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Ablehnung der Anmeldung BKW beim Netzbetreiber trotz Energiestecker

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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 67
Themenstarter  

Hallo zusammen,

ich habe gedacht, dass die Netzbetreiber inzwischen wissen wie mit den Eigentümern von BKWs umzugehen ist und wie wichtig sie für den Einzelnen von uns gerade in der heutigen Zeit extrem gestiegener Energiekosten sind.

Zu meiner Situation: ich habe ein kleines BKW mit zwei Hoymiles HM-300 bei meinem kleinen, lokalen Netzbetreiber via seines Formulares angemeldet (Verzicht auf Einspeisevergütung, Hinweis ggfs. den Ferrariszähler zu tauschen) sowie die Dokumente zum NA-Schutz, die Konformitäterklärung und sogar die Bedienungsanleitung. Den Anschluss an mein Hausnetz, anklemmen von drei Drähten in einer extra Verteilerdose im Carport, die schon vorhanden war, und Montage eines Betterie-Steckers habe ich selbst gemacht. Entsprechend habe ich auf dem Formular keinen Elektriker eingetragen, da für den Anschluss und Anmeldung eines "steckerfertigen" BKWs dieser nicht erforderlich ist.

Was ist passiert? Dem Leiter der Stromnetzes, der meine Anmeldung bearbeitet, ist der Betteriestecker aufgefallen und begründet jetzt eine Ablegnung damit, dass ja irgendjemand an der Hauselektronik eine "Energie"-Dose gesetzt bzw. den Anschluss gemacht haben muss. Es fehlt ihm die Anmeldung und Bestätigung durch einen Elektriker (der bei dem Netzbetreiber eingetragen sein muss).

Was ist die Konsequenz? Ich werde das BKW wie im Antrag angegeben zum Stichtag in Betrieb nehmen, da ich alle Vorgaben erfüllt und Normkonform angeschlossen habe, kann und darf mir der Netzbetreiber den Betrieb nicht untersagen.

Gruß platin

PS: Den Anschluss des BKW an WAGO-Klemmen setze ich mal gleich mit der Montage einer Zimmerlampe aus dem IKEA. Das ist mit Lüsterklemmen viel viel unsicherer... Mir ist kein Mensch bekannt der dafür einen Elekriker kommen lässt.


   
Zitat
voltmeter
(@voltmeter)
Yoda
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 7741
 

so wird das gemacht einfach in betieb nehmen
ich hätte das nicht mal gemeldet

Projekt 80kWh / 26kWp Inselanlage - SMA Sunny Island
Sind Photovoltaik-Inselanlagen meldepflichtig?
Warum braucht man keinen 3phasen Batteriewechselrichter?
-- Sammelthread PV Anlagen Beispiele Umsetzung --
Die "Energiewende" kostet eine Kugel Eis..... pro kWh am Stromzähler.


   
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latenight
(@latenight)
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Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1044
 

Kleiner Netzbetreiber klingt super. Hier in Münster gibt es die Stadtwerke MS, dort gibt es 2 Bearbeiter. Ein Termin machen, mit vielen Fotos auftauchen, und schon lassen sich viele Dinge im direkten Dialog klären.

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 67
Themenstarter  

so wird das gemacht einfach in betieb nehmen
ich hätte das nicht mal gemeldet

Ja, nur ist es so, dass ich einen Ferrariszähler habe, der bis spätestens 2023 getauscht worden wäre, dafür wurde ein Dienstleister geauftragt, der das Volumen bis dahin abgearbeitet haben wird.
Wie schon geschrieben ist es ein kleiner Netzbetreiber, die Gemeinde hat knappe 18.000 Einwohner und mein Modul ist seit kurzem auf googlemaps zu sehen...
Das ist mir der Stress nicht wert, wenn es da zu einem Verfahren/Anzeige kommt. Wenn man sieht wie mit meiner Anmeldung bislang umgegangen wurde bestätigt mich das nur...

Kleiner Netzbetreiber klingt super. Hier in Münster gibt es die Stadtwerke MS, dort gibt es 2 Bearbeiter. Ein Termin machen, mit vielen Fotos auftauchen, und schon lassen sich viele Dinge im direkten Dialog klären.

Münster, schöne Stadt, habe da vor 10 Jahre studiert..

Ich werde nochmal eine Mail schreiben, in der ich dem Ansprechpartner die fachliche Kompetenz zuschreibe den Anschluss zu beurteilen und er dies gerne nach terminlicher Rücksprache auch tun kann. Ferner schreibe ich nochmals, dass ich alles übermittelt, angemeldet und "Normkonform" angeschlossen habe und es an ihm liegt einen Zählertausch durchzuführen, oder eben nicht. Alles andere macht keinen Sinn, der hat sich auf den Elekriker eingeschossen, der die Dose montieren oder "abnehmen" soll.

Mittlerweise habe eine Rückmeldung der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) erhalten, die mir schriftlich bestätigt haben, dass ich mit der Anmeldung und Übermittlung der Nachweise "NA-Schutz" und Konformitätserklärung "AR-N-4105" der Anforderung des Gesetzgebers nachgekommen bin, und mir deshalb der Netzbetreiber keinen Betrieb untersagen kann. Ich hätte dem Netzbetreiber nichts mehr zu sagen und kann die Anlage in Betrieb nehmen.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 1198
 

Wie wär es wenn du das auf eine Stecker und Anschluss in der Steckdose zurück baust.
Wenn die Genehmigung da ist kannst du das ja wieder mit dem Energiestecker anschließen.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 67
Themenstarter  

Wie wär es wenn du das auf eine Stecker und Anschluss in der Steckdose zurück baust.
Wenn die Genehmigung da ist kannst du das ja wieder mit dem Energiestecker anschließen.

Im Formular bestätige ich eine eine Energiesteckdose, wenn dann jemand kommen möchte baue ich die Energiedose dran und dann wird noch immer gefragt wer das gemacht hat. Ferner würde ich, wenn es eine Schukodose bleibt ein anderes Fass aufmachen :-).. Da dreht man sich im Kreis.

Wie schon gesagt werde ich nichts mehr machen, außer den "Ball" zum Netzbetreiber zu spielen, ob ein Zählertausch kommt oder eben nicht. Er kann aufgrund der vollständigen Anmeldung keinen Betrieb verbieten, auch wenn die Dose nicht von einem Elekriker kommt. Das geht natürlich nur, wenn ich ausschließen kann, dass ich das Netz nicht durch Fehlerstrom oder durch was auch immer gefährde oder schädige.


   
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latenight
(@latenight)
Mitglied Admin
Beigetreten: Vor 5 Jahren
Beiträge: 1044
 

Kleiner Netzbetreiber klingt super. Hier in Münster gibt es die Stadtwerke MS, dort gibt es 2 Bearbeiter. Ein Termin machen, mit vielen Fotos auftauchen, und schon lassen sich viele Dinge im direkten Dialog klären.

Münster, schöne Stadt, habe da vor 10 Jahre studiert..

Ich werde nochmal eine Mail schreiben, in der ich dem Ansprechpartner die fachliche Kompetenz zuschreibe den Anschluss zu beurteilen und er dies gerne nach terminlicher Rücksprache auch tun kann. Ferner schreibe ich nochmals, dass ich alles übermittelt, angemeldet und "Normkonform" angeschlossen habe und es an ihm liegt einen Zählertausch durchzuführen, oder eben nicht. Alles andere macht keinen Sinn, der hat sich auf den Elekriker eingeschossen, der die Dose montieren oder "abnehmen" soll.

Mittlerweise habe eine Rückmeldung der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) erhalten, die mir schriftlich bestätigt haben, dass ich mit der Anmeldung und Übermittlung der Nachweise "NA-Schutz" und Konformitätserklärung "AR-N-4105" der Anforderung des Gesetzgebers nachgekommen bin, und mir deshalb der Netzbetreiber keinen Betrieb untersagen kann. Ich hätte dem Netzbetreiber nichts mehr zu sagen und kann die Anlage in Betrieb nehmen.

Oh, nein genau das nicht. Ganz kleine Brötchen, wie bei der Polizeikontrolle. Getreu dem Motto: Ich möchte gerne alles richtig machen. Sie sind die Experten. Was können wir tun. Du kommst ja jetzt um die Zustimmung nicht herum, du kannst Sie ja auch zu Kaffee und Kuchen einlagen (kein Witz). Dann machen Sie sich ein Bild vor Ort, das kostet alles weniger Zeit als dort den dicken Max zu machen.

Beitrag geholfen? Links unter dem Profil einen "Daumen hoch" geben.
PS: Bitte wenn ich angesprochen werde immer mit der ZITAT Funktion arbeiten, so bekomme ich in meiner Timeline angezeigt.


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 67
Themenstarter  

Oh, nein genau das nicht. Ganz kleine Brötchen, wie bei der Polizeikontrolle. Getreu dem Motto: Ich möchte gerne alles richtig machen. Sie sind die Experten. Was können wir tun. Du kommst ja jetzt um die Zustimmung nicht herum, du kannst Sie ja auch zu Kaffee und Kuchen einlagen (kein Witz). Dann machen Sie sich ein Bild vor Ort, das kostet alles weniger Zeit als dort den dicken Max zu machen.

Ich brauche die Zustimmung nicht. Es wäre ein Angebot meinerseits hier eine Lösung zu finden. Ich möchte in 1,2 oder 3 Jahre vielleicht eine 4 kWp DIY-Solaranlage auf dem Carport haben, wird sonst nicht so lustig mit der Anmeldung bei dem Herrn (obwohl es ein Elektriker machen wird?!).

Steckdosen-Solarmodule, die in das öffentliche Netz einspeisen, müssen mit dem Netzbetreiber und Messstellenbetreiber abgestimmt werden. Eigenanlagen, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, müssen dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. (NAV) Es ist bisher nicht abschließend geklärt, ob ein Steckdosen-Solarmodul eine Eigenanlage ist.
Für die Abstimmung/Mitteilung bestehen bisher keine allgemeingültigen Vorgaben. Alle Netzbetreiber müssen ab 27.04.2019 die Mitteilung durch das Inbetriebsetzungsprotokoll E.8 der VDE-AR-N 4105 :2018-11 akzeptieren. Einige Netzbetreiber akzeptieren ein vereinfachtes Meldeverfahren.
Quelle: DGS


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 8461
 

Womit wir bei den uralten Spruch sind:

Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

Guerilla sei Dank!

PS: die Beschwerdestelle für sowas ist die Verbraucherberatung in Hannover. Dort sitzen die Juristen, die dem Energie- und Telefonbereich die 5 bis 6stelligen Abmahnungen schicken, wenn sie rechtlich über die Stränge schlagen. Als ich beim letztenmal mit einem gesprochen habe, habe ich dir Grundproblematik des BKW Verhinderns mit den besprochen. Die sind zwar vollkommen überlastet, aber sind gerne Willens, in einem solchen besonders krassen Fall Mal einen Paukenschlag in den Markt zu stellen.
Versuche es doch Mal.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 67
Themenstarter  

Womit wir bei den uralten Spruch sind:

Gehe nicht zum Fürst, wenn du nicht gerufen wirst.

Guerilla sei Dank!

PS: die Beschwerdestelle für sowas ist die Verbraucherberatung in Hannover. Dort sitzen die Juristen, die dem Energie- und Telefonbereich die 5 bis 6stelligen Abmahnungen schicken, wenn sie rechtlich über die Stränge schlagen. Als ich beim letztenmal mit einem gesprochen habe, habe ich dir Grundproblematik des BKW Verhinderns mit den besprochen. Die sind zwar vollkommen überlastet, aber sind gerne Willens, in einem solchen besonders krassen Fall Mal einen Paukenschlag in den Markt zu stellen.
Versuche es doch Mal.

Interessante Option :-). Da hier der Netzbetreiber ja indirekt dem Bürgermeister (?) unterstellt ist, der sich selbst als ökologisch/umweltfreundlich "ich fahre mit dem Fahrrad zur Arbeit" darstellt, wollte ich mal zur Bürgerfragestunde gehen und fragen, wie er glaubt wie seine Bürger ihre Deckenlampen anbringen und ihn dann fragen wie er das macht. Dann frage ich warum der Netzbetreiber mir den Anschluss einer Mini-PV-Anlage verbieten möchte, der sich davon nicht unterscheidet.


   
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(@rangarid)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Naja da ist schon ein Unterschied. Eine falsch angeschlossene PV kann schon dafür sorgen, dass dein Haus abfackelt oder du Spannungsspitzen ins Netz jagst. Eine falsch angeschlossene Lampe macht da nicht so viel Schaden...


   
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Carolus
(@carolus)
Famous Member Admin
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Der Netzbetreiber kann garnichts verbieten. Der kann dir nur den Strom abstellen.
Und DAS sollte er sich vorher genau überlegen.....

Den ER ist in der Beweispflicht, das deine Anlage angeschlossen ist oder war. Und bevor er das nicht kann, hast du weder ein Gesetz gebrochen, noch seine Vertragsbedingungen verletzt.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
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Carolus
(@carolus)
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Naja da ist schon ein Unterschied. Eine falsch angeschlossene PV kann schon dafür sorgen, dass dein Haus abfackelt oder du Spannungsspitzen ins Netz jagst. Eine falsch angeschlossene Lampe macht da nicht so viel Schaden...

Auch eine falsch angeschlossene PV kann keine Spannungsspitzen ins Netz jagen.

Und eine bkw, die mit einem Schukostecker angeschlossen wird, kannst du nicht falsch anschließen.

Dein Haus darfst du abfackeln, solange du willst, das geht den Netzbetreiber einen feuchten Kehhricht an.

Die grundlegenden Forderung der 20 Jahr alten Normen ( islanding und Potential Freiheit) macht heute selbst der allerletzte Chinesen Billigwandler richtig.

Die allereinzigste Frage, die man ernst nehmen müsste, wen ALLE das machen, ist zurück speisen ins Netz. Aber dann wäre immer noch die Industrie als Verbraucher da, mit einem mehrfachen der Haushalte.

Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
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Naja da ist schon ein Unterschied. Eine falsch angeschlossene PV kann schon dafür sorgen, dass dein Haus abfackelt oder du Spannungsspitzen ins Netz jagst. Eine falsch angeschlossene Lampe macht da nicht so viel Schaden...

Die Mini-PV ist idiotensicher, dies bestätige ich doch durch den NA Schutz. Desweiteren dürfen steckerfertige Mini-PV-Anlagen ohne Elektriker in Betrieb genommen werden.
Es gibt eine wissenschaftliche Arbeit (ich meine aus Österreich), die eine Überlastung des Stromnetzes ausschließt, da die eingespeiste Mengen so gering sind. Selbst wenn jeder Haushalt in Deutschland ein BKW hätte..


   
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(@platin)
Vorsichtiger Stromfühler
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Der Netzbetreiber kann garnichts verbieten. Der kann dir nur den Strom abstellen.
Und DAS sollte er sich vorher genau überlegen.....

Den ER ist in der Beweispflicht, das deine Anlage angeschlossen ist oder war. Und bevor er das nicht kann, hast du weder ein Gesetz gebrochen, noch seine Vertragsbedingungen verletzt.

Den Strom darf er abstellen wenn er mir nachweisen kann, dass mein Mini-PV seinem Netz „schädliche Netzrückwirkung“ zuführt.


   
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