Wir wechseln das Forum am 14.11.24 auf die Forensoftware Discourse. Zwischen Montag Abend und Dienstag Nachmittag wird das Forum deaktiviert. Danach sind wir hoffentlich mit neuem Forum inkl. der vorhandenen Beiträge wieder am Start! Hier zum Forenbeitrag!
Hallo in die Runde,
ich habe eine kurze Frage an die Experten zur Erweiterung unserer PV-Anlage in diesem Januar.
Unsere Bestandsanlage haben wir in 06/2022 in Betrieb genommen und die Regelbesteuerung gewählt. Damit haben wir die Umsatzsteuer des Erwerbs erstattet bekommen und führen nun regelmäßig Umsatzsteuer auf unseren Eigenverbrauch ab. Ebenso halten wir es mit der Einspeisevergütung des örtlichen Versorgers und führen auch hier die Umsatzsteuer ab, die wir von diesem erhalten.
Die neue Anlage haben wir nun ohne Umsatzsteuer erwerben können. Vor diesem Hintergrund habe ich bei dem Versorger nun auch angegeben, dass diese Einspeisevergütung ebenfalls ohne Umsatzsteuer gezahlt werden soll, was wohl lt. dessen Rückmeldung nicht möglich ist. Stimmt das so und wie gehe ich generell mit dem Thema nun um? Erfolgt hier keine Differenzierung und muss ich auch für die neue Anlage Umsatzsteuer für Eigenverbrauch und Einspeisevergütung abführen und entsprechende Erklärungen erstellen?
Das wäre ja dann das gleiche Verfahren wie bisher nur mit größeren Zahlen. Vielen Dank!
Du hast bei deiner ersten Anlage auf die KUR verzichtet und bist jetzt 5 Jahre bzw. 60 Monate daran gebunden. Das wird nicht pro Anlage gewertet. Die Umsatzsteuer musst du erklären und auch an das FA abführen.