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Welche Anforderung an ein externes Generatorhäuschen (LFP) für 365-Tage-Insel?

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(@jayha)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Welche Anforderungen muß ich beachten, um LFP, Wechselrichter und Laderegler rund ums Jahr außer Haus zu betreiben?

Extern u.a. aus Brandschutzgründen, aber auch, um einen möglichst kleinen Raum aktiv beheizen zu müssen. Haus wird u.a. mit Holz beheizt, was aufgrund längerer Abwesenheit nicht immer gewährleistet werden kann. Trotzdem soll u.a. der Gefrierschrank dauerhaft betrieben werden.

Dazu stelle ich mir drei verschiedene Konzepte vor:

1. unterirdisch, weil relativ konstante Temperatur, aber evtl. Feuchteproblem

2. überirdisch mit Fundament in Form eines kleinen Earthships (baulicher Temperaturausgleich)

3. überirdisch als Pfahlbauweise, ohne großen Kontakt zum Erdboden.

Davon abhängig, die Wahl der Außenhülle und der Dämmung, ob Beton, Stein oder Holz.Stahlcontainer oder Gartenboxen, wie hier immer mal wieder empfohlen wird, finde ich zu groß/klein und auch zu wenig isoliert. Denke da eher an Selbstbau. Hätte noch eine Saunahütte, aber auch mit fehlender Isolierung und zudem mit wenig Sonne.

Beheizt und gekühlt soll möglichst passiv - im Besonderen natürlich im Winter, um den geringeren elektrischen Ertrag vollständig im Haus selber zu nutzen.

Nichtsolarer Bezug soll ausgeschlossen sein, höchsten mal den Moppel unter Aufsicht und manuellem Start zum Batterieladen.

Z.B. habe ich im Gewächshaus im Winter durchaus Plusgrade - wie bekomme ich eine konstante Tages-Nacht-Temperatur? Wenn Aggregatübergang - mit welchen Meterialien direkt durch die Sonne und ohne Umwege. Im Gewächshaus nutze ich Wassertonnen als Wärmepuffer, dann habe ich aber auch eine hohe Luftfeuchte.

Wie habt ihr Insularer und Halbinsulaner das gelöst?

PS: ich möchte die Panelfläche so klein wie nötig halten, - bevorzuge Isolation und passive Erwärmung; zumindest nur minimale Stromheizung.

Standort ist Südhang in Deutschlands Mitte (Nordhessen) mit wenigen Schneetagen bzw. schnellem Abtauen. Kein Kälteloch.


   
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