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Rechtliches
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Themenstarter 9. September 2024 12:00
Moin!
Mich interessiert es brennend, wo die scheinbare gesetzliche Regelung herkommt, dass mit der "Bruttoleistung" im Anmeldeverfahren im Markstammdatenregister für ein Steckersolargerät, sowie die Formulierung im EEG "installierte Leistung", mit der maximalen Modulleistung Wp STC gleichzusetzen ist? Ich habe bis jetzt nichts dazu finden können. Es muss sich doch an irgendeiner Stelle darauf bezogen werden!?
Beste Grüße
Christian