Bürokratischen Situation gegenseitige Animositäten zu entwickeln und ggf Übergriffige Dinge vorzuwerfen. (Es geht um Konstruktiven Diskurs, und nicht "unproduktive vermeintliche Überheblichkeit", hört auf mit den Gegenseitigen Vorwürfen, die keine Inhaltlichen Mehrwert bringen)
>> in diesem thread geht es nicht um eine insel.
Wenn der Betrieb einer Inselanlage die Lösung der bürokratischen Probleme wäre, dann kann dies in einem separaten Thread diskutiert werden.
>> ES IST NICHT MÖGLICH EINE INSEL ANZUMELDEN
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig