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Noch was: Wenn man/frau nen 800W WR nimmt statt eines 600W wird es auch keinen Ärger geben, weil 800W gemäss EU Verordnung gehen. Die 600W sind in D-Land deswegen, weil wir einen 16A LS mit 1,5mm2 verkabeln (im 'Ausland' allermeist 2,5mm2), und der Querschnitt im ungünstigsten Fall überlastet wäre (16A vom LS plus 600W vom WR verbraucht von angeschlossenen Verbrauchern). Wenn der WR aber an einem eigenen, separaten 'Kreis' angeschlossen wird (wo sonst nix dran hängt) fällt das Argument weg.
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Im Zweifel schert das EU-Recht kein Schwein.
Wir können immer die TABs rausholen und auf den Vertrag, den wir mit den Energieversorger eingegangen sind, verweisen.
An den Formularen zur vereinfachten Anmeldung hat sich auch nichts geändert?
Prozedur und Definition sind unverändert.
Was ein Steckersolargerät II sein wird weiß niemand.
Bei bestehendem Steckersolargerät findet man eigentlich auch keine Möglichkeit die Daten zu ändern oder einzupflegen.
Bei den DIYselfern ändert sich ständig etwas und ich könnte nur löschen und neu eingeben finden.
Gehe zurück zur Badtraße, gehe nicht über los, ziehe keine 4000DM ein.
SolarHeini
ch habe auch nur vom Hörensagen die Weisheit, dass Motoren und Aufzüge einspeisen (können).
Wie sie das genau machen, weiß ich ehrlich nicht.
Das Geheimnis kann ich lüften. Jeder Motor, der angetrieben wird, speist ein. Naja, Schrittmotoren natürlich nicht, aber permanent Magnet Gleichstrommotoren, permanent erregte Synchronmotore uns sogar die normalen Kurzschluss Läufer speisen ein, wenn der Motor angetrieben wird.
Und im Falle des Aufzugs kann das dann je nach Fahrrichtung auch einspeisen sein.
Soweit also das Thema " ja keine Rückwirkung ins Netz"
Warum zählt eigentlich ein Fön nicht als Rückwirkung ins Netz? Oder Blindleistung?
Jedenfalls, das "Thema ich speise ein, habe aber keinen Wechselrichter" steht jedem als Torpedierung existierender Vorschriften zur Verfügung.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
Warum zählt eigentlich ein Fön nicht als Rückwirkung ins jetzt? Oder Blindleistung?
Wenn du einen großen Fön hast, muss du den anmelden,
bzw. wünscht sich der evu die Anmeldung des Föns,
bzw. er wünscht sich, dass du eine Elektrofachkraft beauftragst, die das anmeldet.
NS-Anschluss: ab 60 A Anlaufstrom bei bis zu 2 Anläufen pro Tag,
ab 30 A Anlaufstrom bei mehr als 2 Anläufen pro Tag
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Gutes Video. Deshalb macht es bei Guerilla-PV (600W angemeldet aber mehrere WR > 600W) Sinn, über eine 0-Einspeisung die Gesamtleistung dynamisch runter zu drosseln. 0 ist schwer zu regeln und man kommt zu oft in die Bezugsphase. Mit 200 bis 300W Pseudo-Nulleinspeisung bleibt das Gesamtsystem weit unter 600W vom angemeldeten BKW. Ist aber trotzdem nicht legal, obwohl das öffentliche Netz geschont bleibt.
@ phllippoo
Bei der Ablesung meines Zählers hatte die Dame die Werte in eine Liste handschriftlich notiert. Zum Ablesen nutzte sie eine Taschenlampe und fotographierte meinen Zähler mit einem Mobilphon. Auf meine Frage, warum die VBN keine Fernabfrage mache, obwohl sie Fernsteuern kann, antwortete sie, das hätte was mit der Telekom zu tun. :} ??? ... Nun aber in Anlehnung an das von SolarHeini verlinkte Video. Wieso sollte die VBN zu Fuß ablesen kommen und gleichzeitig "Übereinspeisungen auf jeder einzelnen Phase" überwachen können? Wir leben doch in einem Land, wo der Datenschutz die Daten schützt und von vernetzter Digitalisierung/IoT geträumt wird.
Nachtrag zu kräftige Motoren: Das wäre nur eine Scheinantwort auf unangenehme VBN-Fragensteller gewesen. Dumm begrünen kann man doch alles.
Zurück zum Titel " Nulleinspeisung DIY mit Balkonsolar". Bei BKW, die nach altem Recht noch mehr als 2kWp bei 600W WR haben darf, kommt man einfacher zu einer Nulleinspeisung, wenn die überzähligen PV-Module Batterien laden, die dann beispielsweise nachts mittels openDTU und WR flexibel gedrosselt die Grundlast abfängt. Nachts ist im Haus nicht so viel los und die Regelung kommt besser an die 0-Watt-Grenze. (LiFePO Akku als PV-Modul geht gut!). Aber auch hier könnte die VBN fragen:"Woher kommt nachts die 5W Einspeisung?"
PS: Wenn 50W bezogen werden, ist das keine 0-Einspeisung! Werden 50W eingespeist und Kühlschrank, PC, TV und Licht sind an, kommt das schon eher einer 0-Einspeisung gleich.
(Bitte vergebt mir meine Rechtschreibfehler)
Fernsteuern tun moderne Messeinrichtung nichts.
Wenn man denn >6000kWh/a bereits mit einem SMART-Meter beglückt wird,
dann vielleicht später einmal die Wärmepumpen oder Wallboxen angebotsabhängig einbremsen.
Was dann aber Sinn macht und nicht unbedingt schlecht sein muss.
Das passiert dir heute auch wenn du am Schnelllader mit mehreren E-Autos stehst.
Mit der Telekom hat es insofern zu tun, dass man Zählerschränke mit Hohlräumen ausstatten muss, in die man plant ein analoges Kupfer-DSL-MODEM ( z.B. FRITZbox ) zu bauen. Ein CAT5 Kabel und Überspannungsschutz, wegen der unerwünschten Nähe von Telekommunikations- und Stromnetz nicht vergessen. Den Schrank aus Stahl.
So geht dann der Funk nicht. Ist nicht im Zähler drin, so gerne man möchte.
Moderne Messeinrichtungen können sich alles Mögliche merken.
Das kann man irgendwann auch zu Fuß abholen.
SolarHeini
Länger nicht mehr hier gewesen. Ihr macht euch ja Gedanken. Technisch gesehen ist es völlig irrelevant wenn da mal für ein paar Sekunden 1-2 kW rückgespeist werden. Deswegen glüht kein Trafo und auch keine Leitung.
Und administrativ schätze ich das so ein, dass die Netzbetreiber anderes zu tun haben als Erbsen zu zählen. Wozu auch?
Mein Zähler liefert einen Momentanwert (keinen Mittelwert) pro Sekunde.
ich weiss von den Entwicklern der eBZ Zähler (ehemalige Arbeitskollegen, aus unserem 'Hause' ist sowohl eBZ als auch EasyMeter entsprungen), dass jeder elektronische Zähler über das Intervall von einer Sekunde aufintegrieren/mitteln muss.
An den Formularen zur vereinfachten Anmeldung hat sich auch nichts geändert?
Prozedur und Definition sind unverändert.
Was ein Steckersolargerät II sein wird weiß niemand.
Bei bestehendem Steckersolargerät findet man eigentlich auch keine Möglichkeit die Daten zu ändern oder einzupflegen.
Unveränder gegenüber was? Was ist die Definition eines "Steckersolargerät I"? Ich meine, hier sind nur die max 600 Watt, der NA Schutz und das Einheitenzertifikat 'erwähnt', oder?
BKW, die nach altem Recht noch mehr als 2kWp bei 600W WR haben darf, ... die überzähligen PV-Module Batterien laden, die dann beispielsweise nachts mittels openDTU und WR flexibel gedrosselt die Grundlast abfängt. Nachts ist im Haus nicht so viel los und die Regelung kommt besser an die 0-Watt-Grenze. (LiFePO Akku als PV-Modul geht gut!). Aber auch hier könnte die VBN fragen:"Woher kommt nachts die 5W Einspeisung?"
Auf Speicher wird in der 'Definition von Steckersolargerät' glaubich überhaupt nicht eingegangen. Also ist er völlig 'legal'. Und dementsprechend auch Einspeisung in der Nacht unproblematisch?!
Jeder Motor, der angetrieben wird, speist ein.
Wenn ein Asynchronmotor nicht magnetisiert ist (-> Blindleistung), erzeugt er keine Energie. Wenn ein Synchronmotor über einen Frequenzumrichter angeschlossen ist (fast immer der Fall ausser evtl in der Energieerzeugung), kommt es drauf an, ob der eine aktive 'Gleichrichterbrücke' hat und die entsprechend angesteuert wird...
Grüsse!
Mein Zähler liefert einen Momentanwert (keinen Mittelwert) pro Sekunde.
ich weiss von den Entwicklern der eBZ Zähler (ehemalige Arbeitskollegen, aus unserem 'Hause' ist sowohl eBZ als auch EasyMeter entsprungen), dass jeder elektronische Zähler über das Intervall von einer Sekunde aufintegrieren/mitteln muss.
An den Formularen zur vereinfachten Anmeldung hat sich auch nichts geändert?
Prozedur und Definition sind unverändert.
Was ein Steckersolargerät II sein wird weiß niemand.
Bei bestehendem Steckersolargerät findet man eigentlich auch keine Möglichkeit die Daten zu ändern oder einzupflegen.Unveränder gegenüber was? Was ist die Definition eines "Steckersolargerät I"? Ich meine, hier sind nur die max 600 Watt, der NA Schutz und das Einheitenzertifikat 'erwähnt', oder?
BKW, die nach altem Recht noch mehr als 2kWp bei 600W WR haben darf, ... die überzähligen PV-Module Batterien laden, die dann beispielsweise nachts mittels openDTU und WR flexibel gedrosselt die Grundlast abfängt. Nachts ist im Haus nicht so viel los und die Regelung kommt besser an die 0-Watt-Grenze. (LiFePO Akku als PV-Modul geht gut!). Aber auch hier könnte die VBN fragen:"Woher kommt nachts die 5W Einspeisung?"
Auf Speicher wird in der 'Definition von Steckersolargerät' glaubich überhaupt nicht eingegangen. Also ist er völlig 'legal'. Und dementsprechend auch Einspeisung in der Nacht unproblematisch?!
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Das ist korrekt, die kumulierten Wh werden gemittelt.
Die W Anzeige und W Ausgabe über den IR Port aber nicht. Bei meinen nicht.
Es ist anzunehmen, dass Maxima ebenfalls nicht als Mittelwert/irgendwas vermerkt werden.
Die Verbände und Vereine erarbeiten 🤔 z.Zt. erstmals eine Produktnorm für Steckersolargeräte. (~2024/25 fertig?)
Man hat sich darauf verständigt den umgangssprachlichen Begriff „Steckersolargerät“ beizubehalten.
Was das „Steckersolargerät II“ letztendlich sein wird, dass weiß noch niemand.
Weder Wp noch VA noch Schuko noch welcher Stecker. Auch nicht wer und wie das installieren darf.
Die Vor-Norm gilt aber bereits ausdrücklich nicht für Geräte mit elektrischem Speicher.
Balkonkraftwerke - 0 Bock mehr - Aber irgendwer muss ja AUFKLÄREN! - YouTube
SolarHeini
@solarheini hast du bitte mal einen Link zu einer gesetzlichen Regelung ("Vor-Norm") wo u.a. was bezüglich Speicher steht? Die VDE Normen haben bekanntlich keinen gesetzlichen Charakter. In den TAB hab ich nix gefunden. Andreas erzählt auch nur wie es werden "soll". Was wirklich werden wird, weiss niemand (interessiert mich auch nicht, weil ich nach alter Regelung anmelde). Meine Stadtwerke haben auch keine Einwände weder bezüglich Speicher noch zu gedrosseltem 800VA WR noch zu 4kWp/10 Module.
Bsw. das EWE baut einem sogar eine 'Brücke' zur Vereinfachten Anmeldung von größeren WR ("In diesem Fall können Sie uns die Drosselung schriftlich mitteilen und ihre Anlage ebenfalls als steckerfertige Anlage betreiben.")
(2022_12_12_FAQ_steckerfertige_Erzeugungsanlagen.pdf)
Die W Anzeige und W Ausgabe über den IR Port aber nicht. Bei meinen nicht.
Es ist anzunehmen, dass Maxima ebenfalls nicht als Mittelwert/irgendwas vermerkt werden.
Wie oft (Intervall) bekommst du denn Infos über den IR Port? Woher weisst du, dass das keine Sekundenmittelwerte sind? Wenn es irgendwelche 'zufälligen' Momentanwerte sind (z.B. Einschaltströme) macht die ganze Sache wenig Sinn...
Grüsse!
Gesetz spielt da keine Rolle.
230629-entwurf-eines-gesetzes-zur-steigerung-des-ausbaus-photovoltaischer-energieerzeugung.pdf (bmwk.de)
Letztendlich steht dort, dass es im Detail von den Zünften und VNBs zu gestalten sei.
Das Wort „Steckersolargerät“ blieb, weil es im aktuellen Gesetzentwurf verwendet wird.
E DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95):2022-11 (dke.de)
Hier vom November 2022. Einsicht nur für zahlende Mitglieder.
Die Produktnorm für Steckersolargerät - VDE V 0126-95 - mein Tag beim VDE (youtube.com)
Das DIN-VDE Entwurfsportal musst du selber googelen.
Mein Link lässt sich nicht kopieren. Es ist auch eine Registrierung nöig.
Dort war der letzte Entwurf bis Mitte Dezember 2023, z.Zt. wird die x-te Novelle erstellt.
Nix zu sehen seit Wochen.
Balkonkraftwerk 2024! Keine 800 Watt für Mikrowechselrichter? - YouTube
Bla, Bla, ! > 04:40 und > 08:30
Was heute ist?
Das ist in 900 VNBs wie es kommt. Die lesen eben auch BILD.
Meine Zähler sind push Geräte. Sie senden ein Telegramm pro Sekunde.
Der Beweis ist schnell geführt. Schalte 2000W schnell und oft ein und aus.
Es wird nur 0 oder 2000W gesendet. Nie irgendein Wert dazwischen. Also nicht 1000 nach 0,5Sek.
Wenn es gelänge die 2000W so geschickt ein und aus zu schalten, dass stets 0W rauskäme, dann würde dennoch die Wh irgendwann eine Stelle weiterspringen. Wh müssen das Mittel besser das Integral irgendeiner Dauer sein – was auch sonst?
Da ich jede Sekunde loggen kann sehe ich durchaus den Anlaufstrom eines Kühlschranks mit ~1,5kW, wenn es gerade passt.
Das ist aber nicht falsch.
Wenn ein Asynchronmotor nicht magnetisiert ist (-> Blindleistung), erzeugt er keine Energie.
Vollkommen richtig. Im normalen Netz angeschlossen kann er es.
Hat aber nichts mit Blindleistung zu tun.
PS: Korrektur, hat es wohl, siehe weiter unten.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@carolus die Blindleistung braucht er für die Magnetisierung
Grübel... Die reine Blindleistung für die Magnetisierung, etwas reale Leistung für Kupfer- und Eisenverluste, richtig?
Gottchen, ist das lange her bei mir....
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter
@carolus genau! 'reale' Leistung für alles mit Arbeit oder Wärme. Magnetismus (an sich) macht keins von beidem, ist aber nötig, damit der Asynchronmotor arbeiten kann (in die eine oder andre Richtung) 🤓
Zugegeben - meist ist ein Rest Magentismus vorhanden, so dass ein Asynchronmotor sich dann auch selbst aufmagnetisieren kann, wenn man einen Widerstand dran hängt und an der Welle dreht (meine ich zu erinnern...)
Zugegeben - meist ist ein Rest Magentismus vorhanden, so dass ein Asynchronmotor sich dann auch selbst aufmagnetisieren kann, wenn man einen Widerstand dran hängt und an der Welle dreht (meine ich zu erinnern...)
Das war aber der selbsterregte Generator, der Siemens Generator.
Beim Kurzschluss Läufer kann ich mich diesbezüglich nicht erinnern.
Ich bin kein Amateur, aber ich lerne trotzdem noch.
Bürokratie schafft man nicht durch neue Regeln oder Gesetze ab.
SOC ist ein NTCV Parameter