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Was ist "Lithium Battery Activation"?

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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Hallo,

zum Rumprobieren habe ich eine 24V-LiFePo4-Batterie und überlege, diesen Hybrid-Wechselrichter zu kaufen. Diesem soll aber zum Betrieb mit Nicht-Blei-Akkus "Lithium Battery Activation" fehlen. Man kann allerdings in einem manuellen Modus die Spannungen selber einstellen, so dass meines Erachtens der Betrieb mit LiFePos möglich sein sollte. Oder kommen mir da irgendwelche Bleibatteriepflegefunktionen in die Quere?

Müssen LiFePos aktiviert werden? Und falls ja: kann das im normalen Betrieb erforderlich werden? Ich habe hierzu im Forum nichts gefunden.


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ich könnte mir vorstellen, dass damit gemeint ist, dass das Ding nicht versucht, den Akku zu laden, wenn an den Akkukontakten keine plausible Spannung anliegt, und es somit ein abgeschaltetes BMS eines Lithiumakkus nicht aufgeweckt kriegt.

Was hast du mit dem Ding denn vor? Soll das ein Inselsystem werden?


   
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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Themenstarter  

Ich könnte mir vorstellen, dass damit gemeint ist, dass das Ding nicht versucht, den Akku zu laden, wenn an den Akkukontakten keine plausible Spannung anliegt, und es somit ein abgeschaltetes BMS eines Lithiumakkus nicht aufgeweckt kriegt.

Das wäre eine Möglichkeit. Ich werde das einfach mal testen, soweit möglich.

Was hast du mit dem Ding denn vor? Soll das ein Inselsystem werden?

Jein. Eigentlich möchte ich etwas rumprobieren, bevor es in's neue Haus geht wo eine 48V-"Insel" geplant ist. Aus einer Laune heraus habe ich mir zwei Panels zum Laden meiner E-Scooter besorgt, dann überlegt, dass doch eine Balkonsolaranlage mit Batteriepuffer nach Dimitris Video ganz nett wäre. Da ich die Akkus aber über den Winter nicht ungenutzt rumstehen lassen wollte, möchte ich nun auch mein Homeoffice damit betreiben. Primär geht es darum etwas zu lernen, da ich mit Photovoltaik bisher noch überhaupt nicht zu tun hatte. Allerdings bin ich hier in der Mietwohnung/-DHH etwas eingeschränkt.
Dieser Hybrid-Wechselrichter ist halt kaum teurer als ein einfacher Wechselrichter, aber ich brauche keinen extra MPPT und über's Netz laden kann ich auch noch.


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Höchstwahrscheinlich ist der für Netzeinspeisung in DE nicht zugelassen, entsprechend würde ich damit vorzugsweise in einem Inselsystem experimentieren.


   
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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Höchstwahrscheinlich ist der für Netzeinspeisung in DE nicht zugelassen, entsprechend würde ich damit vorzugsweise in einem Inselsystem experimentieren.

Das Teil hat doch gar keine Netzeinspeisung und das wollte ich auch nicht. Für die Einspeisung habe ich einen gebrauchten Grid Tie Inverter wie in dem Video bekommen. Und ja, der wird in DE wohl auch nicht zugelassen sein. Vermutlich ist es aber eh Winter bis alles zusammen ist und ich werde den Solarstrom dann zu 100% im Homeoffice verbraten können. Von daher ist alles gut.

Später im Haus möchte ich auch keine Einspeisung ins Netz machen.


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Ist das so? Auf die Schnelle konnte ich hier der Produktbeschreibung nicht entnehmen, dass AC-In und AC-Out bei anliegendem Netz nicht per Relais verbunden sind.
Im Gegenteil, die Angabe einer Transfer Time in den technischen Daten legt nahe, dass eine solche Verbindung existiert und das Ding bestenfalls eine stromsensorbasierte Nulleinspeisungsregelung macht, wenn überhaupt.

Ich würde eine Lösung aus PV + MPPT-Laderegler + Akku + zugelassenem Grid-Tie-Balkoninverter für sinnvoller halten, als mich auf solche Teile zu verlassen.
Oder eben gleich eine richtige Insel ohne Netzanschluss (außer evtl. eines Ladegeräts) bauen.


   
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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 10
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Ist das so? Auf die Schnelle konnte ich hier der Produktbeschreibung nicht entnehmen, dass AC-In und AC-Out bei anliegendem Netz nicht per Relais verbunden sind.
Im Gegenteil, die Angabe einer Transfer Time in den technischen Daten legt nahe, dass eine solche Verbindung existiert und das Ding bestenfalls eine stromsensorbasierte Nulleinspeisungsregelung macht, wenn überhaupt.

Ok, danke für den Hinweis. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verbindung per Relais (z.B. bei Überlast des Inverters oder leerer Batterie) explizit als Feature ausgewiesen wird. Ich hatte schon Geräte gesehen, wo das so war. Auf die Idee, dass AC-In und AC-Out miteinander verbunden sind und dann Leistung per Grid-Tie-Inverter hinzugegeben wird, bin ich gar nicht gekommen. Ich dachte, dass diese Teile für den asiatischen Markt primär zum Ausgleich einer schwankenden Stromversorgung sind. Aber die Umschaltzeit und einstellbare Umschaltspannung legen das nahe. Ich werde es anschauen. Dann müssten ja Ein- und Ausgang in Phase sein.

Ich würde eine Lösung aus PV + MPPT-Laderegler + Akku + zugelassenem Grid-Tie-Balkoninverter für sinnvoller halten, als mich auf solche Teile zu verlassen.
Oder eben gleich eine richtige Insel ohne Netzanschluss (außer evtl. eines Ladegeräts) bauen.

Im Neubau möchte ich so eine Insel mit Ladegerät haben und dachte, dass diese Hybrid-Inverter genau das sind und wollte drei größere von denen verbauen. Wenn das nicht so ist, dann habe ich schon die erste Lektion gelernt.


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 49
 

Warum im Neubau keine Überschusseinspeisung? Insel mit Ladegerät klingt teuer und ineffizient - nur um etwas Bürokratie aus dem Weg zu gehen?
Je nach Größenordnung würde ich in Richtung Balkon + DIY-Speicher oder gleich eine richtige große Einspeiseanlage nachdenken.

Nach EEG 2023 wird man problemlos einen Teil der Anlage als Volleinspeiseanlage deklarieren können, um durchaus lohnenswerte Einspeisevergütungen zu erreichen, so dass es am wirtschaftlichsten sein dürfte, die PV so groß zu bauen wie es technisch geht (und die Kosten pro kWp runter zu bekommen).
Und wenn die Strompreise so bleiben, wie sie sind (oder gar noch weiter steigen), und der Smart Meter Rollout mal in die Gänge kommt, könnte auch Direktvermarktung selbst für relativ kleine Anlagen interessant werden. (Falls Discovergy nächstes Jahr wieder liefern kann wird es wohl für mich in diese Richtung gehen, ich bin gespannt...)

Inseln sind was für Wohnmobile, Kleingartenanlagen oder einfach nur Spielerei. Für Experimente durchaus verständlich, aber bei größeren Anlagen und Vorhandensein eines Netzanschlusses wäre es allein schon aus Umweltgründen sinnvoll, den Überschuss dort abzuladen, statt ihn zu verheizen.


   
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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Warum im Neubau keine Überschusseinspeisung? Insel mit Ladegerät klingt teuer und ineffizient - nur um etwas Bürokratie aus dem Weg zu gehen?
Je nach Größenordnung würde ich in Richtung Balkon + DIY-Speicher oder gleich eine richtige große Einspeiseanlage nachdenken.

Ja, ich höre eigentlich fast nur schlechtes aus der Nachbarschaft (Bürokratie, Steuererklärung...). Nur der, der die Anlagen vertickt hat, schwärmt davon. Aber mein Wissensstand ist auf jeden Fall veraltet, ich werde mir das nochmal antun wenn es soweit ist.

Nach EEG 2023 wird man problemlos einen Teil der Anlage als Volleinspeiseanlage deklarieren können, um durchaus lohnenswerte Einspeisevergütungen zu erreichen, so dass es am wirtschaftlichsten sein dürfte, die PV so groß zu bauen wie es technisch geht (und die Kosten pro kWp runter zu bekommen).

Macht es dann noch Sinn die Anlage zu teilen? Dachte, dass man dann am besten alles zur Einspeisung nimmt und halt noch Eigenverbrauch hat. Die typische Anlage ohne Speicher halt. Werde wohl so 80m² Dach mit SO-Ausrichtung haben, also pimaldaumen 16kWp.

Und wenn die Strompreise so bleiben, wie sie sind (oder gar noch weiter steigen), und der Smart Meter Rollout mal in die Gänge kommt, könnte auch Direktvermarktung selbst für relativ kleine Anlagen interessant werden. (Falls Discovergy nächstes Jahr wieder liefern kann wird es wohl für mich in diese Richtung gehen, ich bin gespannt...)

Inseln sind was für Wohnmobile, Kleingartenanlagen oder einfach nur Spielerei. Für Experimente durchaus verständlich, aber bei größeren Anlagen und Vorhandensein eines Netzanschlusses wäre es allein schon aus Umweltgründen sinnvoll, den Überschuss dort abzuladen, statt ihn zu verheizen.

Ja, da wirst du wohl recht haben. Die Idee mit der Insel ist entstanden, als ich noch keine realistischen Vorstellungen hatte, wie stark der Solarertrag schwankt über's Jahr. Bitcoin-Mining ist ja auch nicht mehr so attraktiv. Und natürlich die Inspiration von Andreas' Videos, wobei ich die nur selektiv gesehen habe. 😉 Deshalb vielleicht jetzt auch die Spielerei mit der Mini-Anlage. Zum Glück kann ich hier in Miete nicht groß durchstarten.

Der Wechselrichter ist schon bestellt. Ich werde den genau inspizieren und hoffentlich was Zeigen können, auch wenn die Anlage nicht wirklich Sinn macht.


   
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profantus
(@profantus)
Mitglied Wiki-Moderatoren
Beigetreten: Vor 2 Jahren
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Nach EEG 2023 wird man problemlos einen Teil der Anlage als Volleinspeiseanlage deklarieren können, um durchaus lohnenswerte Einspeisevergütungen zu erreichen, so dass es am wirtschaftlichsten sein dürfte, die PV so groß zu bauen wie es technisch geht (und die Kosten pro kWp runter zu bekommen).

Ist das eine Entscheidung die man 1x trifft und nicht mehr ändern kann oder kann man sich entsprechend seinem Verbrauchsverhalte um entscheiden.
Z.B Wärmepumpe oder E-Auto kommt dazu und ich brauche mehr Strom.
Zwei Anlagen sind dann auch 2 Zähler mit Zählermiete und SMGw wenn das mal kommt.

HOWTO Wechselrichter Dimensionierung


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
Beigetreten: Vor 2 Jahren
Beiträge: 49
 

"(14) Für Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht und nach dem 29. Juli 2022 in Betrieb genommen worden sind, beträgt der anzulegende Wert abweichend von § 48 Absatz 2
1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt 8,6 Cent pro Kilowattstunde,
2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt 7,5 Cent pro Kilowattstunde und
3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 750 Kilowatt 6,2 Cent pro Kilowattstunde.

Wenn der Anlagenbetreiber den gesamten in einem Kalenderjahr in der Anlage erzeugten Strom mit Ausnahme des Stroms, der in der Solaranlage oder in deren Neben- und Hilfsanlagen zur Erzeugung von Strom im technischen Sinn verbraucht wird, in das Netz eingespeist und dies dem Netzbetreiber im Kalenderjahr 2022 vor der Inbetriebnahme und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres in Textform mitgeteilt hat, erhöht sich der anzulegende Wert nach Satz 1
1. bis einschließlich einer installierten Leistung von 10 Kilowatt um 4,8 Cent pro Kilowattstunde,
2. bis einschließlich einer installierten Leistung von 40 Kilowatt um 3,8 Cent pro Kilowattstunde,
3. bis einschließlich einer installierten Leistung von 100 Kilowatt um 5,1 Cent pro Kilowattstunde und
4. bis einschließlich einer installierten Leistung von 300 Kilowatt um 3,2 Cent pro Kilowattstunde.

§ 24 Absatz 1 Satz 1 ist zum Zweck der Ermittlung der Höhe des Anspruchs nach Satz 2 Nummer 1 bis 4 für den jeweils zuletzt in Betrieb genommenen Generator entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass ein Anlagenbetreiber abweichend von § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bestimmen kann, dass Solaranlagen, die innerhalb von weniger als zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen werden, nicht als eine Anlage, sondern als zwei Anlagen anzusehen sind, wenn
1. sie auf, an oder in demselben Gebäude angebracht sind,
2. der Strom aus beiden Anlagen über jeweils eine eigene Messeinrichtung abgerechnet wird und
3. der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber im Jahr der Inbetriebnahme der zweiten Anlage vor deren Inbetriebnahme und im Übrigen vor dem 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres mitgeteilt hat, für welche der beiden Anlagen er den erhöhten anzulegenden Wert nach Satz 2 in Anspruch nehmen möchte; für Strom aus der anderen Anlage ist die Erhöhung des anzulegenden Wertes nach Satz 2 ausgeschlossen.

Wenn der Anlagenbetreiber entgegen der Mitteilung nach Satz 2 nicht den gesamten in der Anlage in einem Kalenderjahr erzeugten Strom in das Netz einspeist, verringert sich der anzulegende Wert für dieses Kalenderjahr auf den Marktwert."

Ich interpretiere das so, dass man die Tatsache, dass die zweite Hälfte eine Volleinspeiseanlage ist, jährlich ändern kann. Ob man die Aufteilung durch Umklemmen auf den anderen Zähler dabei ändern darf, ist unklar.
Das Interessanteste finde ich aber das Schlupfloch ganz am Ende, dass man selbst, wenn man alles als Volleinspeiseanlage anmeldet, dann aber Eigenverbrauch nutzt, dennoch den Marktwert (der auf absehbare Zeit wohl über der normalen Einspeisevergütung, und dieses Jahr vielleicht sogar über der Volleinspeisevergütung liegen dürfte) bekommt.

Also kurzum:
1. Als Volleinspeiseanlage anmelden.
2. Trotzdem Eigenverbrauch nutzen, solange das Sinn macht.
3. Wenn das keinen Sinn mehr macht, zum nächsten Jahr auf Überschusseinspeisung ummelden.
4. Falls die Preise weiter steigen und sich ein sinnvoller Vermarkter für kleinere Anlagen auftut, in die Direktvermarktung wechseln (das geht meines Wissens nach sogar monatlich).


   
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 yupp
(@yupp)
Vorsichtiger Stromfühler
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Themenstarter  

Ist das so? Auf die Schnelle konnte ich hier der Produktbeschreibung nicht entnehmen, dass AC-In und AC-Out bei anliegendem Netz nicht per Relais verbunden sind.
Im Gegenteil, die Angabe einer Transfer Time in den technischen Daten legt nahe, dass eine solche Verbindung existiert und das Ding bestenfalls eine stromsensorbasierte Nulleinspeisungsregelung macht, wenn überhaupt.

Ok, danke für den Hinweis. Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verbindung per Relais (z.B. bei Überlast des Inverters oder leerer Batterie) explizit als Feature ausgewiesen wird. Ich hatte schon Geräte gesehen, wo das so war. Auf die Idee, dass AC-In und AC-Out miteinander verbunden sind und dann Leistung per Grid-Tie-Inverter hinzugegeben wird, bin ich gar nicht gekommen. Ich dachte, dass diese Teile für den asiatischen Markt primär zum Ausgleich einer schwankenden Stromversorgung sind. Aber die Umschaltzeit und einstellbare Umschaltspannung legen das nahe. Ich werde es anschauen. Dann müssten ja Ein- und Ausgang in Phase sein.

Ich habe gerade nochmal über den gebrückten Ein-/Ausgang nachgedacht. Eigentlich kann das nicht sein. Der Aufbau sieht ja wie folgt aus:

Wenn die Anschlüsse gebrückt wären, dann kann man ja nicht bei Stromausfall die Verbraucher speisen, ohne dass Strom in's öffentliche Netz oder den gezeigten Generator fließt. Das kann keiner wollen. Spätestens dann müssen die Anschlüsse also getrennt sein. Ich werde es aber ausprobieren

PS: der erklärt hier im Video, dass es kein Grid-Tie-Inverter ist:


   
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 Nr7
(@nr7)
Vorsichtiger Stromfühler
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Bei Hybrid-Invertern ist das oft so, dass AC-In und AC-Out per Relais verbunden wird, solange das Netz stabil ist, und erst bei Netzausfall aufgetrennt werden (das wäre dann die Transfer Time), ähnlich wie bei einer günstigen USV.

Von den technischen Daten und dem Gehäuse her könnte es ein China-Clone des (abgekündigten) MPPSolar 2424MSE1 sein, um den es auch in dem Video von Will Prowse geht. Dann könnte es durchaus sein, dass es praktisch ein Ladegerät + Inverter ist (evtl. mit gemeinsamem Zwischenkreis), was dann aber auch den Nachteil der entsprechenden Wandlungsverluste bei Verwendung von Netzstrom hätte. Und die Angabe einer Transfer Time macht dann keinen Sinn.


   
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