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Hallo,
bezüglich der Anmeldepflichten zu Insel- und Offgridanlagen wurde hier ja schon viel diskutiert.
Das Hauptproblem ist ja offenkundig immer wieder das Thema „mittelbarer Anschluss“.
Auffassung von Netzagentur und Netzbetreibern scheint ja zu sein: Netzanschluss vorhanden; dann immer mittelbarer Anschluss gegeben. Selbst dann wenn keinerlei Verbindung hergestellt wird.
Würde bedeuten Netzkabel zum Grundstück ausbuddeln lassen.
Für kleine Offgridanlagen mit netzunabhängigen WR die nicht genehmigungsfähig sind und auch nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden werden sollen bedeutet das ja nach dieser rechtlichen Auffassung das Todesurteil.
Ich würde hier gerne mal ein Szenario durchspielen.
Basissituation:
Wohnhaus mit normalem Netzanschluss
Nebengebäude, z.B. Scheune oder Gartenhaus auf gleichem Grundstück
Kleine PV mit 2-3kWP; Zellen fest an Nebengebäude montiert
Netzunabhängiger WR wie z.B. Growatt SPF5000ES
Portabler Akku wie z.B. Pylontech
Keinerlei galvanische Verbindung zum öffentlichen Netz oder zum Netz des Wohnhauses, welches ja mit dem öffentlichen Netz verbunden ist.
Stattdessen im Nachgang des WR ein eigenes kleines autarkes Stromnetz mit eigenem kleinem Verteilerkasten mit eigenen Absicherungen und separater Erdung.
Szenario 1:
Solarzellen fest am Gebäude montiert.
Speicher und Wechselrichter fest am Gebäude montiert, also ortsfest.
Theoretisch möglich eine Verbindung zum Hausnetz herzustellen, und wenn es auch nur ist um bei Bedarf den Speicher mit Netzstrom nachzuladen. Somit ein mittelbarer Anschluss obwohl keine Verbindung hergestellt werden soll.
Meines er achtens meldepflichtig aber nicht anmeldefähig.
Szenario 2:
Solarzellen fest am Gebäude montiert.
Speicher und Wechselrichter zusammenhängend in einem nicht ortsfestem Rack auf Rollen montiert.
Verbindung zu o.g. autarkem Stromnetz nur über 32A CEE-Dose möglich, kein Festanschluss.
Durch die steckbare, fest im Rack verbaute CEE Dose ist Nutzung als portables Notstromaggregat für diverse Einsatzzecke möglich und auch meinerseits erwünscht. Aus meiner Sichtweise also das gleiche wie eine etwas größere Powerstation.
Theoretisch möglich eine Verbindung zum Hausnetz herzustellen, und wenn es auch nur ist um bei Bedarf den Speicher mit Netzstrom nachzuladen. Somit ein mittelbarer Anschluss.
Aber nach den Hinweisen zur Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister zum Thema Notstromaggregat gibt es eine Ausnahme von der Registrierungspflicht wenn Stromerzeugungseinheit und Stromspeicher nicht ortsfest betrieben werden.
Meines er achtens nichts davon melde- oder anmeldepflichtig.
Ich bin sehr gespannt ob meine rechtliche Auffassung richtig ist.
VG
Das ist idiotische Haarspalterei und die Rechtsunsicherheit ist ganz sicher gewollt und beabsichtigt.
Es gibt Leute die daran auf keinen Fall etwas ändern wollen.
Nicht viel anders als das Getue mit den Zählerschränken.
Reiner Zufall wie es Dich trifft und auch das mit Absicht.
Wie wäre es mit einer Petition 🙂 Hier wird das nicht zu lösen sein.
SolarHeini
Man kann hier viel theoretisieren. Ich vermute jede Richter:in entscheidet hier anders. Aber soweit wird es doch nicht kommen. Wenn man keine Verbindung zum Netz hat ist das vermutlich unproblematisch. Das Interessante ist, dass hier jede Menge Energie in das Drumherum gesteckt wird anstatt die Anlage einfach anzumelden.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Bau deine PV auf die Scheune, und freu dich an der Inselanlage. Wer soll dir denn da an den Karren fahren?
Oliver
Einfach anmelden ist bei so etwas leider nicht möglich.
Selbst wenn man eine Anlage anmelden möchte die nicht einspeist und auch keinen Strom zieht, also keine Verbindung zum Netz hat, funktioniert das mit netzunabhängigen WR nicht. Die haben schlicht und ergreifen alle keine Zulassung für eine eventuelle Anmeldung.
Bei einer großen PV auf dem Hausdach ist Anmelden über den Installateur selbstredent sinnvoll.
Aber bei beschriebener, so wahrscheinlich häufig gebauter Kleinanlage, ist anmelden nicht möglich.
Ohne Installateursunternehmen schon mal gar nicht.
Einfach anmelden ist bei so etwas leider nicht möglich.
Eine Inselanlagen muß man nicht und kann man auch gar nicht anmelden. Das geben die Formulare gar nicht her, egal, ob der WR ein Zertifikat hat, oder nicht.
Bauen, in Betrieb nehmen, fertig.
Oliver
Wenn du keine Verbindung zum Netz hast Liegt @oliverso genau richtig. Einfach machen. Die Frage ist immer wer könnte da was machen und warum. Es kann hier sein, dass MaStR und Netzbetreiber eine andere Meinung zu haben. Das was ich bisher zu MaStR gelesen habe scheinen die viel Meinung aber wenig Kompetenz zu haben. Und der Netzbetreiber hat damit nichts zu tun. Du bist ja nicht am Netz.
Wenn der Akku mal per Ladekabel gefüllt wird, ist das ein normaler Verbraucher.
6,5 kWp aufm Dach, 14 kWh mit Daly BMS 250A im Keller, Victron Multiplus II 5000, 2 x Victron MPPT 250/70, Cerbo GX, EM24
Camper mit 660 Wp und 3,5 kWh, Victron MPPT 100/50, Wechselrichter mit 2000 Watt, Senseo Kaffeemaschine, kein Gas 😀
Eine Inselanlagen muß man nicht und kann man auch gar nicht anmelden. Das geben die Formulare gar nicht her, egal, ob der WR ein Zertifikat hat, oder nicht.
Bauen, in Betrieb nehmen, fertig.
GANZ GENAU !
wenn die anlage nicht einspeist und keine elektrische verbindung hat, ist es eine insel FERTIG.
Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.
wenn die anlage nicht einspeist und keine elektrische verbindung hat, ist es eine insel FERTIG.
Nach den Buchstaben der Verordnung reicht das zwar nicht aus, aber wie gesagt, man kann in den Formularen eine nicht mit dem Netz verbundene Anlage gar nicht anmelden. Der Fall ist da schlicht nicht vorgesehen.
Oliver
wenn die anlage nicht einspeist und keine elektrische verbindung hat, ist es eine insel FERTIG.
Nach den Buchstaben der Verordnung reicht das zwar nicht aus, aber wie gesagt, man kann in den Formularen eine nicht mit dem Netz verbundene Anlage gar nicht anmelden. Der Fall ist da schlicht nicht vorgesehen.
Oliver
Würde man im MaSTR Nichts, nichts und nichts eingeben bekommt "man" ein Problem.
Der VNB wird von der BNetzA aufgefordert die Daten mit dem MaSTR abzugleichen und dann geht es los ...
Der VNB will das garnicht, was soll er denn dann machen?
Ich kann nur sagen:
Ich habe das dreimal, drei Leuten erklärt. Einem gezeigt.
Es gab keine Bedenken. Toi, Toi, Toi: Es wird "geduldet"
Aber eben "Glückssache" oder tatsächlich gesunder Menschenverstand?
SolarHeini
Es gab keine Bedenken. Toi, Toi, Toi: Es wird "geduldet"
Aber eben "Glückssache" oder tatsächlich gesunder Menschenverstand?
Vermutlich beides. Und halt ohne Garantie, daß da nicht doch mal jemand nicht einverstanden ist. Ich würde es aber drauf ankommen lassen - wenn die Anlage tatsächlich keine Netzverbindung hat.
Oliver
Nun, ein Campingausbau kann als Insel betrachtet werden. Mit einem Multiplus II und ESS ist das auch einspeisefähig.
Soll ich den jetzt morgens beim Netzbetreiber zu Hause abmelden und an der Arbeitsstätte anmelden? Und Abends dann reture? Möchte den Netzbetreiber sehn, der das möchte. Und ja, ich benötige natürlich eine schriftliche Bestätigung das ich meiner Pflich nachgekommen bin. Jedes Mal.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Nun, ein Campingausbau kann als Insel betrachtet werden. Mit einem Multiplis II und ESS ist das auch einspeisefähig.
Soll ich den jetzt morgens beim Netzbetreiber zu Hause abmelden und an der Arbeitsstätte anmelden?
Man kann das Thema natürlich ins Alberne ziehen, aber das hilft in der Sache wenig.
Oliver
@oliverso Du magst das albern finden. Ich finde die Idee, eine Insel anzumelden albern, und zeige auf, wozu das führen würde wenn das Pflicht wäre.
Habe etwas ähnliches mit meinem Netzbetreiber und meinen eGo Charger mit CEE durch. Habe da dann auch bekommen, das ich den nicht an- und abmelden muss.
10x 130Wp + 4x 210Wp -> 4x MPPT 100/20 + 2x HM300 + BlueSmart IP22 24/16 -> 2x 24V 100 Ah LFP -> Multiplus C 24/2000
Ich finde die Idee, eine Insel anzumelden albern, und zeige auf, wozu das führen würde wenn das Pflicht wäre.
Albern ist deine Vermischung von mobilen und stationären Anlagen, sowie die Verdrehung des Themas. Es geht nicht um eine eventuelle Anmeldepflicht für Inselanlagen, sondern um die Frage, was man mit einer Inselanlage macht, die streng nach den Buchstaben der Verordnungen keine ist.
Oliver