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Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei …….
Gepflegt? Wie machst du das? Regelmäßig feucht durchwischen? LS und RCD abschmieren?🤪
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Das kann schon sein, dass wenn z.B. man eine Elektro-Uraltinstallation aus den 60er Jahren oder so hat dass da was neu gemacht werden muss. Macht ja auch Sinn. Aber mein Haus und der Zählerschrank ist Bj 1999 .Und außer dem Zähler und Sicherungen ist da nicht viel drin, denn FI und die einzelnen 16A-Sicherungen sind etagenweise in 2 Unterverteilern untergebracht.
Das hat nix mit uralt zu tun. Ich kenne jemand, der musste einen Zählerschrank aus 2005 verschrotten, weil der nicht der DIN AR-N4101 entspricht. Anschlussfelder über und unter dem Zähler, Überspannungsschutz Klasse 1, APZ und und und. Die Baustelle ist bei der PV Installation/Abnahme durch den Elektriker entstanden und hat den Kollegen richtig Geld gekostet.
Frag mal lieber beim Versorger nach den lokalen Regeln und wie damit umgegangen wird.
Mein Schrank ist zwar alt, aber riesengroß, gepflegt und technisch einwandfrei und ich habe keinen Bock auf generelle Umbauten wegen einer einzelnen Phase und ein bissel zurücklaufenden Strom.
Mein Schrank ist 140x55 und hat Platz für 4 Zähler mit Bereichen von je 30cm oberhalb und unterhalb des Zählerfelds.
2 Zählerplätze sind belegt, Platz hat es genug. Werde aber wohl besser mal beim Versorger oder Elektriker nachfragen ....
Bis 10KWp PV kannst du dich komplett vom Finanzamt befreien wenn du möchtest.
Soweit ich das überblicke stimmt diese Aussage nur halb.
Richtig ist in jedem Fall :Man kann das ganze als Liebhaberei einstufen lassen, macht keine Einnahme-Überschussrechnung und zahlt auf die Einnahmen keine Einkommensteuer. Ob das folgende richtig ist, weiss ich nicht: Man muss trotzdem ein Gewerbe anmelden und hat Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Ein sofortiger Umstieg auf Kleinunternehmerregelung (ohne USt/Mwst) geht wohl nicht sondern erst nach Jahren.
Kann sein dass ich hier Unsinn erzähle. Wenn du da genau Bescheid weisst, könntest du vielleicht bitte mal ein paar freundliche und erklärende Zeilen hier dazu schreiben ?
Musst nur einmal das Formular ausfüllen.
Welches Formular ? Hast du einen Link zum Download ? Ich dachte der Antrag beim Finanzamt wäre formlos.
Umsatzsteuer musst du auch nicht machen, wenn du von Anfang an KUR wählst.
Wenn du die Umsatzsteuer vom Kauf der PV zurück haben möchtest musst du ein Gewerbe anmelden, kannst dann frühestens nach dem 5. Jahre zur KUR wechseln.
9,99KWp Yingli 270W Ost/West, SMA9000TL-20
2,7KWp Axitec AC-300M, Victron BlueSolar 150/60-Tr
4,235KWp an Hoymiles
48 x 280Ah Lifepo4 EVE Cell, REC BMS
3 Victron MP2 5000
Panasonic Aquarea 9KW Split
Vectrix VX-1
Smart Forfour EQ
Bin bei Netze BW und hab einen Saldierenden Zähler bekommen...habs genau so wie du gemacht, einfach "Steckerfertige EZA" angemeldet und kein schw...interessiet sich mehr für die 20kWh/Jahr
Umsatzsteuer musst du auch nicht machen, wenn du von Anfang an KUR wählst.
Das würde ich gerne machen. Ich meine aber dass das nicht geht.
Wenn du die Umsatzsteuer vom Kauf der PV zurück haben möchtest musst du ein Gewerbe anmelden, kannst dann frühestens nach dem 5. Jahre zur KUR wechseln.
KUR ist doch bei Gewerbe. Gewerbe anmelden muss ich sowieso.
Werde mal beim Finanzamt nachfragen....
Bin bei Netze BW und hab einen Saldierenden Zähler bekommen...habs genau so wie du gemacht, einfach "Steckerfertige EZA" angemeldet
Steckerfertige EZA heisst Balkonanlage bis 600W.
und kein schw...interessiet sich mehr für die 20kWh/Jahr
Verstehe nicht was du damit meinst.
Also zum Mitschreiben :
. du hast eine Balkonanlage bis 600W angemeldet und man hat dir einen Zweirichtungszähler gesetzt
- du hast deine Nulleinspeisungsanlage mit z.B. 10kW_Peak in Betrieb genommen und nicht angemeldet
Hab ich das richtig verstanden ?
Nicht ganz, ich wollte eine selbst gebaute Nulleinspeisung anmelden... hatte einen Ferraris zähler, den hätte ich auf eigene kosten dann wechseln müssen. Auch sind selbstgebaute Anlagen nicht so einfach anmeldbar, also wartete ich bis Netze BW mir meinen Ferraris gegen einen neuen von ausgetauscht hat.
Meine "Nulleinspeisung" hat dann innerhalb eines Montas trotzdem 1kWh ins Netz geschickt, was natürlich auf dem neuen Zähler sichtbar war, daraufhin meldete ich die Steckerfertige EZA an und kann somit soviel einspeisen wie ich will...meine Nulleinspeisung wird demnächst auch mit einem MP2 aufgerüstet...
Nicht ganz, ich wollte eine selbst gebaute Nulleinspeisung anmelden... hatte einen Ferraris zähler, den hätte ich auf eigene kosten dann wechseln müssen. Auch sind selbstgebaute Anlagen nicht so einfach anmeldbar, also wartete ich bis Netze BW mir meinen Ferraris gegen einen neuen von ausgetauscht hat.
Meine "Nulleinspeisung" hat dann innerhalb eines Montas trotzdem 1kWh ins Netz geschickt, was natürlich auf dem neuen Zähler sichtbar war, daraufhin meldete ich die Steckerfertige EZA an und kann somit soviel einspeisen wie ich will...meine Nulleinspeisung wird demnächst auch mit einem MP2 aufgerüstet...
OK verstanden. Wenn die Nulleinspeisungsanlage angemeldet ist, dann sollte lt. dem Forumsmitglied Stromsparer99 (der hier sehr vehement die Position der VNB vertritt) das aber kein Problem sein. Wenn deine Nulleinspeisungsanlage nicht angemeldet ist, dann macht die Anmeldung der Steckerfertigen EZA für dich natürlich Sinn.
dann sollte lt. dem Forumsmitglied Stromsparer99 (der hier sehr vehement die Position der VNB vertritt) das aber kein Problem sein. Wenn deine Nulleinspeisungsanlage nicht angemeldet ist, dann macht die Anmeldung der Steckerfertigen EZA für dich natürlich Sinn.
Nein du irrst, ich vertrete nicht die Position der VNB, ich gebe nur wieder was dort geschrieben steht. Ob ihr euch daran haltet ist mir wurscht.
Ich finde es nur falsch wenn einige Forenmitglieder mit der Interpretation der Regeln Karusell spielen und Unwissende absichtlich Falschinformationen liefern.
Hier sollte jeder selbst entscheiden können ob er sich an Regeln hält oder nicht, aber dafür muss er die Regeln kennen.
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dann sollte lt. dem Forumsmitglied Stromsparer99 (der hier sehr vehement die Position der VNB vertritt) das aber kein Problem sein. Wenn deine Nulleinspeisungsanlage nicht angemeldet ist, dann macht die Anmeldung der Steckerfertigen EZA für dich natürlich Sinn.
Nein du irrst, ich vertrete nicht die Position der VNB, ich gebe nur wieder was dort geschrieben steht. Ob ihr euch daran haltet ist mir wurscht.
Ich finde es nur falsch wenn einige Forenmitglieder mit der Interpretation der Regeln Karusell spielen und Unwissende absichtlich Falschinformationen liefern.
Hier sollte jeder selbst entscheiden können ob er sich an Regeln hält oder nicht, aber dafür muss er die Regeln kennen.
Die Regeln gibt nicht der VNB vor sondern der Gesetzgeber. (Das musst du noch verstehen). VNBs und viele Forenmitglieder haben unterschiedliche Rechtsauffassungen. Beide Rechtsauslegungen basieren auf Gesetzen, die man halt unterschiedlich interpretieren kann. Wird man sich nicht einig, muss ein Gericht entscheiden. VNBs haben Rechtsabteilungen, deren Kunden bestenfalls eine Rechtschutzversicherung. Muss aber nichts heissen, gegen meine Bank habe ich auch schon mal gewonnen, die haben die Gesetze auch einfach ausgelegt wie es Ihnen gepasst hat. Deren Kreditklauseln waren dann einfach ungültig.
dann sollte lt. dem Forumsmitglied Stromsparer99 (der hier sehr vehement die Position der VNB vertritt) das aber kein Problem sein. Wenn deine Nulleinspeisungsanlage nicht angemeldet ist, dann macht die Anmeldung der Steckerfertigen EZA für dich natürlich Sinn.
Nein du irrst, ich vertrete nicht die Position der VNB, ich gebe nur wieder was dort geschrieben steht. Ob ihr euch daran haltet ist mir wurscht.
Ich finde es nur falsch wenn einige Forenmitglieder mit der Interpretation der Regeln Karusell spielen und Unwissende absichtlich Falschinformationen liefern.
Hier sollte jeder selbst entscheiden können ob er sich an Regeln hält oder nicht, aber dafür muss er die Regeln kennen.Die Regeln gibt nicht der VNB vor sondern der Gesetzgeber. (Das musst du noch verstehen). VNBs und viele Forenmitglieder haben unterschiedliche Rechtsauffassungen. Beide Rechtsauslegungen basieren auf Gesetzen, die man halt unterschiedlich interpretieren kann. Wird man sich nicht einig, muss ein Gericht entscheiden. VNBs haben Rechtsabteilungen, deren Kunden bestenfalls eine Rechtschutzversicherung. Muss aber nichts heissen, gegen meine Bank habe ich auch schon mal gewonnen, die haben die Gesetze auch einfach ausgelegt wie es Ihnen gepasst hat. Deren Kreditklauseln waren dann einfach ungültig.
Ich hatte auch nicht den VNB zitiert sondern das Marktstammregister. Und der VNB kann sehr wohl vorgeben was ein Verbraucher erfüllen muss dass er an das Netz des VNB darf.
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Und der VNB kann sehr wohl vorgeben was ein Verbraucher erfüllen muss dass er an das Netz des VNB darf.
Ich glaube nicht, dass da völlige Vertragsfreiheit besteht.
Die Diskussion hilft mir und anderen aber jetzt nicht weiter.
Für mich geklärt ist jetzt aber mal,
- dass ein 3P-Zweirichtungszähler saldierend arbeitet
- dass bei einer Anmeldung eine 10kW-Anlage mit Einspeisung oder Nulleinspeisung
evtl. ein aufwändiger Zählerkastenkomplettaustausch anstehen könnte
- dass bei Anmeldung eines Balkonkraftwerks ein Zweirichtungszähler reinkommt,
womit man rechtssicher beweisen kann, dass man von einer großen nichtangemeldeten
Nulleinspeisungsanlage illegal nichts eingespeist hat
:thumbup:
Und der VNB kann sehr wohl vorgeben was ein Verbraucher erfüllen muss dass er an das Netz des VNB darf.
Ich glaube nicht, dass da völlige Vertragsfreiheit besteht.
Die Diskussion hilft mir und anderen aber jetzt nicht weiter.Für mich geklärt ist jetzt aber mal,
- dass ein 3P-Zweirichtungszähler saldierend arbeitet
- dass bei einer Anmeldung eine 10kW-Anlage mit Einspeisung oder Nulleinspeisung
evtl. ein aufwändiger Zählerkastenkomplettaustausch anstehen könnte
- dass bei Anmeldung eines Balkonkraftwerks ein Zweirichtungszähler reinkommt,
womit man rechtssicher beweisen kann, dass man von einer großen nichtangemeldeten
Nulleinspeisungsanlage illegal nichts eingespeist hat:thumbup:
Es geht doch nicht ums nichteinspeisen.
Wechselrichter die am Netz hängen müssen die VDE AR-N 4105 erfüllen und müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden egal ob Relais umschaltung oder nicht, egal ob du einspeist oder nicht.
Ob du deine Anlage legal betreibst oder nicht ist mir völlig wurscht.
Du solltest dir aber im klaren sein, dass im Falle es Unfalls keine Versicherung bezahlt, und im Fall eines Personenschadens du dafür haftbar bist.
Die 2-3 Hundert Euro für den Elektriker können da doch echt nicht das Hinderniss sein.
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Wechselrichter die am Netz hängen müssen die VDE AR-N 4105 erfüllen und müssen beim Netzbetreiber gemeldet werden egal ob Relais umschaltung oder nicht, egal ob du einspeist oder nicht. Ob du deine Anlage legal betreibst oder nicht ist mir völlig wurscht.
@ Voltmeter: Das ist eine Vorlage für dich, jetzt bist du wieder dran
Du solltest dir aber im klaren sein, dass im Falle es Unfalls keine Versicherung bezahlt, und im Fall eines Personenschadens du dafür haftbar bist.
Jajaja.... Was ist denn, wenn dein Selbstbauakku abbrennt und ein Kind dran erstickt oder beim Sturm deine von dir befestigten Solarpanels Personenschaden anrichten ? Mit dem Totschlagargument "keine Versicherung zahlt" kriegst du in Deutschland (fast) jeden.
(Mich nicht)
BTW, man sollte man sowieso grundsätzlich drauf achten, dass bei Gebäude- und Privathaftpflichtversicherung auch grobe Fahrlässigkeit mit abgedeckt ist.
Die 2-3 Hundert Euro für den Elektriker können da doch echt nicht das Hinderniss sein.
Damit hätte wahrscheinlich niemand ein Problem. Es könnte aber auch Faktor 10-20 teurer werden, wenn der VNB-Elektriker einen neuen Zähler setzen will.