2 PV Anlagen, 2 Bet...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

2 PV Anlagen, 2 Betreiber, 1 Dach, 1 WR, Rahmenbedingungen

8 Beiträge
3 Benutzer
0 Reactions
280 Ansichten
(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
Themenstarter  

Hi zusammen,

 

aus einem anderen Thread habe ich nun die Idee im Kopf, mein Haus (ich bin der Eigentümer) mit 2 PV Anlagen zu bedecken.
Anlage 1 auf mich, Anlage 2 auf meine Frau.
Sagen wir, es wären jeweils 24 kwp.

Laut EEG kann man mehrere Anlagen an einer Messstelle betreiben, also ein Zähler. Das passt ja für mich perfekt.
Kann ich denn auch beide Anlagen über den selben WR laufen lassen?

 

Mein Ziel:
Maxiumalausbau bis 50kwp an einer "Infrastruktur" zu betreiben. Pro Anlage "dürfen" ja mehr als 24,99 kwp nicht installiert sein, damit man keinen Rundsteuerempfänger oder son Zeug bekommt 😀
Mit 2x 25kwp wäre ich davon ausgenommen wenn ich das richtig gelesen habe und recherchiert habe.

Ich hoffe auf konstruktive Infos

 

Vielen Dank

Stefan


   
Zitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 31
 

Hallo 

Ja es ist möglich auf ein Einfamilienhaus mehr als 30 kWp zu montieren. Wir haben es genau wie du vorschlägst verwirklicht. 24,35 kWp Anlagenbetreiber 1 Ehemann und rund 15 kWp Anlagenbetreiber Ehefrau. Irgendwann werden wir den Rest auch noch ausschöpfen.

Mehrere Anlagenbetreiber können sich einen Wechselrichter teilen da für das Marktstammdatenregister nur die Generatorleistung entscheidend ist. Die Wechselrichterleistung wird dann anteilig auf die Anlagenbetreiber umgelegt.

Wenn du allerdings nach Paragraf 9 EEG keine 12 Kalendermonate verstreichen lässt, muss deine Anlage fernsteuerbar durch den Netzbetreiber sein. Auch wenn du mindestens einen steuerbare Verbrauchseinheit hast.

Weiter musst du dich mit den Netzbetreiber vorherauseinandersetzen ob ein externer NA-Schutz gefordert wird und ob er überhaupt die Kapazitäten hat das der Strom eingespeist werden kann. 

Was auch noch wichtig ist Elektriker fragen, in wieweit der Zählerschrank und Anschlusskabel ggf. umzurüsten sind. 

Solltest du über 30 kW Wechselrichterleistung kommen an der Messstelle kann es sein das hier dann eine Wandler verbaut wird. Hier gibt auch der Netzbetreiber Auskunft.


   
AntwortZitat
(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
Themenstarter  

Hi danke dir.

das klingt schon mal positiv.

Aber sehe ich es richtig.... wenn meine Frau und ich jeweils eine Anlage ZEITGLEICH beantragen, sind wir doch trotzdem unter den 25kwp pro Anlage, richtig?
Da es sich rechtlich um 2 getrennte handelt.
Somit sollten die jeweiligen Anlage NICHT steuerbar ausgelegt werden müssen oder?
Das wäre nur der Fall, wenn ich meine 24,9kwp auf über 25kwp innerhalb von 12 monaten erweitere.

NA Schutz oder Wandler ist mir teilweise bewusst.

Zählerschrank ist mit 2 Zähelrn ausgestattet. Beide ca 10 Jahre alt und 2-Richtungszähler.
Ein weiterer Zählerplatz ist frei.

Ein Zähler ist Haustrom,d er andere WP. DIe WP bleibt aber vorerst separat. Die nehme ich nachher erst rüber wenn alles so läuft wie ich mir das vorstelle 😀

Wie mache ich zu den 2 getrennten Analgen denn eine gemeinsame Anfrage?
Sonst prüfen die 2 Anlagen unter 25kwp anstatt insgesamt 49kwp zu prüfen und ich bekomme nachher probleme....


   
AntwortZitat
(@burntime)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 81
 

Nein, nach EEG werden PV Anlagen zusammenfasst, wenn sie sich (sinngemäß) nebeneinander befinden und innerhalb von 12 Monaten errichtet wurden.

Du/deine Frau, wer auch immer darf nach den 12 Monaten eine separate Anlage zubauen, die aus Sicht des EEG dann eine eigenständige Anlage ist.

Zentraler NA-Schutz und Wandlermessung sind Vorgaben des Netzbetreibers.

 

Was ggf. ein Schlopfloch sein könnte, wäre die Anlagenerweiterung als z.B. Volleinspeiser zu bauen. Da bekommst dann einen zweiten Stromzähler und sparst dir die Wandlermessung. Ich hab 100kWp PV hier gebaut - Wandlermessung und NA-Schutz sind jetzt nicht das große Thema. Geht schon umzusetzen, da sowieso alles umgebaut wurde.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von Burntime

   
AntwortZitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 31
 

@jackdaniels so kannst das nicht machen. Nach Paragraf 9 Absatz 3  Punkt 1 und 2 EEG Max 25 kWp auf grob gesagt der Flurstücknummer. Also 2x 25 kWp brauchst die teilweise oder ganze Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber. 

Wobei du einen steuerbaren Verbraucher hast, Wärmepumpe, da musst du so oder so die Fernsteuerbarkeit vorsehen nach Paragraf 9 Absatz 1 und 2 EEG.

Bezüglich WR einfach mit Netzbetreiber sprechen. Nach Paragraf 8 EEG ist der Netzverknüpfungspunkt HAK die 30 kWp, deswegen Projekt Netzbetreiber vortragen sagen wann du einspeisen willst und darauf hinweisen falls das Netz die Last nicht aufnehmen kann, das er nach EEG das Netz auszubauen hat und soll dir mitteilen wann das Zeitnah ist.

Bezugnehmed auf die Größe der Anlage würde ich zwei WR nehmen. Wenn ein Teilstrom wirklich nicht brauchst kannst mit der Anlage jederzeit in die Volleinspeisung Wechseln ( jährlich 1x Wechsel )

Solltest du die Zeit haben würde ich die 12 Kalendermonate zwischen den beiden Inbetriebnahmen warten. Nach Paragraf 24 hast du dann eine Neuanlage und bekommst dann wieder für die ersten 10 kWp den erhöhten Betrag und für 15 kWp den Betrag von 10-40 kWp als Vergütung. 

So wie du das anmelden willst hat 0-10 kWp, 10-40 KWp und alles was über 40 kWp die entsprechende Vergütung. Da fällt der sogenannte Mischsatz nach Anlagenwert sehr gering aus.

 


   
AntwortZitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 31
 

@burntime  kleine Richtigstellung das sind 12 Kalendermonate - das müssen dann nicht zwangsläufig 12 Monate sein. Siehe Anmerkung der Clearingstelle.

“Klugscheissen aus“ 

Wobei aber auch noch zu sagen ist sofern bis 16 mm2 der Zählerschrank verkabelt ist nur max 30 kW pro Messeinrichtung gehen. Das steht aber alles auf der Messeinrichtung.


   
AntwortZitat
(@jackdaniels)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 58
Themenstarter  

mhhh ok schade, den passus kannte ich noch nicht. verdammt 😀

dann bleibt es bei 25kwp als erster anlage, rest nach 12 monaten erst möglich

 

heißt aber auch:

unterschiedliche eigentümer, unterschiedlcihes flurstück, unterschiedliches gebäude = 2 getrennte anlagen auch innerhalb von 12 monante, korrekt?

mein 4 kan-hof nebenan besteht auch hausnummer 32 und 32a, getrennte flurstücke. eine anlage ich auf 32, eine anlage meine frau auf 32a, aber ein zähler weil es nur eine versorgungsleitung zum hof gibt. oder gibts hier auch wieder probleme?

 

viele grüße und danke für die hilfe


   
AntwortZitat
(@steffen-2)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Monaten
Beiträge: 31
 

@jackdaniels 

ja nur 25 kWp, Hätte deine 32a eigenen HAK dann hättest auf jede Hausnummer eine Anlage.

Schau mal in die NAV des Netzbetreibers oft steht da drin das jede Hausnummer eigenen HAK benötigt- vielleicht kannst damit was anfangen. 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Steffen.

   
AntwortZitat
Teilen: