Da ich dafür aber drei steckerfertige geräte an drei phasengetrente stromkreise via vorhandener steckdosen anschliessen möchte,
Was genau an: „ist so nicht vorgesehen, die müssen fest angeschlossen werden“ hast du nicht verstanden?
Oliver
Warum sollten steckerfertige Geräte fest angeschlossen werden und wo steht das?
Mein Netzbetreiber MITNETZ besteht darauf, dass ein registrierter Installateur ein Inbetriebnahmeprotokoll erstellt, sonst "können" sie angeblich den Zähler nicht tauschen.
Nun meine Frage: Muss ich jetzt einen Kasten für Überspannung, Blitzschutz und RCD setzen?
Was muss ich machen. damit der Netzbetreiber nichts zu Meckern hat.
DC Überspannungschutz muss unmittelbar nach Gebäudeeinführung hin. Falls der Wechselrichter wetterfest ist, dann alternativ einfach außen montieren. DC-Überspannungschutz ist leider recht teuer.
AC Überspannungschutz im Zählerschrank ist laut aktuellen TAB wohl Pflicht. Falls du keinen hast, baut der dein Elle gern einen ein, oder tauscht gleich den ganzen Zählerschrank. Noch teurer.
RDC sollte jeder Stromkreis haben. Falls nicht, hat deine Anlage grundlegenden Sanierungsbedarf.
... da scheint was zu gehen 😉
Klar geht da was.
Es ist das beste Beispiel für Willkür und Sicherung der Pfründe des Standes.
Es bedeutet nichts anderes als "
Wenn du uns den Strom schenkst erlauben wir dir, an deine Uraltanlage ein beliebiges 800W Steckersolarkraftwerk anzuschließen.
Wenn du aber für den Strom daraus ganze 8ct willst, zwingen wir dich, deine Anlage komplett auf den neuesten Stand bringen zu lassen und einen von uns auserwählten Standesvertreter teuer zu bezahlen, damit er das unterschreibt. Ohne dass sich auch nur das allergeringste ändert.
"
Es gilt dann nämlich nicht mehr die vereinfachte Anmeldung, sondern als ganz normal anmeldepflichtige Anlage, als hätte sie 30kW...
DC Überspannungschutz muss unmittelbar nach Gebäudeeinführung hin. Falls der Wechselrichter wetterfest ist, dann alternativ einfach außen montieren. DC-Überspannungschutz ist leider recht teuer.
Ist das echt für eine PV-Anlage Pflicht? Wo sollte die Überspannung herkommen und was soll dieser Schutz absichern?
Besser aufgezählt: HAK, Überspannungsschutz, Zähler, RCD, Sicherung, Steckdose, Wechselrichter, PV-Module. Wo sollte da noch ein Überspannungsschutz hin?
AC Überspannungschutz im Zählerschrank ist laut aktuellen TAB wohl Pflicht. Falls du keinen hast, baut der dein Elle gern einen ein, oder tauscht gleich den ganzen Zählerschrank. Noch teurer.
Richtig ist Pflicht, aber nur für Neuanlagen. Nachrüsten braucht man nicht. Stichwort "Bestandsschutz"
Der Zählerschrank gehört zum Haus nicht dem Netzbetreiber, also sollte er dafür sorgen das er einen Neuen bekommt.
RDC sollte jeder Stromkreis haben. Falls nicht, hat deine Anlage grundlegenden Sanierungsbedarf.
Auch hier NEIN. Nicht jeder Stromkreis einen RCD. Da gibt es eine EMPFEHLUNG nach DIN 18015: Nach einem 4 poligem RCD sind 6 Stromkreise zulässig. In den VDE-Vorschriften gibt es dazu KEINE Angaben.
Es hat niemand was von alten Zählerschrank erwähnt.
Wenn es jemanden doch interessiert, Zählerschrank ist 3 Jahre alt und entspricht den Normen
Modulleistung ist unter 60V und unterliegt in keiner Weise der Verpflichtung für einen Überspannungsschutz. Hab noch mal extra nachgelesen, meine Ausbildung ist schon sehr, sehr lange her. Blitzschutz ja, aber nur wenn man Schienen benutzt. Bei einzelnen kleinen Aufstellern und Haken ist das nicht nötig. RCD ist ebenfalls in dieser Zusammenbestellung nicht nötig.
Edit:
Überspannungsschutz ist in dieser geplanten PV-Anlage hirnrissig. 3 Wechselrichter mit 12 mppt für DC an 12 Modulen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Hallo A-Team:
Pro Zähler darfst Du maximal ein Balkonkraftwerk anschließen. Für 3 BKWs brauchst Du also 3 Zähler.
Wenn Du kein BKW, sondern eine bzw. gleich 3 steckerfertige PV anschließen möchtest, die nicht unter die BKW-Regelung fallen, dann mußt Du den vollen Prozess für größere PV-Anlagen durchlaufen, d.h. Du brauchst einen Elektriker der beim NB gelistet ist oder eine Gastkonzession hat zur Abnahme und Inbetriebnahme. Der will dafür ordentlich Geld, weil der Markt gerade sehr einseitig ist (alle Elektriker sind gut beschäftigt und können sich die lukrativsten Projekte aussuchen) und es wird schwierig bis unmöglich einen zu finden, der diese eigenartige Konstruktion überhaupt als PV-Anlage abnehmen wird.
Für alle praktischen Belange: Du kannst Dein Vorhaben so als Guriellia-PV betreiben, das ist dann aber nicht legal und könnte Dir Ärger mit dem NB und sonstigen Aufsichtsbehörden einbringen. Ich kann Dich gut verstehen, finde diese Gängelei auch lästig, aber so ist nun mal die Gesetzeslage, wenn ich es richtig weiß. Wir haben durchaus ähnliche Probleme und überlegen anstelle einer großen Einspeise-PV 2 BKWs aufs Dach zu setzen (wir haben nämlich 2 Zähler). Das wäre dann wohl legal möglich, aber leider auch ohne Einspeisevergütung. Wegen der 8ct./kwh einen Riesenaufwand zu betreiben, lohnt aber kaum. Wir könnten sonst 12-15 kWp aufs Dach bringen.
Der Zählerschrank gehört zum Haus nicht dem Netzbetreiber, also sollte er dafür sorgen das er einen Neuen bekommt.
Das wird jetzt echt spannend. Die Diskussion hatten wir noch garnicht.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
moin,
...nun... der schrank benötigt kein update in meinem fall... auch der notwendige zähler ist vorhanden, steckdosen sind fachgerecht installiert und abgesichert, stecker sind an den WR's .. technisch alles in den gängigen normen 🙂 ... die regeln für balkonkraftwerke sind nicht anwendbar, was auch meinerseits nicht so gedacht ist. Das EVU kann sich demnach nur auf die bürokratischen regeln des verbandes (!!) berufen... das ist ja dann die angestrebte entbürokratisierung 😉
Ob die da irgendeine verschwörung geschmiedet haben, sei mal als spekulativ dahingestellt.
Natürlich möchte ich keine "Guriellia-PV" betreiben, meinen widerwillen und widerstand spare ich mir für die kommende haselnuss-(re-gier-ung) auf.
lg vom fpg
Jetzt wird es wirklich interessant. Es geht zwar überhaupt nicht um den Zählerschrank, aber trotzdem.
Meinen Zählerschrank musste ich teuer bezahlen, das war vor vielen Jahren.
Den Zählerschrank meine Tochter musste meine Tochter bezahlen, das war vor ca. 3 Jahren.
Warum sollte der Zählerschrank dem Netzbetreiber gehören???
Nur der Zähler gehört dem Netzbetreiber Nicht der Schrank
Ich hab schon mal Cola und Popcorn geholt.
Neh, lieber zurück zum Thema.
moin,
ich denke, dass man z.b. als pv-betreiber/planer auch der handelnde sein sollte. Es macht aus rein gesellschaftlichen gründen keinen sinn, den bürokraten und pfründesicherern, verhinderern u.ä. zeitverschwendern die bühne zu überlassen. Kreativität gegen pseudoevidenz 😉 ... man kann ja mal die scheinbar unverrückbaren regeln zum eigenen nutzen auslegen. dazu braucht es gute argumente und ideen, z.b. wie man etwas zu einer lösung bringt... wie es nicht gehen sollte bekommt man ja ständig gesagt, sollte einen aber bitte nicht mehr beeindrucken als nötig.
Ich vermute, dass die oben beschrieben variante tatsächlich in ein regelungsloch fällt, da sie zwei gegensätzliche anforderungen zusammenbringt:
- technisch entspricht sie allen "normen" des verbandes... es gibt keine sicherheitsrelevanten einwände, da alles den technischen grundsätzen des verbandes entspricht
- regulatorisch (!) vereint sie die offiziell geduldete lösung für eine bürokratievereinfachte anwendung mit einer offensichtlich hochgradig bürokratischen vorgehensweise in einem technisch gleichwertigen fall. Ein dilemma, das, sofern es zu ungunsten des pv-bestrebten entschieden wird, zumindest für gelächter sorgen kann 😉
Es geht um ermessenspielraum (=eigenverantwortung) und wie man ihn zum wohle der kunden nutzen sollte. Wer die vermeidung allein mit argumenten der bürokratischen ordnung begründet, macht sich höchst lächerlich.
Den versuch ist es wert.... bevor ich in die immigration gehe und den "untergang des abendlandes" bei rotwein und oliven aus der ferne bewundere.
andererseits: wer nichts erwartet, bekommt auch nichts..... das gilt auch für die qualität von regeln
lg vom fpg
Es geht um ermessenspielraum (=eigenverantwortung) und wie man ihn zum wohle der kunden nutzen sollte.
Es gibt keinen Ermessungsspielraum. Wer mehr als ein Balkonkraftwerk an einem Zähler betreiben will, muss die PV-Anlage regulär über den Solateur bzw. Elektrikerfachbetrieb bei BNetzA und VNB anmelden lassen.
steckdosen sind fachgerecht installiert und abgesichert, stecker sind an den WR's ..
Wenn das so ist (eigener Stromkreis je Steckdose), dann mach halt sie Stecker und Steckdosen weg, und ne Abzeigdose mit Klemmen hin. Daran sollte es doch jetzt nicht scheitern.
Oliver
Moin,
Oliver, das wäre doch irgendwie doof 😉 ... ich würde etwas betriebsfertiges abbauen um es dann gegen etwas weniger brauchbares zu tauschen, was zudem wieder unnötige kosten verursacht. Der elektriker müsste die von dir vorgeschlagene lösung fachgerecht umsetzen um am ende dasselbe ergebnis zu produzieren.... das hat was von beschäftigungsprogramm für notleidende elektrofachkräfte und weniger von "sinnvoll".... zudem spart man, bzw. erspart man sich oder/und dem handwerker nicht die rolle der verlängerten bürokratiewerkbank.... für das ausfüllen der zettelei (was letztlich ich mache) und die stecker-steckaktion werden gerne 3-stellige beträge im oberen bereich aufgerufen.... das ist nicht gut für die psychische gesundheit aller beteiligten und muss verantwortungsvoll vermieden werden!
Ich rechne zwar nicht damit, dass die idee beim EVU auf positive resonanz trifft, aber das muss ja nichts verhindern 😉
Lg vom fpg