Ach kinners..
Solange das nicht mal vor Gericht abschliessend geklärt wird, hat die BNA dazu eine ganz klare Meinung, die man hier nachlesen kann:
in den Fußnoten steht dazu auch, warum die das so sehen.
Sollte wirklich ein Versorger vor Gericht gehen, weil ich eine Insel OHNE IRGEND NETZVERBINDUNG habe, dann wird das denen sowas um die Ohren gehauen werden.
Dann hau mal schön…
Oliver
Nachtrag: und ganz unabhängig davon, was irgendwo steht, und wer letztendlich Recht bekommt, bleibt einem gar nichts übrig, als im Falle eines Falles die Rechtsauffassung des Netzbetreibers zur Kenntnis zu nehmen. Veralbern oder ignorieren wird da nichts helfen.
Oliver
Rechtsauffassung des Netzbetreibers zur Kenntnis zu nehmen. Veralbern oder ignorieren wird da nichts helfen.
stimmt nicht
wo meldet man eine inselanlage ohne netzanschluss an?
was soll dieser schwachsinn mit dem gericht? was soll das hier überhaupt in diesem thread?
das geblubber von irgendwelchen bürokraten bei der bna interessiert hier niemanden der eine insel hat und schon gar nicht in diesem thread in dem es nicht um eine insel geht.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Nicht schon wieder dieses Thema! Also es kommt darauf an, ob man "irgendwie" mittelbar oder unmittelbar einspeist (und sei es nur eine Pikosekunde lang) oder nicht. Wenn zu keinem Zeitpunkt für keine Zeitspanne eingespeist wird, die Verbraucher also separat am MP2-Ausgang hängen, dann ist das eine Inselanlage.
Das sieht dann elektrotechnisch in etwa so aus: https://www.amazon.de/dp/B0BC8WHSQY
Auch hier sind Solarzellen da, sogar ein Akku, der Verbraucher (Radio, Taschenlampe) kann vom Akku gespeist werden und die Aufladung kann, wenn der Akku leer ist, auch mittels eines USB-Netzteils erfolgen. Der Multiplus zusammen mit den PV-Modulen ist einfach nur "größer", sonst nichts. Die schiere Größe ist rechtlich aber nicht spezifiziert, will heißen: Wenn das Notfall-Solarradio legal zu betreiben ist (auch mit Netzteil an der Steckdose), dann darf das auch der MP2. Dreh- und Angelpunkt ist nur, daß niemals und zu keinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar eingespeist wird.
Daniel
Was ist den eine rechtsauffassung ? Das ist eine meinung, kein gesetz. Jeder kann seine meinung haben über alles mögliche. Im übrigen habe ich die rechtsauffassung, dass ich zu wenig gehalt bekomme, zu viele steuern abgezogen bekomme usw.
Ich will hier net erbsen zählen, um net falsch verstanden zu werden. Micht regt es aber auf, dass durch diese unlauteren post leute davon abgehalten werden, sich eine insel zu bauen.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
@oliverso Das Dokument bezüglich Eigennutzung und EEG sowie der sofortige Vollstreckung der Todesstrafe bei nicht Anmeldung ist ja kurzweilig Von allen Dingen da die EEG Umlage abgeschafft wurde. Nun ja, hat vielleicht die Bundesnetzagentur noch nicht mitbekommen.
Das Dokument bezüglich Eigennutzung und EEG sowie der sofortige Vollstreckung der Todesstrafe bei nicht Anmeldung ist ja kurzweilig
Ja, nicht war? Nur ist diese kurzweilige Auslegung halt das, was die BNA über das Thema denkt, und damit auch der ein- oder andere Netzbetreiber. Und in dem Fall spielt die persönliche Meinung eines jeden Forumsnutzers hier zu dem Thema halt überhaupt keine Rolle, da muß man sich ganz konkret mit denen auseinandersetzen.
Oliver
Was ist den eine rechtsauffassung ? Das ist eine meinung, kein gesetz. Jeder kann seine meinung haben über alles mögliche. Im übrigen habe ich die rechtsauffassung, dass ich zu wenig gehalt bekomme, zu viele steuern abgezogen bekomme usw.
Ich will hier net erbsen zählen, um net falsch verstanden zu werden. Micht regt es aber auf, dass durch diese unlauteren post leute davon abgehalten werden, sich eine insel zu bauen.
Hier hat niemand etwas gegen eine Insel.
Aber einige verstehen den Begriff Insel nicht.
Wenn dein Haus einen Netzanschluss hat dann hast du keine Insel, auch wenn deine PV keine direkte Verbindung zum öffentlichen Netz hat.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Wenn dein Haus einen Netzanschluss hat dann hast du keine Insel, auch wenn deine PV keine direkte Verbindung zum öffentlichen Netz hat.
wieder FALSCH
aber wenn du schon mal hier am geschichten erzählen bist wo meldet man dann diese anlage an welche nicht mit dem netz verbunden ist?
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Was ist den eine rechtsauffassung ? Das ist eine meinung, kein gesetz. Jeder kann seine meinung haben über alles mögliche. Im übrigen habe ich die rechtsauffassung, dass ich zu wenig gehalt bekomme, zu viele steuern abgezogen bekomme usw.
Ich will hier net erbsen zählen, um net falsch verstanden zu werden. Micht regt es aber auf, dass durch diese unlauteren post leute davon abgehalten werden, sich eine insel zu bauen.
Hier hat niemand etwas gegen eine Insel.
Aber einige verstehen den Begriff Insel nicht.
Wenn dein Haus einen Netzanschluss hat dann hast du keine Insel, auch wenn deine PV keine direkte Verbindung zum öffentlichen Netz hat.
vielleicht mal den Link anklicken, den ich weiter oben gepostet habe. Unter Insel versteht man nicht nur Festland, das komplett mit Wasser umgeben ist.
du und @oliverso, ihr bringt NIE auch nur einen aktuellen Link, der eure "Meinung - Rechtsauffassung" auch nur entfernt belegen würde.
Und wenn @oliverso schreibt, dass man sich mit den Stromversorgern rum ärgern müsste, weil die eine "Meinung - Rechtsauffassung" haben, dann liegt er auch damit falsch.
Weil es eben kein Stromversorger gibt, der gegen eine Insel vorgeht, die keine Netzverbindung hat. Eure Post mal ausgenommen, wenn damit das rumärgern gemeint ist, dann stimmt es natürlich.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
du und @oliverso, ihr bringt NIE auch nur einen aktuellen Link, der eure "Meinung - Rechtsauffassung" auch nur entfernt belegen würde.
Natürlich habe ich schon öfters einen Link dazu gepostet.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Natürlich habe ich schon öfters einen Link dazu gepostet.
so so und wo genau meldet man jetzt eine anlage an die NICHT mit dem netz verbunden ist?
jetz bitte genau die eingabemaske zur anmeldung mit screenshot!
dann bin ich mal auf den beweis gespannt 🤣
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du und @oliverso, ihr bringt NIE auch nur einen aktuellen Link, der eure "Meinung - Rechtsauffassung" auch nur entfernt belegen würde.
Natürlich habe ich schon öfters einen Link dazu gepostet.
https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/registrierungVerpflichtendAnlagen.html
da steht:
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.
Dies ist Eure "Meinung" , ihr interpertiert diesen Satz falsch oder ihr versteht das nicht, was da geschrieben steht.
Meine Anlage ist nicht die REGEL. Sie wird NICHT mittelbar und auch NICHT unmittelbar an das Netz angeschlossen werden. Da steht, dass ich das NICHT ANMELDEN muss. Meine Anlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an das Netz angeschlossen.
Danke für die Bestätigung, dass man eine reine Inselanlage NICHT ANMELDEN muss.
nur weil da steht, dass eine Almhütte kein Netzanschluss vorliegt, bedeutet das NICHT, dass man eine Insel NICHT machen darf, wenn es einen Netzanschluss gibt.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
es spielt auch keine rolle was da steht selbst wenn da stehen würde eine insel muss angemeldet werden und es auch möglich wäre, würde ich das trotzdem nicht tun.
da die bei meinem privateigentum das nicht mit ihrem heiligen netz verbunden ist garnichts mitzubestimmen haben.
auf die strafe wäre ich dann auch gespannt, wollen die dann meinen stromanschlus wegbaggern auf ihre kosten? na auf die begründung wäre ich aber gespannt 🤣
es gibt hier im prinzip nur eine handvoll nutzer die mit ihrem mittelbar unmittelbar gelaber die leute absichtlich in die irre führen wollen. obwohl sie genau wissien dass anlagen die nicht einspeisen, nicht angemeldet werden können.
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Selektives lesen 😀
Diesen Teil hier ignoriert ihr aber immer:
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
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Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ