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Hi,
Habt ihr das Video von den Laudelei Nachwuchs auch gesehen? Die Aussage ist, mehr als 600W „Balkonkraftwerk“ mit Null Einspeisung muss nicht angemeldet werden. Das wäre mir neu. Gibt es etwas neues?
PIP 5048MS | 6x 340Wp mono (2KWp) Ostdach | 14S80P Powerwall
3x MP2 5000 | 11 kWp Ost- + Westdach | 14kWh LFP
Mitsubishi Multi MXZ2F42VF+MSZEF25VGKW+MSZEF35VGK
Ja, ich fand das Video auch spannend.
Neues sehe ich noch nicht aber Laudelei will wohl mal wieder Druck machen auf die Politik und einfach loslegen in der tieeeefdunkelgrauen Zone.
Paßt aber auch gut zu Habecks aktuellen Außerungen.
Vom Prinzip ist es dann ein Inselbetrieb mit zusätzlichem Netzanschluss. Die Funktion "Nulleinspeisung" bieten mWn alle SMA WR.
Wirklich Sinn macht eine große (Balkon)Anlage dann aber nur im Hybridbetrieb mit Batterie und ohne Einspeisung.
Die Dame in dem Video bringt mich zum schmunzeln...."Sagen wir mal wir haben einen ganz hohen Verbrauch von ~ 2500W" .....Sie müsste mal schauen, wenn ihr Ofen die Gans schmort oder das Elektoauto geladen wird 😉
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Vielen Dank und schöne Grüße Chris
PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;
Das sagt ja schon der Name "Nulleinspeisung" - es wird nix eigespeist bilanziell.
Es geht keine Energie raus.
Ich beziehe einfach weniger vom Netz.
Ich belaste der Netz weniger.
Das muss mal in den Köpfen der Netzbetreiber und Politiker.
Damit kann ich 100kWp PV betreiben ohne die Leitung zu belasten oder irgenwie zu überlasten - es reicht ein 3kW Wechselrichter (eg. multiplus) um die Energie wieder ins Hausnetz abzugeben.
Die Leistung steckt im Laderegler der die akkus füllt.
86kWp
125kWh akku (LiIon + LiFePo4)Nulleinspeisungsanlage Hoymiles MicroWR, total 4.4kW, feedback via SDM630Modbus Inselanlage 3 phasig
2x(Renault ZOE Q210 Kaufakku) + Hyundai Kona 64kWh
my build: https://www.akkudoktor.net/forum/stell-dein-batterie-powerwall-projekt-vor/mein-kleines-kraftwerk-86kwp-90kwh/
my BMS: https://www.akkudoktor.net/forum/bms-batterie-management-monitoring-system/abms-ein-eigenbau-battery-monitor
Ich habe das Thema mit Bundesnetzagentur Tel: 0 228 14-3333 im Okt. 2021 (für mich) geklärt. Jede Anlage mit Anschluss an das öffentliche Netz "muss" angemeldet werden. Es gibt hier auch eine Verordnung (die ich leider gerade nicht finde).
Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.
Das Thema hatten wir schon hunderttausend mal hier im Forum, leider gibt es hier immerwieder Leute denen die Rechtslage total wurscht ist.
Jede Erzeugungsanlage die mittelbar/unmittelbar mit dem Netz verbunden ist muss beim Netzbetreiber gemeldet werden.
Und nein, Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
Eine Inselanlage ist eine Anlage auf der Alm oder einen Insel wo es keinen Netzanschluss gibt.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Und genau das "muss angemeldet werden" gehört gesetzlich weg.
Weg mit den Barrieren gegen die Energiewende.
Jeder darf ein energie erzeugendes Haushaltsgerät besitzen ohne irgend eine Barriere wie Zählertausch, Kastentausch und Abnahme bullshit.
Komischerweise regt sich keiner auf wenn du massig Leistung AUS dem Netz ziehst (Wärmepumpe, Klima, EV Laden, Pool ...).
Je mehr - desto besser.
Ist komplett wurscht.
Leitung wird viel mehr belastet.
DU zahlst es nämlich.
Der Energieversorger macht damit richtig Kohle.
Wir werden mit den ganzen Barrieren und Bürokratismus nie aus der Konsumgesellschaft weg kommen.
Laudeley macht das voll richtig.
86kWp
125kWh akku (LiIon + LiFePo4)Nulleinspeisungsanlage Hoymiles MicroWR, total 4.4kW, feedback via SDM630Modbus Inselanlage 3 phasig
2x(Renault ZOE Q210 Kaufakku) + Hyundai Kona 64kWh
my build: https://www.akkudoktor.net/forum/stell-dein-batterie-powerwall-projekt-vor/mein-kleines-kraftwerk-86kwp-90kwh/
my BMS: https://www.akkudoktor.net/forum/bms-batterie-management-monitoring-system/abms-ein-eigenbau-battery-monitor
Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
für die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtigfür die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380
„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
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Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
nein müssen sie nicht, erst recht nicht wenn vom hak kein kabel abgeht und es keine zähler gibt
der netzbetreiber hat nichts zu melden!
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtigfür die anderen
hier haben wir das diskutiert
https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?f=15&t=1491&p=12380#p12380„Inselanlagen“: Einheiten und Anlagen, die weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind oder werden sollen, müssen und können nicht registriert werden. Dies ist äußerst selten und kann bei Solaranlagen auf Almhütten ohne Netzanschluss vorkommen. In aller Regel sind Anlagen, die ins Hausnetz einspeisen und bei denen die Netzeinspeisung technisch unterbunden wird, mittelbar ans Netz angeschlossen und unterliegen der Registrierungspflicht.
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Ein mittelbarer Anschluss besteht insbesondere dann, wenn die lokale Leitungsstruktur, in die die in der Regel zur Eigenversorgung eingesetzte Stromerzeugungsanlage eingebunden ist oder aus der der Eigenversorger Strom bezieht, zwar selbst kein Netz der allgemeinen Versorgung darstellt, aber ihrerseits – unmittelbar oder mittelbar – mit dem Netz der allgemeinen Versorgung verbunden ist. Bei einer solchen lokalen Infrastruktur, die einen mittelbaren Anschluss an ein Netz der allgemeinen Versorgung vermittelt, kann es sich beispielsweise um ein Hausnetz, eine Kundenanlage, eine Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung oder ein Verteilernetz, das nicht der allgemeinen Versorgung dient, handeln.
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Bestätigt voltmeters Meinung nur noch weiter. So lange keine direkte Verbindung zwischen der Anlage und dem Stromanschluss besteht und bestehen wird, muss diese nicht angemeldet werden. Anlagen mit einem Hybridwechselrichter, die eine richtige Trennung der Stromkreise durch führen und keine Einspeisewechselrichter sind, sind somit nicht meldepflichtig.
So klingt es jedenfalls für mich. Bin aber auch kein Anwalt oder ähnliches.
Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.
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Hintergrund zu Inselanlagen: Dies sind Anlagen, die nicht unmittelbar oder mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind, müssen und können nicht registriert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die technische Möglichkeit sowohl zur Stromeinspeisung in das, als auch der Strombezug aus dem Netz der öffentlichen Versorgung dauerhaft ausgeschlossen sein muss.
Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.
Alles klar, habe ich vorher nicht so ganz verstanden. Habe heute aber eh ein Gespräch beim Verbraucherschutz, da werde ich das mal ordentlich ansprechen und ggf. rückmelden, was raus gekommen ist.
Wenn du also keinen Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen kannst, dann hast du eine Insel.
das hat hier aber noch ganz anders geklungen
Und nein, Inselanlage die auf einem Grundstück mit Netzanschluss sind, sind keine Inselanlagen und müssen gemeldet werden.
Eine Inselanlage ist eine Anlage auf der Alm oder einen Insel wo es keinen Netzanschluss gibt.
ich habe einen netzanschluss aber keine möglichkeit mich da anzuschließen
und selbst wenn man netzanschluss hätte ist das trotzdem eine insel
dein mittelbar oder unmittelbar kannste in der pfeiffe rauchen das ist kein gesetz
Uschi hat das ganz gut zusammengefasst
Es ist nett, das die BNA uns ihre Sicht der Dinge erläutert.
Nur hat das rechtlich, für mich, keine besondere Relevanz.Also nochmal: § oder, falls der nicht eindeutig ist, ein Urteil mit Rechtswirkung.
Das Kernproblem dürfte sein, das es einfach zu viele Varianten von Inselanlagen gibt um das umfassend rechtlich sauber zu regeln.
Es würde ein Katze und Maus Spiel werden, wenn man bestimmte Sachen verbietet.
Die Leute würden sich wieder andere Varianten einfallen lassen, die davon nicht erfasst werden. Also muß § bzw. Urteil wieder angepaßt werden ... und so weiter.
also sobald nicht mit dem netz verbunden ist(nicht kann!) = insel
das ist auch hier deutlich dargelegt
https://www.elektrofachkraft.de/sicheres-arbeiten/sind-photovoltaik-inselanlagen-meldepflichtig
das geblubber von der bundesnetzagentur und der netzbetreiber schert mich nicht im geringsten
sobald die anlage mit dem vnb netz verbunden wird(nicht kann!) ist das keine insel mehr
solange die anlage nicht mit dem netz verbunden ist geht das die bna und die vnb 0 (null) an 😉
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Dann hast du auch diesen Absatz überlesen?
Es darf nicht ohne erheblichen technischen Aufwand möglich sein, die lokale Leitungsstruktur der Einheit mittelbar oder unmittelbar mit den Netzen der öffentlichen Versorgung zu koppeln. Der Einbau technischer Einrichtungen, die zwar im Grundzustand zu einer Trennung vom Netz führen, die Verbindung aber nach Anforderungen des Eigenversorgers wiederherstellen können, reicht daher nicht aus, um eine Registrierungspflicht zu verneinen (vgl. Leitfaden zur Eigenversorgung, Kapitel 7.2 - Inselanlagen). Verbindungen zum Netz am Ort der Inbetriebnahme der Einheit müssen also technisch und rechtlich dauerhaft gekappt sein, damit weder ein mittelbarer noch ein unmittelbarer Netzanschluss vorliegt.
Wenn du die Möglichkeit hast ein Kabel anzuschliesen und damit ein Verbindung zwischen öffentlichem Netz und deinem Haus herstellen kannst, dann ist es keine Insel.
Oder willst du mir jetzt erklären, dass ein Kabel anschliesen ein erheblich technischer Aufwand ist?
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
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Wenn du die Möglichkeit hast ein Kabel anzuschliesen und damit ein Verbindung zwischen öffentlichem Netz und deinem Haus herstellen kannst, dann ist es keine Insel.
das steht in welchem gesetz?
die bna will also vorschreiben was man mit seinem eigentum zu tun und zu lassen hat? ich amüsiere mich köstlich 😎
und ja ein auto muss man auch anmelden wenn man damit die straßen nutzen und am öffentlichen straßenverkehr teilnehmen möchte, aber nicht wenn es auf dem eigenen grundstück einfach nur so herumsteht oder herumfährt
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