Vielleicht macht es unter diesen Umständen Sinn ein geplantes BKW mit 4 oder 6 Modulen schon anzumelden, obwohl da noch gar nichts auf dem Dach ist?
Falls dann eine strengere Regelung kommt, kann man sagen: ist ja schon mit 6 Modulen angemeldet 😎
Kann das so funktionieren?
Andere Frage: Was ist, wenn man eine bestehende (und angemeldete) PV-Anlage später erweitern möchte? Also eine größere Überschuss-Einspeiseanlage mit 10-15 kWp.
Wenn man plant, diese später zu erweitern (um sagen wir weitere 5 kWp), sollte (und kann?) man diese gleich anmelden?
3. Frage: Was ist mit ÜE-PV + BKW? Kann man ein BKW später dennoch installieren - oder sollte man es besser umgekehrt machen?
Sorry, Fragen über Fragen...
Kann das so funktionieren?
Sehe ich kein Problem. Kommt ja keiner vorbei und prüft, ob dein BKW wirklich schon installiert ist. Hat ja auch für niemanden irgendeine Relevanz.
Falls es keinen Bestandsschutz geben wird - wissen wir ja nicht wirklich - werden sie dann aber auf dich zukommen und dich zum Rückbau verpflichten. Aber auch da braucht es dann ja nur deine Meldung, dass du zurückgebaut hast auf die gültigen 960 Watt oder was auch immer.
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Balkonkraftwerk vorher anmelden sehe ich kein Problem.
PV muss ja durch Elektriker/Solarteur angemeldet werden. Hier wird nur das erfolgen was dann da ist.
Spätere Erweiterung wird dann nachgemeldet. Innerhalb eines Jahres zählt es als eine Anlage mach EEG und danach als zweite.
Balkonkraftwerk später zur PV anmelden geht, muss aber als EEG gemeldet werden, wegen der Vergütung.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
@mhltheone , hast du für deine Anlage auch schon eine Email vom MStR erhalten. Aktuell wollen die von mir, dass ich meine angemeldete Modulleistung reduziere oder das BKW ändere. VG
@andy79 Nein bisher keine Meldung erhalten. Weder vom MStR noch vom VNB.
Weiß nicht wonach die gehen oder ob dies vom VNB getriggert wird. Ich habe ja weiterhin offiziell 600VA WR gemeldet.
Aktuell eher im Bereich BKW aktiv. Einrichtung mehrere BKW (Hoymiles / EcoFlow / Nulleinspeisung).
Selbst ein BKW mit 4kWp und 5kW/h Akku im Betrieb und Tibber Kunde.
Ich wollte gerade meine als geplant registrierte Anlage als in Betrieb genommen eintragen. ich hatte 4kWp eingetragen, jetzt musste ich das auf 2kWp reduzieren, sonst konnte ich nicht 'weiter klicken'. Naja, hab ich halt gemacht - nutze ich halt 2kWp für das BKW, den Rest eben für Warmwasser... Mal gucken was jetzt passiert, wo mir die Stadtwerke schon eine Erzeugungsanlage mit 4kWp bestätigt haben 😉
Hallo,
ich habe am 29.7 auch diese Aufforderung zur Korrektur bekommen und dort gleich angerufen.
Begründung: Ab 1.4.2024 beträgt die maximale Generatorleistung 2000W!
Ich habe heute über das Kontaktformular widersprochen :
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.07.2024 erhielt ich eine Aufforderung zur Datenkorrektur für die oben genannte Photovoltaikanlage. Hiermit widerspreche ich dieser Aufforderung, da an der Anlage keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Leider war es mir im Portal nicht möglich, die Datenkorrektur abzulehnen, da die Funktion nicht akzeptiert wurde. Es erschien die folgende Meldung: "Die Leistung einer steckerfertigen Solaranlage (sog. Balkonkraftwerk) darf maximal 2 kW oder 2000 W betragen."
Diese Regelung, die eine maximale Leistung von 2 kW für Balkonkraftwerke festlegt, gilt jedoch meines Wissens erst ab dem 1. April 2024 für neu errichtete Anlagen. Meine Anlage wurde bereits im letzten Jahr installiert und in Betrieb genommen. Der Netzbetreiber S-H Netz hat die Anlage am 20.12.2023 geprüft und genehmigt, wobei alle gesetzlichen Vorschriften zu diesem Zeitpunkt eingehalten wurden.
Ich bitte Sie daher, die Aufforderung zur Datenkorrektur zurückzunehmen und meine ursprünglich gemeldeten Daten als korrekt anzuerkennen. Sollte es Unklarheiten geben oder zusätzliche Informationen benötigt werden, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
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Mal schauen was jetzt passiert.
Jo, gefällt mir auch, nur "gilt jedoch meines Wissens erst ab dem" gehört da nicht rein.
Ein Gesetzt gilt ab einem exakten Datum, fertig.
Das klingt sonst irgendwie nach "so ganz sicher bin ich mir da nicht"
Moin,
ich war mir da tatsächlich nicht sicher, daher habe ich diese Formulierung gewählt!
Das Gesetz trat glaub ich ab 15.5 in Kraft, im Marktstammdatenregister konnte man aber ab dem 1.4 schon vereinfacht anmelden.
egal, ich hab es schon weggeschickt - nun warte ich auf Antwort
Bin gespannt! Meine Vermutung: werden sie nicht drauf eingehen, würde ja Präzedenzfälle schaffen und ggf. ausufern. Einfach im Text auf 2 kWp reduzieren und gut. In den seltensten Fällen wird die Anlage ja wirklich deutlich mehr als 2kW tatsächlich liefern und solange die Einspeisung auf 800W begrenzt ist, spielt es m.E. keine Rolle. Diese Obergrenze für die Modulleistung ist m.E. sinnfrei, da das Netz davon ja nichts mitbekommt. Die Pseudobegründung mit möglicher Überlastung der Leitungen muß jeder mit sich und seiner Versicherung ausmachen. Wenn da nicht gerade uralt-Leitungen verbaut sind mit nur 1 oder 0,75mm2 sehe ich da kein wirkliches Problem. Man muß halt selber schauen, welche Lasten man an dem entsprechenden Kreis hängen hat. Ob die 800W nun über 3,4 oder 5 Stunden durch die Kabel gehen spielt m.E. keine Rolle. Das ist alles für den worst Case und den worst DAU gerechnet 😉
egal, ich hab es schon weggeschickt - nun warte ich auf Antwort
Ja prima, da bin ich mal gespannt, was passiert. Ob es also Bestandsschutz gibt oder ob jetzt alle alten Anlagen ggf. umgebaut werden müssen.
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ich ärgere mich fast ein bischen, dass ich mein Anlage nicht früher als 'in Betrieb' gekickt hatte... Aber so (s.o., "2kWp für BKA, 2kWp für Niedervolt-Warmwasser", nur dass alles in einen Akku läuft) sehe ich auch kein Problem. Mein 'Chef' sagt immer "nicht zu viel nachfragen, einfach laufen lassen"... 😉
Aber für die schon in Betrieb gewesenen Anlagen ist es ja tatsächlich interessant, was bei dem Widerspruch bei rauskommen wird.
Anlage umbauen oder auch als große Anlage mit Elektriker anmelden zu verlangen, würde ja finanzielle Schäden beim Betreiber verursachen.
Wie weit sollte das zurückreichen, 12 Jahre oder nur 12 Monate? Dann wären ja alle älteren Balkonanlagen mit mehr als 2000 Wp und 600 W davon betroffen. Kann ich mir nicht vorstellen.
Und wenn es einen Stichtag dafür in der Vergangenheit gegeben hätte, müsste diese Meldung vom MaStR. ja dann gekommen sein, und nicht jetzt erst. Wobei auch das zu spät gewesen wäre, weil die Anlage schon in Betrieb gewesen wäre? Oder gibt es die Regel Anmeldung spätestens nach einem Monat nach Inbetriebnahme erst nach der Bekanntgabe der Gesetzesänderung, da bin ich mir im Moment nicht sicher.
Ich denke, diese Meldungen sind noch Unsauberkeiten in der Programmierung, die nach und nach beseitigt werden müssen. Ist doch immer so bei Programmen. Wenn das Absicht ist, muss es vor Gericht und ggf. durch die Instanzen.