25 oder 30kwp Grenz...
 
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25 oder 30kwp Grenze?

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(@lenny-cb)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 213
 

@deflou deine Aussagen sind aber nur eine Halbwahrheit.

- Du hast keinen Rundsteuermpfänger weil deine erste Anmeldung unter 25kWp installierter Leistung lag

- Du hast immer noch keinen Rundsteuermpfänger weil zwischen erster IB und zweiter IB mehr als 12 Monate lagen

- NA-Schutz hat ganz sicher dein WR/ deine WR's, sonst hatte die Dein NB nicht zugelassen!


   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
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@Lenny.CB
hat er aber doch alles korrekt geschrieben.

1. anlage 22kwp

2. anlage 11 kwp und 13 monate später.

 

mir war nicht ganz klar, daß ich das so machen kann. das wäre genial!

 

dann mache ich die erste Anlage maximal groß mit 24,9kwp und warte 12monate + 1 tag mit der zweiten und mache den rest vom haus/garage voll 😀

ich dachte wenn 2 anlagen müssen es auch getrennte WR sein. das wäre halt schwachsinn für meine zwecke gewesen


   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
Themenstarter  

mir ist noch eine frage dazu eingefallen:

könnte man direkt anlage 1 auf ehemann, anlage 2 auf ehefrau, ein WR und damit über 25kwp kommen ohne rundsteuergerät etc?

es sind ja dann 2 unterschiedliche anlagen offiziell mit unterschiedlichen eigentümern. oder geht das nicht weil nur 1 zähler verbaut ist und es müsste daher der selbe besitzer sein?


   
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BARfly
(@barfly)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 119
 

Veröffentlicht von: @jackdaniels

ich dachte wenn 2 anlagen müssen es auch getrennte WR sein. das wäre halt schwachsinn für meine zwecke gewesen

M.M. nach ist das auch so, vermutlich in dem Fall, wo kein Kläger ist …..

Er wird ja bei beiden Anmeldungen jeweils den WR mit angegeben haben und auf den Antragsformularen gibt es kein Feld für Seriennummer des WR. Also wird der VNB im Glauben sein, es sind 2 völlig eigenständige PV Anlagen.

Bei > 30 kwp würde ich hinsichtlich der Versteuerung recht vorsichtig sein! Am Ende hat man ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Beinen.

Bei mir fi* * * mich gerade das Finanzamt und will mir meine PV Anlage als gewerblich einstufen. Ich hatte sogar einen Gutachter vom FA in der Bude, mit der Folge, das das FA gleich weiter fi* * * * will, als die 4 Daikin Klimaanlagen aufgeführt wurden („ihre neue Heizungsanlage, bla bla bla“). 

Der Vorteil derzeit ist, das die VNB aufgrund des PV Booms heillos überlastet sind. Bei mir stand im Schreiben drin, das bei Zählermontage die Anlage vom Mitarbeiter überprüft und mit den eingereichten Unterlagen abgeglichen wird. Der hat nur den Zähler ausgetauscht und war gleich wieder weg. Also in sofern …… 

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von BARfly

Nicht reden, machen, einfach machen!


   
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(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
Themenstarter  

naja aber steuerlich gilt ja die Grenze von 100kwp insgesamt und 30kwp pro einzelanlage bzw 15kwp pro anlage pro wohneinheit wenn MFH


   
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