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Hallo zusammen,
meine PV Anlage (9,72KWP) ist fertig und wurde letzte Woche durch den Elektriker in Betrieb genommen. Jetzt muss ich bei Westnetz noch Daten zur Abrechnung für die Vergütung angeben, dort wird mir "Kleinunternehmerregelung" und "19% Umsatzsteuer" angeboten.
Die Frage ist jetzt was am meisten Sinn macht? Braucht man ab 2023 eigentlich überhaupt noch die Kleinunternehmerregelung? Habe die ganzen Teile eh Steuerbefreit gekauft.
Danke schon mal und Grüße
Jan
Anlage ist noch in Planung... siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=5270
Braucht man ab 2023 eigentlich überhaupt noch die Kleinunternehmerregelung? Habe die ganzen Teile eh Steuerbefreit gekauft.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus 😉 Braucht man die Steuerregelung mit 19% noch?
Machst du deine Est eigenständug oder über einen Fachmann? Ggf. solltest du diesen mit ins Boot nehmen, weil der den Rest deines Steuerkonstruktes kennt....
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Vielen Dank und schöne Grüße Chris
PV 8,3kWp an DEYE 12K 3Ph + LFP 16* EVE LF280K; Go-E (openWB) Charger für e-Golf;
Ich dachte, dass ist alles Banane ab 2023? Da hab ich nämlich gar keinen Bock drauf und meine Anmeldung beim Netzbetreiber ist bereits raus... (17kwp)
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DIY-Stromspeicher (11kw mit 230A CALB LiFePo4 + 32 KW mit 280A EVE)
Deye SUN-12k: Läuft seit Oktober 2023
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Der einzige Sinn, nicht die Kleinunternehmerregelung zu wählen, war doch, die 19% gezahlte MWST für das Equipment wieder rein zubekommen. Wenn jetzt gar keine MWST gezahlt wurde, ist die Kleinunternehmerregelung die sinnvolle Lösung.
Hier mal (eine) Zusammenfassungen zum Thema:
https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-und-steuern
Oliver
Was ist denn mit dem Grenzfall: Material in 2022 gekauft, Anlage in 2023 in Betrieb genommen (so bei mir).
Kann ich nun nicht in Kleinunternehmerregelung gehen, die 19% zurückbekommen über die Steuererklärung aber trotzdem keine Steuer auf Ertrag zahlen?
Ich dachte, dass ist alles Banane ab 2023? Da hab ich nämlich gar keinen Bock drauf und meine Anmeldung beim Netzbetreiber ist bereits raus... (17kwp)
Der Netzbetreiber will hier lediglich wissen wie er die Einspeisevergütung auszahlen soll. Brutto incl.19% MwSt oder Netto ohne MwSt. Dazu muss er wissen ob die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung angewendet werden soll. Mit der Anlagen MwSt hat der Netzbetreiber nichts zu tun,interessiert ihn auch nicht.
Mann kann auch heute durchaus noch die Regelbesteuerung wählen, macht aber keinen Sinn da der Steuersatz für die Komponenten bei 0% liegt. Man hat dann nur die Arbeit mit der MwSt der Einspeisevergütung.
Also die Kleinunternehmerregelung wählen und beim Finanzamt melden. Aber nicht wundern, obwohl man als Kleinunternehmer mit der Mwst nichts zu tun hat bekommt man eine Umsatzsteuer ID-Nummer zugewiesen. 😉
VG,
René
Braucht man ab 2023 eigentlich überhaupt noch die Kleinunternehmerregelung? Habe die ganzen Teile eh Steuerbefreit gekauft.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus 😉 Braucht man die Steuerregelung mit 19% noch?
Machst du deine Est eigenständug oder über einen Fachmann? Ggf. solltest du diesen mit ins Boot nehmen, weil der den Rest deines Steuerkonstruktes kennt....
Die mache ich selbst, ist null aufwendig bei mir
Der einzige Sinn, nicht die Kleinunternehmerregelung zu wählen, war doch, die 19% gezahlte MWST für das Equipment wieder rein zubekommen. Wenn jetzt gar keine MWST gezahlt wurde, ist die Kleinunternehmerregelung die sinnvolle Lösung.
Hier mal (eine) Zusammenfassungen zum Thema:
https://www.solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-und-steuern
Oliver
Ja das dachte ich mir auch, hab ja keine MwST bezahlt die ich mir hätte erstatten lassen können. Und danke für den Link
Anlage ist noch in Planung... siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=5270
Ich dachte, dass ist alles Banane ab 2023? Da hab ich nämlich gar keinen Bock drauf und meine Anmeldung beim Netzbetreiber ist bereits raus... (17kwp)
Der Netzbetreiber will hier lediglich wissen wie er die Einspeisevergütung auszahlen soll. Brutto incl.19% MwSt oder Netto ohne MwSt. Dazu muss er wissen ob die Kleinunternehmerregelung oder die Regelbesteuerung angewendet werden soll. Mit der Anlagen MwSt hat der Netzbetreiber nichts zu tun,interessiert ihn auch nicht.
Mann kann auch heute durchaus noch die Regelbesteuerung wählen, macht aber keinen Sinn da der Steuersatz für die Komponenten bei 0% liegt. Man hat dann nur die Arbeit mit der MwSt der Einspeisevergütung.
Also die Kleinunternehmerregelung wählen und beim Finanzamt melden. Aber nicht wundern, obwohl man als Kleinunternehmer mit der Mwst nichts zu tun hat bekommt man eine Umsatzsteuer ID-Nummer zugewiesen. 😉
VG,
René
Ok wenn das so einfach ist, ich dachte da wäre mehr zu tun. Ich denke mal wenn ich das mache werde ich Post vom FA bekommen oder?
Grüße
Jan
Anlage ist noch in Planung... siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=5270
Kleinunternehmen kannst Du glaube ich mittlerweile auch über ELSTER anmelden.
Einfach mal auf die Homepage des zuständigen FA schauen oder fix da anrufen und sagen das man als Privatperson eine PV betreibt für die man eine Vergütung bekommt und man die Kleinunternehmerregelung wählen will.
VG,
René
Zur Info: Habe gestern mit dem FA telefoniert, denen reicht ein kurzes Schreiben mit meiner Steuernummer und dem Hinweis dass ich ab XX eine PV Anlage privat mit der Kleinunternehmerregelung betreibe.
Habe dann bei Westnetz das dementsprechend angemeldet und dem FA über Elster geschrieben. Werde dann wohl jetzt Post bekommen denke ich.
Danke noch mal für die Tipps, melde mich wenn es weiter geht.
Jan
Anlage ist noch in Planung... siehe https://forum.drbacke.de/viewtopic.php?t=5270