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Letztlich liegt das Problem doch in dem Begriff „mittelbarer Anschluss“.
Scheune und Wohnhaus stehen im räumlichen Zusammenhang auf demselben erschlossenen Grundstück mit Netzzugang.
Obwohl es zwei zu hundert Prozent getrennte lokale Stromnetze sind, währe aber eine Verbindung zum lokalen Stromnetz des Wohnhauses technisch einfach möglich. Ein Kabel anklemmen und fertig. Damit steht ggf. nach Auslegung des Netzbetreibers und der Bundesnetzagentur eine bestehende mittelbare Verbindung im Raum und somit keine echte Insel. Dabei ist es egal ob man diese Verbindung tatsächlich herstellt oder eben nicht. Diesem Streit möchte ich gerne aus dem Weg gehen.
Daher der Gedankengang aus dem Packet Pylontech Batterie, Offgrid-Wechselrichter, eigenen Absicherungen mit Stromausgangsdose und rollbares Rack quasi eine selbstgebaute Powerstation alla Bluetti oder DeltaPro Max zu bauen, nur halt wesentlich leistungsfähiger und günstiger. Daran hängt dann ein kleines autarkes Stromnetz. Technisch und fachlich ist das für mich leicht und betriebssicher umzusetzen und tatsächlich genauso leicht zu transportieren wie eine DeltaPro. Damit ist das meiner Auffassung nach nicht ortsfest und nicht registrierungspflichtig.
Lediglich die Solarzellen und der Gerneratoranschlusskasten werden fest an der Scheune montiert um damit die selbstgebaute Powerstation aufzuladen und zu betreiben.
Mir kann ja auch keiner verbieten meine Bluetti AC200max mit fest an meinem Haus angebrachten Solarzellen aufzuladen. Sollte für meine Rechtsverständnis das gleiche sein wie die beschriebene DIY-Systemlösung.
Der genehmigungspflichtige Teil bei gegebenen mittelbarem Anschluss scheint ja die Stromerzeugungseinheit, also der Wechselrichter und der Speicher zu sein. Aber nur dann wenn beides ortsfest ist. Oder interpretiere ich das falsch?
Und nein, es soll tatsächlich keine Verbindung zum Hausnetz hergestellt werden!
Damit ist das meiner Auffassung nach nicht ortsfest und nicht registrierungspflichtig.
Je nun, ob der ganze Aufwand für ein auch nur "nach meiner Auffassung nach" gerechtfertigt ist, kannst du nur für dich selber entscheiden. Von außen sieht man auch bei deiner (teil-)mobilen Lösung nur die fest verbauten PV-Module.
Genehmigungspflichtig ist nicht der Wechselrichter an sich, sondern die Verbindung der PV-Anlage mit dem Netz, und die daraus resultierende Netzbeeinflussung. Das dabei nur zertifizierte Geräte zum Einsatz kommen dürfen, ist nur ein Nebeneffekt.
Ich würde in dem Fall Scheune ohne Stromanschluss das sehr geringe Risiko eingehen, und einfach eine Inselanlage ohne Anmeldung bauen. Und wenn dir dann wirklich jemand ganz dumm kommen sollte (was doch äußerst unwahrscheinlich ist), dann soll der dir auch zeigen, wie man diese Anlage dann überhaupt anmeldet.
Oliver
Scheune und Wohnhaus stehen im räumlichen Zusammenhang auf demselben erschlossenen Grundstück mit Netzzugang.
Das könnte durchaus so gesehen werden, aber solange das nicht höchstrichterlich geklärt ist, kann man es durchaus mal in Frage stellen.
Die Scheune ist immerhin ein räumlich getrennt stehendes Gebäude. Es mag sein, dass sie auf dem gleichen Flurstück steht wie ein Wohnhaus, und dass dieses Wohnhaus ans öffentliche Stromversorgungsnetz angeschlossen ist. Aber alleine dadurch hat die Scheune noch keinen Netzanschluss. Nach den anerkannten Regeln der Technik besteht ein solcher Netzanschluss erst, wenn entweder ein Erdkabel, welches den einschlägigen Normen und den Anforderungen bezüglich Leiterzahl und -querschnitt entspricht, in der vorgeschriebenen Tiefe fest im Erdreich verlegt und auf die vorgeschriebene Weise mit Kabelsand eingesandet ist, oder wenn eine Freileitung nach einschlägigen technischen Normen zu einem Wand- oder Dachabnehmer an der Scheune installiert wurde. In jedem Fall wird dann auch ein Anschlusskasten in der Scheune vorhanden sein müssen, in dem solch eine Leitung endet.
Auch ist nicht zwingend, dass ein Netzanschluss der Scheune über das Wohnhaus auf dem selben Grundstück erfolgen muss. Vielleicht ist z.B. in Abteilung II des Grundbuchs ein an einem Nachbargrundstück lastendes Wege- oder Leitungsrecht eingetragen, welches es ermöglicht, die Scheune auf anderem Wege als über das Wohnhaus mit dem öffentlichen Stromnetz zu verbinden.
Falls es dazu noch kein Präzedenzurteil geben sollte, könnte man es ggf. durchaus darauf ankommen lassen, ein solches selbst zu erstreiten.
Die Argumentation, dass ein irgendwie gearteter Anschluss ans öffentliche Netz "kurzfristig hergestellt werden könnte", lässt sich bestimmt auch ad absurdum führen. Beispielsweise müsste man dann ja eigentlich die PV-Anlage seines Nachbarn selbst stets auch ins Marktstammdatenregister eintragen. Denn es könnte ja kurzfristig ein Verlängerungskabel über den Gartenzaun geworfen werden, der Einspeisewechselrichter des Nachbarn vom AC-Netz getrennt und stattdessen an das Verlängerungskabel angeschlossen werden. Dann würde die PV-Anlage des Nachbarn ins eigene Hausnetz einspeisen. Technisch gesehen ist das gar kein Problem, nachdem Wechselrichter AC-seitig meistens einen Steckanschluss haben. Man braucht nur ein lang genuges Kabel, das auf der einen Seite das passende Stecker-Gegenstück zum Wechselrichter hat, und auf der anderen Seite z.B. einen 16A CEE-Stecker. Dann kann man binnen Minuten den Wechselrichter ins Nachbarhaus einspeisen lassen, und es binnen Minuten auch wieder spurlos rückgängig machen. Demnach müsste ich ja dann die PV-Anlagen all meiner Nachbarn für mein Grundstück mit anmelden, weil ich könnte ja kurzfristig eine Einspeiseverbindung herstellen...?
Kurzum: Darüber kann man jahrelang durch mehrere Instanzen vor Gericht streiten und viele Anwälte viele Schriftsätze verfassen lassen, vielleicht auch ein paar Gutachten einholen. Solange das noch nicht durch ist und niemand wegen Nichtanmeldung einer Inselanlage in einem Nebengebäude ohne Netzanschluss rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich mir deswegen erst mal nicht ins Hemd machen.
Letztlich liegt das Problem doch in dem Begriff „mittelbarer Anschluss“.
es gibt kein problem, es sei denn man macht selbst eins daraus in dem man versucht das anzumelden.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Man kann hier viel theoretisieren. Ich vermute jede Richter:in entscheidet hier anders. Aber soweit wird es doch nicht kommen. Wenn man keine Verbindung zum Netz hat ist das vermutlich unproblematisch. Das Interessante ist, dass hier jede Menge Energie in das Drumherum gesteckt wird anstatt die Anlage einfach anzumelden.
Wie soll man denn eine Nichteinspeiseanlage anmelden?
(Man beachte es ist keine Nulleinspeisung, Definition habe ich im folgenden Link ausgeführt)
https://www.akkudoktor.net/forum/postid/144073/
Die Lösung ist bei großen Grundstücken relativ einfach:
Die "Scheune" wird als eigenständiges Grundstück abgetrennt (Grundbuch, Notar, ...) und an Sohn/Tochter/Geliebten verkauft oder verschenkt.
Schon haben wir ein Grundstück OHNE Stromanschluß und somit eine völlig unstrittige Insel.
was für ein aufwand
der ob es eine insel ist entscheidet nicht nur der netzbetreiber
https://www.akkudoktor.net/forum/postid/142368/
Ob im konkreten Fall ein mittelbarer oder unmittelbarer Anschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung vorliegt, ist von der Bundesnetzagentur nicht abschließend zu bewerten, diese Beurteilung obliegt dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber gemeinsam. Falls es hier divergierende Meinungen gibt, wenden Sie sich bitte an die Clearingstelle EEG|KWKG.
hat die behörde für Post und Eisenbahnen geschrieben 🤣
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
Na ja, wenn er wirklich kein Netz in der Scheune hat, ist das wie eine Solarlichterkette, nur größer. Da wird auch kein VNB was gegen machen können.
Was viele aber haben und machen, das Netz als Ersatz mit zu integrieren, das ist dann keine große Solarlichterkette mehr.
Also machen und gut, wenn du im Winter ohne Strom auskommst, alles gut.
Was viele aber haben und machen, das Netz als Ersatz mit zu integrieren
richtig, wenn der inverter an das netz nach außen hin angeschlossen wird ist das rechtlich keine insel mehr(auch wenn der wr nicht einspeisen kann, nach dem sinn frage ich mal nicht)
wird hingegen ein umschalter montiert welcher nur die verbraucher auf netz schaltet und den inverter wegschaltet erfüllt das immer noch die anforderung an eine insel da nie eine verbindung mit dem insel wr bestehen kann.
da muss man sich um den winter keine sorgen machen
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
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Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
wird hingegen ein umschalter montiert welcher nur die verbraucher auf netz schaltet und den inverter wegschaltet erfüllt das immer noch die anforderung an eine insel da nie eine verbindung mit dem insel wr bestehen kann.
Das glaube ich nicht, das du das beim VNB durch bekommst...
Selbst wenn er Netz in der Scheune hat, sehe ich das eher als einen Fall einer USV. Die USV wird entweder über Solar, oder über Generator versorgt. Ist das Akku leer, dann ist alleinig die Versorgung durch das Netz da. Da eine USV nicht Phasengleich ist, es gibt immer eine Verschiebung ist auch sicher gestellt, dass die Anlage nicht in der Lage ist, rückwärtig zu speisen, also ins Netz.
Nehme ich jetzt noch einen CEE-Stecker, dann ist das ein Verbraucher und kein fester Bestandteil der Elektroinstallation.
Ich kann ja mal im MaStR nach allen Krankenhäusern suchen, die das ähnlich machen. Zwar keine Solaranlage, aber für die OPs immer mit USV und Generator. Wer findet das erste?
Mit einer CEE/Schuko wird die Installation einfach nur noch zu einem Verbraucher, sofern es nicht einspeise-fähig ist.
Multiplus II 3000/48 GX
Süd-Ost: Jinko Solar 4,92kWp
West: Jinko Solar 2,15kWp
Nord-West: No Name 720Wp
Süd: Jinko Solar 820Wp an Hoymiles HM-600 und OpenDTU
Seplos Mason 280Ah LFP Akku
Homebrew. 100Ah LFP Akku
Betrieb als ESS mit erweiterter Steuerung über Node-Red
Das ist idiotische Haarspalterei und die Rechtsunsicherheit ist ganz sicher gewollt und beabsichtigt.
bezüglich der Anmeldepflichten zu Insel- und Offgridanlagen wurde hier ja schon viel diskutiert
Man kann hier viel theoretisieren. Ich vermute jede Richter:in entscheidet hier anders. Aber soweit wird es doch nicht kommen. Wenn man keine Verbindung zum Netz hat ist das vermutlich unproblematisch. Das Interessante ist, dass hier jede Menge Energie in das Drumherum gesteckt wird anstatt die Anlage einfach anzumelden.
Es wurde hier doch nun wirklich ausführlich darüber diskutiert.
Wenn ich sehe, dass es immer wieder neue haarsträubende Ideen gibt, um eine insel-Anlage machen zu können, ist das unglaublich.
Macht eine Insel ohne jegliche Verbindung zum versorger-Netz.
Das wird genügen.
Das ganze immer wieder vorzuholen und dem nen bischen anderen Anstrich zu geben und es dann als neu zu verkaufen ist für mich unsinnig.
Die stromlobbby will es nicht, dass wir Inselanlagen machen und keinen Strom mehr kaufen. Da nutzt auch der gesunde Menschenverstand nix. Und egal wie man das aufzieht, es wird immer was (aus deren Sicht) gefunden werden, warum das nicht erlaubt ist.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Macht eine Insel ohne jegliche Verbindung zum versorger-Netz.
Eben genau das macht ja keiner. Keiner will die Sicherheit des Netzes missen. Irgendwelche selbsgebauten "Umschalter" akzeptiert sicher kein VNB. Aber man kann sich halt schön selbst einreden, alles richtig zu machen 🙂
Eben genau das macht ja keiner. Keiner will die Sicherheit des Netzes missen. Irgendwelche selbsgebauten "Umschalter" akzeptiert sicher kein VNB. Aber man kann sich halt schön selbst einreden, alles richtig zu machen
Ich weis auch, dass das was ich mache nur für sehr wenige in frage kommt. Ich mach nix "selbst gebasteltes". Wenn du vom fach wärst und hier bischen was recherchiert hättest, wie ich das mache, würdest du sowas nicht schreiben.
Es ist aber auch für nicht-fachleute möglich , eine inselanlage ohne irgend eine netzverbindung, umschalter etc. Zu machen. Im grunde ist ein hybridwechselrichter wie ein bügeleisen. Das hat auch nur sehr sehr kleine zeit verbindung zum netz. Und ich könnte dann noch die zuleitung und stecker vom bügeleisen abklemmen. Dann soll mal jemand sagen, das bügeleisen hätte netzanschluss. Mal so als wink mit dem zaunpfahl.
Ich mach das nicht so, ich bin fachman. Und ich wil auch nicht die doppelten umrichterverluste oder irgend umschalter gedöns. Das brauche ich alles nicht. Wollte jetzt nur eine mögliche lösung schreiben, ausserhalb dessen, was ich mache.
Die geschwister scholl wurden ermordet, weil sie ihre politischen ansichten dort verbreitet haben, wo es nicht vorgesehen war. Heute werden nur beiträge gelöscht, keiner stirbt mehr. Ausser der denokratie.
Aber man kann sich halt schön selbst einreden, alles richtig zu machen 🙂
Aber man kann sich halt schön selbst einreden, alles richtig machen zu müssen .
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter