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Wechselrichter 1-phasig AC-Nennleistung >4600W vs. AR-N4105?

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Jogi1111
(@jogi1111)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 24
 

Warum macht Ihr das so unnötig nervig und kompliziert? Nehmt einfach zugelassene WR - bei höherer Leistung 3phasig - und meldet den Kram an (ist nur Papierkram).
Alles andere führt doch nur zu Ärger und Geldverschwendung.

Nur Papierkram ?
Naja - das Anmelden/Einspeisen kann auch richtig teuer werden !
Nicht nur, dass Du zertifizierte WR brauchst (kosten natürlich mehr), einen teuren zusätzlichen Zähler mieten musst (daran kommst Du nicht vorbei),
das Ganze kostenpflichtig auch vom Netzbetreiber abnehmen lassen musst (das könnte man ja noch als "teuren Papierkram" hinstellen) - nein, es kann
auch richtig dauerhaft ins Geld gehen. Und dabei meine ich nicht mal die EEG-Umlage, die Du nicht nur für verkauften, sondern auch für den selbst
genutzten Strom zahlen musst, weil die demnächst ja wegfallen soll, sondern die Umsatzsteuer. Und die zahlst Du dann auch auf beides: den
verkauften und auch den selbst genutzten Strom. Das mag bei der einen oder anderen kleineren Anlage oder bei sehr wenig Einspeisung (<10%) zu
umgehen sein, wird bei anderen Anlagen aber richtig ins Geld gehen: Aus meinen ca. 3 Cent pro selbst verbrauchter KWh (gerechnet auf 25 Jahre)
bin ich da schnell auf dem dreifachen Betrag Shock

Da sage ich dann lieber: Nein danke, bleibe bei einer Insellösung ...
... und baue mir für das gesparte Geld einen größeren Pool in den Garten, der sich immer über überschüssigen Strom (per WP um Faktor 5+ erhöht) freut 😉

Gruß Jogi


   
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(@anonymous_1669380032)
Autarkiekönig
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 486
 

Nur Papierkram ?
Naja - das Anmelden/Einspeisen kann auch richtig teuer werden !

Die Anmeldung und der Papierkram selbst kostet gar nix!

Nicht nur, dass Du zertifizierte WR brauchst (kosten natürlich mehr), einen teuren zusätzlichen Zähler mieten musst (daran kommst Du nicht vorbei),

Zertifizierte Hardware braucht man so oder so, solange man keine Insel betreibt. Der Begriff "Insel" ist auch umstritten, sollte es einen Stromanschluss auf dem Grundstück geben. Aber das ist mir auch egal, ich habe keine Insel!

das Ganze kostenpflichtig auch vom Netzbetreiber abnehmen lassen musst (das könnte man ja noch als "teuren Papierkram" hinstellen)

Nicht korrekt in meinem Fall. Hier kommt nur der Elektriker, der die Anlage anschließt und dafür unterschreibt. Der 2Richtungszähler wird auch vom gleichen Elektriker eingebaut. Und nein, es ist kein beim VNB registrierter besonders konzessionierter Elektriker - nur ein ordentlicher Handwerksbetrieb, der gegenüber dem VNB auf den Bestätigungen und Protokollen unterschreiben muss. Einer vom VNB war hier nie vorort und ist auch nicht erforderlich lt. Aussage des VNB..

Da sage ich dann lieber: Nein danke, bleibe bei einer Insellösung ...
... und baue mir für das gesparte Geld einen größeren Pool in den Garten, der sich immer über überschüssigen Strom (per WP um Faktor 5+ erhöht) freut

Wie Du willst.


   
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(@scank)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 9
 

Hallo,

ich habe jetzt meinen Multiplus 2 48/5000 bekommen.
16 Stück LF280K EVE Zellen sind bestellt bei Shenzen Basen für 2030€.
In den Speicher Einspeisen sollen mein vorhandenes BHKW 5,3KW (installiert seit 2006 solange es noch funktioniert..) und meine 9,6KW PV Anlage (installiert seit 2011) die ich jetzt von Volleinspeisung auf Teileinspeisung umstellen möchte.

Jetzt wollte ich die Zeit bis die kommen u.a. nutzen um den Antrag zur Anmeldung für den Netzbetreiber auszufüllen und ihnen vorab zukommen zu lassen. Die fehlenden Angaben in den Screenshots im Anhang finde ich aber nirgends bei dem Victron Einheiten Zertifikat und Technischen Daten bzw. kann die vermutlich wegen mangelnden Fachwissen nicht richtig interpretieren.
Bei den Werten Speicherkapazität habe ich 3,65V max Spannung * 280AH (aus dem EVE Datenblatt) *16 multipliziert.
Bei Nutzbare Kapazität hab ich Typical Volt 3,2V * 280AH * 16 multipliziert.


   
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(@wolfgang)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 4 Jahren
Beiträge: 383
 

Hallo allerseits, liebe Freunde des DIY und der PV!

Ich habe bezüglich dieser VDE 4105 auch so mein Problem... :crazy:

Ich bin dabei mir eine Anlage mit PV und Akku zusammenzubauen, nun geht es um den Teil der Sache, bei dem der VNB mitreden will. Der wirklich freundliche Mitarbeiter meines VNB (A**CON) machte mich darauf aufmerksam, dass meine Wechselrichter eine "Konformitätserklärung gemäß VDE 4105" aufweisen müssen, ansonsten sei ein Anschluss an das Öffentliche Netz nicht zulässig. Ok. Nun ist es so, dass ich nicht einspeisen will, mir WR ausgesucht habe, die das auch gar nicht können (E**EKTA Hybrid-Wechselrichter AX-M1 5000 - 48V), die jedoch die Möglichkeit bieten, den Netzstrom durchzuleiten, bei Ausfall sofort auf WR-Betrieb umzuschalten (also quasi als USV operieren) und auch die Akkus aus dem Netz nachladen können. Kurz gesagt: als elektrotechnische "Last" können sie mit dem Netz verbunden werden, aber nicht als Quelle, und eine (auch versehentliche) Einspeisung ist konstruktionsbedingt und durch die Verschaltung im HAK ausgeschlossen. Im Prinzip läuft es also auf Netzparallelbetrieb hinaus.

Mein Problem: eine Konformitätserklärung gemäß VDE 4105 scheint es für diese WR nicht zu geben, der Hersteller hält keinen Endkundendienst vor und verwies mich freundlich an den Händler, dieser hat bislang noch nicht geantwortet. Ich gehe aber auch nicht davon aus, dass der mir weiter helfen kann / wird... :thumbdown:

Also dürfte ich sie offiziell nicht anschließen ans Netz... Oder doch? Oder Anlage als reine Insel aufbauen, abnehmen lassen (falls das überhaupt nötig wäre), und alles andere danach "was keiner weiß, macht keinen heiß"...? 😎

Wie sehen das die Experten hier? Erfahrungen? Ideen? WR zurückschicken und andere kaufen, die diese Erklärung haben (doppelt so teuer)? Oops
Ich bitte um eure geschätzten Ratschläge!

Herzliche Grüße
Thomas (bin übrigens neu hier!) Grin

Tante Edit: Als Speicher-Akku habe ich 16 LiFePO4-Zellen 280Ah, die habe ich auch schon da. Was gibt's da noch für Probleme zu erwarten? Die DC-Seite hat den VNB ja nicht zu interessieren...!?

@Mods: Beitrag bitte ggf. in einen anderen oder neuen Thread verschieben, fall das hier nicht passt!

Du wirst das Ding legal nicht ans laufen bekommen, wenn Du es mit dem Netz verbindest bzw. verbinden kannst, sobald es auch nur einen Leiter teilt und sei es aucuh nur die gelb rgrüne / Erde. Elektro galvanische Trennung war das Stichwort an der Stelle, was mein Projekt gleicher Denke in den Zusammenbruch trieb. Keine Chance, kannst Du ganz viel Geld und Zeit drin versenken und keinen Schritt voran kommen.

Macht Dir und mir aber auch klar, warum unser Netz nicht nur papiermäßig so stabil ist. Alle folgen den Vorschriften im engeren Sinne - und nur die Ignoranten können dann das Netz noch stören.

Bei dem Elektrogalvanische Trennung gab es nur eine Lösung und die wäre teuer gewesen, weill dann nur via Spulen die Energie von einem Netz zum anderen Netz übertragen werden dürfte, also Induktion mit all den Verlusten. Ist aber nur so eine Erinnerung an ein 2017er Projekt mit viel Herzblut und miesem Ende, da vergisst man lieber die Details schnell.
Du wirst einen anderen WR brauchen und zwar mit VDE oooder pure Insel, nicht eine Welt, wo der Netzstrom als Lader oder auch nur durchgeleitet zu Verbrauchern Deiner 2. Welt gelangt, ich meine Halbinsel wurde das Ding genannt. Du musst im Prinzip die Batterie trennen, rübertragen und am Netz laden und dann wieder zurück. Nur dann ist galvanisch getrennt. Hat mir der VNB Profi so gezeigt , das Leute das auch so für Ferienhäuse nutzen können, aber nicht im Haus, das am Netz sei.


   
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(@tobedefined)
Batterielecker
Beigetreten: Vor 3 Jahren
Beiträge: 385
 

AR- 4105 ist eine AnwendungsRegel 4105 für Erzeugungsanlagen und Speicher ( https://www.vde-verlag.de/normen/0100492/vde-ar-n-4105-anwendungsregel-2018-11.html ). Sie ist keine Norm. Aber eine Art Vor-Norm. Die TABs (Technichen Anschlusbedingungen) deines Verteilnetzbetreibers beziehen sich aber auf diese Anwendungsregel und wenn man seinen Strom von diesen beziehen will, dann muss man sich an deren Bedingungen halten (sofern die Bedingungen nicht gegen anderes Recht verstößt). Es gibt auch andere ARs z.b AR 4100.

Ob du jetzt einspeist oder nicht, ist vollkommen egal, denn eine Anforderung der Regel ist z.b. der vorhandenen NA-Schutz. Dass der WR bei Netzausfall entweder ausschaltet oder ein Teilnetz vom öffentlichen Netz sicher trennt (so dass in das öffentliche Netz bei Netzausfall nicht eingespeist wird und der Mitarbeiter von denen, der gerade an den Leitungen arbeitet keinen Schlag bekommt). Dafür sind gewisse Zeiten einzuhalten. Wenn dein WR das kann, dann sollte der Hersteller ich eben so einen 4105 Wisch holen bzw seinen WR danach zertifizieren lassen. Wenn er es nicht kann, dann kann er es technisch nicht und dann ist der WR auch nicht geeignet.

Ich hab keine Probleme mit diesen Anforderungen und finde es auch nicht zu viel Bürokratie für die Sicherheit. Ich hab allerdings ein Problem damit, dass die Norm bei der VDE 150€ kostet und man 150€ für das Lesen von Vorgaben ausgeben soll, die sich alle 2-3 Jahre ändern.


   
AntwortZitat
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